Anklage wegen Volksverhetzung

Es ist gar nicht so einfach „die Fackel der Wahrheit“ durch ein Gedränge von indoktrinierten Schafschafe zu tragen, ohne jemandem den Bart zu versengen.
So, nun steht die Anklage. Cui bono ? Sie nennen es Volksverhetzung was auf meine Webseiten zum lesen steht. Ich hatte hier mal ein passenden Beitrag zum Thema Es geht wie schon so oft um sogenannte VOLKSVERHETZUNG die keine ist sondern nur die WAHRHEIT.
Der KHK,, der sich von den Kinderdieben mit 3 Anzeigen wegen Beiträge auf meinen Webseiten, vor den Karren spannen liess, der den unrechtmäßigen Zugang zu meiner Wohnung und den Raub meiner IT und Telekommunikation „organisierte und durchführte“, als einziges Beweismittel zur Verfügen zu stellen, daß ist ja wohl ein Witz.  Auch bei dem Thema sehen wir, die Handschrift eines korrupten und rechtbeugenden Justizapparates. Da seht ihr schon, was Sie vorhaben. Die -unabhängige, örtliche Amtsperson Bad Bramstedt Jessica Dammann und dem mit „Beamtenausweis“ prollenden KHK Petersen und KOK Stier,  die im Schlafzimmer den Raub und die Zerstörung meiner IT durchführten, die das Diebstahlprotokoll schrieben, während der KHK Heuer, meine Tochter und Ich, im Wohnzimmer verbleiben mußten,  daß könnte ein Zeuge sein. Und wo ist die Auswertung der Beweise, von meiner IT und Telekommunikation, die hier unrechtmäßig geraubt wurde ??? Da werden die gestohlenen Kinder und das gesundheitliche befinden deren Mutter, fast zur Nebensache bzw. gar nicht erst erwähnt. Die genderisierte Pädo. und Menschenhändler-Justiz ist zu korrupt und weisungsgebunden, um die Zusammenhänge zu verstehen.

Wer derart seine Unschuld verloren hat wie die aktuelle Rechtsprechung der Stasi-BRD-Verwaltung, die können sich ihren moralischen Zeigefinger sonst wohin stecken! Ich glaube mal, (ihr Juristen ohne Bindung an der Rechtswissenschaft) braucht mal eine wichtige und längst überfällige Lektion. Und Ihr könnt mir glauben, Ich werde dem gewachsen sein. Lasst euch überraschen Ich hatte mal Staatsrechtslehre und Verfassungsrecht auf dem Lehrplan. Ex iniuria ius non oritur „Aus Unrecht wird kein Recht entstehen“ Zuschauer sind herzlich eingeladen. Ich habe seit über 10 Jahren keinen Bundes Personalausweis mehr ! Ich bin kein Personal des Bundes. Ich kann Euch auf die Hand versprechen, daß wird auf sicher interessant. Du bist Zeitzeuge  Vorgänge die sich nur noch mit „Standgericht“, „Showprozess“ beschreiben lassen. Rechtsbeugung und Rechtsauslegung nach Ermessen (Willkür) Es geht geradewegs in eine kommunistische DDR 2.0 Diktatur und wer das noch nicht begriffen hat, den halte Ich nach dem Codex Political Korrectness – für Hirntot.

Überhaupt: wer ist denn der Ankläger? Die Staatsanwaltschaft selbst. Sie hätte bei der Konstellation, das keine strafrechtlich relevante Sachverhalte gibt, gar kein Strafverfahren einleiten dürfen. Somit hat auch die Staatsanwaltschaft gegen das Gesetz verstoßen. Denn es ist verboten andere durch falsche Anschuldigung, Beschuldigung strafrechtlich vorzugehen. Also selbst eine Straftat begangen.
Derartige Vorgänge gab es schon einmal in Deutschland. Nun wieder!
Da muss man sich ernsthaft fragen, ob Methoden des nationalistischen Justiz-, Polizei, und Rechtswesen in der Rechtsprechung wieder zum politischen System wiedergeben wurde und schleichend etabliert werden soll. So bekämpft man Unliebsame und Kritiker, kriminalisiert sie und sperrt sie ein. Mundtotmachen ist allerdings schon seit längerem realer Alltag seit einigen Jahren. Erst geschickt versteckt. Doch immer offener und unverhohlen freizügig. Deutschland ist der einzige Staat, im gesamten Europarat sogar, in welchem die Richter von der Exekutive bestellt werden. Und das bedeutet natürlich notgedrungen eine Abhängigkeit, denn der Richter kann von der Exekutive, die ihn bestellt, die ihn befördert, ihn beurteilt, die ihm Vergünstigungen verschafft oder auch versagt, nicht unabhängig sein.

So wird offen gezeigt und bewiesen: Rechtsstaatlichkeit ist auch in Deutschland keine Garantie und wird zunehmend unsicherer. Damals nannte man derartige Methoden der Ermittlung GESTAPO und STASI. Wie nennt man das heute? Das ist eine staatsterroristische Aktion und eine sprudelnde Geldquelle für korrupte Juristen.
Demokratie und Rechtsstaatlichkeit sind unterwandert und ausgehebelt. Nur noch eine Frage der Zeit bis es erneut zur Aufhebung des GG kommt. Einmal.mehr wird bewiesen: Meinungsfreiheit soll abgeschafft und kriminalisiert werden. Wir befinden uns im Krieg gegen das System, und es ist nicht länger nur ein Krieg mit Worten.

