Die Wahrheit kommt ans Licht Da ich allen Aktiven und Pensionierten staatlich Bediensteten den Straftatbestand der Vorsätzlichkeit nachweisen kann, gibt es nur diesen einen Weg der Rechtsprechung. Es müssen alle, Aktiven wie auch Pensionierten staatlich Bediensteten „mit samt ihren Familien“ enteignet und einer Internationalen Gerichtsbarkeit zugeführt werden. Alles andere, ist Bla Bla. Ergänzend sei noch bemerkt: Der nachgewiesene Straftatbestand der Vorsätzlichkeit, hebt auch die Immunitätsklausel aller Aktiven und Pensionierten staatlich Bediensteten auf, und macht somit, den juristischen Weg frei, für eine geordnete Rechtsprechung vor dem Tribunal

Manchmal kann man die Wutanfälle über die Rechtsprechung der deutschen Justiz nicht verhindern, wenn man im StGB den § 129 (3) Abs. 1 liest:
So, wie man die Höhe seiner „Diäten“ stets selbst beschließt, wurde in vollkommener Selbstherrlichkeit bereits vor langer Zeit der Art. 129 StGB so abgeändert, dass Parteien und letztendlich auch eine sogenannte Regierung, auch wenn diese Piraterie betrieb/betreibt, strafrechtlich nicht belangt werden können.
Strafrecht – Vorsatz
Erklärung zum Begriff Strafrecht – Vorsatz
Als „Vorsatz“ wird im Strafrecht das Wollen sowie das Wissen um sämtliche objektiven Merkmale bezeichnet, welche zum gesetzlichen Tatbestand gehören. Der Wille zur Verwirklichung eines Straftatbestandes besteht also, wobei alle objektiven Tatumstände bekannt sind. Dabei ist zu beachten, dass diese Tatumstände bereits beim Begehen der Tat bekannt sein müssen; eine nachträgliche Kenntisnahme der strafrechtlichen Merkmale reicht nicht aus, um einen Vorsatz als gegeben anzusehen.
Eine vorsätzliche Handung ist strafbar.
Es bestehen drei verschiedene Möglichkeiten eines Tatbestandvorsatzes:
Absicht
Direkter Vorsatz
Eventualvorsatz
Absicht als Vorsatzform im Strafrecht – juristische Definition, Bedeutung und Beispiele.
Erklärung zum Begriff Absicht
Inhaltsverzeichnis
- Absicht – dolus directus 1. Grades
- Wissens- und Willenskomponente
- Beispiel – Absicht / dolus dirctus 1. Grades
- Abgrenzug zu dolus directus 2. Grades
- Beispiel – dolus directus 2. Grades
- Abgrenzung zu dolus eventualis
- Beispiel
- Dolus eventualis vs. bewusste Fahrlässigkeit
- Wissenstheorien
- Willenstheorien
- Formulierungen im StGB
- Weitere Bedeutung von Absicht
Absicht, auch dolus directus 1. Grades genannt, ist der zielgerichtete Wille, den tatbestandlichen Erfolg herbeizuführen. Dem Täter kommt es gerade darauf an, den tatbestandlichen Erfolg herbeizuführen. In diesem Zusammenhang ist es ohne Bedeutung, ob sich der Täter die Tatbestandsverwirklichung als sicher oder nur als möglich vorstellt.
Absicht – dolus directus 1. Grades
Die Absicht ist ein Merkmal im Strafrecht und wird in der subjektiven Tatbestandsebene geprüft. Bekannt ist die Absicht auch unter dem Begriff des Vorsatzes (dolus directus 1. Grades). Er ist der zielgerichtete Wille, den tatbestandlichen Erfolg herbeiführen zu wollen und die stärkste Vorsatzform.
Im Strafrecht lautet die Definition von Absicht bzw. Vorsatz wie folgt: „Vorsätzliches Handeln bedeutet das Wissen und Wollen der Tatbestandsverwirklichung unter Berücksichtigung aller seiner objektiven Tatumstände bei Begehung der Tat.“
Wissens- und Willenskomponente
Der Tatbestandsvorsatz setzt sich grundsätzlich aus einem kognitiven Element, der Wissenskomponente und einem voluntativen Element, der Willenskomponente zusammen.
Bei der Absicht steht das voluntative Element, also die Willenskomponente im Vordergrund. Das Wissenselement tritt dabei hinter das Willenselement zurück.
Bezogen auf die Wissenskomponente weiß der Täter, unter welchen Umständen er die Tat begeht oder versucht zu begehen. Bezogen auf das Willenselement, kommt es dem Täter gerade darauf an, einen Erfolg im Sinne des jeweiligen Tatbestandes herbeizuführen. Er handelt folglich mit einem zielgerichteten, direkten Erfolgswillen. Dadurch, dass das Willenselement im Vordergrund steht, kann der Täter den Erfolgseintritt demnach lediglich für möglich oder sogar für unwahrscheinlich halten- es kommt ihm alleine auf die Verwirklichung des Tatbestands im Sinne eines zielgerichteten Wollens an. Es kommt nicht darauf an, ob sich der Täter den Erfolg bzw. die Tatbestandsverwirklichung als sicher oder nur als möglich vorstellt.
Beispiel – Absicht / dolus dirctus 1. Grades
A mag den B nicht und schießt auf ihn, um ihn zu töten.
Auffallend ist hier das dominierende Willenselement. Es kommt dem A gerade darauf an, den B zu töten. A handelt mit Absicht (dolus directus 1. Grades). Allgemein kommt es dem Täter hierbei immer auf die Schädigung des Rechtsguts an. Unter die Absicht fällt hier auch das Endziel, nämlich der Tod des B.
Abgrenzug zu dolus directus 2. Grades
Der dolus directus 2. Grades ist eine schwächere Form des Vorsatzes und beschreibt die Wissentlichkeit (auch: direkter Vorsatz). Hier dominiert die Wissenskomponente vor dem Willenselement. Der Täter ist sich während der Handlung bezüglich des Erfolgseintritts sicher. Eine Meinung vertritt, dass bereits ein höchstwahrscheinliches Annehmen, also ein sicheres Wissen des Erfolgseintritts genügt, da Ereignisse nie mit absoluter Gewissheit eintreffen. Jedoch haben beide Ansichten gemein, dass das Wissenselement im Vordergrund steht.
Beispiel – dolus directus 2. Grades
A hat schon seit längerer Zeit Schulden. Er zündet sein Haus an, um so seine Versicherungssumme zu erhalten und seine Schulden abzubezahlen. Dabei weiß er mir Sicherheit, dass sich B und C noch in dem Haus befinden und ggf. nicht mehr rechtzeitig fliehen können. Obwohl A Mitleid mit B und C hat, setzt er seinen Plan in die Tat um und setzt das Haus in Brand.
Hier muss die Absicht nicht auch das Motiv sein. A sieht den Erfolgseintritt mit hoher Wahrscheinlichkeit. Hierbei ist es irrelevant, ob A weiß, dass B und C in dem Feuer sterben werden. Dies ist eine zwangsläufige Nebenfolge seines Handelns. Dass er Mitleid hat, ändert nichts an seiner Wissentlichkeit.
