Wir sehen Gerechtigkeit als einen hohen Wert. Gerechtigkeit ist etwas anderes als das in Gesetzen niedergeschriebene in einzelnen Staaten geltende Recht. Dies hat nur in Teilen und manchmal gar nichts mit der Gerechtigkeit zu tun. Der Volksmund weiß: “Recht haben und Recht bekommen sind zweierlei.” Dies liegt daran, dass jemand, der Recht hat, sein Recht vor Gericht auch beweisen muss, sonst spricht ihm der Richter im Urteil nichts zu.
Aber dazu kommt ein Weiteres. Das geltende Recht entspricht ja keineswegs immer dem, was die Volksmehrheit für richtig hält. Wenn wieder ein besonders scheußlicher Kindermord geschehen ist, heißt es landauf, landab – mit wem man auch spricht – : “Rübe ab!”.
Zwei Drittel unseres Volkes sind für die Wiedereinführung der Todesstrafe, aber die “Volksvertreter” erfüllen hier – wie auch in vielen anderen Dingen – nicht den Willen derjenigen, die sie gewählt haben. Die EU macht es sogar zur Bedingung für die Aufnahme von Neumitgliedern, dass sie die Todesstrafe abschaffen.
Dass die Todesstrafe “undemokratisch” sei, kann niemand behaupten, da der Mehrheit zu folgen das Gegenteil von “undemokratisch” ist, und Demokratien wie die USA die Todesstrafe seit hunderten von Jahren haben. Ob die Parlamentarier Angst haben, sie könnten für ihre Pflichtvergessenheit, Korruption, Missachtung und Schädigung der Interessen des eigenen Volkes zu hart zur Rechenschaft gezogen werden? Oder ob das christliche “Du sollst nicht töten” hier herein spielt?
Aber nicht nur bei der Todesstrafe, sondern auch bei anderen Delikten haben wir eine “Rechtsprechung”, die unserem Empfinden total widerspricht. Beleidigungen und Verleumdungen rechtfertigen den betroffenen heidnischen Germanen, den Täter zu erschlagen. Bei unserer heutigen Justiz gelten sie als Bagatelldelikte, und auf entsprechende Anzeigen hin wird das Verfahren regelmäßig eingestellt, außer es werden Ausländer oder Minderheitengruppen im eigenen Land beleidigt.
Andererseits verbieten die Gesetze in der Bundesrepublik – was ziemlich einmalig auf der Welt ist – das Äußern von unorthodoxen Auffassungen zu geschichtlichen Fragen, und wenn man im Ausland juristisch gebildeten Menschen Beispiele aus der Rechtsprechungspraxis bundesdeutscher Gerichte erzählt, glauben sie einem regelmäßig nicht, sondern halten das für “Juristenlatein”.
Auseinanderklaffen zwischen geschriebenem Recht und Gerechtigkeit ist aber bei uns schon viel älter; mit der Einführung des römischen Rechts im Mittelalter, das in vielen Punkten dem germanischen Gemeinrecht widersprach, musste sich im Volke die Meinung über die Juristen als “Rechtsverdreher” verbreiten. “Römisch Recht, gedenk‘ ich deiner, liegt’s wie Alpdruck auf dem Herzen, liegt’s wie Mühlstein mir im Magen, ist der Kopf wie brettvernagelt!” (Jos. Victor von Scheffel).
Daran hat sich bis heute wenig geändert; ging es im Mittelalter darum, den Bauern mit römischen Exegesen das Jagd-, Abholzungsrecht sowie das Recht zum Fischen in Wald, Flur und Gewässern zu nehmen, so geht es heute darum, den Deutschen das Recht auf Meinungsfreiheit in bestimmten Gebieten zu nehmen.
Das Volk hat meist – wenn es nicht durch die Massenmedien verdummt wurde – ein recht feines Gespür für das, was gerecht ist. Zum Ausdruck kommt dies beispielsweise, wenn eine Mutter ihrem Kind sagt: “Das ist nicht recht.” Zum Ausdruck kommt dies weiter in altdeutschen Sprüchen wie: “Tue recht und scheue niemand” und “Tu‘ recht, steh‘ fest, kehr‘ dich nicht dran, wenn dich auch tadelt mach‘ ein Mann; der muss noch kommen auf die Welt, der tut, was jedem Narren gefällt.” Ein elementares Gebot der Gerechtigkeit ist, dass wir uns gegenüber anderen Menschen so stellen, wie diese sich uns gegenüber verhalten.
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