Es ist ein wenig kompliziert, um nicht zu schreiben: es ist saumäßig kompliziert. Wir versuchen mit diesem Artikel trotzdem mal wieder ein wenig Licht in den dunklen Dschungel zu bringen.
Es geht wieder einmal um Recht, Ordnung und Gesetz. Fangen wir mal vorne an: Das hiesige Land ist erwiesen kein Staat, sondern nach wie vor besetztes Gebiet unter Administration der alliierten Siegermächte.
Zudem haben wir es im hiesigen Land mit einer Unmenge Gesetze zu tun, die wegen Ungültigkeit nicht angewendet werden dürfen.
Das betrifft jedes Gesetzeswerk, welches von der sogenannten „Bundesregierung“ + angeschlossener sogenannter „Ministerien“ nach dem achten Mai des Jahres 1945 scheinerlassen wurde.
Das ist schnell erklärt und begründet: Seit dem achten Mai des Jahres 1945 existiert im hiesigen Land keine einzige Person mit hoheitsrechtlichen Befugnissen, da der Beamtenstatus exakt an diesem Datum ersatzlos abgeschafft wurde.
Daraus folgt: Niemand ist hierzulande berechtigt, Gesetze zu erlassen.
Das dürfen nur und bestenfalls die alliierten Siegermächte, nicht aber die sogenannte „Bundesregierung“ oder irgendwelche Angestellten in sogenannten „Ministerien“, die bekanntermaßen allesamt eingetragene Firmen, und nicht etwa staatliche Organe sind.
Dass Firmen und deren Angestellte nicht Gesetze für die Bevölkerung eines Landes erlassen dürfen, muss wohl nicht mehr erklärt werden, denn das ergibt sich von selbst. Ansonsten dürfte nämlich auch eine Heizungsinstallationsfirma Gesetze erlassen.
Kurzer Sprung zurück. Wir schrieben weiter oben: „Zudem haben wir es im hiesigen Land mit einer Unmenge Gesetze zu tun, die wegen Ungültigkeit nicht angewendet werden dürfen“.
Hier taucht sogleich das nächste Problem auf: WER darf hierzulande denn überhaupt Gesetze anwenden?
Die Polizei? Gerichte? Richter?
Nein. Niemand von alledem darf Gesetze anwenden. Warum nicht?
Ganz einfach: Jede Polizei im hiesigen Land ist eine eingetragene Firma, ausgenommen die alliierte Militärpolizei.
Hier ein Beispiel für eine Polizeifirma des hiesigen Landes:
Jeder Polizist ist ein Angestellter der Firma Polizei, ausgenommen Polizisten der alliierten Militärpolizei.
Da Firmenangestellte keine hoheitsrechtlichen Befugnisse besitzen, dürfen diese auch keine Gesetze anwenden.
Mit den hiesigen sogenannten „Gerichten“ und „Richtern“ verhält es sich exakt genauso, denn auch bei sogenannten „Gerichten“ handelt es sich um eingetragene Firmen, dessen Angestellte sogenannte „Richter“ und Justizangestellte sind, von denen niemand auch nur ein einziges Gesetz anwenden darf.
Mit anderen Worten: Im hiesigen Land hat niemand etwas zu melden, außer bestenfalls die alliierten Siegermächte und deren Einheiten (Militärpolizei, Militärgerichte).
Zurück zu den ungültigen Gesetzen: Das sind praktisch alle!
Das Grundgesetz ist mangels Nennung territorialer (räumlicher) Geltungsbereiche seit über 20 Jahren ungültig – Abgabenordnung (AO) Gerichtsverfassungsgesetz (GVG), Strafprozessordnung (StPO), Zivilprozessordnung (ZPO), sowie Ordnungswidrigkeitengesetz (OwiG), Straßenverkehrsgesetz (StvG), Kraftfahrzeugsteuergesetz (KraftStG) sind mangels Nennung eines räumlichen Geltungsbereiches und mangels Nennung des Inkrafttretens ungültig.
Das GVG, die StPO und die ZPO wurden zudem weder vom sogenannten „Bundespräsidenten“ unterzeichnet, noch wurden diese einfachgesetzlichen Vorschriften im sogenannten „Bundesgesetzblatt“ formell unter Angabe des Tages des Inkrafttretens und deren Geltungsbereiche verkündet.
