Der Art 5 MEINUNGSFREIHEIT im Grundgesetz und die Menschenrechte

Der Art 5 MEINUNGSFREIHEIT im Grundgesetz bedeutet ja aber nur ein ABWEHRRECHT des Einzelnen GEGEN den Staat, gegen staatliche Einflussnahme. Das heißt, das Meinungsfreiheitsrecht, die eigene Meinung zu äußern, ist ein Grundrecht, das GEGEN den Staat geltend gemacht werden muss und kann und darf und soll, denn der Bürger ist GRUNDRECHTS-INHABER und der Staat, d.h. die Länder und der Bund und die ganzen öffentlich-rechtlichen Körperschaften sind GRUNDRECHTS-VERPFLICHTETE, d.h. sie müssen dem Bürger die Meinungsfreiheit gewähren.

Was hier geschieht ist genau das Gegenteil: Eine Perversion des Grundgesetzes, indem der Grundrechts-Verpflichtete sich in die Rolle des Grundrechts-Berechtigten versetzt – rechtswidrig, verfassungswidrig – und dem Bürger, dem Grundrechts-Berechtigten aufoktroyiert, was die richtige Meinung ist.  hier mal weiterlesen

Meinungs und Informationsfreiheit  Artikel 5 des Grundgesetzes für die Bundesrepublik Deutschland (1) Jeder hat das Recht, seine Meinung in Wort, Schrift und Bild frei zu äußern und zu verbreiten und sich aus allgemein zugänglichen Quellen ungehindert zu unterrichten. Die Pressefreiheit und die Freiheit … Weiterlesen 

Deutschland ist der einzige Staat, im gesamten Europarat sogar, in welchem die Richter von der Exekutive bestellt werden. Und das bedeutet natürlich notgedrungen eine Abhängigkeit, denn der Richter kann von der Exekutive, die ihn bestellt, die ihn befördert, ihn beurteilt, die ihm Vergünstigungen verschafft oder auch versagt, nicht unabhängig sein.

 Zur Erinnerung hier die ersten 5 Artikel der UN-Resolution A/RES/53/144

In allen drei Staatsgewalten seit Inkrafttreten bislang sehr verpönte, verspottete und nicht eingehaltene Verpflichtungen:

Artikel 1
Jeder Mensch hat das Recht, einzeln wie auch in Gemeinschaft mit anderen, den Schutz und die Verwirklichung der Menschenrechte und Grundfreiheiten auf nationaler wie auch auf internationaler Ebene zu fördern und darauf hinzuwirken.

Artikel 2
1. Jeder Staat trägt die Hauptverantwortung dafür und hat die Pflicht, alle
Menschenrechte und Grundfreiheiten zu schützen, zu fördern und zu
verwirklichen, indem er unter anderem alle erforderlichen Maßnahmen ergreift, um die sozialen, wirtschaftlichen, politischen und sonstigen Bedingungen sowie die rechtlichen Garantien zu schaffen, die erforderlich sind, um sicherzustellen, dass alle seiner Hoheitsgewalt unterstehenden Personen einzeln wie auch in Gemeinschaft mit anderen alle diese Rechte und Freiheiten in der Praxis genießen können.
2. Jeder Staat ergreift alle erforderlichen gesetzgeberischen, administrativen und sonstigen Maßnahmen, um sicherzustellen, dass die in dieser Erklärung genannten Rechte und Freiheiten wirksam garantiert sind.

Artikel 3
Die innerstaatlichen Rechtsvorschriften, die mit der Charta der Vereinten
Nationen und den sonstigen internationalen Verpflichtungen des jeweiligen Staates auf dem Gebiet der Menschenrechte und Grundfreiheiten in Einklang stehen, bilden den rechtlichen Rahmen für die Verwirklichung und den Genuss der Menschenrechte und Grundfreiheiten, innerhalb dessen alle in dieser Erklärung genannten Tätigkeiten zur Förderung, zum Schutz und zur effektiven Verwirklichung dieser Rechte und Freiheiten durchzuführen sind.

