Rechtskunde

Hat Deutschland auch ein Justiz-Problem?

Die unaufhörlich wachsende Zahl von Bürokraten muss tagtäglich „nachweisen”, dass sie tief genug in dem Analgang der korrupten und volksfeindlichen Politik stecken und ihre Daseinsberechtigung hat. Dies führt schließlich immer zu einer Flut von schwachsinnigen Regeln und Vorschriften in einem Land, speziell Deutschland. „Der krebsartig immer weiter ausufernde Gesetzes-, Paragraphen- und Verordnungswahnsinn ist nicht das Resultat von Notwendigkeit, sondern von Beschäftigungs-Notwendigkeit politischer und bürokratischer Zwangs- und Gewaltfaschisten.”

Die Justiz kann nur noch als ein erbärmlicher Haufen von ehrlosen Rechtsbeugern angesehen werden – die sich hinter einem „Machtsystem“ verstecken. Die wahren Feinde sind nicht, die Menschen in und aus fernen Ländern. Unsere Feinde sind auch nicht, mehrere tausende Kilometer entfernt. Sie sind hier, bei uns! Der Feind ist im eigenen Nest und mit diebischen Händen in der Staatskasse zu finden.… Weiterlesen

Vorab eine philosphische Textknechtschaft von Platon zum Thema:
Gerechtigkeit als Grundtugend
In mehreren Dialogen ist die Frage nach dem Wesen der Gerechtigkeit (δικαιοσύνη dikaiosýnē) ein zentrales Thema. In der Politeia definiert Platon Gerechtigkeit als die Bereitschaft eines Staatsbürgers, sich nur den Aufgaben zu widmen, für die er von Natur aus geeignet ist und die daher seinen Beruf ausmachen und seinem festgelegten Stand entsprechen, und sich nicht in andere Belange einzumischen. Ungerechtigkeit entsteht somit dann, wenn die Grenzen der staatlich vorgegebenen Zuständigkeitsbereiche missachtet werden. Analog dazu herrscht Gerechtigkeit innerhalb eines Individuums dann, wenn seine Seelenteile (das Begehrende, das Muthafte und das Vernünftige) im richtigen Verhältnis zueinander stehen.

Der platonische Sokrates verwirft in der Politeia mehrere andere Bestimmungen des Gerechten, darunter die traditionellen, von den Sophisten aufgegriffenen Gerechtigkeitstheorien, wonach es gerecht ist, „Freunden Gutes zu tun und Feinden Böses“ oder „jedem das ihm Gebührende zukommen zu lassen“. Gegen die erstgenannte Ansicht wendet Sokrates ein, dass es keinesfalls gerecht sein könne, jemandem zu schaden, vielmehr sei solches Verhalten stets ungerecht. Den sophistischen Gesprächspartner Thrasymachos lässt Platon Gerechtigkeit als ein Mittel der Machthaber und allgemein als das den Überlegenen Zuträgliche charakterisieren. Durch die Gesetzgebung der Starken werde in jedem Staat festgelegt, was gerecht ist. Ein anderer im Dialog auftretender Sophist fasst Gerechtigkeit als gesellschaftliche Konvention auf, durch welche die Bürger auf die Chance, Unrecht zu tun, notgedrungen verzichten, um sich gegen die Gefahr abzusichern, selbst zum Opfer von Unrecht zu werden.

Diese sophistischen Definitionen sind aus Platons Sicht untauglich, da sie Gerechtigkeit als Verpflichtung und Verhalten gegenüber anderen, nicht als Qualität der Seele erklären. Im Gegensatz zu Aristoteles, der betont, dass die Tugend der Gerechtigkeit nur auf andere bezogen verwirklicht werden könne, hält Platon Gerechtigkeit für einen inneren Zustand des Individuums, nicht für eine Absichtshaltung oder ein Verhalten gegenüber anderen. Gerechtigkeit ist damit eine Funktion der Seele.

So wie ein Mensch groß oder klein ist, weil er an der Idee der Größe bzw. der Kleinheit in einem bestimmten Maß Anteil hat, ist in der platonischen Vorstellung ein Mensch gerecht aufgrund seiner Teilhabe an der Idee der Gerechtigkeit. Die Menschen meinen, dass jeder an dieser Idee teilhat, um einer Gemeinschaft angehören zu können, denn in der Gemeinschaft muss jeder zumindest behaupten, gerecht zu sein. Gerechtigkeit führt für Platon zur Eudaimonie („Glückseligkeit“); das Leben eines Übeltäters hingegen ist notwendigerweise elend. Somit gehört Gerechtigkeit „zu dem Schönsten, nämlich zu dem, was sowohl um seiner selbst willen wie wegen der daraus entspringenden Folgen von jedem geliebt werden muss, der glücklich werden will“. Zugleich ist Gerechtigkeit eine „Bestform“ der Seele, die höchste Tugend (ἀρετή aretḗ), welche die drei anderen, den drei Seelenteilen zugeordneten Grundtugenden Besonnenheit, Tapferkeit und Weisheit in sich vereint und ordnet. Im Dialog Kriton überliefert Platon, Sokrates habe im Gefängnis nach seiner Verurteilung zum Tode eine mögliche Flucht abgelehnt mit der Begründung, dass ein Gesetzesbruch ungerecht wäre…. weiterlesen

