Es werden alle „ohne Ausnahmen“ zur Rechenschaft gezogen werden


Das Staatshaftungsgesetz regelte vom 1. Januar 1982 bis zum 18. Oktober 1982 die Haftung für rechtswidriges Verhalten der öffentlichen Gewalt in der Bundesrepublik Deutschland.
Am 19. Oktober 1982 wurde es vom Bundesverfassungsgericht für nichtig erklärt.
Es gibt keine Staatshaftung mehr. Jeder haftet selbst bis in die dritte Generation.

jeder Mensch nicht Person, der von diesen Firmen noch genötigt wird zu irgendwelchen lästigen
Dingen sollte vor Eröffnung im Stehen! den/die Vorsitzende fragen ob es sich hier um ein
staatliches Gericht handelt und der Vortänzer eine staatliche Bestallung hat.

Immer mehr Menschen informieren sich nicht mehr über die alteingesessenen Lügenden Propagandamedien (Lügner als Beruf? Na wo gibt´s denn sowas), sondern über freie Internet-Blogs Frei nach meinem Motto  Was mein Herz bewegt, bewegt vielleicht auch andere

Das hat zur Folge, dass immer mehr Menschen Kenntnis darüber erlangen, wie die hiesige Bevölkerung von kriminellen eigenen Landsleuten, belogen, betrogen, ihrer Freiheit beraubt, bestohlen und ausgeplündert wird. Wir sind in Deutschland wieder soweit wie 1945, das es gefährlich ist für Leib und Leben seine Meinung zu sagen Krieg gegen Meinungsfreiheit: Der weltweite Totalitarismus als neues Demokratieverständnis Wenn Du der Regierung erlaubst, das Gesetz wegen eines Notfalls zu brechen, wird es immer einen Notfall erschaffen, um das Gesetz zu brechen. Alles ist erlaubt, was nicht durch das Gesetz verboten ist. (Tout ce que la loi ne defend pas est permis.)

Diese Kriminellen tun ihren Dienst zum Beispiel in angeblichen „Ämtern“, die keine sind, und in angeblich „staatlichen Gerichten“, die keine sind.

Sie geben sich als „Beamte“ aus, die sie nicht sind, und gaukeln der Bevölkerung hoheitsrechtliche Befugnisse vor, die sie nicht haben.

Immer mehr verbreitet sich die Tatsachen, dass es hierzulande keine Beamte gibt, da der Beamtenstatus am achten Mai des Jahres 1945 abgeschafft wurde (siehe 1 BVR 147/52, Leitsatz 2).

Seitdem gibt es nur noch Bedienstete. Das ist auch der Grund dafür, warum sämtliche angebliche „Beamte“ nur mit einem Dienstausweis ausgestattet ist. Wären sie Beamte, hätten sie einen Beamtenausweis. Da sie keine Beamte sind, haben sie den natürlich nicht.

Immer mehr verbreitet sich die Tatsache, dass im hiesigen Land daher niemand mit hoheitsrechtlichen Befugnissen ausgestattet ist.

Immer mehr wird bekannt, dass hierzulande bis zur Stunde Gesetze angewendet werden, die ungültig oder sogar schon seit über 70 Jahren verboten sind! Hinsichtlich justiziabler Ereignisse muss ich davon ausgehen, dass die überwiegende Mehrheit der Juristen ihren Verstand verloren bzw. verkauft haben

Ergänzend für die die nicht wissen, was die NGO BRD ist. Hier mal schauen Herzlich willkommen in der nazierten DDR 2.0 Diktatur (NGO Firmenkonstrukt Publik of Germany, mit dem Zusatz BRD Staatssimulation Bund der vereinigten Wirtschaftsgebiete) Wer inzwischen weiss, dass wir keine Verfassung haben, keinen hoheitlich legitimierten Staat von uns Menschen ( nicht Bürge- Bürger- bürgen) , dem muss glasklar sein, dass Gesetze, Regeln und Massnahmen von Kliminellen gemacht werden. Bis vor ein paar Jahre hätte … Weiterlesen

Und hier Die privatisierte NGO Staatssimulation – Der Bund Am 3. Oktober 1990 wurde die Bundesrepublik Deutschland von Außenminister Hans-Dietrich Gentscher bei der UNO abgemeldet und es wurde statt dessen der NAME Deutschland -„Germany“ bzw. „BUND“ eingetragen und mit dem Zusatz: „Non-governmental organization“ versehen. Laut Auskunft der United Nations … Weiterlesen

Die Wahrheit kommt ans Licht  Da ich allen Aktiven und Pensionierten staatlich Bediensteten den Straftatbestand der Vorsätzlichkeit nachweisen kann, gibt es nur diesen einen Weg der Rechtsprechung. Es müssen alle, Aktiven wie auch Pensionierten staatlich Bediensteten „mit samt ihren Familien“ enteignet und einer Internationalen Gerichtsbarkeit zugeführt werden. Alles andere, ist Bla Bla. Ergänzend sei noch bemerkt: Der nachgewiesene Straftatbestand der Vorsätzlichkeit, hebt auch die Immunitätsklausel aller Aktiven und Pensionierten staatlich Bediensteten auf, und macht somit, den juristischen Weg frei, für eine geordnete Rechtsprechung vor dem Tribunal

https://dserver.bundestag.de/btp/01/01001.pdf Sie haben uns damals verraten und an die Besatzer verkauft. Stöbert mal durch meinem Blog Germanenherz, da findet ihr alles, was ihr zu dem Thema „Besatzer und Besatzungsrecht“ und Rechtsbeugung, Meineid und Hochverrat. § 339 StGB; § 15 StGB wissen solltet.