Artikel 4
Keine Bestimmung dieser Erklärung darf dahin ausgelegt werden, dass sie die Ziele und Grundsätze der Charta der Vereinten Nationen beeinträchtigt oder ihnen widerspricht oder dass sie die Bestimmungen der Allgemeinen Erklärung der Menschenrechte, der Internationalen Menschenrechtspakte und der sonstigen auf diesem Gebiet anwendbaren internationalen Übereinkünfte und Verpflichtungen einschränkt oder außer Kraft setzt.

Artikel 5
Zum Zweck der Förderung und des Schutzes der Menschenrechte und
Grundfreiheiten hat jeder Mensch das Recht, einzeln wie auch in Gemeinschaft mit anderen, auf nationaler wie auch auf internationaler Ebene,
a) sich friedlich zu treffen oder zu versammeln;
b) nichtstaatliche Organisationen, Vereinigungen oder Gruppen zu bilden, ihnen beizutreten und in ihnen mitzuwirken;
c) mit nichtstaatlichen oder zwischenstaatlichen Organisationen in Verbindung zu treten.

Plantiko sagt:  Ich habe das Tillessen-Urteil gefunden, das besagt, dass alle Gesetze, die deutsche Parlamente seit 1949 gemacht haben, nichtig sind, weil die Parlamente verfassungswidrig zusammengesetzt sind.

In den Parlamenten sitzen nämlich nicht nur die gewählten Abgeordneten, sondern verfassungswidrig auch verschiedene Gruppen von Exekutiv-Bediensteten mit Stimmberechtigung: Kanzler, Ministerpräsident, Vizekanzler, parlamentarische Staatssekretäre und Minister, die alle zur Exekutive gehören und nach dem Grundsatz Art. 20,2 Grundgesetz „Gewaltentrennung“ von der Exekutive und Legislative als getrennte Körperschaften agieren müssen, d.h. gegeneinander gerichtet sind und gegeneinander gerichtete Interessen verfolgen.

Wenn die gesetzgebende mit der vollziehenden Gewalt vereint ist, da gibt es einen Spruch von Herrn Montesquieu (1), kann nur Unrecht dabei herauskommen.“ Manthey: „In welchem Staat ist es denn noch schlimmer als in Deutschland?“

Plantiko: „Also was die reine Willkür anbetrifft, haben wir natürlich Staaten wie Nordkorea …, hier werden von Staatswegen nur wenige Leute im Jahr umgebracht, also die man umbringen lässt durch befreundete Geheimdienste, damit die Deutschen das nicht machen, aber die Zustände, was die reine praktische Rechtslosigkeit anbetrifft, ohne dass man jetzt mal die schlimmen Folgen wie Tod und schwere Körperverletzung betrachtet, die sind in Deutschland sehr schlimm … und England, Frankreich, Spanien haben es besser, auch die skandinavischen Länder. Dort herrscht eine größere Rechtstreue und eine größere Bindung der Staatsgewalt an das, was Recht und Unrecht ist.“

(1) Montesquieu: „Sobald in ein und derselben Person oder derselben Beamtenschaft die legislative Befugnis mit der exekutiven verbunden ist, gibt es keine Freiheit.“ – Vom Geist der Gesetze (De l’esprit des lois), XI, 6 (Original franz.: „Lorsque dans la même personne ou dans le même corps de magistrature, la puissance législative est réunie à la puissance exécutrice, il n’y a point de liberté.“)

(2) Montesquieu: „In einer Despotie ist es gleich gefährlich, wenn jemand gut oder schlecht denkt; es genügt, daß er denkt, um den Führer der Regierung zu beunruhigen.“ – Vom Geist der Gesetze (De l’esprit des lois), XIX, 27 (Original franz.: „Dans un gouvernement despotique, il est également pernicieux qu’on raisonne bien ou mal; il suffit qu’on raisonne pour que le principe du gouvernement soit choqué.“) Quelle: https://de.wikiquote.org/wiki/Charles…