Abgrenzung zu dolus eventualis
Die schwächste Form des Vorsatzes ist der dolus eventualis (oder auch bedingter Vorsatz oder Eventualvorsatz genannt) und stellt in der Praxis den häufigsten Kasus dar. Nach diesem handelt der Täter vorsätzlich, wenn er die die mögliche Tatbestandsverwirklichung nicht als fernliegend erfasst und den Erfolgseintritt dabei billigend in Kauf nimmt.
Beispiel
A möchte die Handtasche der B stehlen und verletzt die B mit einem Messer, um sie kampfunfähig zu machen und die Handtasche an sich zu nehmen. Dass die B an den Verletzungen sterben könnte, möchte A zwar nicht, nimmt es jedoch billigend in Kauf.
Hier greift der Eventualvorsatz, da A sich mit dem Eintreten des Erfolgs abgefunden hat, auch wenn A den Tod nicht für wünschenswert hält.
Dolus eventualis vs. bewusste Fahrlässigkeit
Straftatbestände setzen teils Vorsatzdelikte voraus, teils reicht jedoch fahrlässiges Handeln aus. Um Tatbestände korrekt einordnen zu können, ist der bedingte Vorsatz regelmäßig von der bewussten Fahrlässigkeit abzugrenzen. Besonders Acht geben muss man auch im Zusammenspiel der beiden Begrifflichkeiten. Beispielsweise setzt die Sachbeschädigung keinen Fahrlässigkeitstatbestand voraus. Wird hier unrechtmäßig der Vorsatz des Täters abgelehnt, so wäre die Folge, dass der Täter straflos ist. Weiterhin ist zu beachten, dass der Fahrlässigkeitstatbestand eine geringere Strafzumessung vorsieht. Die Abgrenzung zwischen Vorsatz und bewusster Fahrlässigkeit ist somit höchst umstritten. Ausschlaggebend sind dabei die Wissens- und Willenstheorien, die im Folgenden erklärt werden.
Wissenstheorien
Mit den Wissenstheorien ist gemeint, dass sie lediglich an das Wissen des Täters anknüpfen. Andere Faktoren wie die Überzeugung oder die Einstellungen des Täters sind hierbei nicht zu berücksichtigen.
a. Wahrscheinlichkeitstheorie
Nach der Wahrscheinlichkeitstheorie wird der Vorsatz umso eher bejaht, je höher die Wahrscheinlichkeit des Erfolgseintritts aus der Sicht des Täters ist. Hält der Täter es also für sehr möglich, dass der tatbestandliche Erfolg bei einer konkreten Handlungsweise eintritt, so wird der Vorsatz grundsätzlich bejaht. Gegen die Theorie spricht jedoch, dass sie ungenau ist und Fälle nicht erfasst, in denen es dem Täter gerade auf den Erfolgseintritt ankommt, er diesen jedoch nicht für sehr wahrscheinlich einschätzt. Dies stellt ein unzumutbares Resultat dar.
b. Möglichkeitstheorie
Hiernach bejaht man den Vorsatz, wenn der Täter die konkrete Option der Rechtsgutsverletzung erfasst und dessen ungeachtet gehandelt hat. Somit müssen konkrete Anhaltspunkte vorliegen, welche aus der Sicht für einen Erfolgseintritt sprechen. Im Vergleich zu der Wahrscheinlichkeitstheorie werden hier die Anforderungen erneut gesenkt. Da man hier ebenfalls auf die Berücksichtigung des Täterwillens verzichtet, kann das Resultat nicht sachgerecht sein. Bei leichtsinnigen Manövern im Straßenverkehr ist es zu weit gefasst, dem Täter wegen der erkannten Möglichkeit des Erfolgseintritts vorsätzliches Handeln vorzuwerfen, wenngleich er darauf gehofft hat, dass alles gut geht.
Willenstheorien
a. Gleichgültigkeitstheorie
Gemäß der Gleichgültigkeitstheorie ist der Vorsatz anzunehmen, wenn der Täter den Erfolg aus Gleichgültigkeit in Kauf nimmt. Für den Täter ist sozusagen jede sich einfindende Möglichkeit in Ordnung. Dies würd jedoch, im Umkehrschluss zu den Wissenstheorien dazu führen, dass die Annahme des Vorsatzes lediglich von dem Willen abhängig wäre.
b. Ernstnahme- und Billigungstheorie
Da sich weder die Theorien mit dem Wissenselement, noch die Theorie mit dem Willenselement bewähren, muss nun eine Theorie beide Eigenschaften vereinen. Dies macht die Ernstnahme- und Billigungstheorie. Nach der heutigen herrschenden Meinung handelt der Täter nach der Ernstnahme- und Billigungstheorie dann vorsätzlich, wenn er den Erfolgseintritt für möglich hält und damit in der Art und Weise einverstanden ist, dass er die Tatbestandsverwirklichung billigend in Kauf nimmt. So muss dem Täter der Erfolg nicht erwünscht sein, ausschlaggebend hierbei ist aber, ob er sich damit abfindet oder ihn billigt. Dagegen ist die bewusste Fahrlässigkeit in der Hinsicht abzugrenzen, dass der Täter mit der als möglich erfassten Tatbestandsverwirklichung nicht eiverstanden ist und er ernsthaft darauf vertraut, dass der tatbestandliche Erfolg nicht eintreten wird.
Formulierungen im StGB
Oftmals wird im Strafgesetzbuch der Begriff der Absicht durch die Formulierung „um zu“ ersetzt. Ein Beispiel dafür findet sich in § 211 II StGB: „Mörder ist, wer aus Mordlust, zur Befriedigung des Geschlechtstriebs, aus Habgier oder sonst aus niedrigen Beweggründen, heimtückisch oder grausam oder mit gemeingefährlichen Mitteln oder um eine andere Straftat zu ermöglichen oder zu verdecken, einen Menschen tötet.“ In anderen Normen wird die Absicht explizit genannt wie beispielsweise in § 258 StGB: „Wer absichtlich oder wissentlich ganz oder zum Teil vereitelt, dass ein anderer dem Strafgesetz gemäß wegen einer rechtswidrigen Tat bestraft oder einer Maßnahme (§ 11 I Nr. 8 StGB) unterworfen wird, wird mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.
Weitere Bedeutung von Absicht
Im Strafgesetzbuch existieren noch weitere besondere Absichten, nämliche beispielsweise die Zueignungsabsicht, welche in § 242 StGB geregelt ist und die Bereicherungsabsicht, die in § 263 StGB normiert ist. Diese Absichten haben nichts mit dem Vorsatz zutun. Die besonderen Absichten sind selbstständige subjektive Tatbestandsmerkmale, die unabhängig vom Tatbestandsvorsatz existiere.
Eventualvorsatz
Erklärung zum Begriff Eventualvorsatz
Der Eventualvorsatz ist ein Begriff aus dem Strafrecht und wird auch als bedingter Vorsatz bezeichnet. Es ist notwendig, diesen Begriff im deutschen Rechtssystem zu verwenden, denn generell sind nur vorsätzliche Handlungen auch strafbar. Das bedeutet, das Handeln muss dem Täter als eine gewollte Handlung nachgewiesen werden können. Fahrlässige Handlungen sind im deutschen Rechtssystem laut Grundsatz § 15 StGB nur dann strafbar, wenn diese im Strafrecht auch wirklich fixiert worden sind.