Diese Gesetze sind also nie in Kraft getreten und die Anwendung dieser scheidet daher grundsätzlich aus.
Viele weitere Gesetzeswerke sind ebenfalls ungültig. Wir wollten nur mal einen kleinen Auszug ungültiger Gesetzeswerke vorstellen.
Nun stellen wir uns mal vor, dass alle hierzulande existierenden ungültigen Gesetzeswerke Gültigkeit hätten, auf welche sich Polizeifirmen und Gerichtsfirmen ja laufend berufen.
Zu beachten ist das nun folgende insbesondere von Justizangestellten, Polizistinnen, Polizisten u.ä.:
Die Justiz nutzt die Unkenntnis der Menschen mit juristischen Fachbegriffen aus.
Sogenannte „Richter“ und „Staatsanwälte“ leisten auf sogenannten „Haftbefehlen“, „Urteilen“, „Beschlüssen“ usw. keine Unterschriften, da sie wissen was sie tun: kriminell handeln nämlich.
Kleine Justizangestellte (die absolut nicht wissen, was sie tun) werden rechtswidrig vorgeschoben, um Beglaubigungen vorzunehmen. Sie täuschen damit Rechtswirksamkeit vor!
Die Polizei und andere Behörden folgten bisher rechtswidrig diesen rechtswidrigen und nichtigen sogenannten „Verwaltungsakten“.
Der Grund für die fehlenden Unterschriften der Verantwortlichen ist in der fehlenden Staatshaftung zu finden.
Diese Scheinbeamten haften nämlich mit ihrem Privatvermögen, sowie mit ihrer persönlichen Freiheit nach § 839 BGB. Es wundert also nicht, warum sogenannte „Richter“ sogenannte „Urteile“, die weit reichende Folgen haben können, nicht unterschreiben.
Da diese Vorgehensweise aber nicht nur im Einzelfall so gehandhabt, sondern grundsätzlich so gehandelt wird, ist der Willkür Tür und Tor geöffnet, denn es gibt keine Verantwortlichen mehr, die zur Haftung herangezogen werden können, wenn die eigenhändige Unterschrift des Ausstellers/ Verantwortlichen fehlt – könnte man zumindest denken!
Dem ist aber nicht so, denn die Sache ist nämlich die:
Jedes sogenannte „Gericht“ im hiesigen Land hat einen Geschäftsführer, einen Vorstand oder einen Direktor. Diese haften immer und für alles, was sie selbst und/oder ihre Untergebenen verbocken.
Soll heißen: Ob die Damen und Herren Geschäftsführer nun eine Unterschrift leisten oder nicht: sie sind immer haftbar und können dementsprechend problemlos vor einem alliierten Strafgericht zur Verantwortung gezogen werden.
Was ist mit all den sogenannten „Richtern“, unter deren sogenannten „Urteilen“ und „Beschlüssen“ bestenfalls der Nachname per Druckschrift, aber nie deren eigenhändige Unterschrift auftaucht?
Auch die kann man kriegen, indem man Anzeige gegen Unbekannt erstattet. Es dürfte nicht sonderlich schwer fallen die Verantwortlichen zu ermitteln, denn so viele gleichnamige sogenannte „Richter“ laufen an genau bestimmten sogenannten „Gerichten“ des hiesigen Landes ja nun wirklich nicht ´rum.
Wer also glaubt, aller Sorgen ledig zu sein, nur weil sie oder er keine Unterschrift leistet, dürfte kolossal im Irrtum sein!
Zurück zum Vorherigen, nämlich dazu, dass wir mal zum Spaß annehmen, dass alle hierzulande scheinerlassenen Gesetze gültig wären:
Die rechtlich zwingenden Grundlagen für die eigenhändige Unterschrift finden sich in § 126 BGB. Das BGB ist übrigens eines der wenigen Gesetzeswerke, welches tatsächlich Gültigkeit besitzt.
Doch auch in 315 I ZPO, 275 II StPO, 12 RPflG, 117 I VwGO und 37 III VwVfG (worauf sich trotz Ungültigkeit ja immer so gern berufen wird) finden sich entsprechende Grundlagen für das zwingende Leisten einer eigenhändigen Unterschrift.