Warum das so ist, werden wir im Verlauf dieses Artikels sehen können.
Zunächst die „freie“ Enzyklopädie Wikipedia:
 „Als Menschenrechte werden subjektive Rechte bezeichnet, die jedem Menschen gleichermaßen zustehen. Das Konzept der Menschenrechte geht davon aus, dass alle Menschen allein aufgrund ihres Menschseins mit gleichen Rechten ausgestattet und dass diese egalitär begründeten Rechte universell, unveräußerlich und unteilbar sind.[1] Die Idee der Menschenrechte ist eng verbunden mit dem Humanismus und der im Zeitalter der Aufklärung entwickelten Idee des Naturrechtes. Der explizite Begriff der Menschenrechte wurde 1791 von Thomas Paine mit seinem Werk The Rights of Man erstmals eingeführt.
Das Bestehen von Menschenrechten wird heute von fast allen Staaten prinzipiell anerkannt. Die Universalität ist gleichwohl Grundlage politischer Debatten und Auseinandersetzungen.
Es hat sich eingebürgert die Entwicklung der Menschenrechte in drei „Generationen“ einzuteilen: die Entwicklung von Abwehrrechten des Bürgers gegen den Staat zum Schutz seiner Freiheitssphäre (1. Generation), von sozialen Anspruchs- und Teilhaberechten (2. Generation) und von kollektiven Rechten, wie beispielsweise das Recht auf Selbstbestimmung der Völker (3. Generation).[2] Die Einteilung in drei Generationen wird kontrovers diskutiert, da sie eine Hierarchie zwischen Menschenrechten implizieren kann.
Weil Menschenrechte auch von dritter Seite bedroht werden, wird davon ausgegangen, dass außerdem zu jedem Menschenrecht eine staatliche Schutzpflicht gehört, mit der erst ein Menschenrecht vollständig verwirklicht werden kann. Durch die Ratifizierung von internationalen Menschenrechtsabkommen sowie durch deren Verankerung in ihren nationalen Verfassungen verpflichten sich die Staaten, die Grundrechte und Völkerrechte zunehmend umzusetzen, sie also als einklagbare Rechte in ihrem jeweiligen nationalen Recht auszugestalten.
In einem weiteren Sinne ist der Begriff „Menschenrechte“ auch als Erweiterung zu den „Bürgerrechten“ zu verstehen: Er steht dann für Grundrechte, die unabhängig von der Staatsangehörigkeit allen Menschen zustehen. „
 
Das Wort „Menschenrechte“ besteht aus den Begrifflichkeiten „Menschen“ und Rechte.
Zunächst die Frage, was ist ein Mensch?
Ein Mensch ist ein geistig, sittliches mit Sprachvermögen begabtes Lebewesen, welches auf dem Planeten Erde inkarniert, indes daniedergekommen ist. Unter Inkarnation (lat. incarnatio, „Fleischwerdung“) versteht man die Menschwerdung („Fleischwerdung“) einer Gottheit oder einer präexistenten Seele. Ein Mensch ist nicht Rechtsfähig, da Recht etwas von Menschen gestaltetes ist und sich kein Mensch über einen anderen stellen darf, um ihm Rechte aufzunötigen oder ihn gar mit Hilfe von Rechten zu unterwerfen. Alle Menschen sind vor dem Gesetz gleich. Wenn man unter Gesetzen Rechtsnormen und Statuten versteht, dann wird klar, daß der Mensch vor dem Recht steht. Nach dem Recht gibt es keine Menschen mehr, sondern ausschließlich PERSONEN und PERSONEN sind keine Menschen sondern ein fiktionales Gedankengut, welches mit einem Dokument, einer Urkunde erschaffen indes geboren wird, also eine in Wahrheit nicht bestehende Tatsache als bestehend behandelt wird.
 
Unter „Rechte“ versteht man die Gesamtheit der generellen Verhaltensregeln und Statuten, die von einer Gemeinschaft (Spielgestalter oder Spielbesitzer, Matrix) erdacht und einem bestimmten oder auch unbestimmten PERSONENKREIS zugeordnet werden, je nach bestehendem oder erdichteten fiktionalen Rechtskreis (Spielfeld).
 