Am 17.1.1989 verhandelte der II. Senat des Bundesverfassungsgerichtes über die Verfassungsmäßigkeit des Bundeshaushaltsgesetzes für 1981. Damals hatte die SPD/FDP-Koalition die Kreditermächtigung für den Haushalt um 1,9 Millarden DM höher angesetzt als die für Investitionen vorgesehenen Ausgaben.
Da nach Meinung der damaligen Opposition, der CDU/CSU-Bundestagsfraktion, hiermit gegen Artikel 115 des Grundgesetzes verstoßen wurde, hatten 231 Abgeordete der CDU/CSU-Fraktion am 6.9.1982 den Antrag beim Bundesverfassungsgericht gestellt, die Bestimmung über die damalige Kreditermächtigung für verfassungwidrig zu erklären. Artikel 115 verpflichtet, die Verschuldung unterhalb der für Investitionen vorgesehenen Ausgaben zu halten. Die Entscheidung in diesem „Abstrakten Normenkontrollverfahren“ soll am 18. April 1989 verkündet werden.

Laut Urteil ist die BRD als angeblicher Rechtsstaat schon seit 1956 erloschen, sowohl das neue Wahlgesetz als auch das alte Wahlgesetz sind nichtig. Demzufolge hat von 1956 bis heute keine einzige gültige Wahl in der BRD stattgefunden. Gleiches gilt für fast alle Gesetze und Verordnungen die seit 1956 erlassen worden. Mitglieder im Bundestag und im Bundesrat in Ermangelung eines gültigen Wahlgesetzes seit 1956 ohne Legitimation für eine Gesetzgebung! Ein Staat, der nicht die Menschenrechte und die Grundprinzipien der Demokratie zur Grundlage seiner Verfassung und Gesetzgebung macht, kann zwar Gesetze haben, aber er ist kein Rechtsstaat.

Ich bin unter anderem auch, in der Jurisprudenz beschult worden und ich mache mir ernste Sorgen, um unsere nicht mehr vorhandene Rechtsstaatlichkeit. So zum Beispiel sind das Richtergesetz, das Beurkundungsgesetz,  das OWiG  und viele andere “Schein-Normen” nichtig, da in Ermangelung eines “verfassungskonformen” Wahlrechts in der BRD seit 1956, Politiker nicht gewählt werden durften und somit nicht in Bundesrat und Bundestag hätten einziehen und schon gar nicht Gesetze und andere Normen hätten erlassen dürfen, da die hierfür notwendige Legitimation nicht bestand !

Ich möchte mit dem folgenden Beitrag nicht primär, auf die rechtsbeugenden Verurteilungen gegen meiner Person hinweisen, sondern vielmehr, dass der gesamte Rechtstaat schon in dem Grundfundament das Problem unserer Gesellschaft darstellt.

Auch den folgenden Krieg wie auch, den Ersten und zweiten Weltkrieg haben ausschließlich, deutsche Juristen und Journalisten zu verantworten. Hätten sie, die kriminellen Politikdarsteller rechtzeitig und rechtschaffend an dem Pranger gestellt, wäre uns einiges, im vergangenen wie auch, zukünftig erspart geblieben. Stattdessen, werden die Menschen mit rechtsbeugenden Verurteilungen kriminalisiert und deren Familien zerstört, die auf die Mißstände im System aufmerksam gemacht haben. Wie ihr es in meinem Blog Germanenherz in div. Beiträgen sehen könnt, weise ich schon sehr lange, auf die Mißstände dieses Systems und der Drehtürnazis hin. Was die rechtsbeugende nichtstaatliche Organisation Firma Justiz von Neumünster bzw Schleswig Holstein nicht davon abgehalten hat, meine Familie und mich, mit ihren rechtsbeugenden Verurteilungen zu zerstören.

Doch kommen wir nun mal, zu meiner fundamentalen Fehleranalyse des Justizsystems.