Ich schreibe heute Abend weiter zum Thema

Ich glaube an die Wahrheit.
Sie zu suchen, nach Ihr zu forschen in und um uns, muß unser höchstes Ziel sein.
Damit dienen wir vor allem dem Gestern und dem Heute.
Ohne Wahrheit gibt es keine Sicherheit und keinen Bestand.
Fürchtet nicht, wenn die ganze Meute aufschreit.
Denn nichts ist auf dieser Welt so gehasst und gefürchtet wie die Wahrheit.
Letzten Endes wird jeder Widerstand gegen die Wahrheit zusammenbrechen wie die Nacht vor dem Tag! -Theodor Fontane (1819 – 1898)

ergänzend, mein Beitrag von 02 März 2019
Anklage erhoben – unter Beschränkung gemäß § 154 STPO

Erst wenn das letzte Buch verboten, das letzte Wort als politisch inkorrekt geächtet, das letzte rosa Spielzeug verbannt, das letzte Auto verrostet, die letzte Toilette gegendert, der letzte selbständige Gedanke eingegangen und der letzte Witz als diskriminierend verdammt ist,dann werdet ihr merken, dass ihr genau die Diktatur eingeführt habt, vor der ihr uns angeblich immer beschützen wolltet. Wir sind in Deutschland wieder soweit wie 1945, das es gefährlich ist für Leib und Leben seine Meinung zu sagen Krieg gegen Meinungsfreiheit: Der weltweite Totalitarismus als neues Demokratieverständnis

Vorab zum Thema: Immer mehr Menschen in Deutschland sitzen im Gefängnis bzw. werden mit hohen Geldstrafen. wegen ihrer Meinung drangsaliert. Wer sich mit einer Meinung vorwagt, die nicht dem Narrativ von Politik und Massenmedien entspricht, hat mit heftigen Anfeindungen durch die öffentlich-rechtlichen Sittenwächter zu rechnen. Obwohl unsere Verfassung jedem Bürger garantiert, seine Meinung in Wort, Schrift und Bild frei äußern zu dürfen, herrschen sprech und Denkverbote.

Die Schergen des BRD-Konstrukts täuschen uns mit einer Staatssimulationund verfolgen Aufgewachte, die diese massive Täuschung durchschauen und anprangern. Wie war das am 18.5.1990? Da ist die DDR der BRD beigetreten oder war es vielleicht umgekehrt? Mit der schwindenden Macht der noch Herrschenden schwinden offensichtlich auch die Grundrechte der Bürger. Meinung wird nicht mehr als Bereicherung empfunden, sondern als Gefahr. Und damit wären wir wieder bei der kommunistischen Stasi DDR.

  • Wer die Gender Studies kritisiert, wird als rechts bzw. Nazi diffamiert.
  • Wer die ungeregelte Zuwanderung nicht bejubelt, wird als rechts diffamiert.
  • Wer es nicht normal findet, in der oralen Phase stecken zu bleiben und seine sexuelle Orientierung zu feiern, wird als rechts diffamiert.
  • Wer kein *_Innen schreiben will, wird als rechts diffamiert.
  • Wer die Diskriminierung von Männern und die Auswüchse der Misandrie nicht akzeptieren will, wird als rechts diffamiert.
  • Wer die mannigfaltigen Versuche, individuelle Freiheit einzuschränken und Rechte nur noch an gleichgeschaltete Gruppen zu vergeben, kritisiert, wird als rechts diffamiert.

Die Liste ließe sich ohne Ende fortsetzen. Wenn der Gesetzgeber Gesetze erlässt, die dem Volk mehr schaden als nützen, dann muß man mal genauer hinsehen.

Der Art 5 MEINUNGSFREIHEIT im Grundgesetz und die Menschenrechte

Artikel 5 des Grundgesetzes sagt:

Jeder hat das Recht, seine Meinung in Wort, Schrift und Bild frei zu äußern und zu verbreiten und sich aus allgemein zugänglichen Quellen ungehindert zu unterrichten. Die Pressefreiheit und die Freiheit der Berichterstattung durch Rundfunk und Film werden gewährleistet. Eine Zensur findet nicht statt.

Der Art 5 MEINUNGSFREIHEIT im Grundgesetz bedeutet ja aber nur ein ABWEHRRECHT des Einzelnen GEGEN den Staat, gegen staatliche Einflussnahme. Das heißt, das Meinungsfreiheitsrecht, die eigene Meinung zu äußern, ist ein Grundrecht, das GEGEN den Staat geltend gemacht werden muss … Weiterlesen 

Eine Meinung ist niemals kriminell es sei denn, du lebst in einem besetzten Land, oder in einem Polizeistaat mit Meinungsdiktatur. In beiden Fällen ist der Verrat, bei den verlogenen Staatsknetenzecken und dem diebischen Werkschutz der ReGIERenden zu finden.Sie haben das Vertrauen der Bürger doppelt missbraucht und sollten in diesem Maße auch zur Verantwortung gezogen werden. Deutschland ist das einzige Land in dem 17.000 neue Polizisten gebraucht werden, „weil angeblich, die Kriminalität sinkt.“, eine erstaunliche Nachricht. Sie verwundert aber alle diejenigen nicht, die sehenden Auges durch unsere Städte gehen und beobachten, wie die öffentliche Sicherheit mehr und mehr verfällt, Krieg gegen Meinungsfreiheit: Der weltweite Totalitarismus als neues Demokratieverständnis

Gegen mich bzw. Beiträge dieser Webseiten „Germanenherz und Totoweise“ wird gerade Anklage erhoben. Posteingang 02.03.19 Sie wollen mich seit über 2 Jahre kriminalisieren, weil Ich den 2016 Geplanten und im Januar 2017 den Diebstahl meiner Enkelkinder nicht akzeptieren wollte.