Hier sehen wir bereits einen Fehler im System, denn Rechte werden von einer Gemeinschaft einem „PERSONENKREIS“ zuerdacht, also nicht einem Menschen, denn grundsätzlich gilt: „Der Mensch ist frei, er besitzt alle Rechte die er sich vorstellen kann und diese enden dort, wo die Rechte anderer Menschen beginnen oder verletzt werden könnten. Der Mensch ist nicht illegal auf der Erde, denn der Ort seiner Niederkunft ist seine Heimat verbunden mit einem unabdingbaren Aufenthalts- und Bleiberecht fernab jeglicher Ideologie. Diese universellen Rechte sind unveräußerlich.“
 
Wenn ein Mensch, der die Menschwerdung einer Gottheit verkörpert, alle Rechte (Rechte sind etwas von Menschen erdachtes, eine Fiktion) besitzt, die er sich vorstellen kann, dem Gedankengut einer Gemeinschaft, eine Organisation, einer Gruppe von anderen Menschen, unterwirft, so muß er zunächst der Gruppe, der Organisation, der Gemeinschaft, in einer dokumentierten Vereinbarung seine Rechte über sich und seinem Körper wie auch seinen Besitz abgetreten haben. Mangelt es an einer Dokumentation, so kann man von einem Akt der Piraterie, der Sklaverei sprechen, wenn sich eine vermeintliche Gemeinschaft, Organisation über den Menschen erhebt.
 
In diesem Moment entsteht für den Menschen die Obligation nach den Geboten der Genesis (Schöpfung) in Not, Notstand, Notwehr und Selbsthilfe. Die Normalformen sind die letzten Elemente in der Genesiskette der nicht reduzierbaren Rechtrelation der ganzheitlichen und heiligen Komplexität (Modell eines Systems).
 
Die Rechtsvermutung, wonach ein Lebewesen den Statuten einer Organisation, einer Gemeinschaft von Menschen allein durch Aufenthalt in deren beanspruchten Landmasse, Gebiet oder fiktiven Kartellgebiet unterliegt ist irrig, denn alles im Leben unterliegt der Freiwilligkeit und erst durch eine rechtsverbindliche Vereinbarung wird das Lebewesen Mensch normenpflichtig. Auch muß an dieser Stelle hinterfragt werden, wer denn die Rechte und die Vergabe von Rechten an einem Stück Land übertragen hat. Wie kann ein Mensch ein Stück Land erwerben von einem anderen Menschen, wenn dieser nicht nachweisen kann, von wem er die Rechte erhalten und übertragen bekommen hat? Nur der Planet oder die Schöpfung selbst können wenn überhaupt, wie eben der Mensch auch, Rechte an sich, den Körper, die Substanz vergeben.
 
Ein Mensch, der auf der Erde durch den Geburtskanal seiner Mutter hervortritt soll bereits normenpflichtig sein! Diese Normenpflicht wird durch die Schaffung einer PERSON (Dokument, Urkunde) erzeugt, denn der Mensch hat als der daniedergekommene Säugling keine Vereinbarung mit einer Organisation, einer Gemeinschaft oder sonstigen Vertragspartnern. Und doch wird er von einer Organisation, einem „Staatsgebilde“, einem Kartell in deren Regel- und Normenwerke einjustiert und einer Impf-, Schul-, Meldepflicht etc. unterworfen, was von Natur aus nicht möglich erscheint. Leibliche Eltern gelten nur als Erziehungs-Berechtigte, also einem von einer Organisation erteilten Privileg, den Säugling (Menschen) erziehen zu dürfen. Ein solches Privileg kann von der Organisation den Erziehungs-Berechtigten entzogen werden. Es steht alles auf dem Kopf!
 
Wie ist ein solcher unfassbarer Zustand möglich, daß eine Organisation, ein Kartell, sich über den Menschen stellen und ihn bevormunden kann und zudem Anspruch auf seinen Körper erheben kann?
 
Das geschieht über den Umweg der Erschaffung einer PERSON (NAME) und die Toterklärung des Menschen.
 
Was ist darunter zu verstehen?
 
Was ein Mensch ist, wurde bereits erklärt. Nun muß man nur noch verstehen, was eine PERSON ist. Bei einer PERSON handelt es sich immerzu um eine Fiktion (Erdichtung) und nicht um etwas Substanziellem. Man spricht auch gerne von der „Form“ (etwas formelles).
 