Wann liegt ein Eventualvorsatz vor?
Unter Umständen kann es sein, dass ein Täter bestimmte Konsequenzen seines Handelns nicht beabsichtigt hat, diese aber dennoch im Rahmen seiner Handlung billigend in Kauf genommen hat. Ist dies der Fall, liegt hier ein Eventualvorsatz vor. Ein Eventualvorsatz ist ausreichend für die Strafbarkeit einer Tat. Auch im Bereich des Zivilrechtes kann ein bedingter Vorsatz für die Verantwortlichkeit genügen.
Weitere Möglichkeiten für einen Eventualvorsatz
Es gibt aber auch noch weitere Umstände, in denen ein Eventualvorsatz für die Strafbarkeit ausreichend ist.
Hier spricht man unter anderem von der:
- Möglichkeitstheorie
- Wahrscheinlichkeitstheorie
- Lehre von der unabgeschirmten Gefahr
- Gleichgültigkeitstheorie
- Vermeidungstheorie
- Ernstnahmetheorie
Eventualvorsatz oder Fahrlässigkeit
Die Frage, ob ein Eventualvorsatz oder eine Fahrlässigkeit vorliegt, lässt sich in vielen Fällen nicht sofort klar bewerten und erfordert eine detaillierte Klärung der Sachlage und der gegebenen Umstände, die zu einer Handlung geführt haben. Generell kann für den Eventualvorsatz und auch die Fahrlässigkeit aber gesagt werden, dass die bewusst fahrlässig handelnde Person mit den erkannten Folgen nicht einverstanden ist und möglicherweise auch darauf vertraut, dass diese nicht eintreten werden.
Wer hingegen bedingt vorsätzlich handelt, nimmt schädliche Folgen billigend in Kauf und findet sich auch entsprechend mit der Tatbestandsverwirklichung ab. Es steht außer Frage, dass die Grenzen der beiden Schuldformen sehr eng liegen. Um entsprechend urteilen zu können, müssen verschiedene Merkmale der inneren Tatseite beachtet werden. Darüber hinaus müssen aber auch tatsächliche Feststellungen ausreichend belegt werden. Hierbei ist es besonders wichtig, die Rechtsbegriffe der Fahrlässigkeit, wie auch des Vorsatzes in ihre genauen Bestandteile aufzulösen.
Tötung durch Würgen ist als Eventualvorsatz zu werten
In einem Urteil vom 22.1.2012 kam das Landgericht Cottbus zu dem Entschluß, dass bei einer Tötung durch Würgen ein Eventualvorsatz vorläge. Das Gericht stellte fest, dass es allgemein bekannt wäre, dass ein Verschließen der Atemwege durch Gewalteinwirkung grundsätzlich zum Tode führen kann. Faktoren, die jedoch bei der Bewertung zu berücksichtigen seien, wären Zeit und Intensität des Erstickungsvorgangs. [Landgericht Cottbus, 22.1.2012, 5 StR 246/10]
ergänzend
„Über die Richter hinaus steht unser ganzes Rechtssystem kurz vor seinem Kollaps. Die Justiz hat ihre Fähigkeit verloren, gerechte und in vertretbarer Zeitspanne getroffene Entscheidungen zu fällen. In vergleichbarer Situation müsste ein Unternehmen Konkurs anmelden. Mit dem Rechts-Killer-Instrument der ,freien richterlichen Beweiswürdigung‘ werden Prozesse von den Richtern so zurecht geschnitten, dass gewünschte Resultate gerechte Entscheidungen verjagen. Nur noch formell nehmen die Gerichte ihre Aufgaben wahr. Unser Rechtsstaat ist zum bloßen Rechtsmittel-Staat verkommen. Die Justiz ist auf dem Niveau eines Glücksspiels angekommen. Würden Urteile mit dem Knobelbecher ausgewürfelt, es wäre kein Unterschied in Resultat und Niveau zu Entscheidungen der Richter festzustellen. ,Im Namen des Volkes‘ lässt sich ebenso gut würfeln, wie langes Fachchinesisch in richterlicher Willkür verkündet wird.“ Aus „Recht ohne Gerechtigkeit“ von Dr. Henri Richthaler, 1989.
Vorab eine philosphische Textknechtschaft von Platon zum Thema: Gerechtigkeit als Grundtugend In mehreren Dialogen ist die Frage nach dem Wesen der Gerechtigkeit (δικαιοσύνη dikaiosýnē) ein zentrales Thema. In der Politeia definiert Platon Gerechtigkeit als die Bereitschaft eines Staatsbürgers, sich nur … Weiterlesen
Rechtsbeugung, Meineid und Hochverrat. § 339 StGB; § 15 StGB
Rechtsbeugung (Vorliegen einer Verletzung von Recht und Gesetz; subjektiver Tatbestand: Voraussetzung einer bewussten Abkehr von Recht und Gesetz, persönliche Gerechtigkeitsvorstellungen des Richters) Rechtsbeugung, Meineid, Hochverrat. Beschämend für einen sogenannten Rechtsstaat. Die wahren Feinde sind nicht, die Menschen in und aus fernen Ländern. Unsere Feinde sind auch nicht, mehrere tausende Kilometer entfernt. Sie sind hier, bei uns! Der Feind ist im eigenen Nest … Weiterlesen
Ergänzen mal drei kurze Interviews mit dem ehemaligen und noch immer nicht rehabilitierten Rechtsanwalt Claus Plantiko hinzu? Als Jurist entlarvt er präzise die Unzulänglichkeiten der derzeitigen deutschen Staatsform.
MONTESQUIEU & PLANTIKO ….. Gewaltenteilung und Rechtsstaatlichkeit in Deutschland (Film 1)
26. Februar 2017 | Medien als Longe der Politik – GEZ
PLANTIKO: „Das Meinungsfreiheitsrecht ist ein Grundrecht, das GEGEN den Staat geltend gemacht werden muss und kann und darf und soll, denn der Bürger ist GRUNDRECHTS-INHABER und der Staat, d.h. die Länder und der Bund und die ganzen öffentlich-rechtlichen Körperschaften sind GRUNDRECHTS-VERPFLICHTETE, d.h. sie müssen dem Bürger die Meinungsfreiheit gewähren.“
Das Interview in Schriftform:
Heiderose Manthey: „Manipuliert man ein Volk am besten über die Main-Stream-Kanäle und wie stehen Sie zu den GEZ-Forderungen ?“
Claus Plantiko: „Das ist natürlich ein schwerer Verstoß gegen die Verfassung.
Die Rundbeitrags-Staatsvertragsgesetze der Länder berufen sich ja alle – leider mit Zustimmung des Bundesverfassungsgerichtes – auf den Artikel 5 „Meinungsfreiheit“ und glauben Sie seien berechtigt, dem Volk die richtige Meinung zu sagen.