-unter Beschränkung gemäß § 154a STPO – in Neumünster zwischen Mai 2012 und Juni 2016 durch zehn selbstständige Handlungen in drei Fällen in einer Weise, die geeignet ist, den öffentlichen Frieden zu stören, gegen Teile der Bevölkerung zum Hass aufgestachelt. Nur mal nebenbei gesagt – Ich wohne seit 2010 in Bad Bramstedt 

 Der Anstand, das Gefühl für Takt und Verhältnismäßigkeit bleibt auf der Strecke. Man beachte mal, die Verhältnismäßigkeit „für eine Meinung und Beiträge auf meinen Webseiten“ Die Zerstörung meiner Familie.
Der Diebstahl meiner Enkelkinder wurde – legalisiert, indem man mich – kriminalisiert.
Der unrechtmäßige Raub meiner IT & Telekommunikation ( 10 000 € Hardware und über 100 000 € Software) und den Sachschaden in meiner Wohnung,
Daß alles, wegen § 154a STPO ??? Verdacht der Volksverhetzung Und meine Runenbeiträge, seien nationalsozialistische Ideologien, des Weiteren, wurden ein Paar hier eingestellte und präsentierte Bücher beanstandet. Wer in Deutschland offen mit seinem Namen seine Meinung kundtut, muss befürchten, die volle Macht der heuchlerischen Justiz zu spüren zu bekommen.

Die Staatsanwältin Kuhlbrodt möchte das Hauptverfahren gegen mich eröffnen.
Ich kann innerhalb 1 Woche Bla Bla Fristablauf usw.

Amtsgericht Neumünster
Boostedter Strasse 26
24534 Neumünster
Tele: 04321 940 222
Fax: 04321 940 228
Akten / Geschäftszeichen.
201 Ds 590 Js 39852/16

Wo sind meine Anwälte – für Wahrheit, Recht und Freiheit! ???

Es ist ja nicht so, daß Ich nicht in der Kenntnis bin, worum es hier geht. Ich bin in der rechtswissenschaftlichen Staatsrechtslehre und dem Verfassungsrecht kundig, und sehr gut vorbereitet. Stöbert mal durch meine Blogs.

Denn sie säen Wind und werden Sturm ernten. Man reiche mir eine Robe und, man gebe mir die Gelegenheit.

Amtsgericht Neumünster – Amtsgericht Neumünster ??? Da war doch was !
 T.+ S. Haas Klosterbad Konstantin Piontek und Meineid Simon Stache Kiel
Da wurde von dem Rechtsverdeher Wulf CDU 5 Minuten vor Termin, mein Richter getauscht und mein Anwalt Ebel zurück gepfiffen
Herr und Frau Haas durften für 6 Monate Arbeit, auf 28 000€ verzichten. 

Der Stadt Neumünster entstand anschließend, durch Herrn Piontek Klosterbad ein erheblich, finanzieller Schaden.

Simon Stache aus Kiel bekam nach dem Urtel von Piontek, 43 Geräte aus dem Fitnessstudio im Klosterbad, für seine Meineid Falschaussage gegen mich.

Ich habe nach dem haarsträubenden Urteil, die Stadt verlassen, und nie wieder betreten. – Ich wohne seit 2010 in Bad Bramstedt.. Wie kann Ich da, in Neumünster zwischen Mai 2012 und Juni 2016 ??? Ihr bräuchtet doch nur, mein Netzwerkprotokoll-Bericht im 1und1 Router, den ihr hier aus der Wand gerissen habt und meine Handys auslesen. Auf meine IT und Datenträger, könntet ihr ja in der beschlagnahmten Zeit von 12 Monaten, selbst was auf die Datenträger gebastelt haben. was mich nun belasten soll. Von dem Zugang zu meiner Wohnung „ohne örtliche Amtsperson“ über die Beschlagnahme, bis zum heutigen Tage. Ihr hattet kein Recht, meine IT zu beschlagnahmen. Die IT Hard & Software & Telekommunikation, haben nur noch Konsumentenschrott – Wert. Ihr werdet für den Schaden bezahlen.

ergänzend:

Der Maulkorbparagraph 130 StGB Volksverhetzung Der Begriff Volksverhetzung bezeichnet in der Bundesrepublik Deutschland eine Straftat. Richtiger hieße es jedoch Bevölkerungs-Verhetzung, da Hetze gegen das Deutsche Volk durchaus erlaubt und sogar erwünscht ist. Das Gegenstück in der sogenannten „DDR“ hieß Staatsfeindliche Hetze. Repressive Regime benötigen derlei Willkürparagraphen, um Gegner und Kritiker kriminalisieren zu können und gegebenenfalls mundtot zu machen. Eine Gegenbewegung … Weiterlesen

Grundgesetzwidrigkeit bzw. Nichtigkeit des § 130 Abs. 3

Grundgesetzwidrigkeit bzw. Nichtigkeit des § 130 Abs. 3:
Verstoß gegen Sondergesetzverbot (Art 5 Abs. 2 GG)
und Zitiergebot (Art. 19 Abs. 1 Satz 2 GG)

Ausnahme vom Sondergesetzverbot für § 130 Abs. 3 hinsichtlich Art. 5 Abs. 1 GG ist im „Verbrechensbekämpfungsgesetz” vom 28.10.1994 nicht genannt.