Justitia ist nur noch, die korrupte und weisungsgebundene Hure, der Wirtschaft und Poliutik. Da ich allen Juristen die „Vorsätzliche Rechtsbeugung“ nachweisen kann, gibt es nur diesen einen Weg der Rechtsprechung. Es müssen alle, Aktiven wie auch Pensionierten Juristen „ mit samt ihren Familien“ enteignet und einer Internationalen Gerichtsbarkeit zugeführt werden. Alles andere, ist Bla Bla. Ergänzend sei noch bemerkt: Der nachgewiesene Straftatbestand der Vorsätzlichkeit, hebt auch die Immunitätsklausel aller Juristen auf und macht somit, den juristischen Weg frei, für eine geordnete Rechtsprechung vor dem Tribunal

grundgesetz aufgehoben Warum das so ist ?- Die DDR hat die BRD dejure feindlich übernommen

wer zerstört unsere Justiz?Eine Ursache für einen ständigen Rechtsmissbrauchs liegt unter anderem darin, dass es 1966 bereits 20.088 Rechts­anwälte in Deutschland gab, 2000 aber schon 104.067. Es dürfte einleuchten, dass fünfmal soviele Rechts­anwälte nicht fünfmal soviel Gerechtigkeit in der Rechtspraxis bedeuten. Um all diesen Rechts­anwälten Betätigungs­möglichkeiten zu verschaffen, muss eben der Anwaltszwang in Bereichen eingeführt werden, wo es zuvor keine Anwaltspflicht gab, das Recht muss verkompliziert werden, damit mehr Bürger auf die Hilfe von Rechts­anwälten angewiesen sind für Probleme, die sie ohne Juristen gar nicht hätten.

 Weil auf Gedeih und Verderb am Markt vorbei ausgebildet wird, steigen die Anwaltszahlen ungebremst: 140.000 Anwälte gibt es in Deutschland bereits heute, pro Jahr steigt die Zahl um mindestens 5000 weitere an – in zehn Jahren werden vielleicht 200.000 Anwälte zugelassen sein. Auf diese Weise bildet sich ein anwaltliches Proletariat heran, Anwälte, die dann verstärkt aus eigener Not heraus mit aller Macht Fälle vor Gericht bringen und die Justiz überschwemmen.

 Und so werden Lebensbereiche verrechtlicht, die zuvor ohne diese Pest ausgekommen sind: Beispiele hierfür sind Internet (Stichpunkt: Abmahnwelle) und die Verrechtlichung der Beziehungen. Der Beruf des Rechts­anwalts ist ein Auffang­becken für Juristen, deren Noten nicht für die (wegen der Anwalts­schwemme) knapp gewordenen Stellen im öffentlichen Dienst ausreichen. Nur wenige kommen als Anwalt in einer der etablierten Kanzleien unter – alle anderen bleibt nur eine eigene Kanzlei aufmachen mit jährlichen Kosten um die 85.000 Euro. Erwirtschaftet werden muss das von den Klienten.

Und da niemand freiwillig sein Geld zu den Anwälten trägt, müssen mit „intelligenten Mitteln“ Klienten gewonnen werden. Unter anderem haben Rechts­anwälte Internetnutzer und Ehemänner im Visier. Und so werden Internet und Familien zum „Rechts­anwalts­versorgungs­werk.

Rechtsbeugung, Meineid, Hochverrat. Beschämend für einen sogenannten Rechtsstaat. Prof Dr Hans Herbert von Arnim Verfassungsrechtler Prof. Dr. Hans Herbert von Arnim: „Das Grundübel unserer Demokratie liegt darin, dass sie keine ist. Das Volk, der nominelle Herr und Souverän, hat in Wahrheit NICHTS zu sagen. … Hinter der demokratischen Fassade wurde ein System installiert, in dem völlig andere Regeln gelten als die des Grundgesetzes. Das System ist undemokratisch und korrupt, es missbraucht die Macht und betrügt die Bürger skrupellos. … Jeder Deutsche hat die Freiheit, Gesetzen zu gehorchen, denen er niemals zugestimmt hat; er darf die Erhabenheit des Grundgesetzes bewundern, dessen Geltung er nie legitimiert hat; er ist frei, Politikern zu huldigen, die kein Bürger je gewählt hat, und sie üppig zu versorgen – mit seinen Steuergeldern, über deren Verwendung er niemals befragt wurde. Insgesamt sind Staat und Politik in einem Zustand, von dem nur noch Berufsoptimisten oder Heuchler behaupten können, er sei aus dem Willen der Bürger hervorgegangen.“ (in: Das System, 2001),

Polizisten, Richter, Staatsanwälte.Ihr habt kein gültiges Recht in unseren ungeklärten Rechtsstaat irgendwas durchzusetzen! Richter arbeiten privat „am Amtsgericht“! Wenn du deine Rechte als natürliche Person einforderst & auf die SHAEF-52 hinweist, werden sie weich! Sie müssen stets die Militär-Kontrollratsnummer vorweisen! „Verfassungs­hochverrat im Amt“ und „Rechtsbeugung“Scheinjuristen besetzten Bundesverfassungsgericht„Verfassungs­hochverrat im Amt“ und „Rechtsbeugung“Mal unabhängig woher überhaupt das BVG kommt (siehe dazu Art.146 GG) hat es in einem Urteil vom 25 Juli 2012 – 2 BvE 9/11 festgestellt, das allein das Bundeswahlgesetzt mit dem Grundsatz der Allgemeinheit der Wahl … Weiterlesen