Fiktion (Erdichtung) ist der Rechtssatz, der eine in Wahrheit nicht bestehende Tatsache als bestehend behandelt. Die Fiktion kann im Gegensatz zu einer gesetzlichen Vermutung nicht durch Gegenbeweis entkräftet werde“. (jur. Wörterbuch, Gerhard Köbler).
 
Wir unterscheiden zwei Arten von PERSONEN, einer „juristischen PERSON“ und einer „natürlichen PERSON“.
 
Eine „juristische Person“ ist eine Personenvereinigung oder eine Vermögensmasse, die aufgrund gesetzlicher Anerkennung rechtsfähig ist, das heißt selbst Träger von Rechten und Pflichten sein kann, dabei aber keine „natürliche Person“ ist. JURISTISCHE PERSONEN sind demzufolge Rechtssubjekte, die keine Menschen sind. Und eine JURISTISCHE PERSON, die keine „Vermögensmasse“ ist, ist eine Sache und somit ein unbeseeltes Sach-Gebilde/Objekt.
 
Eine „natürliche PERSON“ ist der Mensch in seiner Rolle als „Rechtspersönlichkeit“, die aber mangels Dokumentation keine Rechtsfähigkeit besitzt. Das heißt, daß in der Regel keine Urkunden über einen Menschen und seiner „natürlichen PERSON“ existieren. Eine „natürliche PERSON“ wird nur vermutet und kann aus diesem Grund nicht einjustiert werden, kann nicht klagen oder verklagt werden, da keine Urkunden über diese PERSON existieren.
 
Kommt es dennoch zu einer Anklage, so wird die mutmaßliche „natürliche PERSON“ als die „juristische PERSON“ angesehen und damit der Jurespudenz des Rechteinhabers der „juristischen PERSON“ unterzogen. Die Taten der natürlichen PERSON werden also als die der „juristischen PERSON“ fingiert (vorgetäuscht, erfunden). Am Ende wird eine Entscheidung (Urteil), die über die „juristische PERSON“ getroffen wurde, wieder auf die „natürliche PERSON“ übertragen. Ein solcher Vorgang nennt man Haftungsverschiebung. Besonders brisant ist die Angelegenheit, wenn hinterfragt wird, wer das Organ hinter der „natürlichen PERSON“ und das Organ hinter der „juristischen PERSON“ ist. Wie wir bereits feststellen durften, entsteht eine PERSON durch eine Urkunde / Dokument. Rechteinhaber einer PERSON und damit das Organ ist der Unterschriftsleistende, derjenige, der die Urkunde unterschrieben hat.
 
Aber was ist eine Geburtsurkunde?
 
Eine Geburtsurkunde ist der amtliche Nachweis über die Geburt einer PERSON und wird vom Standesbeamten im Standesamt formell erschaffen (geboren).
Ein STANDESBEAMTER handelt in Vertretung einer Organisation (juristischen PERSON) und der STANDESBEAMTE schafft durch die Ausstellung einer URKUNDE eine weitere „juristische PERSON“, einen NAMEN, in Ableitung des Geburtenregistereintrages. Noch einmal, weil es so wichtig ist: Ein STANDESBEAMTER erschafft einen NAMEN, den er in Ableitung aus dem PERSONENSTANDSREGISTER nach den Statuten der Organisation bildet und eine urkundlich juristische PERSON darstellt, denn Organisationen können keine „natürlichen PERSONEN“ erschaffen, nur juristische PERSONEN. Nur ein Mensch vermag eine „natürliche PERSON“ zu erschaffen, weil nur er die Substanz (Organ) hinter einer PERSON sein kann.
Organe/Menschen im rechtlichen Sinne handeln für natürliche- und juristische Personen, weil diese nicht im natürlichen Sinne handeln und entscheiden können. Hinter einer „natürlichen PERSON“ steht immerzu der Mensch (Organ) während hinter einer „juristischen PERSON“ immerzu eine andere PERSON steht, eine weiteren „juristische PERSON“ oder eine „natürliche PERSON“.
 