Art. 5 Abs 2 GG enthält ein Verbot von Sondergesetzen bzw. Einzelfallgesetzen. Das Grund-recht auf Meinungsäußerungsfreiheit kann nur von „allgemeinen Gesetzen” eingeschränkt werden: „Diese Rechte finden ihre Schranken in den Vorschriften der allgemeinen Gesetze, den gesetzlichen Bestimmungen zum Schutze der Jugend und in dem Recht der persönlichen Ehre.”

Art. 19 Abs. 1 Satz 2 GG enthält ein Zitiergebot für grundrechteinschränkende Gesetze:
(Satz 1:) „Soweit nach diesem Grundgesetz ein Grundrecht durch Gesetz oder auf Grund eines Gesetzes eingeschränkt werden kann, muß das Gesetz allgemein und nicht nur für den Einzelfall gelten. (Satz 2:) Außerdem muß das Gesetz das Grundrecht unter Angabe des Artikels nennen.”

Stefan Huster hat in der Neuen Juristischen Wochenschrift (NJW 8/1996, S. 487 ff.) dargelegt, daß § 130 Abs. 3 StGB mit dem Grundrecht der Meinungsfreiheit (Art. 5 Abs. 1 S. 1) unvereinbar ist: § 130 Abs. 3 stellt„ersichtlich geradezu den Musterfall einer Norm dar, die auf diese (vom Bundesverfassungsgericht näher bestimmten) Weise gegen eine bestimmte inhaltliche Meinung gerichtet ist“(S. 489). Weiter schreibt er: „Das Verbot der Leugnung einer historischen Tatsache in § 130 Abs. 3 StGB ist gewiß ein Sonderfall, sogar ein Fremdkörperin einem freiheitlichen Gemeinwesen.”

Das Bundesverfassungsgericht hat in der Entscheidung vom 4.11.2009, 1 BvR 2150/08, festgestellt, daß § 130 Abs. 4 StGB ein Sondergesetz ist (1. Leitsatz und Abs.-Nr. 53). Die Entscheidung enthält grundsätzliche Festlegungen, die sich auf die Anwendbarkeit des § 130 Abs. 3 auswirken.

Daß die in o.g. Entscheidung aufgestellten Grundsätze nicht nur für § 130 Abs. 4 Bedeutung haben, sondern u.a. auch für § 130 Abs. 3, ist bereits an der Erklärung des 1. Senats des BVerfG erkennbar, daß die Entscheidung „Klarheit über die Rechtslage für Meinungsäußerungen“ schaffen soll und „folglich allgemeine verfassungsrechtliche Bedeutung“ hat (Abs.-Nr. 44).

Daher habe der 1. Senat davon abgesehen, von der durch den Tod des Beschwerdeführers an sich gegebenen Möglichkeit zur Verfahrenseinstellung Gebrauch zu machen (Die Entscheidung erging bezüglich § 130 Abs. 4 aufgrund einer Grundrechtsbeschwerde des vor Beschlußfassung verstorbenen Rechtsanwalts Jürgen Rieger gegen das Verbot eines Gedenkmarsches für Rudolf Heß in Wunsiedel).

Der 1. Senat des BVerfG hat in seiner o.g. Entscheidung betont, daß das Sonderrechtsverbot allgemein gelten muß und sich auf alle meinungsbeschränkenden Gesetze erstreckt (Abs.-Nr. 63).

Als Anzeichen für Sonderrecht führte er ausdrücklich die Anknüpfung eines meinungsbeschränkenden Gesetzes „an bestimmte historische Deutungen von Geschehnissen“ an (Abs.-Nr. 60). Dies trifft zweifellos auf § 130 Abs. 3 zu.

Der 1. Senat des BVerfG stellte fest, daß es sich um an sich mit dem Grundgesetz unvereinbare Sondergesetze handelt, sofern sich Einschränkungen der Meinungsfreiheit nicht allgemein auf Meinungen zu Schreckensherrschaften, sondern auf Meinungen zu geschichtlichen Gewalt- und Willkürregimen besonderer Art beziehen – ausdrücklich benannt: auf Meinungen zu der nationalsozialistischen Herrschaft.

Er erklärte § 130 Abs. 4 StGB aus diesem Grund zum Sondergesetz und sieht ihn trotzdem – als Ausnahme – nur aus dem Grund als mit Art. 5 Abs. 1 und 2 GG vereinbar an, da § 130 Abs. 4 der Gutheißung der „historischen nationalsozialistischen Gewalt- und Willkürherrschaft“ Grenzen setze (Leitsatz Nr. 1) und „nicht schon eine Verharmlosung des Nationalsozialismus als Ideologie oder eine anstößige Geschichtsinterpretation dieser Zeit unter Strafe“ stellt (Abs.-Nr. 82).