Mal unabhängig woher überhaupt das BVG kommt (siehe dazu Art.146 GG)
hat es in einem Urteil vom 25 Juli 2012 – 2 BvE 9/11 festgestellt, das allein das Bundeswahlgesetzt mit dem Grundsatz der Allgemeinheit der Wahl aus Art. 38 Abs.1 S.1 GG unvereinbar und nichtig ist.
a. Verletzt eine „gesetzliche“ Regelung das Grundgesetz, so hat das grundsätzlich zur Folge, das sie für nichtig zu erklären ist … BVerfGE 55, 100
b. Stellt das BVG fest, das ein nach dem Inkrafttreten des Grundgesetzes erlassenes Gesetz wegen Widerspruchs mit dem Grundgesetz nichtig ist, so ist dieses Gesetz von Anfang an rechtsunwirksam – BVerfG – 2 BvG 1/51 vom 23 Oktober 1951.
Weiteres erfahrt ihr unter Ersten Senat vom 8. Oktober 1980– 1 BvL 122/78, 61/79 und 21/77</
Die Weisungsgebundenheit Deutscher Richter und Staatsanwälte ist zweifellos einer der größten Skandale, derer sich die BRD-Treuhandverwaltung bedient, um ihre Scheingesetze durchzusetzen. Die Frage sollte an dieser Stelle erlaubt sein, mit welcher Legitimation sich Richter und Staatsanwälte in der BRiD sich überhaupt „Richter“ und „Staatsanwalt“ nennen dürfen? Bezeichnenderweise unterschreiben diese ja auch regelmäßig ihre sog. Urteile und Beschlüsse nicht. Das kommt sicher nicht von ungefähr, sie werden wohl um ihre fehlende Legitimität und Gesetzesgrundlage, mit der damit einhergehenden Gefahr der persölichen Haftbarkeit, wissen Schwindet Justitias unbestechliche „Sehkraft“ oder schlägt sie vielfach zu erbarmungslos zu? Wer hat das Recht, über die Verhältnismäßigkeit zu entscheinden und wer sorgt dafür, dass in diesen Zeiten die Würde des Menschen unantastbar bleibt? Wo bleiben Recht & Gerechtigkeit? Das Versagen dieses Gerichts wird traurige und beschämende Rechtsgeschichte schreiben.Deutschland hat faktisch keine Gewaltenteilung wie in vielen anderen Ländern Europas, die Staatsanwälte sind dem Justizministerium weisungsgebunden unterstellt und die Richter werden durch Einstellung, Beförderung und Beurteilung vom Justizministerium gesteuert. Jeder Jurastudent weiß, dass die Strafverfolger in Wahrheit nicht unabhängig sind. Anders als die Richter, denen niemand in ihre Arbeit hineinreden darf, sind Staatsanwälte weisungsgebunden. Das steht im Gerichtsverfassungsgesetz, seit 1879: „Die Beamten der Staatsanwaltschaft haben den dienstlichen Anweisungen ihres Vorgesetzten nachzukommen.“ Sie sind Teil der Exekutive, nachgeordnete Beamte, die parieren müssen. Eine Art verlängerter Arm der Politik. So weit die Rechtslage.

Und doch tun die Justizminister so, als gäbe es kein Weisungsrecht. Es wird allseits betont, dass auf staatsanwaltliche Ermittlungen kein politischer Einfluss genommen wird. Tatsächlich gibt es keine Statistiken über die Zahl der externen Weisungen. Offiziell kommen sie im Justizalltag nämlich nicht vor.

Da es in Deutschland keine Volkshoheit und Gewalten­trennung gibt, sondern vielmehr, die Herrschaft des Staates über das Denken der Menschen, dass nennt man Cäsaropapismus= Gewalteneinheitstyrannis. Das ist die schlimmste Herrschaftsform die es gibt.

Der Begriff Cäsaropapismus (von lateinisch caesar, „Kaiser“, und papa, „Papst“) bezeichnet eine Gesellschaftsform, in welcher der weltliche Herrscher zugleich Oberhaupt der Kirche bzw. oberster Richter in theologischen und dogmatischen Fragen ist oder in der das Staatsoberhaupt zwar nicht direkt die weltliche und geistliche Macht in sich vereint, aber die Kirche den staatlichen Instanzen untergeordnet ist. Am häufigsten wird der Ausdruck für die Zeit des byzantinischen Reiches verwendet (allerdings fast ausschließlich in der älteren Forschung). Besser vertretbar ist seine Verwendung zum Beispiel für England unter Heinrich VIII. oder für das Russland in der Zeit von Peter dem Großen bis zur Februarrevolution 1917. De facto bestand auch im Heiligen Römischen Reich unter den Ottonen eine Art Cäsaropapismus, da der Papst von den Kaisern willkürlich eingesetzt wurde.