Der Art 5 MEINUNGSFREIHEIT im Grundgesetz bedeutet ja aber nur ein ABWEHRRECHT des Einzelnen GEGEN den Staat, gegen staatliche Einflussnahme. Das heißt, das Meinungsfreiheitsrecht, die eigene Meinung zu äußern, ist ein Grundrecht, das GEGEN den Staat geltend gemacht werden muss und kann und darf und soll, denn der Bürger ist GRUNDRECHTS-INHABER und der Staat, d.h. die Länder und der Bund und die ganzen öffentlich-rechtlichen Körperschaften sind GRUNDRECHTS-VERPFLICHTETE, d.h. sie müssen dem Bürger die Meinungsfreiheit gewähren.
Was hier geschieht ist genau das Gegenteil: Eine Perversion des Grundgesetzes, indem der Grundrechts-Verpflichtete sich in die Rolle des Grundrechts-Berechtigten versetzt – rechtswidrig, verfassungswidrig – und dem Bürger, dem Grundrechts-Berechtigten aufoktroyiert, was die richtige Meinung ist.
Perversion bis dort hinaus und alle machen mit !
Ich habe das Tillessen-Urteil gefunden, das besagt, dass alle Gesetze, die deutsche Parlamente seit 1949 gemacht haben, nichtig sind, weil die Parlamente verfassungswidrig zusammengesetzt sind. In den Parlamenten sitzen nämlich nicht nur die gewählten Abgeordneten, sondern verfassungswidrig auch verschiedene Gruppen von Exekutiv-Bediensteten mit Stimmberechtigung: Kanzler, Ministerpräsident, Vizekanzler, parlamentarische Staatssekretäre und Minister, die alle zur Exekutive gehören und nach dem Grundsatz Art. 20,2 Grundgesetz „Gewaltentrennung“ von der Exekutive und Legislative als getrennte Körperschaften agieren müssen, d.h. gegeneinander gerichtet sind und gegeneinander gerichtete Interessen verfolgen.
Wenn die gesetzgebende mit der vollziehenden Gewalt vereint ist, da gibt es einen Spruch von Herrn Montesquieu (1), kann nur Unrecht dabei herauskommen.“
Manthey: „In welchem Staat ist es denn noch schlimmer als in Deutschland?“
Plantiko: „Also was die reine Willkür anbetrifft, haben wir natürlich Staaten wie Nordkorea …, hier werden von Staatswegen nur wenige Leute im Jahr umgebracht, also die man umbringen lässt durch befreundete Geheimdienste, damit die Deutschen das nicht machen, aber die Zustände, was die reine praktische Rechtslosigkeit anbetrifft, ohne dass man jetzt mal die schlimmen Folgen wie Tod und schwere Körperverletzung betrachtet, die sind in Deutschland sehr schlimm … und England, Frankreich, Spanien haben es besser, auch die skandinavischen Länder. Dort herrscht eine größere Rechtstreue und eine größere Bindung der Staatsgewalt an das, was Recht und Unrecht ist.“
Quelle
(1) Montesquieu: „Sobald in ein und derselben Person oder derselben Beamtenschaft die legislative Befugnis mit der exekutiven verbunden ist, gibt es keine Freiheit.“ – Vom Geist der Gesetze (De l’esprit des lois), XI, 6
(Original franz.: „Lorsque dans la même personne ou dans le même corps de magistrature, la puissance législative est réunie à la puissance exécutrice, il n’y a point de liberté.“)
(2) Montesquieu: „In einer Despotie ist es gleich gefährlich, wenn jemand gut oder schlecht denkt; es genügt, daß er denkt, um den Führer der Regierung zu beunruhigen.“ – Vom Geist der Gesetze (De l’esprit des lois), XIX, 27
(Original franz.: „Dans un gouvernement despotique, il est également pernicieux qu’on raisonne bien ou mal; il suffit qu’on raisonne pour que le principe du gouvernement soit choqué.“)
Quelle
INFO: Die bis 2012 bestehende Gebühreneinzugszentrale GEZ ist seit dem 1. Januar 2013 die nicht rechtsfähige Gemeinschaftseinrichtung von neun öffentlich-rechtlichen Landesrundfunkanstalten der BRD, die den Rundfunkbeitrag einzieht.
„2015 zog sie von 44,661 Millionen Konten über 8,1 Milliarden Euro ein.[6] Sie tätigte rund 25,5 Millionen Mahnmaßnahmen[7] und betrieb rund 720.000 Zwangsvollstreckungen.[8]“
Copyright Film: Volker Hoffmann, Revolutionsstadt Rastatt, info@videologe.de
Claus Plantiko: Gibt es „RECHT“ in der SCHEIN-DEMOKRATIE Deutschland ? (Film 2)
21. März 2017 | „Wir haben also alles andere als eine Demokratie, sprich Gewaltenteilung in Deutschland?“
„Ja. Wir haben die schlimmste Herrschaftsform, die es gibt ! … also CÄSAR & PAPST zusammen als Gewalteneinheitstyrannis!“
Das Interview in Schriftform:
Heiderose MANTHEY: „Können wir denn bei einem Richter davon ausgehen, dass er in der Lage ist, unabhängig zu denken ?“
Claus PLANTIKO: Grundsätzlich ja, in der Praxis in Deutschland gegenwärtig nicht, denn die Zwänge des Systems engen ihn ein.
Wir haben keine Volkshoheit und keine Gewaltentrennung. Es fehlt die Richterwahl auf Zeit durchs Volk, die allein gewährleistet, dass der Richter dem natürlichen Rechtsempfinden des Volkes folgt
Der Richter wird ernannt von dem Justizminister. Der Justizminister ist selber identisch als MdL, so dass er also mit der Legislative zusammenfällt.
Wir haben also hier mit Justizminister als Abgeordneter, Justizminister als Exekutive und Justizminister als oberster Boss und Richterbesteller die Vereinigung der drei Staatsgewalten Legislative, Exekutive und Judikative in einer Person.
„Also alles andere als Gewaltenteilung ?“
Ja. Das ist das Gegenteil von Gewaltenteilung. Das ist selbst, was Montesquieu sich nicht in seinen schlimmsten Träumen hätte vorstellen können, das ist die Gewalteneinheitstyrannis – noch ergänzt um den Cäsaropapismus, d.h. die Herrschaft des Staates über das Denken der Menschen, also CÄSAR & PAPST zusammen als Gewalteneinheitstyrannis, das ist die schlimmste Herrschaftsform, die es gibt !
Der Richter hat kein natürliches Rechtsempfinden mehr, systembedingt, obwohl er als Mensch dazu natürlich zweifellos geeignet wäre. Ich habe hervorragende Leute kennengelernt, die also im privaten Gespräch, ähnlich wie Fahsel auch sagten: „Hier läuft was schief. Ich kann es nicht ändern. Ich muss mein Brot verdienen, meine Familie ernähren.“
Aber diese Systemmängel der Justiz behindern die Rechtsprechung. D.h. der rechtssuchende Bürger findet keinen rechtssprechungsfähigen Richter vor. Denn es ist irrational – also denkgesetzwidrig – anzunehmen, die rechtsstaatsbegründeten Voraussetzungen Volksleitung und Gewaltentrennung könnten real auch fehlen, ohne dass der nur mit ihnen mögliche Erfolg rechtmäßiger, verfassungsmäßiger Rechtsprechung ausbliebe.