Manchmal kann man die Wutanfälle über die Rechtsprechung der deutschen Justiz nicht verhindern, wenn man im StGB den § 129 (3) Abs. 1 liest:
So, wie man die Höhe seiner „Diäten“ stets selbst beschließt, wurde in vollkommener Selbstherrlichkeit bereits vor langer Zeit der Art. 129 StGB so abgeändert, dass Parteien und letztendlich auch eine sogenannte Regierung, auch wenn diese Piraterie betrieb/betreibt, strafrechtlich nicht belangt werden können.

Strafrecht – Vorsatz

Erklärung zum Begriff Strafrecht – Vorsatz

Als „Vorsatz“ wird im Strafrecht das Wollen sowie das Wissen um sämtliche objektiven Merkmale bezeichnet, welche zum gesetzlichen Tatbestand gehören. Der Wille zur Verwirklichung eines Straftatbestandes besteht also, wobei alle objektiven Tatumstände bekannt sind. Dabei ist zu beachten, dass diese Tatumstände bereits beim Begehen der Tat bekannt sein müssen; eine nachträgliche Kenntisnahme der strafrechtlichen Merkmale reicht nicht aus, um einen Vorsatz als gegeben anzusehen.

Eine vorsätzliche Handung ist strafbar.

Es bestehen drei verschiedene Möglichkeiten eines Tatbestandvorsatzes:

Absicht
Direkter Vorsatz
Eventualvorsatz

Absicht als Vorsatzform im Strafrecht – juristische Definition, Bedeutung und Beispiele.

Erklärung zum Begriff Absicht

Inhaltsverzeichnis

  • Absicht – dolus directus 1. Grades
  • Wissens- und Willenskomponente
  • Beispiel – Absicht / dolus dirctus 1. Grades
  • Abgrenzug zu dolus directus 2. Grades
  • Beispiel – dolus directus 2. Grades
  • Abgrenzung zu dolus eventualis
  • Beispiel
  • Dolus eventualis vs. bewusste Fahrlässigkeit
  • Wissenstheorien
  • Willenstheorien
  • Formulierungen im StGB
  • Weitere Bedeutung von Absicht

Absicht, auch dolus directus 1. Grades genannt, ist der zielgerichtete Wille, den tatbestandlichen Erfolg herbeizuführen. Dem Täter kommt es gerade darauf an, den tatbestandlichen Erfolg herbeizuführen. In diesem Zusammenhang ist es ohne Bedeutung, ob sich der Täter die Tatbestandsverwirklichung als sicher oder nur als möglich vorstellt.

Absicht – dolus directus 1. Grades

Die Absicht ist ein Merkmal im Strafrecht und wird in der subjektiven Tatbestandsebene geprüft. Bekannt ist die Absicht auch unter dem Begriff des Vorsatzes (dolus directus 1. Grades). Er ist der zielgerichtete Wille, den tatbestandlichen Erfolg herbeiführen zu wollen und die stärkste Vorsatzform.

Im Strafrecht lautet die Definition von Absicht bzw. Vorsatz wie folgt: „Vorsätzliches Handeln bedeutet das Wissen und Wollen der Tatbestandsverwirklichung unter Berücksichtigung aller seiner objektiven Tatumstände bei Begehung der Tat.

Wissens- und Willenskomponente

Der Tatbestandsvorsatz setzt sich grundsätzlich aus einem kognitiven Element, der Wissenskomponente und einem voluntativen Element, der Willenskomponente zusammen.

Bei der Absicht steht das voluntative Element, also die Willenskomponente im Vordergrund. Das Wissenselement tritt dabei hinter das Willenselement zurück.

Bezogen auf die Wissenskomponente weiß der Täter, unter welchen Umständen er die Tat begeht oder versucht zu begehen. Bezogen auf das Willenselement, kommt es dem Täter gerade darauf an, einen Erfolg im Sinne des jeweiligen Tatbestandes herbeizuführen. Er handelt folglich mit einem zielgerichteten, direkten Erfolgswillen. Dadurch, dass das Willenselement im Vordergrund steht, kann der Täter den Erfolgseintritt demnach lediglich für möglich oder sogar für unwahrscheinlich halten- es kommt ihm alleine auf die Verwirklichung des Tatbestands im Sinne eines zielgerichteten Wollens an. Es kommt nicht darauf an, ob sich der Täter den Erfolg bzw. die Tatbestandsverwirklichung als sicher oder nur als möglich vorstellt.

Beispiel – Absicht / dolus dirctus 1. Grades

A mag den B nicht und schießt auf ihn, um ihn zu töten.

Auffallend ist hier das dominierende Willenselement. Es kommt dem A gerade darauf an, den B zu töten. A handelt mit Absicht (dolus directus 1. Grades). Allgemein kommt es dem Täter hierbei immer auf die Schädigung des Rechtsguts an. Unter die Absicht fällt hier auch das Endziel, nämlich der Tod des B.

Abgrenzug zu dolus directus 2. Grades

Absicht im StGB

Der dolus directus 2. Grades ist eine schwächere Form des Vorsatzes und beschreibt die Wissentlichkeit (auch: direkter Vorsatz). Hier dominiert die Wissenskomponente vor dem Willenselement. Der Täter ist sich während der Handlung bezüglich des Erfolgseintritts sicher. Eine Meinung vertritt, dass bereits ein höchstwahrscheinliches Annehmen, also ein sicheres Wissen des Erfolgseintritts genügt, da Ereignisse nie mit absoluter Gewissheit eintreffen. Jedoch haben beide Ansichten gemein, dass das Wissenselement im Vordergrund steht.

Beispiel – dolus directus 2. Grades

A hat schon seit längerer Zeit Schulden. Er zündet sein Haus an, um so seine Versicherungssumme zu erhalten und seine Schulden abzubezahlen. Dabei weiß er mir Sicherheit, dass sich B und C noch in dem Haus befinden und ggf. nicht mehr rechtzeitig fliehen können. Obwohl A Mitleid mit B und C hat, setzt er seinen Plan in die Tat um und setzt das Haus in Brand. 