Betrachten wir nun den NAMEN einer PERSON. Hierzu § 17 HGB:
 
(1) Die Firma eines Kaufmanns ist der Name, unter dem er seine Geschäfte betreibt und die Unterschrift abgibt.
(2) Ein Kaufmann kann unter seiner Firma klagen und verklagt werden.
Folglich ist der NAME eine „juristische PERSON“, die vom STNADESBEAMTEN eines Ortes in Vertretung einer Organisation mit einer Urkunde erschaffen (geboren) wird, eine Firma, eine Treuhand, die einem Menschen zugeordnet wird und unter der er künftig treuhänderisch „Geschäfte“ betreibt und unter der er klagen und verklagt werden kann.
Die Namensnutzung bildet somit die Ausübung der Tätigkeit eines Treuhänders, eines Geschäftsführer ohne Auftrag mit allen Haftungsfolgen. Die „Rechtsfähigkeit“ eines Menschen beginnt mit der Vollendung seiner Geburt (Schaffung der Treuhand, ein Strohmann) und die Vollendung der Geburt ist die Unterschrift des Standesbeamten auf der URKUNDE. Wer ein Geschäft für einen anderen besorgt, ohne von ihm beauftragt oder ihm gegenüber sonst dazu berechtigt zu sein, hat das Geschäft so zu führen, wie das Interesse des Geschäftsherren mit Rücksicht auf dessen wirklichen oder mutmaßlichen Willen es erfordert (vgl. § 677 BGB).
 
Wem gehört fortan die Urkunde, die Firma (Treuhand)? Dem der sie erschaffen/geboren hat- der Organisation. Der Mensch bedient sich unwissentlich fortan dieser Firma (Treuhand), da er nur als „Firma“ (Treuhänder, Geschäftsführer ohne Auftrag) am „Rechtsleben“ der Organisation teilnehmen darf und für sich Privilegien der Organisation nutzen darf. Dazu gehören Lizenzen und Besitzerweiterungen, wie die Führung eines Bankkontos, den Erwerb einer Wohnung oder eines Führer- und oder Angelscheins etc. Ein solches Konstrukt bezeichnet man als Fiktionstheorie
 
Fiktionstheorie ist die Theorie zur juristischen Person [Vermögensmasse] , die davon ausgeht, daß für die Zuordnung herrenloser Rechte die juristische Person durch Fiktion [Geburtsurkunde] geschaffen werde müsse.
(Juristisches Wörterbuch, Gerhard Köbler)
 
Die neu erschaffene juristische PERSON wird nun dem Menschen (Gottheit) angedichtet (Haftungsverschiebung) und auf diese Weise wird der Mensch in den Rechtskreis (Herrenlose Rechte) der „Organisation“ einjustiert, mit allen „Rechten und Pflichten“. Was die „Rechte und Pflichten“ sind, bestimmt die „Organisation“ und diese ist im Auslegen ihrer Statuten sehr flexibel. Recht ist, was der „Organisation“ nützlich erscheint. Auf diese Weise erhebt der „Organisation“ auch Ansprüche auf jegliches Eigentum und jeglichem Besitz des Menschen, denn er unterstellt, daß dies alles auf den „Namen“ der von der „Organisation“ erschaffenen juristischen PERSON erworben wurde und damit dem Organ /Eigentümer /Besitzer der juristischen PERSON, der „Organisation“ zusteht- so auch der Körper des Menschen.
 
Toterklärung des Menschen
 
Um auch ganz sicher zu gehen, daß der Mensch sich nicht seiner „universellen Rechte“ besinnt, wird der Mensch im Alter von sieben Jahren für Tot erklärt. Die Rechtsgrundlage ist der Cestui Que Vie Act von 1666, ein Gesetz zur Wiedergutmachung von Unzulänglichkeiten durch das Fehlen von Profekten über die Verstorbenheit von Personen jenseits der Meere oder die Abwesenheit von sich selbst, von deren Lebensständen der wir abhängig sind bei den Reversioners nicht herausfinden können, ob sie lebendig oder tot sind. Wer sich nicht alle sieben Jahre für „lebend“ erklärt, ist tot. Es bleibt der NAME, die Firma, die Treuhand für 99 Jahre. Haben Sie sich, lieber Leser, schon einmal für „lebend“ erklärt? Wenn nein, warum nicht?
 