„Wir haben es einfach hingenommen, dass die POLITISCHE BILDUNG sich derart eingeschlichen hat, dass wir nicht mehr an unsere BINDUNGEN kommen können.“
Ja, eigentlich haben wir die Bindung, wir werden nur dieser Bindung beraubt durch ein fehlgeleitetes Erziehungssystem und vor allem eben auf dem Bereich Politische Bildung und Frühsexualisierung, Frühdigitalisierung, was alles dazu gehört und Entwurzelung.
Selbst Stalin, der ja als Diktator bekannt ist, hat diese Globalisierung mit dem Stichwort “ космополит (Biesorotni casmopolit)“ = „Wurzelloser Weltbürger“ kritisiert.
Wir brauchen gar nicht immer auf unsere bösen eigenen Vorbilder zurückzugreifen, wir finden das überall.
Die Kritik ist normal. Natürlich ergibt sich aus den Zuständen, wie wir sie erleben. Man muss nur unbefangen sein und darf sein Denken nicht einzwängen lassen durch irgendwelche Ideologien, die schon in der Schule verbreitet, schon im Kindergarten verbreitet werden.
Jetzt schreie ich einfach mal ‚HILFE, ich will das nicht‘!“
Ja, Bürgerinitiative, Volksbegehren, nur das ist die einzige Gegenwehr gegen diese cäsaropapistische Gewalteneinheits-Tyrannis.
Copyright Film: Volker Hoffmann, Revolutionsstadt Rastatt, info@videologe.de
Claus Plantiko: Ist Demokratie GEISTESKRANK ? (Film 3)
23. April 2017 | Einigkeit und Recht und Freiheit für das Deutsche Vaterland …
Heiderose Manthey: „Kristallklare Denker und scharfzüngige Kritiker wirken wie Atombomben auf festgefressene Sesselfurzer.“
Hoffmann über Plantiko: „Er hat es verdient rehabilitiert zu werden ! Er hat den Wert der Wahrheit in sich !“
Was ist geschehen ?
Der ehemalige Rechtsanwalt Claus Plantiko wurde wegen seiner Äußerungen aus der Rechtsanwaltskammer ausgeschlossen.
Plantiko sei von der Justiz als zu kritisch empfunden worden: 20 Beschwerden hätten sich angesammelt gehabt, der Justizminister von Nordrhein-Westfalen habe ihn daraufhin gemaßregelt. Richter und Staatsanwälte hätten sich über Plantikos Verhalten und seine Vorgehensweise beschwert.
Plantiko habe nur seine Meinung gesagt, äußert er im Interview, so müsste es sein, wenn es mit Recht und Gesetz hier zuginge, habe er den Rechtsanwälten, Richtern und der Kammer mitgeteilt. „Das wollen sie nicht hören. Die deutschen Anwälte sind ja in einer Position, dass sie gewissermaßen von den Gerichten abhängig sind. Die Gerichte sprechen ihnen Recht zu für ihre Mandanten, und daraufhin kann der Rechtsanwalt über das Gericht seine Kostennote gegen den Mandanten oder gegen den Gegner festsetzen.“
Und weiter
„Wenn man die Gerichte kritisiert, bekommt man weniger Recht, als wenn man sie hofiert.“
„Die Anwaltskammer hat dann aufgrund der vielen Beschwerden über meine Äußerungen und meine Rechtsmeinungen eine Anhörung vorgenommen und ich musste dann gegen den Vorstand, das waren sieben oder acht Rechtsanwälte, einige Fragen beantworten und ich habe gesagt: ‚Ich mache doch nur, was im Gesetz steht, ich verteidige meine Rechtsauffassung und trete für meine Klienten ein.‘“
Sie waren aber der Meinung Plantiko sei geisteskrank, und haben angeordnet, Plantiko bei einem Professor in Köln auf seinen Geisteszustand hin untersuchen zu lassen.
Heiderose Manthey: „Also, wenn man nicht dem Mittel entspricht, wenn man sich mehr einsetzt oder mehr weiß oder mehr Paragraphen findet, die den eigenen Mandanten schützen, oder ihnen Freiheit bringen, dann ist man geisteskrank ?“
„Ja, es ging zwar nicht so sehr um die Rechte des Mandanten, sondern eher um die grundsätzliche Kritik.
Ich habe ja auch beanstandet, dass die Richter nicht auf Zeit durchs Volk gewählt werden, wie es in der Schweiz oder in den Einzelstaaten der USA üblich ist und wie es in der Demokratie sein sollte, und dass sie hier in der Bundesrepublik von dem Justizminister bestellt werden. Das ist ein Unikum in ganz Europa, ich glaube, Deutschland ist der einzige Staat, im gesamten Europarat sogar, in welchem die Richter von der Exekutive bestellt werden. Und das bedeutet natürlich notgedrungen eine Abhängigkeit, denn der Richter kann von der Exekutive, die ihn bestellt, die ihn befördert, ihn beurteilt, die ihm Vergünstigungen verschafft oder auch versagt, nicht unabhängig sein.“
Die Folge
Claus Plantiko wurde aus der Rechtsanwaltskammer ausgeschlossen.
Das Kuriosum
Plantiko widersprach nach eigenen Angaben der Untersuchungsanordnung, denn, so äußerte er, wenn er sich krank fühle, was z.Z. nicht der Fall sei, gehe er zu einem Arzt seiner Wahl.
In dem Verfahren über Plantikos vermutete Geisteskrankheit bestätigten der NRW-Anwaltsgerichtshof in Hamm und der Bundesgerichtshof die Vermutung der Rechtsanwaltskammer Köln. Auch das Bundesverfassungsgericht und der Menschenrechtsgerichtshof in Straßburg änderten daran nichts.
Um sich abzusichern, ließ sich Plantiko freiwillig von verschiedenen Fachärzten auf seinen Geisteszustand untersuchen. Keiner von insgesamt neun konnte ein Anzeichen für Geisteskrankheit feststellen.
Wie ist die aktuelle Gesetzeslage in der BRiD?
Die letzte Warnung kam im Januar 2020 mit der Aufforderung, dass dem Volk die GESETZESLAGE erklärt werden muss, denn bereits seit 1956 GELTEN in Deutschland die S.H.A.E.F Gesetze!
IHR KÖNNTET DAS SOGAR GOOGELN, wenn nicht viele Idioten VERWIRRENDE Links eingestellt hätten!!
JEDE Gemeinde wäre VERPFLICHTET gewesen die S.H.A.E.F Gesetze auszulegen auf denen KLAR vor den Impfungen gewarnt wurde!
Es SIND BIOWAFFEN, welche per FUNK aktiviert werden und UNSERE BÜRGERMEISTER haben es GEWUSST!!
Aus Ignoranz, Verdrängen wollen, dass sie eben KEINE Macht haben – NICHTS zu SAGEN haben, haben diese VERBRECHER lieber das Volk der GEFAHR ausgesetzt, dass sie an diesem Giftzeug STERBEN!