Cäsaropapismus ist eine Form des Staatskirchentums, das es aber auch in vielen anderen Ausprägungen gibt. Als dem Cäsaropapismus entgegengesetzte Ordnungsprinzipien sind einerseits die Unterordnung der Staatsgewalt unter die Kirche (Papocäsarismus, z. B. im Kirchenstaat) und andererseits der Gedanke der Trennung von Religion und Staat (Zwei-Schwerter-Theorie im Mittelalter, Laizismus in der Neuzeit) zu begreifen.

Seit Augustus war der römische Kaiser als pontifex maximus auch der oberste Priester. Damit oblag ihm die Oberaufsicht über den Staatskult, und er durfte im Namen der res publica mit den Göttern kommunizieren. Das Römische Reich erhob, bei sonstiger relativer Liberalität in Religionsfragen, zunehmend einen Anspruch auf die gottgleiche Verehrung des Kaisers (wobei man bedenken muss, dass dieser „Gott“ nicht als allwissend, allmächtig und transzendent verstanden wurde, sondern eher als „Übermensch“). Eine Verweigerung dieses Kaiserkults (z. B. durch Christen) wurde hart geahndet (siehe Christenverfolgungen im Römischen Reich).

Durch das Toleranzedikt von Mailand 313 wurde das Christentum von der verfolgten zur tolerierten – und im Laufe der Zeit schließlich zur privilegierten – Religion. Kaiser Konstantin der Große favorisierte Christen unter seinen Hofbeamten, was unter den übrigen Beamten zu zahlreichen Bekehrungen führte. Obwohl die Kaiser seit Gratian nicht mehr den Titel pontifex maximus führten, beanspruchten sie auch als Christen oft eine Verfügungsgewalt auch über die Kirche, da diese ihnen ihre Privilegien verdankte.

392 verbot Theodosius I. jeden heidnischen Kult bei Todesstrafe und machte damit das orthodoxe Christentum faktisch zur Staatsreligion. Damit wurde der Kaiser jedoch nicht zum Oberhaupt der Kirche, sein Einfluss auf die Kirche war vorerst begrenzt: Schon 390 zwang der Bischof Ambrosius von Mailand Theodosius I. unter Drohung der Exkommunikation zur öffentlichen Reue und Buße für das Massaker von Thessaloniki: „Der Kaiser ist in der Kirche, nicht über der Kirche.“ Es wurden allerdings auch andere Positionen vertreten – die Donatisten gingen davon aus, der Kaiser habe mit der Kirche nichts zu schaffen, Optatus von Mileve hingegen stellte fest, die Kirche sei dem Reich und daher dem Kaiser untergeordnet. Dieser Konflikt blieb im Abendland über Jahrhunderte ungelöst.

Das Arrangement mit der Macht führte bei zahlreichen Kirchenoberen zu einer Erhöhung von Wohlstand und weltlichem Einfluss, man entfernte sich vom urchristlichen Liebes- und Armutsgebot. Viele Gläubige und auch einige Theologen (z. B. Gregor von Nazianz in seinen Predigten in Konstantinopel) sahen das als Korrumpierbarkeit und moralischen Niedergang an. Aus Protest dagegen wuchsen asketische Bewegungen wie Einsiedlertum und Mönchtum. Diese Bewegungen erschwerten es den Kaisern, die ihre Herrschaft nun immer stärker durch Bezug auf das Christentum legitimierten, zusätzlich, die Kirche in ihrem Sinne zu kontrollieren.

Gewaltentrennung nach Montesquieu (1689-1755)
„Lorsque dans la même personne ou dans la même corps de magistrature, la puissance législative est réunie á la puissance exécutrice, il n’y a point de liberté; parce qu’on peut craindre que le même monarque ou le même sénat ne fasse des lois tyranniques pour les exécuter tyranniquement.“
(Immer dann, wenn in derselben Person oder im selben Beamtenkorps die gesetzgebende mit der vollziehenden Staatsgewalt vereint ist, gibt es überhaupt keine Freiheit, denn man kann befürchten, daß derselbe Alleinherrscher oder Staatsrat tyrannische Gesetze macht, um sie tyrannisch zu vollstrecken.)
„Il n’y a point encore de liberté si la puissance de juger n’est pas séparée de la puissance législative et de l’exécutrice. Si elle était jointe à la puissance législative, le pouvoir sur la vie et la liberté des citoyens serait arbitraire: car le juge serait législateur. Si elle était jointe á la puissance exécutrice, le juge pourrait avoir la force d’un oppresseur. Tout serait perdu si le même corps des principaux, ou des nobles, ou du peuple, exercaient ces trois pouvoirs: celui de faire les lois, celui d’exécuter les résolutions publiques, et celui de juger les crimes ou les différends des particuliers.“
(Es gibt überhaupt keine Freiheit mehr, wenn die rechtsprechende Gewalt nicht von der gesetzgebenden und der vollziehenden getrennt ist. Wäre sie mit der gesetzgebenden vereint, wäre die Gewalt über das Leben und die Freiheit der Bürger willkürlich: denn der Richter wäre Gesetzgeber. Wäre sie mit der vollziehenden Gewalt vereint, könnte der Richter die Macht eines Unterdrückers haben. Alles wäre verloren, wenn derselbe Mensch oder dieselbe Gruppe von Führern oder Adligen oder des Volkes die drei Gewalten ausübte: die, Gesetze zu machen, die, öffentliche Beschlüsse auszuführen, und die, über Straftaten zu richten oder über Streitigkeiten Privater.)