Hier muss die Absicht nicht auch das Motiv sein. A sieht den Erfolgseintritt mit hoher Wahrscheinlichkeit. Hierbei ist es irrelevant, ob A weiß, dass B und C in dem Feuer sterben werden. Dies ist eine zwangsläufige Nebenfolge seines Handelns. Dass er Mitleid hat, ändert nichts an seiner Wissentlichkeit.

Abgrenzung zu dolus eventualis

Die schwächste Form des Vorsatzes ist der dolus eventualis (oder auch bedingter Vorsatz oder Eventualvorsatz genannt) und stellt in der Praxis den häufigsten Kasus dar. Nach diesem handelt der Täter vorsätzlich, wenn er die die mögliche Tatbestandsverwirklichung nicht als fernliegend erfasst und den Erfolgseintritt dabei billigend in Kauf nimmt.

Beispiel

A möchte die Handtasche der B stehlen und verletzt die B mit einem Messer, um sie kampfunfähig zu machen und die Handtasche an sich zu nehmen. Dass die B an den Verletzungen sterben könnte, möchte A zwar nicht, nimmt es jedoch billigend in Kauf.

Hier greift der Eventualvorsatz, da A sich mit dem Eintreten des Erfolgs abgefunden hat, auch wenn A den Tod nicht für wünschenswert hält.

Dolus eventualis vs. bewusste Fahrlässigkeit

Straftatbestände setzen teils Vorsatzdelikte voraus, teils reicht jedoch fahrlässiges Handeln aus. Um Tatbestände korrekt einordnen zu können, ist der bedingte Vorsatz regelmäßig von der bewussten Fahrlässigkeit abzugrenzen. Besonders Acht geben muss man auch im Zusammenspiel der beiden Begrifflichkeiten. Beispielsweise setzt die Sachbeschädigung keinen Fahrlässigkeitstatbestand voraus. Wird hier unrechtmäßig der Vorsatz des Täters abgelehnt, so wäre die Folge, dass der Täter straflos ist. Weiterhin ist zu beachten, dass der Fahrlässigkeitstatbestand eine geringere Strafzumessung vorsieht. Die Abgrenzung zwischen Vorsatz und bewusster Fahrlässigkeit ist somit höchst umstritten. Ausschlaggebend sind dabei die Wissens- und Willenstheorien, die im Folgenden erklärt werden.

Wissenstheorien

Mit den Wissenstheorien ist gemeint, dass sie lediglich an das Wissen des Täters anknüpfen. Andere Faktoren wie die Überzeugung oder die Einstellungen des Täters sind hierbei nicht zu berücksichtigen.

a. Wahrscheinlichkeitstheorie

Nach der Wahrscheinlichkeitstheorie wird der Vorsatz umso eher bejaht, je höher die Wahrscheinlichkeit des Erfolgseintritts aus der Sicht des Täters ist. Hält der Täter es also für sehr möglich, dass der tatbestandliche Erfolg bei einer konkreten Handlungsweise eintritt, so wird der Vorsatz grundsätzlich bejaht. Gegen die Theorie spricht jedoch, dass sie ungenau ist und Fälle nicht erfasst, in denen es dem Täter gerade auf den Erfolgseintritt ankommt, er diesen jedoch nicht für sehr wahrscheinlich einschätzt. Dies stellt ein unzumutbares Resultat dar.

b. Möglichkeitstheorie

Hiernach bejaht man den Vorsatz, wenn der Täter die konkrete Option der Rechtsgutsverletzung erfasst und dessen ungeachtet gehandelt hat. Somit müssen konkrete Anhaltspunkte vorliegen, welche aus der Sicht für einen Erfolgseintritt sprechen. Im Vergleich zu der Wahrscheinlichkeitstheorie werden hier die Anforderungen erneut gesenkt. Da man hier ebenfalls auf die Berücksichtigung des Täterwillens verzichtet, kann das Resultat nicht sachgerecht sein. Bei leichtsinnigen Manövern im Straßenverkehr ist es zu weit gefasst, dem Täter wegen der erkannten Möglichkeit des Erfolgseintritts vorsätzliches Handeln vorzuwerfen, wenngleich er darauf gehofft hat, dass alles gut geht.

Willenstheorien

a. Gleichgültigkeitstheorie

Gemäß der Gleichgültigkeitstheorie ist der Vorsatz anzunehmen, wenn der Täter den Erfolg aus Gleichgültigkeit in Kauf nimmt. Für den Täter ist sozusagen jede sich einfindende Möglichkeit in Ordnung. Dies würd jedoch, im Umkehrschluss zu den Wissenstheorien dazu führen, dass die Annahme des Vorsatzes lediglich von dem Willen abhängig wäre.

b. Ernstnahme- und Billigungstheorie

Da sich weder die Theorien mit dem Wissenselement, noch die Theorie mit dem Willenselement bewähren, muss nun eine Theorie beide Eigenschaften vereinen. Dies macht die Ernstnahme- und Billigungstheorie. Nach der heutigen herrschenden Meinung handelt der Täter nach der Ernstnahme- und Billigungstheorie dann vorsätzlich, wenn er den Erfolgseintritt für möglich hält und damit in der Art und Weise einverstanden ist, dass er die Tatbestandsverwirklichung billigend in Kauf nimmt. So muss dem Täter der Erfolg nicht erwünscht sein, ausschlaggebend hierbei ist aber, ob er sich damit abfindet oder ihn billigt. Dagegen ist die bewusste Fahrlässigkeit in der Hinsicht abzugrenzen, dass der Täter mit der als möglich erfassten Tatbestandsverwirklichung nicht eiverstanden ist und er ernsthaft darauf vertraut, dass der tatbestandliche Erfolg nicht eintreten wird.