Die Tötung eines Menschen gilt bei den Gerichten der Organisationen als Kapitaldelikt, da der Produktionsfaktor, alle materiellen und immateriellen Mittel und Leistungen und Güter, die mit dem Menschen in Verbindung stehen, zukünftig entfallen. Ein toter Mensch kann nichts mehr produzieren.
 
So werden menschliche Handlungen (Zuwiderhandlungen) gegen die für die „juristische PERSON“ zugedachten Rechtsnormen, als die der „juristischen PERSON“ fingiert (erfunden) und mit Bußen, Steuern oder Strafen versehen. Diese Bußen, Steuern und Strafen hat das Organ hinter der „juristischen PERSON“ zu begleichen und das ist die „Organisation“, der Unterzeichner der Gründungsurkunde. Da dem Menschen aber die juristische PERSON von der „Organisation“ angedichtet wird und der Mensch in der Vergangenheit sich auch dieser „juristischen PERSON“ mangels Kenntnis und Alternative bediente und steht’s konkludent als Organ handelte, nimmt er die Bußen, Steuern oder Strafen ohne weiteres an (Haftungsübertragung).
 
Kommen wir nun auf die „Menschenrechte“ zurück. Der Mensch handelt stets im NAMEN der Firma / Treuhand, der „juristischen PERSON“.
Eine Gemeinschaft/Organisation, die sich Vereinte Nationen (VN), englisch United Nations (UN), häufig auch UNO für United Nations Organization (deutsch Organisation der Vereinten Nationen) nennt, sind ein zwischenstaatlicher Zusammenschluss von 193 Staaten und als globale internationale Organisation (Verein) ein uneingeschränkt anerkanntes Völkerrechtssubjekt, also eine „juristische PERSON“ in Form eines Vereins.
Die wichtigsten Aufgaben der Organisation sind gemäß ihrer Charta die Sicherung des Weltfriedens, die Einhaltung des Völkerrechts, der Schutz der Menschenrechte und die Förderung der internationalen Zusammenarbeit. Im Vordergrund stehen außerdem Unterstützung im wirtschaftlichen, sozialen und humanitären Gebiet (siehe auch die Millennium-Entwicklungsziele der UNO).
 
Das bedeutet, eine Organisation (Staat) tritt mit samt ihrer Firmen (Geburtsurkunden) einer weiteren Organisation (UNO) bei und formuliert „MENSCHENRECHTE“ für Menschen (Gottheiten), die gar nicht Teil ihres Rechtskreises sind und für die sie gar nicht zuständig sein können.
 
Menschen existieren im Rechtskreis der UNO nicht, nur PERSONEN und zwar ausschließlich „juristische PERSONEN“.
 
Jetzt sollte jeder versierte Leser verstanden haben, daß „MENSCHENRECHTE“ ein Paradoxum, ein Hoax sind. Daher wurde noch nie eine Klage eines so genannten „BUNDESBÜRGERS“ beim Gerichtshof der Vereinenten Nationen (kurz IGH; französisch Cour internationale de Justice, CIJ; englisch International Court of Justice, ICJ) angenommen, denn ein Mensch, der im Namen einer Firma (Geburtsurkunde) handelt, ist nicht klageberechtigt. Zum einen, weil ein Mensch nicht Rechtsfähig ist und zum anderen der Name der Firma und die Firma ihm gar nicht gehören. Der Name und die einhergehende Firma sind Eigentum der Organisation und die Organisation muß letztendlich einer Klage erst zustimmen, da ihr die Rechte für ein solches Rechtsgeschäft obliegen.
 
Zweifel an der Rechtslage sind nicht angebracht, denn die so genannten „Gesetzestexte“ regeln unmißverständlich:
 
BGBEG Art. 7
(1) Die Rechtsfähigkeit und die Geschäftsfähigkeit einer Person unterliegen dem Recht des Staates, dem die Person angehört. Dies gilt auch, soweit die Geschäftsfähigkeit durch Eheschließung erweitert wird.
 