Der Bürger als Klient im Würge­griff zwischen Rechts­anwalt und Richter

Zitat: «Bankern ähnlich bereichern sich Anwälte, indem sie sich mit ihrer Dominanz im Bundestag über Gebühren­ordnung und Anwaltszwang bei allen höheren Gerichten per Gesetz fürs Justizwesen system­relevant machen. Zwischen Richtern (Beamten ohne Dienstaufsicht) und Anwälten (Beamten ohne Gehalt) herrscht eine Unrechts­symbiose zum Vorteil beider, zu der erstere Rechtsbeugung, letztere Parteiverrat beitragen, s. anhängendes FR-Zerrbild, aber zum Nachteil des Recht­suchenden, der das Theater ohne Aussicht auf Recht bezahlen muß, so wie der Steuerzahler die Banken und die sie zu Lasten Dritter rettenden Politiker. Wer bis zur Oberkante Unterlippe im institutionalisierten Korruptions­sumpf steckt, kann sich nicht an seinem Ethikschopf herausziehen, hat wahr­scheinlich gar keinen mehr, denn ein Organ, das über Jahr­hunderte nicht benutzt wird, verkümmert, wie die Schwimmblase zum Blinddarm.» – Claus Plantiko

Reale Situation in Deutschland

Entgegen der weit verbreiteten Auffassung herrscht in Deutschland keine reine Gewalten­teilung, sondern eine Gewalten­verschränkung.

Die Legislative (Parlament) stellt die Exekutive (Regierung)
Die Exekutive bestellt die obersten Richter, die somit nicht wirklich unabhängig sind.
Der Staatsanwalt handelt auf Weisung der Exekutive.
Das Parlament wird weitgehend von Juristen (Judikative) und Angestellten des Öffentlichen Dienstes (Lehrer etc, die der Exekutive zuzurechnen sind) kontrolliert.

Zitat: «Ich kann mich noch erinnern, wie oft ich von Lehrern und Professoren die Mär von der Gewalten­teilung zu hören bekam. Diese gutgemeinte Doktrin, die nirgends existiert, wurde mir geradezu eingetrichtert. Sollten wir dies nicht zum Anlaß nehmen, einmal näher hinzusehen, um zu erfahren, was es mit der Gewalten­teilung in der Bundesrepublik Deutschland tatsächlich auf sich hat? (…)
Der erste Koloß, der bewegt werden muß, weil er die Gewalten­teilung zunichte macht, ist ein stählernes Relikt aus feudalen Zeiten. Es ist die „Rüstung“ der Immunität, welche die Abgeordneten umgibt. Solange die gesetzgebende Macht autark entscheiden kann, ob eines ihrer Mitglieder wegen eines Vergehens oder Verbrechens strafrechtlich verfolgt werden kann, bleibt die im „Verfassungskern“ verankerte Gewalten­teilung eine Mär. Solange der leitende Ober­staatsanwalt eines Provinz­gerichtes in Mecklenburg-Vor­pommern oder die Bürger­meisterin in einer kleinen Seelen­gemeinde im Spessart ein Parteibuch haben müssen, bleibt Montesquieu mit seiner Gewalten­teilung eine Mär. Solange die Verfassungs­richter, die über eine freiheitliche Rechts­ordnung zu wachen haben, von klientel­gezüchteten Parteien ernannt und mit imperativen Mandaten ausgestattet werden; solange ein Leitender Oberstaats­anwalt in Bayern, der selbstverständlich ebenfalls Mitglied in einer Partei ist, nach Vorlage eindeutiger Beweise partout kein Interesse an der Aufklärung politisch gefärbter Umwelt­straftaten hat; solange ein gesetzesmäßig einberufener Unter­suchungs­ausschuß feststellt, daß die CDU unter der Führung von Dr. Kohl in den achtziger und neunziger Jahre ein breit angelegtes illegales Finanzsystem ungebrochen fortführte und durch vorsätzliche Ver­schleierungs­maß­nahmen vor Entdeckung absicherte, indem sie ein weitverzweigtes Ander­konten­system in Deutschland, der Schweiz und Luxemburg unter Tarnung durch Treuhänder und Stiftungen in Liechtenstein errichtete, über die Millionen­beträge abgewickelt wurden – was den Ermittlern bis dahin nur aus dem Bereich der organisierten Kriminalität und Geldwäsche bekannt war – und dennoch nichts passiert, bleibt die Doktrin von Montesquieu eine reine Mär. Solange die hessische CDU Millionenbeträge am Parteiengesetz vorbeischleusen, diese frech mit jüdischen Vermächtnissen bemänteln und Koch die Öffentlichkeit schamlos an der Nase herumführen darf, bleibt unser Rechtsstaat und die Gewalten­teilung eine Mär.
Solange die Ausrichtung der öffentlich-rechtlichen Sender (so genannte „Vierte Gewalt“) von Politikern bestimmt wird, können Sie die Doktrin der Gewalten­teilung unbeachtlich in die Schublade stecken.» – RA Dominik Storr