Formulierungen im StGB

Oftmals wird im Strafgesetzbuch der Begriff der Absicht durch die Formulierung „um zu“ ersetzt. Ein Beispiel dafür findet sich in § 211 II StGB: „Mörder ist, wer aus Mordlust, zur Befriedigung des Geschlechtstriebs, aus Habgier oder sonst aus niedrigen Beweggründen, heimtückisch oder grausam oder mit gemeingefährlichen Mitteln oder um eine andere Straftat zu ermöglichen oder zu verdecken, einen Menschen tötet.“ In anderen Normen wird die Absicht explizit genannt wie beispielsweise in § 258 StGB: „Wer absichtlich oder wissentlich ganz oder zum Teil vereitelt, dass ein anderer dem Strafgesetz gemäß wegen einer rechtswidrigen Tat bestraft oder einer Maßnahme (§ 11 I Nr. 8 StGB) unterworfen wird, wird mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.

Weitere Bedeutung von Absicht

Im Strafgesetzbuch existieren noch weitere besondere Absichten, nämliche beispielsweise die Zueignungsabsicht, welche in § 242 StGB geregelt ist und die Bereicherungsabsicht, die in § 263 StGB normiert ist. Diese Absichten haben nichts mit dem Vorsatz zutun. Die besonderen Absichten sind selbstständige subjektive Tatbestandsmerkmale, die unabhängig vom Tatbestandsvorsatz existiere.

Eventualvorsatz

Erklärung zum Begriff Eventualvorsatz

Der Eventualvorsatz ist ein Begriff aus dem Strafrecht und wird auch als bedingter Vorsatz bezeichnet. Es ist notwendig, diesen Begriff im deutschen Rechtssystem zu verwenden, denn generell sind nur vorsätzliche Handlungen auch strafbar. Das bedeutet, das Handeln muss dem Täter als eine gewollte Handlung nachgewiesen werden können. Fahrlässige Handlungen sind im deutschen Rechtssystem laut Grundsatz § 15 StGB nur dann strafbar, wenn diese im Strafrecht auch wirklich fixiert worden sind.

Wann liegt ein Eventualvorsatz vor?
Unter Umständen kann es sein, dass ein Täter bestimmte Konsequenzen seines Handelns nicht beabsichtigt hat, diese aber dennoch im Rahmen seiner Handlung billigend in Kauf genommen hat. Ist dies der Fall, liegt hier ein Eventualvorsatz vor. Ein Eventualvorsatz ist ausreichend für die Strafbarkeit einer Tat. Auch im Bereich des Zivilrechtes kann ein bedingter Vorsatz für die Verantwortlichkeit genügen.

Weitere Möglichkeiten für einen Eventualvorsatz
Es gibt aber auch noch weitere Umstände, in denen ein Eventualvorsatz für die Strafbarkeit ausreichend ist.

Hier spricht man unter anderem von der:

  • Möglichkeitstheorie
  • Wahrscheinlichkeitstheorie
  • Lehre von der unabgeschirmten Gefahr
  • Gleichgültigkeitstheorie
  • Vermeidungstheorie
  • Ernstnahmetheorie

Eventualvorsatz oder Fahrlässigkeit
Die Frage, ob ein Eventualvorsatz oder eine Fahrlässigkeit vorliegt, lässt sich in vielen Fällen nicht sofort klar bewerten und erfordert eine detaillierte Klärung der Sachlage und der gegebenen Umstände, die zu einer Handlung geführt haben. Generell kann für den Eventualvorsatz und auch die Fahrlässigkeit aber gesagt werden, dass die bewusst fahrlässig handelnde Person mit den erkannten Folgen nicht einverstanden ist und möglicherweise auch darauf vertraut, dass diese nicht eintreten werden.

Wer hingegen bedingt vorsätzlich handelt, nimmt schädliche Folgen billigend in Kauf und findet sich auch entsprechend mit der Tatbestandsverwirklichung ab. Es steht außer Frage, dass die Grenzen der beiden Schuldformen sehr eng liegen. Um entsprechend urteilen zu können, müssen verschiedene Merkmale der inneren Tatseite beachtet werden. Darüber hinaus müssen aber auch tatsächliche Feststellungen ausreichend belegt werden. Hierbei ist es besonders wichtig, die Rechtsbegriffe der Fahrlässigkeit, wie auch des Vorsatzes in ihre genauen Bestandteile aufzulösen.

Tötung durch Würgen ist als Eventualvorsatz zu werten
In einem Urteil vom 22.1.2012 kam das Landgericht Cottbus zu dem Entschluß, dass bei einer Tötung durch Würgen ein Eventualvorsatz vorläge. Das Gericht stellte fest, dass es allgemein bekannt wäre, dass ein Verschließen der Atemwege durch Gewalteinwirkung grundsätzlich zum Tode führen kann. Faktoren, die jedoch bei der Bewertung zu berücksichtigen seien, wären Zeit und Intensität des Erstickungsvorgangs. [Landgericht Cottbus, 22.1.2012, 5 StR 246/10]

ergänzend

Rechtskunde

recht und gesetz

„Über die Richter hinaus steht unser ganzes Rechtssystem kurz vor seinem Kollaps. Die Justiz hat ihre Fähigkeit verloren, gerechte und in vertretbarer Zeitspanne getroffene Entscheidungen zu fällen. In vergleichbarer Situation müsste ein Unternehmen Konkurs anmelden. Mit dem Rechts-Killer-Instrument der ,freien richterlichen Beweiswürdigung‘ werden Prozesse von den Richtern so zurecht geschnitten, dass gewünschte Resultate gerechte Entscheidungen verjagen. Nur noch formell nehmen die Gerichte ihre Aufgaben wahr. Unser Rechtsstaat ist zum bloßen Rechtsmittel-Staat verkommen. Die Justiz ist auf dem Niveau eines Glücksspiels angekommen. Würden Urteile mit dem Knobelbecher ausgewürfelt, es wäre kein Unterschied in Resultat und Niveau zu Entscheidungen der Richter festzustellen. ,Im Namen des Volkes‘ lässt sich ebenso gut würfeln, wie langes Fachchinesisch in richterlicher Willkür verkündet wird.“ Aus „Recht ohne Gerechtigkeit“ von Dr. Henri Richthaler, 1989.