Der 1. Senat des BVerfG hält § 130 Abs. 4, obwohl er ein Sondergesetz ist, aus dem Grund für mit dem Grundgesetz vereinbar, da er von der gesetzgeberischen Wertung ähnlich angelegt sei wie § 140 StGB, der die Belohnung und Billigung von bestimmten, tatsächlich begangenen und besonders schweren Straftaten unter Strafe stellt (Abs.-Nr. 82). Soweit nach § 130 Abs. 3 StGB nicht nur ein Billigen bzw. Gutheißen, sondern auch ein „Leugnen“ und Verharmlosen strafbar ist, ist er nach diesen vom BVerfG aufgestellten Grundsätzen mit dem Grundgesetz nicht vereinbar.

Daß trotzdem weiterhin Strafurteile wegen Bestreitens oder Bezweifelns des „Holocaust” gefällt werden, ist wohl darauf zurückzuführen, daß das Bundesverfassungsgericht zu verstehen gab, die BRD dürfe Einzelfall- bzw. Sondergesetze wie in § 130 StGB ausnahmsweise erlassen (Bestrafung einer speziellen Tatsachenbehauptung oder Meinung mit inbegriffenem Verteidigungs- und Beweisverbot) wegen der „einzigartigen“ „geschichtsgeprägten Identität“ der BRD „gegenbildlich” zum Nationalsozialismus (BVerfGE vom 4.11.2009, a.a.O., Abs.-Nr. 65, 66), mit anderen Worten: weil sie die BRD ist (Verstoß gegen das Willkürverbot). Und „aufgrund der Einzigartigkeit der Verbrechen“(BVerfGE a.a.O., Abs.-Nr. 68) bzw. des „Holocaust” (ein Zirkelschluß).

Jedenfalls stufte das Bundesverfassungsgericht in der o.g. Entscheidung § 130 Abs. 4 und (wie oben dargelegt) auch Abs. 3 StGB als Sondergesetz ein (BVerfGE vom 4.11.2009, a.a.O.).

Daß § 130 Abs. 3 als Sondergesetz eingestuft wird, wird von BVerfGE vom 22.06.2018 (1 BvR 673-18) bestätigt (Rn Nr. 22,23)

Ein Verstoß gegen das Zitiergebot hat die Nichtigkeit des Einschränkungsgesetzes zur Folge. Das Zit.i.rgebot soll verhindern, daß neue, dem bisherigen Recht fremde Möglichkeiten des Eingriffs in Grundrechte geschaffen werden, ohne daß „der Gesetzgeber” sich darüber Rechenschaft ablegt und dies ausdrücklich zu erkennen gibt (Warn- und Besinnungsfunktion). Vom Zitiergebot ist zwar die Begrenzung derjenigen Grundrechte nicht betroffen, die von vorneherein mit Schranken versehen sind. Grundsätzlich nicht zitierpflichtig sind daher Einschränkungen der Meinungsfreiheit, weil das Grundrecht nach Art 5 Abs. 2 GG nur „im Rahmen der allgemeinen Gesetze garantiert ist”. Jedoch betrifft das Zitiergebot Gesetze, die darauf abzielen, ein Grundrecht über die in ihm selbst angelegten Grenzen hinaus einzuschränken (BVerfGE 28, 46). (Seifert/Hömig, Kommentar zum Grundgesetz der BRD, a.a.O., Artikel 19 Rn. 4).

Die in Art 5 Abs. 1 GG selbst angelegten Grenzen sind die „allgemeinen Gesetze”.

Das Zitiergebot betrifft mithin nichtallgemeine Gesetze bzw. Sondergesetze.

Da § 130 Abs 3 StGB kein allgemeines Gesetz ist, sondern eine ganz spezielle Meinung verbietet (vgl. oben Huster und die o.g. BVerfGE vom 4.11.2009), stellt er eine Einschränkung dar, die über die in Art. 5 GG angelegten Grenzen der Meinungsäußerungsfreiheit hinausgeht. § 130 Abs 3 geht als „Sondergesetz” bzw. „Einzelfallgesetz” über die übliche Einschränkung der Meinungsäußerungsfreiheit hinaus und stellt eine dem Recht fremde Möglichkeit des Eingriffs in Grundrechte dar.

Das Zitiergebot gilt daher hinsichtlich des § 130 Abs. 3 StGB für Art. 5 Abs. 1 GG. Daß § 130 Abs. 3 eine Einschränkung des Grundrechts der Meinungsäußerungsfreiheit bedeutet, hätte daher bei Beratung und Verabschiedung des § 130 Abs. 3 genannt sein müssen.

Im sog. „Verbrechensbekämpfungsgesetz” vom 28.10.1994 (BGBl. 1 S. 3186), das den § 130 Abs. 3 StGB einführte, ist eine Einschränkung von Art. 5 Abs. 1 GG nicht genannt, weder in Artikel 17 (Einschränkung von Grundrechten) noch sonstwo. Insbesondere steht dort nirgends, daß für § 130 Abs. 3 eine Ausnahme vom grundgesetzlichen Sondergesetzgebot gemacht werde.

§ 130 Abs. 4 und (wie oben dargelegt) auch Abs. 3 wurde vom Bundesverfassungsgericht im Nachhinein (15 Jahre nach Verabschiedung des Abs. 3) als „Sondergesetz” eingestuft. Statt ihn deswegen konsequenterweise als nichtig anzusehen, hat es ihn, wegen seiner Sondereigen-schaft für mit dem Grundgesetz vereinbar erklärt.