Vielleicht haben die Schöpfer des Grundgesetzes ja wirklich daran geglaubt, das Prinzip der Gewalten­teilung könne funktionieren. Nach fast 70 Jahren real existierender freiheitlich demokratischer Grundordnung ist das besagte Postulat jedoch zu einer Hohlformel geworden, die von den Repräsentanten des Systems heruntergeleiert wird und mit der ansonsten nur noch die Schüler im Sozial­kunde­unterricht angeödet werden.

Angefangen auf der untersten Ebene bis ganz nach oben sind die Verwaltungen von Mitgliedern der politischen Parteien durchsetzt und beugen sich von daher der Regierung des Bundes bzw. den jeweiligen Landes­regierungen.

Auch der Glaube an eine Kontrolle der Exekutive durch die Gerichte ist naiv. Das Problem beginnt schon damit, dass oft zuerst einmal die Staatsanwaltschaft in Aktion treten muß, bevor Gerichte tätig werden können. Aber Staatsanwälte ermitteln nur ungern gegen Angehörige der Verwaltung, denn weil sowohl Staats­anwälte als auch Verwaltungs­angestellte ihr Gehalt vom Staat beziehen, gehört man ja irgendwie zum selben Verein.

Umgekehrt, mit Blick auf die Kontrolle der Gerichte durch die Exekutive – hier wieder die Staats­anwalt­schaften – klappt es noch weniger. So sind beispielsweise Ermittlungen gegen Gutachter, die sich bei ihrer Tätigkeit als Erfüllungs­gehilfe für die Gerichte Rechts­verletzungen zuschulden kommen lassen, praktisch ausgeschlossen. Zwischen Staats­anwalt­schaften und Richtern herrscht einfach eine zu große Nähe (oft sind sie sogar im selben Gebäude untergebracht) und viele Staatsanwälte träumen davon, einmal Richter zu werden. Nicht zuletzt deshalb ist auch die Erwartung, Rechtsbeugungen durch Richter würden verfolgt, ähnlich illusorisch wie der Glaube an einen Sechser im Lotto.

Auch die behauptete Kontrolle der Legislative durch die Gerichte findet nur selten statt. Entscheidungen, die dem Willen der politisch Mächtigen zuwiderlaufen, sind die Ausnahme. Ein gutes Beispiel ist das deutsche Familien­unrecht mit der strukturellen Benachteiligung von Vätern beim Umgang mit ihren Kindern nach Scheidung/Trennung. Sowohl das traurige Geschacher um das gemeinsame Sorgerecht für unverheiratete Väter wie auch die Diskriminierung verheiratete Väter bei der ausstehenden gesetzlichen Verankerung des paritätischen Wechselmodells belegen den engen Schulterschluß zwischen Politik und Justiz. Kein Wunder, denn welche Richter befördert werden, wird in den Justiz­ministerien der Länder entschieden und wer im Bundesverfassungsgericht sitzen darf, schangeln Vertretern der Parteien im Dunstkreis von Hinterzimmern in geheimen Gesprächen aus.

Zwar ist viel von „richterlicher Unabhängigkeit“ zu hören. Es hat aber den Anschein, als würden die Art der Ausbildung von Richtern und noch viel mehr ihre Auswahl seitens der einstellenden Behörden einen Menschen­schlag begünstigen, bei dem sich nicht selten Karriere­denken, opportunistische Treue zum Staat und eine Tendenz, starr in einmal gewonnenen Denk­schemata zu verharren, bestens ergänzen. Solche Persönlich­keiten geben weder mit Blick auf die Kontrolle der Gesetzgebung noch in Bezug auf eine korrekte Verfolgung offensichtlicher Straftaten Anlaß zu großen Hoffnungen. Zuweilen erinnert die geistige Beweglichkeit von Richtern an Rheuma­patienten im fortgeschrittenen Stadium.

Wie sehr die drei Gewalten in Wirklichkeit miteinander verwoben sind, kann jeder erleben, der es – beispielsweise wegen seitens einer Staats­anwaltschaft auf plumpe Weise betriebenen Strafvereitelung im Amt – mal mit einer Dienstaufsichtsbeschwerde beim jeweiligen Landesjustiz­ministerium versucht.