Vorab eine philosphische Textknechtschaft von Platon zum Thema: Gerechtigkeit als Grundtugend In mehreren Dialogen ist die Frage nach dem Wesen der Gerechtigkeit (δικαιοσύνη dikaiosýnē) ein zentrales Thema. In der Politeia definiert Platon Gerechtigkeit als die Bereitschaft eines Staatsbürgers, sich nur … Weiterlesen

Scheinjuristen besetzten Bundesverfassungsgericht„Verfassungs­hochverrat im Amt“ und „Rechtsbeugung“Mal unabhängig woher überhaupt das BVG kommt (siehe dazu Art.146 GG) hat es in einem Urteil vom 25 Juli 2012 – 2 BvE 9/11 festgestellt, das allein das Bundeswahlgesetzt mit dem Grundsatz der Allgemeinheit der Wahl … Weiterlesen

Rechtsbeugung, Meineid und Hochverrat. § 339 StGB; § 15 StGB
Rechtsbeugung (Vorliegen einer Verletzung von Recht und Gesetz; subjektiver Tatbestand: Voraussetzung einer bewussten Abkehr von Recht und Gesetz, persönliche Gerechtigkeitsvorstellungen des Richters) Rechtsbeugung, Meineid, Hochverrat. Beschämend für einen sogenannten Rechtsstaat. Die wahren Feinde sind nicht, die Menschen in und aus fernen Ländern. Unsere Feinde sind auch nicht, mehrere tausende Kilometer entfernt. Sie sind hier, bei uns! Der Feind ist im eigenen Nest … Weiterlesen

Ergänzen mal drei kurze Interviews mit dem ehemaligen und noch immer nicht rehabilitierten Rechtsanwalt Claus Plantiko hinzu? Als Jurist entlarvt er präzise die Unzulänglichkeiten der derzeitigen deutschen Staatsform.

Hat Deutschland auch ein Justiz-Problem?.Die Justiz kann nur noch als ein erbärmlicher Haufen von ehrlosen Rechtsbeugern angesehen werden – die sich hinter einem „Machtsystem“ verstecken. Die wahren Feinde sind nicht, die Menschen in und aus fernen Ländern. Unsere Feinde sind auch nicht, mehrere tausende Kilometer entfernt. Sie sind hier, bei uns! Der Feind ist im eigenen Nest und mit diebischen Händen in der Staatskasse zu finden.… Weiterlesen

MONTESQUIEU & PLANTIKO ….. Gewaltenteilung und Rechtsstaatlichkeit in Deutschland (Film 1)

26. Februar 2017 | Medien als Longe der Politik – GEZ
PLANTIKO: „Das Meinungsfreiheitsrecht ist ein Grundrecht, das GEGEN den Staat geltend gemacht werden muss und kann und darf und soll, denn der Bürger ist GRUNDRECHTS-INHABER und der Staat, d.h. die Länder und der Bund und die ganzen öffentlich-rechtlichen Körperschaften sind GRUNDRECHTS-VERPFLICHTETE, d.h. sie müssen dem Bürger die Meinungsfreiheit gewähren.“

Das Interview in Schriftform:

Heiderose Manthey: „Manipuliert man ein Volk am besten über die Main-Stream-Kanäle und wie stehen Sie zu den GEZ-Forderungen ?“

Claus Plantiko: „Das ist natürlich ein schwerer Verstoß gegen die Verfassung.

Die Rundbeitrags-Staatsvertragsgesetze der Länder berufen sich ja alle – leider mit Zustimmung des Bundesverfassungsgerichtes – auf den Artikel 5 „Meinungsfreiheit“ und glauben Sie seien berechtigt, dem Volk die richtige Meinung zu sagen.

Der Art 5 MEINUNGSFREIHEIT im Grundgesetz bedeutet ja aber nur ein ABWEHRRECHT des Einzelnen GEGEN den Staat, gegen staatliche Einflussnahme. Das heißt, das Meinungsfreiheitsrecht, die eigene Meinung zu äußern, ist ein Grundrecht, das GEGEN den Staat geltend gemacht werden muss und kann und darf und soll, denn der Bürger ist GRUNDRECHTS-INHABER und der Staat, d.h. die Länder und der Bund und die ganzen öffentlich-rechtlichen Körperschaften sind GRUNDRECHTS-VERPFLICHTETE, d.h. sie müssen dem Bürger die Meinungsfreiheit gewähren.

Was hier geschieht ist genau das Gegenteil: Eine Perversion des Grundgesetzes, indem der Grundrechts-Verpflichtete sich in die Rolle des Grundrechts-Berechtigten versetzt – rechtswidrig, verfassungswidrig – und dem Bürger, dem Grundrechts-Berechtigten aufoktroyiert, was die richtige Meinung ist.

Perversion bis dort hinaus und alle machen mit !

Ich habe das Tillessen-Urteil gefunden, das besagt, dass alle Gesetze, die deutsche Parlamente seit 1949 gemacht haben, nichtig sind, weil die Parlamente verfassungswidrig zusammengesetzt sind. In den Parlamenten sitzen nämlich nicht nur die gewählten Abgeordneten, sondern verfassungswidrig auch verschiedene Gruppen von Exekutiv-Bediensteten mit Stimmberechtigung: Kanzler, Ministerpräsident, Vizekanzler, parlamentarische Staatssekretäre und Minister, die alle zur Exekutive gehören und nach dem Grundsatz Art. 20,2 Grundgesetz „Gewaltentrennung“ von der Exekutive und Legislative als getrennte Körperschaften agieren müssen, d.h. gegeneinander gerichtet sind und gegeneinander gerichtete Interessen verfolgen.