Dies ist eine nachträgliche Verschärfung, mit der das Bundesverfassungsgericht sich nicht nur grundgesetzwidrig eine Überkompetenz anmaßte (Verstoß gegen das Gewaltenteilungsprinzip, Art. 20 Abs. 2 Satz 2, wonach die „Gesetzgebung” dem Bundestag obliegt), sondern auch gegen das strafrechtliche Rückwirkungsverbot nach Art. 103 Abs. 2 GG verstieß. Es liegt ein Übergriff des Bundesverfassungsgerichts in die Grundgesetzgebung und in den Kernbereich der Gesetzgebungsgewalt vor.

§ 130 Abs 3 StGB ist aus mehreren Gründen grundgesetzwidrig und nichtig.

Die unaufhörlich wachsende Zahl von Bürokraten muss tagtäglich „nachweisen”, dass sie tief genug in dem Analgang der korrupten und volksfeindlichen Politik stecken und ihre Daseinsberechtigung hat. Dies führt schließlich immer zu einer Flut von schwachsinnigen Regeln und Vorschriften in einem Land, speziell Deutschland. „Der krebsartig immer weiter ausufernde Gesetzes-, Paragraphen- und Verordnungswahnsinn ist nicht das Resultat von Notwendigkeit, sondern von Beschäftigungs-Notwendigkeit politischer und bürokratischer Zwangs- und Gewaltfaschisten.”

Rechtsbeugung, Meineid und Hochverrat.

Justitia die korrupte, rechtsbeugende und weisungsgebundene Hure der Wirtschaft und Poliutik. Die demokratische Gewaltenteilung steht in Deutschland lediglich auf dem Papier und funktioniert in der Praxis nicht.

Das fiel sogar dem Europarat auf, der — Pressezitat: „Deutschland 2009 aufforderte, für die Justiz eine eigene Selbstverwaltung einzuführen und die Möglichkeit abzuschaffen, dass Justizminister der Staatsanwaltschaft Anweisungen … geben können“. Und: „Jetzt hat auch der Generalanwalt beim Europäischen Gerichtshof, Manuel Campos Sánchez-Bordona, gerügt, dass bundesdeutsche Staatsanwaltschaften einem grundsätzlichen Weisungsrecht des Justizministeriums unterstehen. Dadurch fehle ihnen die notwendige Unabhängigkeit, …“. Ende Zitat.

— Aber auch das Richterwesen sowie Legislative / Exekutive sind in Deutschland politisch restlos verfilzt,

Rechtsbeugung, Meineid, Hochverrat. Beschämend für einen sogenannten Rechtsstaat. Die  Justiz kann nur noch als ein erbärmlicher Haufen von ehrlosen Rechtsbeugern angesehen werden – die sich hinter einem „Machtsystem“ verstecken. Wenn sich Richter und Staatsanwälte beim Missbrauch der Amtsgewalt ( § 302 StGB ) gegenseitig decken, dann werden solche Vorgänge auch als organisierte Kriminalität bezeichnet. ( … Weiterlesen

Wirtschaftsmasse für die Menschenhändler

 

Jetzt wollen sie den Diebstahl offiziell machen

Hier mal die Bestätigung

Sie nennen es:

Wirtschaftliche und rechtliche Jugendhilfe

Es ist nur noch Wirtschaftsmasse für die Menschenhändler

 

Emilie Ayleen geb. 08.09.2014

Melina Sophie geb. 24.08.2016

Seit Januar 2017 in den Fängen der Menschenhändler. Und auch seit Januar 2017 versucht eine diebische Nazizecke von der Bundespolizei Kiel und die Saatsanwaltschaft Kuhlbrodt Neumünster, mich wegen meiner Webseiten zu kriminalisieren.So sind mir bis Heute, die Hände gebunden.

Welch ein makaberes Tauschgeschäft. Rolli mit 386€ Rente gegen zwei Kinder für den Gender und Pädo-Staat. Ich kann gar nicht so viel essen, wie ich kotzen möchte.

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Melina Sophie 2019

Emilie Ayleen 2019

 Nun, nach über 2 Jahren der Familienentwöhnung und hin und her schieben, was sind das jetzt für Kinder? Die kleine Melina war gerade mal 4 Monate Jung, am Tage des Diebstahl.  Wirtschaftsmasse für die Menschenhändler

Den Schaden an meiner Tochter und ihren Kindern, kann keiner wieder gut machen.

Wir bekommen ja Bilder

 

 ergänzend: Kinderklau durch Inobhutnahme

Rekordwert Jugendämter nehmen mehr als 84.000 Kinder in Obhut

Rund 84.200 Kinder und Jugendliche sind 2016 in Deutschland  in Obhut und gestohlen genommen worden – so viele wie noch nie.

Ein paar Informationen über die Allmacht der Jugendämter:

1.) Sie dürfen: eigenmächtig, nach eigenem Gutdünken Kinder von ihren Eltern, oder auch anderen Personen jederzeit ohne Prüfung durch ein Gericht wegnehmen und verschleppen.

2.) Das Gericht hat dem Jugendamt keine Vorschriften zu machen, es kann schalten und walten wie es möchte.

3.) Gegen falsche Behauptungen des Jugendamtes können sich Eltern nicht gerichtlich zur Wehr setzen.

4.) Im Gegensatz zu den Eltern brauchen Jugendämter nicht für die Gerichtskosten aufkommen.

5.) Jugendämter unterliegen keiner unparteiischen Kontrolle.