Es ist zu beachten, dass es der ZPO, StPO, VwGO, dem VwVfG u.v.a.m. an der Angabe des räumlichen Geltungsbereiches fehlt!
Gemäß der einschlägigen – nennen wir es mal „Rechtsprechung“ – des BVerfG und BVerwG (allesamt eingetragene Firmen, ohne hoheitsrechtliche Befugnisse) sind solche Gesetze daher nicht anwendbar und somit nichtig!
Mangels Angabe des räumlichen Geltungsbereiches sind viele Gesetze überdies auch wegen Verstoßes gegen des sich aus Art. 80 I 2 GG ergebende Bestimmtheitsgebot null und nichtig, dürfen auch deswegen – nach „rechtsstaatlichen Grundsätzen“ – nicht angewendet werden!
Daher, bei Hinweis auf ein Gesetz, grundsätzlich prüfen, ob ein räumlicher Geltungsbereich angegeben ist!
Zur Schriftform gehört grundsätzlich die eigenhändige Unterschrift (sogenanntes „Urteil“ vom 6. Dezember 1988 der Firma BVerwG; 9 C 40.87; BVerwGE 81, 32 Beschluß vom 27. Januar 2003; BVerwG 1 B 92.02 NJW 2003, 1544).
Der Satz „Dieses Schreiben wurde maschinell erstellt und gilt ohne Unterschrift“ ist eine Lüge! Ohne Unterschrift tritt keine Rechtsgültigkeit und schon gar keine Rechtskraft ein!
Außerdem verstößt er, mangels Angabe einer entsprechenden Rechtsgrundlage, gegen das sich aus Art. 80 I 2 GG und § 37 I VwVfG ergebende Bestimmtheitsgebot! Dies gilt vor allem auch für sogenannte „gerichtliche Dokumente“ (sogenannte „Urteile“, „Beschlüsse“, „Vollstreckungstitel“ etc.)
Dass ohne Unterschrift eines gesetzlichen Richters keine Rechtsgültigkeit und schon gar keine Rechtskraft eintritt, versuchen manche Polizisten auf Deubel komm raus zu ignorieren, wie auch der Polizist in folgendem Video:
Bei sogenannten „Haftbefehlen“, Hausdurchsuchungen oder sonstigen Vollstreckungsmaßnahmen bedarf es grundsätzlich einer Unterschrift eines gesetzlichen Richters! Davon haben wir in den Gerichtsfirmen des hiesigen Landes genau NULL!
Bedeutet: Alles, was in diesen und ähnlichen Bereichen passiert, ist rechtsungültig, nicht rechtskräftig, sowie kriminell und strafbar.
Unterschriften von sogenannten „Rechtspflegern“ sind hierbei nicht rechtswirksam, da diese nicht über richterliche Kompetenzen verfügen.
Diese bestätigen mit ihrer Unterschrift bestenfalls, dass sie die vorliegende Ausfertigung angefertigt haben. Darüber hinaus bestätigen sie, dass sie nicht im Geringsten wissen, was sie tun und wofür sie missbraucht werden.
Die kommentierte Fassung der Prozessordnung sagt eindeutig:
„Unterschriften von „Richtern“ müssen stets mit dem Namen oder zumindest so wiedergegeben werden, dass über ihre Identität kein Zweifel aufkommen kann, denn für den Empfänger muss nachprüfbar sein, ob die „Richter“, die an der Entscheidung mitgewirkt haben, das Urteil auch unterschrieben haben.
Deshalb genügt insoweit die Angabe „gez. Unterschrift“ nicht.“ (vgl. RGZ 159, 25, 26, BGH, Beschlüsse v. 14.07.1965 – VII ZB 6&65 = Vers.R 1965, 1075, v. 15.04.1970 – VIII ZB 1/70 = VersR 1970, 623, v. 08.06.1972 – III ZB 7/72 = VersR 1972, 975, Urt. v. 26.10.1972 – VII ZR 63/72 = VersR 1973, 87)
Vollstreckungstitel von sogenannten „Gerichtsvollziehern“ oder sogenannte „Haftbefehle“ ohne eigenhändige Unterschriften von gesetzlichen Richtern sind rechtsunwirksam!
Auch Blutentnahmen bei Verkehrskontrollen unterliegen dem Richtervorbehalt (§ 81a II StPO) und dürfen ohne Richterunterschrift nicht durchgeführt werden!