Wenn die gesetzgebende mit der vollziehenden Gewalt vereint ist, da gibt es einen Spruch von Herrn Montesquieu (1), kann nur Unrecht dabei herauskommen.“

Manthey: „In welchem Staat ist es denn noch schlimmer als in Deutschland?“

Plantiko: „Also was die reine Willkür anbetrifft, haben wir natürlich Staaten wie Nordkorea …, hier werden von Staatswegen nur wenige Leute im Jahr umgebracht, also die man umbringen lässt durch befreundete Geheimdienste, damit die Deutschen das nicht machen, aber die Zustände, was die reine praktische Rechtslosigkeit anbetrifft, ohne dass man jetzt mal die schlimmen Folgen wie Tod und schwere Körperverletzung betrachtet, die sind in Deutschland sehr schlimm … und England, Frankreich, Spanien haben es besser, auch die skandinavischen Länder. Dort herrscht eine größere Rechtstreue und eine größere Bindung der Staatsgewalt an das, was Recht und Unrecht ist.“

Quelle

(1) Montesquieu: „Sobald in ein und derselben Person oder derselben Beamtenschaft die legislative Befugnis mit der exekutiven verbunden ist, gibt es keine Freiheit.“ – Vom Geist der Gesetze (De l’esprit des lois), XI, 6

(Original franz.: „Lorsque dans la même personne ou dans le même corps de magistrature, la puissance législative est réunie à la puissance exécutrice, il n’y a point de liberté.“)

(2) Montesquieu: „In einer Despotie ist es gleich gefährlich, wenn jemand gut oder schlecht denkt; es genügt, daß er denkt, um den Führer der Regierung zu beunruhigen.“ – Vom Geist der Gesetze (De l’esprit des lois), XIX, 27

(Original franz.: „Dans un gouvernement despotique, il est également pernicieux qu’on raisonne bien ou mal; il suffit qu’on raisonne pour que le principe du gouvernement soit choqué.“)

Quelle

INFO: Die bis 2012 bestehende Gebühreneinzugszentrale GEZ ist seit dem 1. Januar 2013 die nicht rechtsfähige Gemeinschaftseinrichtung von neun öffentlich-rechtlichen Landesrundfunkanstalten der BRD, die den Rundfunkbeitrag einzieht.

„2015 zog sie von 44,661 Millionen Konten über 8,1 Milliarden Euro ein.[6] Sie tätigte rund 25,5 Millionen Mahnmaßnahmen[7] und betrieb rund 720.000 Zwangsvollstreckungen.[8]“

Copyright Film: Volker Hoffmann, Revolutionsstadt Rastatt, info@videologe.de

Claus Plantiko: Gibt es „RECHT“ in der SCHEIN-DEMOKRATIE Deutschland ? (Film 2)

21. März 2017 | „Wir haben also alles andere als eine Demokratie, sprich Gewaltenteilung in Deutschland?“

„Ja. Wir haben die schlimmste Herrschaftsform, die es gibt ! … also CÄSAR & PAPST zusammen als Gewalteneinheitstyrannis!“

Das Interview in Schriftform:

Heiderose MANTHEY: „Können wir denn bei einem Richter davon ausgehen, dass er in der Lage ist, unabhängig zu denken ?“

Claus PLANTIKO: Grundsätzlich ja, in der Praxis in Deutschland gegenwärtig nicht, denn die Zwänge des Systems engen ihn ein.

Wir haben keine Volkshoheit und keine Gewaltentrennung. Es fehlt die Richterwahl auf Zeit durchs Volk, die allein gewährleistet, dass der Richter dem natürlichen Rechtsempfinden des Volkes folgt
Der Richter wird ernannt von dem Justizminister. Der Justizminister ist selber identisch als MdL, so dass er also mit der Legislative zusammenfällt.

Wir haben also hier mit Justizminister als Abgeordneter, Justizminister als Exekutive und Justizminister als oberster Boss und Richterbesteller die Vereinigung der drei Staatsgewalten Legislative, Exekutive und Judikative in einer Person.

„Also alles andere als Gewaltenteilung ?“

Ja. Das ist das Gegenteil von Gewaltenteilung. Das ist selbst, was Montesquieu sich nicht in seinen schlimmsten Träumen hätte vorstellen können, das ist die Gewalteneinheitstyrannis – noch ergänzt um den Cäsaropapismus, d.h. die Herrschaft des Staates über das Denken der Menschen, also CÄSAR & PAPST zusammen als Gewalteneinheitstyrannis, das ist die schlimmste Herrschaftsform, die es gibt !

Der Richter hat kein natürliches Rechtsempfinden mehr, systembedingt, obwohl er als Mensch dazu natürlich zweifellos geeignet wäre. Ich habe hervorragende Leute kennengelernt, die also im privaten Gespräch, ähnlich wie Fahsel auch sagten: „Hier läuft was schief. Ich kann es nicht ändern. Ich muss mein Brot verdienen, meine Familie ernähren.“

Aber diese Systemmängel der Justiz behindern die Rechtsprechung. D.h. der rechtssuchende Bürger findet keinen rechtssprechungsfähigen Richter vor. Denn es ist irrational – also denkgesetzwidrig – anzunehmen, die rechtsstaatsbegründeten Voraussetzungen Volksleitung und Gewaltentrennung könnten real auch fehlen, ohne dass der nur mit ihnen mögliche Erfolg rechtmäßiger, verfassungsmäßiger Rechtsprechung ausbliebe.