㤠42
Inobhutnahme von Kindern und Jugendlichen

(1) 1Das Jugendamt ist berechtigt und verpflichtet, ein Kind oder einen Jugendlichen in seine Obhut zu nehmen, wenn
1. das Kind oder der Jugendliche um Obhut bittet oder
2. eine dringende Gefahr für das Wohl des Kindes oder des Jugendlichen die Inobhutnahme erfordert und
a) die Personensorgeberechtigten nicht widersprechen oder
b) eine familiengerichtliche Entscheidung nicht rechtzeitig eingeholt werden kann oder
3. ein ausländisches Kind oder ein ausländischer Jugendlicher unbegleitet nach Deutschland kommt und sich weder Personensorge- noch Erziehungsberechtigte im Inland aufhalten.
2Die Inobhutnahme umfasst die Befugnis, ein Kind oder einen Jugendlichen bei einer geeigneten Person, in einer geeigneten Einrichtung oder in einer sonstigen Wohnform vorläufig unterzubringen; im Fall von Satz 1 Nr. 2 auch ein Kind oder einen Jugendlichen von einer anderen Person wegzunehmen.“
aus: https://dejure.org/gesetze/SGB_VIII/42.html
„…Das Jugendamt ist zu hören; dies begründet keine Weisungsbefugnis des Gerichts. Das Gericht ist nicht befugt, dem Jugendamt bestimmte Ermittlungen oder bestimmte Mitwirkungshandlungen aufzugeben. Das Jugendamt hat vielmehr seinen eigenen pädagogischen Sachverstand entsprechend seinen definierten fachlichen Standards einzubringen…“
aus: https://www.haufe.de/…/jung-sgbviii-50-mitwirkung-in-verfah…
„…Wegen des Charakters der Mitteilung des Jugendamtes als unselbständiger Teil des familiengerichtlichen Erkenntnisprozesses kann das Jugendamt jedoch nicht verpflichtet werden, Berichte, (gutachterliche) Stellungnahmen oder sonstige (mündliche) Äußerungen, die es dem Familiengericht hat zukommen lassen, zu widerrufen, zurückzuziehen oder sonst für unbrauchbar erklären zu lassen (vgl. VG München, Beschluss v. 21.6.2012, M 18 E 12.2701, JAmt 2012 S. 485). Gibt das Jugendamt nach § 50 eine Stellungnahme gegenüber dem Familiengericht ab, ist Adressat dieser Stellungnahme das Gericht und nicht das Kind oder die Eltern, so dass sich diese gegen die Stellungnahme des Jugendamtes nicht gesondert auf dem Verwaltungsrechtswege wehren können… “ aus: https://www.haufe.de/…/jung-sgbviii-50-mitwirkung-in-verfah…

„… Das Jugendamt ist nach § 162 Abs. 2 FamFG auf seinen Antrag hin am Verfahren zu beteiligen (OLG Sachsen-Anhalt, Beschluss v. 5.9.2001 zu §§ 49, 49a FGG, 8 WF 177/01, FamRZ 2003 S. 468). Ist es Verfahrensbeteiligter, entspricht es nicht der Billigkeit i. S. d. § 81 Abs. 1 FamFG, diesem dann ggf. die Kosten des Verfahrens ganz oder auch nur teilweise aufzuerlegen….“
aus: https://www.haufe.de/…/jung-sgbviii-50-mitwirkung-in-verfah…
„…Die Dienst- und Fachaufsicht über die Jugendämter liegt, …, beim Chef bzw. bei der Chefin der Verwaltung.
aus: https://de.m.wikipedia.org/wiki/Jugendamt
§ 42 SGB VIII Inobhutnahme von Kindern und Jugendlichen – dejure.org
(1) 1 Das Jugendamt ist berechtigt und verpflichtet, ein Kind oder einen Jugendlichen in seine Obhut zu nehmen, wenn 1. das Kind oder der Jugendliche…  https://dejure.org/gesetze/SGB_VIII/42.html

Gibt es einen Zusammenhang zwischen Kinderschutz – Familienhilfe – Kindesentnahme – Kindesentzug – Kinderraub – Fremdunterbringung – Kindesmissbrauch ?
Jährlich finden mindestens 80.000 Inobhutnahmen statt – durchaus auch mit fadenscheinigen Begründungen, so Christidis.

Was wird mit diesen Kindern gemacht ?
Sexueller Missbrauch wurde an einigen Heimkindern vorgenommen. Sie wurden nicht nur aus ihren Familien, sondern auch aus ihren Schulen herausgerissen. Sie sind oft so gestört, weil sich gerade in diesen Bereichen (Kinderschutz, Kinderheimen) vermehrt Päderasten¹ befinden. Menschen, die Kinder vergewaltigen und missbrauchen, das sind Sadisten. Völlige Überforderung finden wir auch bei Alleinerziehenden, in Armut lebenden Elternteilen. Das ist politisch gewollt. Das System lässt die Kinder ohne Schutz z.B. des Vaters oder der Mutter aufwachsen. Kindern fehlen wichtige Verhaltensweisen, z.B. das Sich-Wehren etc. Diese Kinder werden auch in Schulen oder Freizeiten sexuell genötigt, weil sie niemanden haben, der für sie einsteht.

Entelternung oder Teilentelternung ist ein staatliches Ziel ?
Es wird zumindest gefördert und willkürlich entschieden, welche Institution die Kinder bekommen oder wer der angeblich bessere Elternteil sei. Eltern und Elternteile, die sich nicht wehren können, sind Opfer, auch Eltern, deren Kinder – oft pubertäre Kinder – die sogenannten „Schutz“maßnahmen vom Staat aufsuchen, sind leichte Beute für das System.