Wir hätten: KEINE MASSNAHMEN gehabt, KEINE MASKEN – NICHTS – GAR nichts, WENN die GEMEINDEN und VERANTWORTLICHEN Stellen, die für sie GELTENDEN REGELN befolgt hätten!!
In der Umkehr verstehen: Hätten diese Herrschaften SHAEF rechtzeitig weitergegeben, wüsste die ganze Bevölkerung über den NICHT EXISTIERENDEN VIRUS Bescheid!
Die ganzen 2019 ABSICHTLICH VERBOTENEN Heilmittel hätte die Bevölkerung weiterhin nutzen können und die LEBENSGEFÄHRLICHEN Beatmungen, wären NICHT nötig gewesen!
Die Impfschäden hätte es nicht gegeben!
Die Impftoten hätte es nicht gegeben!
Die jetzt bevorstehende große Welle der Angst müssten wir nicht aushalten!
Den Maskenhorror gepaart mit dem Desinfektionsirrsinn HÄTTE ES NICHT gegeben!
Die Alliierten haben der Bevölkerung durch die S.H.A.E.F Gesetze SICHERHEIT geschenkt und unsere Politiker haben aus niedrigen Beweggründen (Beamtenstatus, Rente, „hohes Ansehen“) den Menschen lieber den Tod und der Krankheit und der Versklavung ausgesetzt und sich als SÖLDNER BEREICHERT!
Zu den Verbrechern gehören: Netzbetreiber, Bänker, Finanzbeamte – die Politiker, die sich jetzt noch wählen ließen…
Dieses Mal werden ALLE VERURTEILT WERDEN, damit soetwas NIE WIEDER PASSIEREN kann!
Die Globalisten werden von der ERDE verschwinden, denn sie haben RAUBBAU und Plünderung mit der Schöpfung betrieben – inclusive aller Lebewesen!
Und hier lest als Begründung die RECHTLICHE LAGE, dann könnt ihr den Anhang begreifen:
1. Mit Wirkung vom 12.09.1944 wurde Deutschland durch die Hauptsiegermacht USA beschlagnahmt. (SHAEF-Gesetz Nr. 52, Artikel I §1)
2. Die Bundesregierung ist und war NIE ein Staat, weder de jure noch de facto und zu keinem Zeitpunkt völkerrechtlich anerkannt. Die Bundesrepublik Deutschland ist ein Verwalter ohne jegliche Befugnisse, seit 1990 eine Finanzverwalter GmbH im Auftrag der Siegermächte.
Am 17.07.1990 wird durch Streichung des Art. 23 GG, das Grundgesetz völlig gelöscht, das Besatzungskonstrukt Bundesrepublik Deutschland wird beendet.
Seit diesem Tag waren wir wieder das Deutsche Reich, und niemand hat es begriffen. Alle Politiker waren seit dem 18.07.1990 fristlos entlassen und arbeitslos! Hiermit wurden auch die Bundesländer endgültig aufgelöst, es gab kein Niedersachsen / Hessen / Bayern usw. mehr.
3. Aufgrund der Rechtsgrundlage der Interalliierten Kommandantur von Berlin vom 21. Februar 1947 [ B K /O ] (47) 50, kann niemand in der Bundesrepublik Deutschland und in Berlin EIGENTÜMER von Grund und Boden sein.
4 . Aufgrund der Rechtsgrundlage der Interalliierten Kommandantur von Berlin vom 21. Februar 1947 [ B K /O ] (47) 50, kann jeder der in der so genannten Bundesrepublik Deutschland und Berlin nur über so genannte Notarverträge infolge von Grundbuchämtern ALLENFALLS BESITZER und nicht EIGENTÜMER sein.
5. Im Zusammenhang mit den Anträgen 6 und 7 kann NIEMAND in der so genannten Bundesrepublik Deutschland und Berlin ENTEIGNET werden.
6 . Eine Zwangsversteigerung stellt somit im Zusammenhang der Anträge 6, 7 und 8 eine illegale Zwangsmaßnahme dar.
7. Die Betroffenen wurden, mangels der gesetzlich erforderlichen Zulassung der Militärregierung (SHAEF Gesetz Nr. 52, und Nr. 53, [BK/O] (47) 50, von den Verwaltungsbehörden der so genannten Bundesrepublik Deutschland getäuscht.
8. Festzustellen ist, dass bei Enteignungen in Verbindung mit den Anträgen 1-6, die §§ BGB 823- Schadensersatzpflicht- und §§ 839 Amtspflichtverletzung – vorliegt. Alleine durch Missachtung der SHAEFGesetze Nr. 52 und Nr. 53, wurde somit durch Ankauf von Hypotheken Darlehen ohne Zustimmung der Alliierten ein unrechtmäßiges Geldgeschäft getätigt, da keinerlei vorher erwirkte Lizenz der ALLIIERTEN STREITKRÄFTE vorlag, geschweige denn über den rechtlichen Tatbestand Aufklärung erfolgt wäre. Es ist niemand rechtlich verpflichtet, irgendwelche Gelder oder Gebühren weiterhin zu zahlen.
Zusätzlich verstößt die Bundesrepublik Deutschland als private Finanzverwalter GmbH gegen geltende Anordnungen und Rechte der ALLIIERTEN STREITKRÄFTE von 1947, die nach wie vor Gültigkeit haben und macht sich damit zum Erfüllungsgehilfen betrügerischer Manipulationen.
9. Militärregierungsgesetz Nr. 2 – Deutsche Gerichte:
Niemand darf in der Bundesrepublik Deutschland ohne Genehmigung der Militärregierung als Richter, Staatsanwalt, Notar oder Rechtsanwalt tätig werden! Die Genehmigung einer solchen Tätigkeit muss vorher -also vor Beginn der Tätigkeit – für jeden Einzelfall – in schriftlicher Form eingeholt werden.
Durch US EUCOM Stuttgart, vertreten durch Herrn Lietzau wird ausdrücklich bestätigt, dass alle Militärregierungsgesetze bis zum Abschluss eines Friedensvertrages mit Deutschland als Ganzem in seinen Grenzen vom 31. Dezember 1937 volle Rechtskraft besitzen.
Wenn aber die Anordnungen der Militärregierung nicht körperlich für jeden einzelnen Fall vorliegen, sind alle beteiligten Juristen an jedem bundesdeutschen Gericht nur privat haftende und privat handelnde Personen ohne jegliche Rechtsgrundlage, da die Bundesrepublik Deutschland zu keiner Zeit ein Staat ist, oder jemals war.
Richter können demnach Urteile und Beschlüsse in ihrer Position nicht unterschreiben. Aus gleichem Grund wird eine Abschrift vom Original nicht beglaubigt.
Bis 1990 war die Bundesrepublik Deutschland der Verwalter im Auftrag der Alliierten, weil Deutschland als Ganzes besetzt wurde.
Der Bundesrepublik Deutschland ist es nicht gestattet sich als DEUTSCHLAND zu bezeichnen!
DEUTSCHLAND ist gemäß alliierten Besatzungsgesetz und der UNO Festlegung ausschließlich das
“Deutsche Reich” oder “Deutschland” als Ganzes
und keinesfalls die Bundesrepublik Deutschland!