„Wir haben es einfach hingenommen, dass die POLITISCHE BILDUNG sich derart eingeschlichen hat, dass wir nicht mehr an unsere BINDUNGEN kommen können.“

Ja, eigentlich haben wir die Bindung, wir werden nur dieser Bindung beraubt durch ein fehlgeleitetes Erziehungssystem und vor allem eben auf dem Bereich Politische Bildung und Frühsexualisierung, Frühdigitalisierung, was alles dazu gehört und Entwurzelung.

Selbst Stalin, der ja als Diktator bekannt ist, hat diese Globalisierung mit dem Stichwort “ космополит (Biesorotni casmopolit)“ = „Wurzelloser Weltbürger“ kritisiert.

Wir brauchen gar nicht immer auf unsere bösen eigenen Vorbilder zurückzugreifen, wir finden das überall.

Die Kritik ist normal. Natürlich ergibt sich aus den Zuständen, wie wir sie erleben. Man muss nur unbefangen sein und darf sein Denken nicht einzwängen lassen durch irgendwelche Ideologien, die schon in der Schule verbreitet, schon im Kindergarten verbreitet werden.

Jetzt schreie ich einfach mal ‚HILFE, ich will das nicht‘!“

Ja, Bürgerinitiative, Volksbegehren, nur das ist die einzige Gegenwehr gegen diese cäsaropapistische Gewalteneinheits-Tyrannis.

Copyright Film: Volker Hoffmann, Revolutionsstadt Rastatt, info@videologe.de

Claus Plantiko: Ist Demokratie GEISTESKRANK ? (Film 3)

23. April 2017 | Einigkeit und Recht und Freiheit für das Deutsche Vaterland …

Heiderose Manthey: „Kristallklare Denker und scharfzüngige Kritiker wirken wie Atombomben auf festgefressene Sesselfurzer.“

Hoffmann über Plantiko: „Er hat es verdient rehabilitiert zu werden ! Er hat den Wert der Wahrheit in sich !“

Was ist geschehen ?

Der ehemalige Rechtsanwalt Claus Plantiko wurde wegen seiner Äußerungen aus der Rechtsanwaltskammer ausgeschlossen.

Plantiko sei von der Justiz als zu kritisch empfunden worden: 20 Beschwerden hätten sich angesammelt gehabt, der Justizminister von Nordrhein-Westfalen habe ihn daraufhin gemaßregelt. Richter und Staatsanwälte hätten sich über Plantikos Verhalten und seine Vorgehensweise beschwert.

Plantiko habe nur seine Meinung gesagt, äußert er im Interview, so müsste es sein, wenn es mit Recht und Gesetz hier zuginge, habe er den Rechtsanwälten, Richtern und der Kammer mitgeteilt. „Das wollen sie nicht hören. Die deutschen Anwälte sind ja in einer Position, dass sie gewissermaßen von den Gerichten abhängig sind. Die Gerichte sprechen ihnen Recht zu für ihre Mandanten, und daraufhin kann der Rechtsanwalt über das Gericht seine Kostennote gegen den Mandanten oder gegen den Gegner festsetzen.“

Und weiter

„Wenn man die Gerichte kritisiert, bekommt man weniger Recht, als wenn man sie hofiert.“

„Die Anwaltskammer hat dann aufgrund der vielen Beschwerden über meine Äußerungen und meine Rechtsmeinungen eine Anhörung vorgenommen und ich musste dann gegen den Vorstand, das waren sieben oder acht Rechtsanwälte, einige Fragen beantworten und ich habe gesagt: ‚Ich mache doch nur, was im Gesetz steht, ich verteidige meine Rechtsauffassung und trete für meine Klienten ein.‘“

Sie waren aber der Meinung Plantiko sei geisteskrank, und haben angeordnet, Plantiko bei einem Professor in Köln auf seinen Geisteszustand hin untersuchen zu lassen.

Heiderose Manthey: „Also, wenn man nicht dem Mittel entspricht, wenn man sich mehr einsetzt oder mehr weiß oder mehr Paragraphen findet, die den eigenen Mandanten schützen, oder ihnen Freiheit bringen, dann ist man geisteskrank ?“

„Ja, es ging zwar nicht so sehr um die Rechte des Mandanten, sondern eher um die grundsätzliche Kritik.

Ich habe ja auch beanstandet, dass die Richter nicht auf Zeit durchs Volk gewählt werden, wie es in der Schweiz oder in den Einzelstaaten der USA üblich ist und wie es in der Demokratie sein sollte, und dass sie hier in der Bundesrepublik von dem Justizminister bestellt werden. Das ist ein Unikum in ganz Europa, ich glaube, Deutschland ist der einzige Staat, im gesamten Europarat sogar, in welchem die Richter von der Exekutive bestellt werden. Und das bedeutet natürlich notgedrungen eine Abhängigkeit, denn der Richter kann von der Exekutive, die ihn bestellt, die ihn befördert, ihn beurteilt, die ihm Vergünstigungen verschafft oder auch versagt, nicht unabhängig sein.“

Die Folge

Claus Plantiko wurde aus der Rechtsanwaltskammer ausgeschlossen.

Das Kuriosum

Plantiko widersprach nach eigenen Angaben der Untersuchungsanordnung, denn, so äußerte er, wenn er sich krank fühle, was z.Z. nicht der Fall sei, gehe er zu einem Arzt seiner Wahl.

In dem Verfahren über Plantikos vermutete Geisteskrankheit bestätigten der NRW-Anwaltsgerichtshof in Hamm und der Bundesgerichtshof die Vermutung der Rechtsanwaltskammer Köln. Auch das Bundesverfassungsgericht und der Menschenrechtsgerichtshof in Straßburg änderten daran nichts.

Um sich abzusichern, ließ sich Plantiko freiwillig von verschiedenen Fachärzten auf seinen Geisteszustand untersuchen. Keiner von insgesamt neun konnte ein Anzeichen für Geisteskrankheit feststellen.