Mit anderen Worten: Eine Blutentnahme darf grundsätzlich nicht durchgeführt werden, da erstens: kein einziger Richter im hiesigen Land ein gesetzlicher Richter ist, und zweitens: kein einziger sogenannter „Richter“ eine Unterschrift für was auch immer leistet, auch nicht für eine Blutentnahme.
Dass Angestellte der Firma Polizei sowieso zu absolut gar nichts berechtigt sind, erwähnen wir nur der vollständigkeithalber noch mal.
„Paraphen“ (Handzeichen) sind KEINE rechtsgültigen Unterschriften!
„Eine eigenhändige Unterschrift liegt vor, wenn das Schriftstück mit dem vollen Namen unterzeichnet worden ist.
Die Abkürzung des Namens – sogenannte Paraphe – anstelle der Unterschrift genügt nicht.“ („BFH-Beschluss“ vom 14. Januar 1972 III R 88/70, BFHE 104, 497, BStBl II 1972, 427; Beschluß des „Bundesgerichtshofs“ (auch eine eingetragene Firma ohne hoheitsrechtliche Befugnisse) vom 13. Juli 1967 I a ZB 1/67, Neue Juristische Wochenschrift – NJW – 1967, 2310).
„Die Unterzeichnung nur mit einer Paraphe lässt nicht erkennen, dass es sich um eine endgültige Erklärung des Unterzeichners, und nicht etwa nur um einen Entwurf handelt.
Es wird zwar nicht die Lesbarkeit der Unterschrift verlangt, es muss aber ein die Identität des Unterschreibenden ausreichend kennzeichnender individueller Schriftzug sein, der einmalig ist, entsprechende charakteristische Merkmale aufweist, und sich als Unterschrift eines Namens darstellt.
Es müssen mindestens einzelne Buchstaben zu erkennen sein, weil es sonst an dem Merkmal einer Schrift überhaupt fehlt.“ („BGH Beschlüsse“ vom 21. März 1974 VII ZB 2/74, Betriebs-Berater – BB – 1974, 717, „Höchstrichterliche Finanzrechtsprechung“ (absolut lächerlich)– HFR – 1974, 354, und vom 27. Oktober 1983 VII ZB 9/83, Versicherungsrecht – VersR – 1984, 142).
„Wird eine Erklärung mit einem Handzeichen unterschrieben, das nur einen Buchstaben verdeutlicht, oder mit einer Buchstabenfolge, die erkennbar als bewusste und gewollte Namensabkürzung erscheint, liegt keine Namensunterschrift im Rechtssinne vor.“ (st. Rspr. vgl. „BGH, Beschluss“ vom 27. September 2005 – VIII ZB 105/04 – NJW 2005, 3775 unter II 2 a und b).
Das Drohen mit mehreren Zwangsmitteln ist rechtswidrig! Das drohen mit nur einem Zwangsmittel ebenfalls!
§ 13 III Verwaltungsvollstreckungsgesetz (VwVG, ohne räumlichen Geltungsbereich, also rechtsunwirksam!): „Die Androhung muss sich auf ein bestimmtes Zwangsmittel beziehen.
Unzulässig ist die gleichzeitige Androhung mehrerer Zwangsmittel und die Androhung, mit der sich die Vollzugsbehörde die Wahl zwischen mehreren Zwangsmitteln vorbehält.“ (Verstoß gegen das Bestimmtheitsgebot Art. 80 I 2 GG und § 37 I VwVfG!).
Dass Firmen und deren Angestellte absolut und überhaupt nicht mit Zwangsmitteln drohen, geschweige denn diese anwenden dürfen, sollte mittlerweile wohl keinen Erklärungsbedarf mehr haben.
„Beamte“, bzw. jene, die sich als Beamte bezeichnen, haben immer die Pflicht sich auszuweisen!
Artikel 6 PAG – Ausweispflicht für Polizei“beamte“:
“Auf Verlangen des von einer Maßnahme Betroffenen hat der Polizeibeamte sich auszuweisen, soweit der Zweck der Maßnahme dadurch nicht beeinträchtigt wird.“
Sichern Sie die Daten der handelnden Personen, damit Sie später gegen Rechtsverletzungen vorgehen können!
Niemand darf wegen einer Geldforderung in Haft genommen oder zu einer EV gezwungen werden!