Prof. Dr. Carlo Schmid teilte 1949 dem deutschen Volk mit: „… es wird kein neuer Staat gegründet, sondern Westdeutschland als provisorisches Konstrukt neu organisiert.”
Eine Firma wie die Bundesrepublik Deutschland GmbH hat keinerlei Hoheitsrechte!
Alle Militärregierungsgesetze z. B. SHAEF-Gesetz Nr. 2, Artikel III, IV und V §§ 7, 8 und 9 besitzen in Deutschland volle Rechtskraft und das Strafgesetzbuch, alle Nebengesetze, Kontrollratsbeschlüsse und das Zonenstrafrecht sind bis zum heutigen Tage voll gültig und in Anwendung.
Beweis: Carl Haymann Verlag Berlin 1948, Lizenznummer 76-G.N. 0-47-316/47. Verlagsarchiv 12 292, Lizenz erteilt unter Nr. 76 Druckgenehmigungsnummer 8958 der Nachrichtenkontrolle der amerikanischen Militärregierung in Deutschland.
Beweisführung: Nach dem Militärregierungsgesetz Nr. 53 wurde der ehemalige Devisenbeschaffer der DDR Dr. Alexander Schalk Golodkowski 1996 verurteilt. Damit ist der Beweis erbracht, dass die Militärregierungsgesetze der Besatzung, also auch die SMAD-Befehle und SHAEF-Gesetze von den USA im vollen Umfang angewendet werden.
Angesichts dieser Beweislage zu argumentieren und zu bestreiten, dass diese Gesetze keine Anwendung finden würden, ist arglistige Täuschung, bzw. Betrug.
Jedes Mitglied der Alliierten Kommission hat von dieser Rechtslage im vollem Umfang Kenntnis.
Alle Banken, die diese Rechtslage missachten, werden wegen fortlaufenden Verstoßes gegen das SHAEF-Gesetz Nr. 52 und Nr. 53, [BK/O] (47) 50 bestraft und müssen bei der zuständigen Alliierten Kommandantur angezeigt werden.
Sollte die Bundesrepublik Deutschland Scheingerichtsbarkeit wagen, im Einklang mit den aktiven Interessen Zwangsversteigerungen durchzuführen, muss gegen das Scheinurteil eine Klage bei der zuständigen ALLIIERTEN KOMMANDANTUR und in England auf Schadensersatz sowie auf Beihilfe zum Betrug und der Rechtsbeugung, eingereicht werden. Im Auftrag der Alliierten Kommandantur Berlin, für Berlin und der Bundesrepublik Deutschland.
Alliiertes Hauptquartier für Baden-Württemberg, Landeshauptstadt STUTTGART, seit dem 30. Juni 2009 15.
Kommandierender General des US European Command (EUCOM), sowie zusätzlich seit dem 2. Juli 2009 der 16. Supreme Allied Commander Europa der (NATO) Interalliierte Kommandantur der Stadt Berlin für Berlin und die Bundesrepublik Deutschland.
Kein Deutscher besitzt Eigentum, Feststellung und gesetzliche Beweislage gemäß [ BK/O ] ( 47 ) 50 vom 21. Februar 1947 (VOBL: F. Groß-Berlin Nr. 5, S. 68); zu beachten ist Punkt 7. Wörtliche Abschrift der [BK/O] (47) 50 vom 21. Februar 1947:
Betrifft: Angelegenheiten des unter der Kontrolle der Besatzungsbehörden stehenden Eigentums. Die Alliierte Kommandantur Berlin ordnet für Berlin und die Bundesrepublik Deutschland wie folgt an:
1. Ohne vorherige schriftlich erteilte Genehmigung der Militärregierung des betreffenden Sektors, in dem sich das Eigentum befindet, darf kein deutsches Gericht die Zuständigkeit beanspruchen oder ausüben in den Fällen, welche das auf Grund des (SHAEF)- Gesetz Nr. 52 der amerikanischen, britischen und französischen Militärregierung oder (SMAD)- Befehls- Nr. 124 des sowjetischen Oberbefehlshabers der Kontrolle unterliegende oder unter der Kontrolle stehende Eigentum bzw. das Kraft Anordnung einer der Besatzungsbehörden eingezogene oder der Konfiszierung unterworfene Eigentum treffen.
2. In Fällen, in denen die Gründe zur Prozessführung vor dem 8. Mai 1945 entstanden sind, wird obige Genehmigung in der Regel nicht erteilt.
3. Jeder Urteilsspruch, der bereits gefällt wurde oder hiernach in einem solchen Prozess gefällt wird, der ohne Bewilligung der Militärregierung des Sektors, in welchem sich das Eigentum befindet, eingeleitet wurde, ist nichtig und irgendwelche Maßnahmen zur Durchsetzung eines solchen Urteilsspruches ist ungültig.
4. Ohne vorherige schriftliche erfolgte Genehmigung der Militärregierung des Sektors, in dem sich das Eigentum befindet, darf keine Eintragung im Grundbuch stattfinden betreffend Eigentum das der Kontrolle oder Konfiszierung unterliegt, wie dies im § 1 dieser Anordnung bezeichnet ist.
5. Bevor ein zugelassenes deutsches Gericht oder das Grundbuchamt in einer beweglichen oder unbeweglichen Eigentums angehende Sache handelt oder entscheidet, hat das zugelassene bzw. das zugelassene Grundbuchamt vorher schriftliche Erklärungen von allen am Verfahren interessierten Parteien anzufordern, die in allen Einzelheiten wahrheitsgetreu sein müssen und von den betreffenden Parteien oder deren zugelassenen Rechtsanwälten abzugeben sind, dass Eigentum der Kontrolle oder der Konfiszierung nicht unterliegt, wird im § 1 angeführt ist.
6. Ohne vorherige nachgewiesene schriftlich erteilte Genehmigung der Militärregierung des Sektors, in dem sich das Eigentum befindet, dürfen keine Schritte seitens jedweder natürlichen oder juristischen Person unternommen werden, um eine Entscheidung eines zugelassenen deutschen Gerichtes oder zugelassenen Grundbuchamtes durchzusetzen oder auszuführen, die der Kontrolle und Konfiszierung unterliegenden Eigentums angeht, wie im § 1 angeführt ist.7)
7. Nichtbefolgung dieser Anordnung bzw. Versäumnis, ihre Bestimmungen zu beachten, stellt eine grobe Verletzung eines Befehls der Militärregierung und der Besatzungsbehörden dar und wird demgemäß bestraft. Im Auftrag der Alliierten Kommandantur für Berlin und der Bundesrepublik Deutschland. Alliiertes Hauptquartier für Baden-Württemberg Landeshauptstadt STUTTGART seit dem 30. Juni 2009 15. Kommandierender General des US European Command (EUCOM) sowie zusätzlich seit dem 2. Juli 2009 der 16. Supreme Allied Commander Europa der (NATO) gez.: James G. Stavridis.
Nochmal eine Zusammenfassung mit Beweisen:
1. Es gibt kein gültiges Grundgesetz. Der Artikel 23 (Geltungsbereich) wurde bereits 1990 durch die Alliierten gestrichen, wodurch die BRD völkerrechtlich gelöscht wurde.