Im BGBEG Art. 10 (1) heißt es:
„Der NAME einer Person unterliegt dem Recht des Staates, dem die Person angehört.“
 
Und im § 17 HGB (1) steht geschrieben:
„Die Firma eines Kaufmanns ist der NAME, unter dem er seine Geschäfte betreibt und die Unterschrift abgibt.“
(vergl. Personalausweis – NAME auf dem Ausweis und Familienname § 5 (2) PAuswG)
 
Wir können feststellen, daß eine Organisation wie ein Kartell oder Staatsgebilde versucht, die universellen und unveräußerlichen Rechte des Menschen in ihre Leistungs- und Eingreifverwaltung einzujustieren, indem sie Regelwerke und Normen erschafft, die sie einem PERSONENKREIS (Strohmann) zuordnet und Bestimmt, daß der angesiedelte Mensch im Kartellgebiet der Organisation Angehöriger und ein Teil dieses PERSONENKREISES (Strohmann) sei.
 
Fazit:
 
Ein menschliches Wesen ist nicht rechtsfähig und nicht justiziabel. Es darf nur für Delikte „sanktioniert“ werden, wenn es anderen Menschen einen körperlichen oder materiellen Schaden zugefügt hat.
Eine PERSON ist zwar rechtsfähig, aber nicht deliktfähig, da sie im natürlichen Sinn weder handlungs- noch entscheidungsfähig ist, das ist dem Organ hinter der PERSON geschuldet.
Ein Portrait-Foto kann nicht von einer PERSON angefertigt werden, es sei denn, es wird die URKUNDE fotografiert. Eine PERSON kann kein KFZ lenken, das kann nur das Organ- das menschliche Wesen.
Recht wird nicht verordnet sondern ist Teil eines Vertrages. Der Vertrag ist unter den Vertragsteilnehmern eine detailliere Beschreibung der Rechte. Eine Allgemeinverbindlichkeit irgendwelcher Vertragsverbindlichkeiten von unbeteiligten Vertragsteilnehmern (Vertrag zu Lasten Dritter) ist eine Utopie und daher nichtig, da jeder Teilnehmer erst durch das Urheberrecht auf seine Unterschrift vertraglich verpflichtet ist.
 
Um „Menschenrechte“ in Anspruch nehmen zu können, bedarf es einer Vereinbarung, denn nur gültige Verträge definieren im Vertragstext die RECHTE und die Mittel mit denen ein Vertrag von mindestens zwei Parteien und gleichzeitig den Mitgestaltern des Vertrages die Möglichkeiten zur Kontrahierung (Erfüllung) beschreibt. Daher sind die Absätze innerhalb eines Vertrages die RECHTSMITTEL.
 
Erhebt eine Organisation Anspruch auf ein Lebewesen oder von diesem eine Leistungs- beziehungsweise Erfüllungspflicht, so sind die rechtsverbindlichen Vereinbarungen auf Sicht nachzuweisen, die diesen Anspruch zementieren.

Wenn nun eine Kanzlerin bei jedem China-Besuch auf die Einhaltung von „MENSCHENRECHTEN“ pocht, dann ist das an Absurdum kaum zu übertreffen. Solche Meldungen sind Teil einer „Kinderwelt“ in der die Menschen gehalten werden, eine Art „blaue Pille“ der Matrix- Du hast dich für die „blaue Pille“ entschieden, was dir niemand verübeln kann. Somit bleibst Du unwissend und weiterhin ein Opfer der Illusion.

Ein Beitrag von Arne Freiherr von Hinkelbein, 21.07.2018

Grundgesetz  Ein Grundgesetz ist laut geltendem Völkerrecht (Haager Landkriegsordnung, Art. 43 [RGBl. 1910]) ein „Provisorium zur Aufrechterhaltung von Ruhe und Ordnung in einem militärisch besetzten Gebiet für eine bestimmte Zeit“. Diese provisorische Natur kommt im Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland im … Weiterlesen 

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