Nach Protokoll Nr. 4 zur Konvention zum Schutze der Menschenrechte und Grundfreiheiten (analog Art. 6 II EMRK), durch das gewisse Rechte und Freiheiten gewährleistet werden, die nicht bereits in der Konvention oder im ersten Zusatzprotokoll in der Fassung des Protokolls Nr. 11 Straßburg, 16.09.1963 enthalten sind, ist die Freiheitsentziehung wegen zivilrechtlichen Schulden, – und somit auch die Einleitung einer Beugehaft für die Abgabe einer zivilrechtlichen eidesstattlichen Versicherung – eine Menschenrechtsverletzung.
Die Abgabe der Eidesstattlichen Versicherung (EV) ist eine zivilrechtliche Angelegenheit und darf nicht mit der Haft erzwungen werden, da es nicht erlaubt ist, gegen sich selbst eine Erklärung unfreiwillig abzugeben (Unschuldsvermutung Art. 6 II EMRK)
Dass Firmen und deren Angestellte keinerlei Recht haben, von wem auch immer eine EV zu verlangen, erklärt sich von selbst.
Artikel 1 – Verbot der Freiheitsentziehung wegen Schulden:
„Niemandem darf die Freiheit allein deshalb entzogen werden, weil er nicht in der Lage ist, eine vertragliche Verpflichtung zu erfüllen.“ (siehe auch IPbpR Art. 11; Internationaler Pakt für bürgerliche und politische Rechte; Land Deutschland: Unterzeichnung 16/9/1963; Ratifizierung 1/6/1968; Inkrafttreten 1/6/1968).
Gesetze, die keinen räumlichen Geltungsbereich definieren, sind NICHTIG!
Diese Gesetze sind wegen Verstoßes gegen das Gebot der Rechtssicherheit (BVerwGE 17, 192 = DVBl 1964, 147) und des Bestimmtheitsgebotes (Art. 80 I 2 GG, § 37 VwVfG) ungültig und nichtig!
BVerwGE: „Jedermann muß, um sein eigenes Verhalten darauf einrichten zu können, in der Lage sein, den räumlichen Geltungsbereich eines Gesetzes ohne weiteres feststellen können.
Ein Gesetz das hierüber Zweifel aufkommen lässt, ist unbestimmt und deshalb wegen Verstoßes gegen das Gebot der Rechtssicherheit ungültig.“
Gesetze, die von Firmenangestellten scheinerlassen wurden, sind sowieso nichtig!
„Beamte“ haben einen entstandenen finanziellen Schaden (Gebühren etc.) persönlich zu ersetzen!
Gemäß den §§ 823 und 839 BGB haftet jeder „Beamte“ persönlich für jede Summe, die er ohne gültige Rechtsgrundlage verursacht hat!
Diese kann ihm im Zuge des Schadenersatzes persönlich in Rechnung gestellt werden.
Alles klar, Herr Kommissar?
ergänzend
Die Polizeigewalt der privaten Söldnertruppe Constellis gegen einfache Bürger die nur ihre Grundrechte einfordern, reisst nicht ab Das respektlose Verhalten der Staatsknetenzecken, gegenüber dem Volk, muss Konsequenzen haben. Mit jeder schikanierenden Verordnung entfernen sie sich weiter vom Volk bis zu ihrem Sturz.
Überall war während der Fakepandemie das Selbe! Diese Typen meinen im Recht zu sein, sind aber selbst kriminelle Verbrecher und sie werden geschützt und dürfen jede Straftat begehen, wenn sie den Interessen der Herrscher dient und werden nicht wegen ihrer Vergehen angezeigt oder müssen sich verantworten, sondern die Opfer, die nichts getan haben und die unschuldig sind:
Die Polizisten glauben, sie hätten Rechte, die andere Menschen nicht haben, weil man ihnen eine Uniform gab und es ihnen eingetrichtert hat!
Genauso funktioniert Herrschaft! Und die Herrscher erheben einige Sklaven und geben ihnen das Recht andere Sklaven zu unterdrücken, zu berauben und Schlimmeres. Die Herrscher selbst sind gar nichts und haben keine Macht, wenn andere sich nicht mehr von ihnen benutzen lassen.