Offizielle Forschungsprojekte als getarnte Zuhälter für Kinder
Kinder werden abgegriffen. Sie entwickeln psychische Störungen und werden einer ganz bestimmten Klientel zugeführt. Es gibt auch „offizielle Forschungsprojekte“, die die Kinder nach der Aufnahme missbrauchen. Die Kinder kommen von selbst oftmals aus diesem Sumpf nicht heraus. Nur das fortschreitende Alter kann sie schützen. Wenn die Jugendlichen nämlich aus der begehrten Altersstruktur herausgewachsen sind, dann sind sie für die Vergewaltiger nicht mehr interessant.

Wirtschaftliche Ausnutzung von Kindern
Jugendliche werden nicht nur seelisch und körperlich missbraucht, sie werden auch wirtschaftlich ausgebeutet. Manche werden sogar aus Deutschland rausgebracht, um als Arbeitskräfte in fremden Ländern eingesetzt zu werden. Diese Form von Ausbeutung wird als „Erlebnispädagogik“ tituliert.
Die Eltern wissen davon in den seltensten Fällen. Die Jugendlichen werden von ihren Missbrauchern angehalten, nichts zu erzählen. Die Rollen werden vertauscht: Den Jugendlichen wird erzählt, „Deinen Eltern geht es nicht gut.“ Kinder sollen also ihre Eltern schützen. In Wahrheit können aber die Eltern nicht mehr ihre Kinder schützen.

Frage an Mitarbeiter vom Jugendamt: „Hast du nicht noch ein paar ‚böse‘ Jungs für mich ?
Wissen denn die Mitarbeiter von Jugendämtern und Justiz, was hier geschieht oder geschehen kann ? Es gibt JA-Mitarbeiter, die Kinder professionell in solche Einrichtungen bringen und dafür ordentlich entlohnt werden. Jugendliche haben Frau Christidis selbst berichtet, dass sie gesehen haben, wie „Briefchen“ (Couverts) zugeschoben wurden usw. oder, dass „ein Heimleiter am Telefon einem Jugendamtsmitarbeiter gesagt hat: ‚Ich brauch‘ mal wieder Nachschub, wir hätten da wieder ein Projekt, hast du nicht noch ein paar böse Jungs für mich ?‘ … ja und dann werden die Jungs eben geliefert.“

Humankapital Kinder
Auch Wirtschaftsverbände haben in der Zwischenzeit Expertisen herausgegeben und dargelegt, was für ein monströses Wirtschaftssystem sich gerade in dem Kinder- und Jugendhilfebereich herausgebildet hat. Es hat sich verselbständigt. Viele Kommunalpolitiker sitzen im Vorstand oder im Aufsichtsrat solcher Kindereinrichtungen und machen damit Werbung beim Wähler.  … Weiterlesen 

Heuchlerische und verstohlene Nazijäger
Vorab Info. Für die Klagenden, ungebildeten und geltungsbedürftigen Kuhlbrodt´s „Nazijäger“ Die meine Runenbeiträge für Nationalsozialistische Ideologien halten. Schauen Sie bitte mal, auf mein Banner. Das zu definierende Runentextwerk, befindet sich am Rand, und ist um einiges älter „wie die von … Weiterlesen 

Was soll ich da noch sagen

Der Spitzbuben Erlass und die Robe

48 Gedanken zu „Anklage wegen Volksverhetzung

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  3. Werter Mitstreiter. Die Leute, die Ihnen ans Leder wollen vertreten kein Staatsamt und sind dadurch legitimationslos und persönlich voll verantwortlich. Was glauben Sie denn, warum jeder Exekutivbedienstete eine private Berufshaftpflichtvers. hat. Das GG ist geltend aber nicht gültig, die Staatshaftung ist aufgehoben. Lassen Sie sich nicht von toten Rechtspersonen ala` „Rechtspfleger“ oder „Richter am Amtsgericht“ abspeisen. Bestehen Sie bei JEDEM Kontakt mit dem System auf Nennung des Verantwortlichen Menschen samt polizeilicher Meldeadresse. Das wirkt Wunder. Informieren Sie doch bei nächster Zudringlichkeit den Bedränger, daß nach gültigen, aber leider nicht exekutirten Gesetzen bei Amtsanmaßung bis zu 5 Jahre Haft drohen und warten den Gesichtsausdruck ab.
    Herzlichst und
    Gott Mit Uns
    Mathias

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  19. Zum Thema „Mind control“ = „Gedankenüberwachung“ oder „Manipulationen gegen das freie Denken“ hier ein hervorragender Vortrag von Dipl.-Psychologe Heiner Gehring.

    Heiner Gehring wurde im 41. Lebensjahr, kurz nach diesem Vortrag, im Jahr 2004 ermordet.

    Während eines Studienaufenthalts in den USA an der Harvard-University hatte er Einblicke gewonnen über die vielfältigen Mind-Control-Maßnahmen gegen die Völker, und er brachte in seinen Vorträgen diese Verbrechen, insbes. gegen uns, die weiße germanischblütige Rasse, an die Öffentlichkeit.

    Auch sein Lebenswerk „Versklavte Gehirne“ ist lesenswert.

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  22. Merkwürdigerweise gibt es zwar „Staatsanwälte“ aber keine Volksanwälte.
    Liegt das möglicherweise daran, dass solche in keiner Judikative vorgesehen sind?

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