47 Gedanken zu „Es werden alle „ohne Ausnahmen“ zur Rechenschaft gezogen werden

  1. Pingback: Nachtrag zum Thema lastenausgleichsgesetz 2024 und was nebenbei noch beschlossen wurde | Germanenherz

  2. Pingback: Impressum | Germanenherz

  3. Pingback: 07.2022. Was aktuell im Hintergrund der medialen Impf und Kriegspropaganda passiert | Germanenherz

  4. Pingback: Aktuelle Online-Zensur abweichender Meinungen | Germanenherz

  5. Pingback: Es tobt die Schlacht zwischen der Rothschild-Kazaren-Mafia (RKM-Todesreligion) und der interkosmischen Vril-Religion | Germanenherz

  6. Pingback: Die Wahrheit kommt ans Licht | Germanenherz

  7. Pingback: Die Welt wird von Pädophilen regiert | Germanenherz

  8. Pingback: Die Polizeigewalt der privaten Söldnertruppe Constellis gegen einfache Bürger die nur ihre Grundrechte einfordern, reisst nicht ab | Germanenherz

  9. Pingback: Alles ist erlaubt, was nicht durch das Gesetz verboten ist. (Tout ce que la loi ne defend pas est permis.) | Germanenherz

  10. Pingback: Ich hatte mal wieder Post im Kasten | Totoweise

  11. Pingback: Ich hatte mal wieder Post im Kasten | Totoweise

  12. Pingback: Ohne richterlicher Unterschrift tritt KEINE Rechtskraft oder Gültigkeit ein! | Germanenherz

  13. Pingback: Mit der Verhaftung von Heinrich XIII. Prinz Reuß, hat das nazierte NGO BRD Medien und Bund-ReGIERungssystem die rote Linie überschritten | Germanenherz

  14. Pingback: Neujahrsansprache | Germanenherz

  15. Pingback: Die Geschichte wiederholt sich immer zweimal – das erste Mal als Tragödie, das zweite Mal als Farce | Germanenherz

  16. Pingback: Bis vor ein paar Jahre hätte ich mir nicht vorstellen können, was damals 33/45 passierte. Aber langsam begreife ich es. | Germanenherz

  17. Pingback: Aktuelles von der politisch Abhängigen und geistigen Prostitution des Rechtssystems | Germanenherz

  18. Pingback: So So – Der Russe ist mal wieder schuld an Terror und der Migrationskrise seit 2025 | Germanenherz

  19. Pingback: Thema Militärregierung und Kriegsrecht | Germanenherz

  20. Pingback: Der Maulkorbparagraph 130 StGB Volksverhetzung | Germanenherz

  21. Pingback: Rechtsbeugung, Meineid und Hochverrat. | Germanenherz

  22. Pingback: Was mein Herz bewegt, bewegt vielleicht auch andere | Germanenherz

  23. Pingback: Der Art 5 MEINUNGSFREIHEIT im Grundgesetz und die Menschenrechte | Germanenherz

  24. Pingback: Völkerstrafgesetzbuch (VStGB) vom 26. Juni 2002 | Germanenherz

  25. Pingback: Hinsichtlich justiziabler Ereignisse muß ich davon ausgehen, daß die überwiegende Mehrheit der Juristen ihren Verstand verloren bzw. verkauft haben | Germanenherz

  26. Pingback: Lügner als Beruf? Na wo gibt´s denn sowas | Germanenherz

  27. Pingback: Ende der BRD | Germanenherz

  28. Pingback: Situationsaktualisierung 04.07.2023 zum Thema: Die Welt wird von Pädophilen regiert | Germanenherz

  29. Pingback: Mir ist Heute eine Information zu Ohren gekommen, die mir den Anlass gab, dass ich mir ein Schmunzeln nicht verkneifen konnte | Germanenherz

  30. Pingback: Freimaurerische Mafiastrukturen im NGO BRD System | Germanenherz

  31. Pingback: Die Wortmarke POLIZEI ® | Germanenherz

  32. Pingback: POLIZEI – vom Schutzmann zum Terrorist | Germanenherz

  33. Pingback: Alles klar, Herr Kommissar? | Germanenherz

  34. Pingback: Herzlich willkommen in der nazierten DDR 2.0 Diktatur (NGO Firmenkonstrukt Publik of Germany, mit dem Zusatz BRD Staatssimulation Bund der vereinigten Wirtschaftsgebiete) | Germanenherz

  35. Pingback: Die privatisierte NGO Staatssimulation – Der Bund | Germanenherz

  36. Pingback: Anklage wegen Volksverhetzung | Germanenherz

  37. Pingback: Der skandalöse Rechtsbankrott | Germanenherz

  38. Pingback: Wer oder was ist diese „BRD“? | Germanenherz

  39. Pingback: Krieg gegen Meinungsfreiheit: Der weltweite Totalitarismus als neues Demokratieverständnis | Germanenherz

  40. Pingback: Die des bildungsfernen Milieus entsprungenen Staatsknetenzecken und strunzdummen Diätenmastschweine, schwadronieren was von Fachkräftemangel. | Germanenherz

  41. Pingback: In stillem Gedenken an alle die Opfer, die einen Fernseher im Kopf haben, anstatt ein Gehirn | Germanenherz

  42. Pingback: Die Bundesregierung erwägt Vorschläge zur Legalisierung von Kinderpornos und zur drastischen Senkung des Zustimmungsalters | Germanenherz

  43. Pingback: Die Gewissensfrage zum Demokratieverständnis – links oder rechts was bedeutet das schon | Germanenherz

  44. Pingback: Der Cestui Que Vie Akt – Das maritime Handelsrecht | Germanenherz

  45. Pingback: Die Abzocke der Ordnungsämter!! | Germanenherz

  46. Pingback: Scheinjuristen besetzten Bundesverfassungsgericht | Germanenherz

  47. Pingback: Scheindemokratie und Staatsunrecht in Deutschland | Germanenherz

Hinterlasse einen Kommentar