(Bundesgesetzblatt BGBl. 1990 Teil II S. 885 / 890 vom 23.9.1990)
(Laut der Haager Landkriegsordnung, Artikel 43 ist ein Grundgesetz auch nur ein Provisorium, zur rechtlichen Aufrechterhaltung von Ruhe und Ordnung eines militärisch besetzen Gebietes für eine bestimmte Zeit. Dies kommt im Artikel 146 GG zum Ausdruck. Ein Grundgesetz ist also KEINE Verfassung!!!)
2. Kohl und Genscher haben dann ein Firmenkonstrukt erstellt, was eine Scheinstaatlichkeit vortäuscht, aber jeglicher „Amter“ und „Behörden“, sind Scheinämter, ohne jegliche staatlichen Hoheitsrechte. Deswegen haben sie auch nur Dienstausweise, weil sie Angestellte einer Firma sind!
(Prüft das bitte alles selbst unter upik.de)
3. Bereits 1994, also deutlich nach dem 2plus4-Vertrag (der uns angeblich die volle Souveränität zurückgegeben haben soll) hat die Firma Bundesverfassungsgericht auf Druck der Alliierten festgestellt, im Bundesgesetzblatt BGBl. II 1994 S. 26, ausgegeben am 13.01.1994, in Art. 1, Abs. d), dass das Berlinabkommen erneut angenommen wird. Das heißt, dass alle Alliierten Vorbehaltsrechte weiter Gültigkeit haben.
4. Wieder auf Druck der Alliierten musste die Firma Bundesverfassungsgericht öffentlich feststellen, dass der Überleitungsvertrag nicht durch den Zwei-Plus-Vier-Vertrag aufgehoben wurde
(am 21.01.1998 mit Urteil 2 BvR 1981/97)
5. Weiter zeigten die Alliierten der BRD, dass diese Staatssimulation nicht gewünscht ist. Mit den Bundesbereinigungsgesetzen 2006, 2007 und 2010 wurden der BRD von den Alliierten sogar die komplette Gesetzgebung genommen! Die Alliierten haben somit der BRD alles, was hoheitliche Befugnisse bis dahin noch verkörpert hat, genommen. Beweise:
Erstes Gesetz über die Bereinigung von Bundesrecht im Zuständigkeitsbereich des Bundesministeriums der Justiz vom 19. April 2006
BGBI. I, S. 866 Bundesgesetzblatt Jahrgang 2006 Teil I Nr. 18, ausgegeben zu Bonn am 24. April 2006
Zweites Gesetz über die Bereinigung von Bundesrecht im Zuständigkeitsbereich des Bundesministeriums der Justiz vom 23. November 2007
BGBI. I, S. 2614 Bundesgesetzblatt Jahrgang 2007 Teil I Nr. 59, ausgegeben zu Bonn am 29. November 2007
6. Wieder auf Druck der Alliierten musste das Bundesverfassungsgericht öffentlich feststellen, das weder das Alte, noch Neue Wahlgesetze nicht gültig ist, sogar rückwirkend bis 1956. Nach der diesbezüglichen Rechtsprechung der Firma Bundesverfassungsgericht steht somit auch endgültig fest, dass unter der Geltung des Bundeswahlgesetzes – Ausfertigungsdatum vom 07.05.1956 – noch nie ein verfassungsmäßiger Gesetzgeber am Werk war und somit insbesondere alle erlassenen Gesetze und Verordnungen seit 1956 ohnehin nichtig sind. Es gibt keine Mitglieder im Bundestag und im Bundesrat in Ermangelung eines gültigen Wahlgesetzes seit 1956 ohne Legitimation für eine Gesetzgebung. Beweis:
Urteil BverfG, 25.07.2012 – 2 BvF 3/11, 2 BvR 2670/11, 2 BvE 9/11
7. Auch der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte hat sogar schon 2006 klar festgestellt, dass die BRD kein Staat ist und dass das BRD-System gegen den Artikel 6 und den Artikel 13 der Menschenrechtskonvention verstoßen wird!
Beweis: Urteil EGMR 75529/01
Ergänzend Thema Militärregierung und Kriegsrecht Es wird einst wieder Recht gesprochen werden. Keiner wird sich dem Tribunalen entziehen können. Und das schon sehr zeitnah zu spüren bekommen.
Das Pendel schlägt jetzt noch in die eine Richtung aus , wenn das Pendel zurückschlägt wird es auch für Richter und Staatsanwälte und das restliche BRD Gesindel kein Vergnügen! Ihr könnt euch nicht verstecken, wir werden jeden einzelnen zur Rechenschaft ziehen! Anklage wird es für euch und eure gesamte Sippe keine mehr geben! Wie kann man eigentlich so degenerieren, daß man für die Verwaltung der Besatzer sein Leben in die Waagschale wirft und etliche andere zerstört, die niemandem etwas angetan haben? Ihr Schlangenbrut und Otterngezücht, kommt alle an die Wand !
Ich wurde in den letzten Monaten sehr oft gefragt, warum ich diese Unrechtmäßigkeiten an meiner Person und meiner Familie noch nicht angezeigt habe. Daß hätte mir bei dem korrupten BRD Justizapparat, nur viel Geld gekostet. Ich bin mal für die kommende Aktion ausgebildet worden. Wenn die Spannungen hier weiter steigen, bekomme Ich ganz andere Möglichkeiten der Vergeltung. Ich hatte Anfang 2017 gewarnt. Ihr habt das verkehrte Schwein geschlachtet. Wir sind nicht Bundeswehr und auch nicht EU. Meine Gegenmaßnahme, ist damit in trockenen Tüchern. Über das, was in der BRD derzeit geschieht, werden nicht deutsche sondern internationale Gerichte entscheiden. Etwas Böses kann man auf Dauer nicht ignorieren, man muß es zerschlagen!!! Ihr solltet nicht vergessen, im Land des ‚Tischlein deck dich‘ wohnt auch der Knüppel aus dem Sack. Ich bin unter anderem auch, in der Jurisprudenz beschult worden und Ich glaube mal, wir sehen uns im Tribunal der Stov. Nord wieder. Es ist Krieg, damit Kriegsrecht und damit, ruhen alle anderen BRD weisungsgebundenen Rechte. Polizisten, Richter, Staatsanwälte usw. Ihr habt kein gültiges Recht in unseren ungeklärten Rechtsstaat irgendwas durchzusetzen! Zur Rechtsgrundlage der Militärregierung und dem Kriegsrecht bitte mal, in dem Beitrag Rechtskunde die pdf Dateien schauen. Zieht euch warm an, es wird ein stürmischer Sommer für die Bund-BRD-Bediensteten werden. weiterlesen
Wir befinden uns im Krieg gegen das System, und es ist nicht länger nur ein Krieg mit Worten. Black Force – The Dark Side – Informiert Black Force – The Dark Side Repression – Unterdrückung der Bevölkerung Der Begriff Repression bezeichnet die Unterdrückung einer Person, Personengruppe oder Gesellschaft. Zwangsmittel von Repressionen sind in der Regel Willkür, Gewalt und Machtmissbrauch. Ziel der politischen Unterdrückung ist die Niederhaltung … Weiterlesen
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