Alle sogenannten Polizisten werden noch ihr blaues Wunder erleben und die Menschen werden sich erheben, wenn sie nichts mehr zu verlieren haben und niemals vergessen, wer ihnen das alles angetan hat! Dann müssen ein Haufen Polizisten um ihr Leben fürchten und die Naturgesetze von Ursache und Wirkung akzeptieren.
Als Polizist würde ich ganz schnell die Seite wechseln und auspacken, bevor es zu spät ist und ich zum Ziel der zurecht wütenden Masse werde!
Ausnahmslos jeder Polizist, der nicht den Dienst verweigerte, hat mitgemacht und es ermöglicht, dass den Menschen unvorstellbares Leid, Tod und Verderben angetan wurde und das unzählige Existenzen vernichtet wurden und werden. Ohne diese Polizisten wäre es nie möglich gewesen! Sie tragen die Hauptverantwortung, nicht die Befehlsgeber! Ihr Herrschaftsglaube hat sie blind gemacht und sie wurden zu Tätern und sind selbst die, die sie bekämpfen wollten. Nämlich kriminelle Verbrecher!
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POLIZEI – vom Schutzmann zum Terrorist Vom Schutzmann zum Massenmörder – vom Ordnungshüter zum Terrorist. So sieht die Bilanz aus, welche aus dieser Dokumentation zu ziehen ist. Es ist absolut kein Wunder, dass es seitens der Bevölkerung mehr und mehr zu Übergriffen auf Scheinbeamte kommt, die … Weiterlesen
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Aktuelles von der politisch Abhängigen und geistigen Prostitution des Rechtssystems Wer inzwischen weiss, dass wir keine Verfassung haben, keinen hoheitlich legitimierten Staat von uns Menschen ( nicht Bürge- Bürger- bürgen) , dem muss glasklar sein, dass Gesetze, Regeln und Massnahmen von Kliminellen gemacht werden. Die deutsche Justiz ist weisungsgebunden und … Weiterlesen
Situationsaktualisierung zum Thema: Die Welt wird von Pädophilen regiert Das ist absolut real und es passiert weltweit und Politiker, Richter, Staatsanwälte, die Polizei, Jugendämter, hohe industrielle, Promis, die sogenannten Eliten und die in Hollywood begehen jeden Tag unzählige Missbräuche oder fördern sie!
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Entweder sind sie strunzdumm und noch völlig grün hinter den Ohren und wollen es nicht. Oder sie wissen es.
Für alle die hier sich am Kinderklau, am Kinderhandel und an Pädophilie beteiligen.
Alle wissen es.
Anwälte
Richter
Die ältere Generation bei der Polizei und ordnungsbehörde
Versicherungen
Banken
Das sollte man sich immer und immer wieder anhören und selbst nachlesen.
Und wer da immer noch mitmachen will, der ist nicht mehr ganz dicht im Kopf.
Aber es ist jeden seine eigene Entscheidung ob er ein Krimineller sein will oder nicht.
Die Entscheidung liegt bei jedem selbst.
Doch diejenigen die davon Kenntnis haben, sollten gefälligst 8n Ruhe gelassen werden.
Wenn den Menschen erst einmal bewusst wird, was hier tatsächlich gespielt wird, so seid gewarnt,
Ihr kommt aus der scheiße nicht mehr raus, ihr steck da alle ganz tief drin, ihr werdet vor wütenden Menschen nicht mehr weglaufen können. Sie werden euch einkesseln und dann gnadet euch Gott, daß sie euch nicht steinigen. https://t.me/TotoGermanenherz/4779
Um das zu verstehen, muss man sich das schon komplett anschauen bzw. anhören und den Inhalt verinnerlichen. Es mag sehr lang sein, aber es lohnt sich aufjedenfall um das Unterbewusstsein zum Nachdenken zu bringen.
Es werden alle „ohne Ausnahmen“ zur Rechenschaft gezogen werden Rechtskunde Justitia ist nur noch, die korrupte und weisungsgebundene Hure, der Wirtschaft und Poliutik. Da ich allen Juristen die „Vorsätzliche Rechtsbeugung“ nachweisen kann, gibt es nur diesen einen Weg der Rechtsprechung. Es müssen alle, Aktiven wie auch Pensionierten Juristen „ … Weiterlesen
Hat dies auf Der Geist der Wahrheit rebloggt.
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