Immerhin ist unsere Presse noch so unabhängig, dass selbst politisch wenig interessierte Menschen anhand diverser Skandale und Skandälchen leicht mitbekommen können, wie weit Anspruch und Wirklichkeit aus­einander­klaffen und das Internet tut zunehmend ein übriges, um die vierte Gewalt im Staate ein wenig zu stärken. Unabhängig davon macht es unser System nicht glaubwürdiger, wenn das Mantra von der ach so gut funktionierenden Gewalten­teilung trotz der sich in allen drei Gewalten weiter ausbreitenden Verkommenheit – bei gleichzeitiger Blindheit für deren große und kleine Auswüchse – gebets­mühlen­artig wiederholt wird. Eines der schlimmsten Beispiele für diese Erscheinung wurde mit dem Schlagwort Sachsensumpf etikettiert. Aber fast überall in Deutschland findet sich zumindest etwas Morast, und es hat den Anschein, als würde er sich weiter ausbreiten.

Woran es liegt? Vielleicht unter anderem daran, dass in den letzten Jahrzehnten allerorten kleine „Dynastien“ entstanden sind. Mit Blick auf die erste Gewalt im Staate sei gesagt, dass der öffentliche Dienst generell nicht eben im Ruf steht, eine besondere Anziehungskraft auf Leute mit Rückgrat auszuüben. Wenn nun mittlerweile in dritter Generation immer wieder Leute aus Beamten­familien in die Verwaltungen drängen (und natürlich dank Vitamin B gerne genommen werden), sind dort zu einem guten Teil Individuen vertreten, die verinnerlicht haben, dass vor allem anpassungs­fähige Charaktere gut durchs Leben kommen. Genau das gleiche gilt leider auch für die Richterschaft, die ihr Gehalt vom Staat bezieht. Letztlich sind auch Richter allem Geschwätz zum Trotz nur ein Teil des öffentlichen Dienstes und wie gesagt sind Querdenker dort nun mal eher Mangelware.

Die  Justiz kann nur noch als ein erbärmlicher Haufen von ehrlosen Rechtsbeugern angesehen werden – die sich hinter einem „Machtsystem“ verstecken.Gegen Machtkonzentration und für transparente Kontrolle: In Deutschland herrscht Gewaltenteilung, die staatliche Macht ist auf verschiedene Schultern verteilt. Die drei Gewalten handeln unabhängig und kontrollieren einander. Über allem steht das Grundgesetz. Wie alle Verfassungsorgane ist auch die Bundesregierung an Recht und Gesetz gebunden. weiterlesen

Wenn sich Richter und Staatsanwälte beim Missbrauch der Amtsgewalt ( § 302 StGB ) gegenseitig decken, dann werden solche Vorgänge auch als organisierte Kriminalität bezeichnet. ( § 278 StGB Mafiaparagraph ) Die Justiz unterliegt keiner Kontrolle, so wird dem Machtmissbrauch Tür und Tor geöffnet. Wir müssen gegen den Justiz-Abschaum dringend etwas unternehmen und eine Kontrolle einführen, um diesem Treiben ein Ende zu setzen. Wir haben einen Rechtsbankrott und den Bürgern wird immer noch das Märchen von einer unabhängigen Justiz erzählt. Rechtsstaat, die unentliche Geschichte einer Lüge! Wir haben durchaus ein naturgegebenes Recht darauf, den Sprechtüten, Claqueuren und Erfüllungsgehilfen der Globalisierung zu widersprechen.

Das Rechtssystem der BRD umgeht die der BRD nach eigenem sogenannten Grundgesetz zwingend vorgeschriebene Gewaltenteilung.
Schlimmer noch, es stellt die Gewaltenteilung auf den Kopf.
Denn im GEGENTEIL ,
die Staatsgewalt der LEGISLATIVE (Regierung/Gesetzgebung ) arbeitet
Hand in Hand mit der JUDIKATIVE (Justiz ) und diese wiederum
Hand in Hand mit der EXEKUTIVE (GV, Zoll, Polizei ) zum materiellen Vorteil
des eigentlich freien JOURNALISMUS also der GEZ und Medienkonzerne die eben
NICHT frei und NICHT staatsfern sind.
Die Medienkonzerne gehören den etablierten Parteien und sichern durch
Manipulation und Lüge die Macht des Systems über das Volk.
Sind wiederum Erfüllungsgehilfen der LEGISLATIVE, damit schließt sich der Kreis
des Mafia – Kartells.
Grundgesetzwidrig.
Rechtsverdrehend.
Rechtsmissbräuchlich.
Es ist mutiert zu einem in sich geschlossenen Kreis der der Interessen,
der Machtausübung, der Zensur, der Plünderung durch ein Mafiasystem  alles Firma, alles Betrug und natürlich nach ungültigen Gesetzen .

Zusammenfassend sage Ich mal: Wir leben in einem Irrenhaus und die Patienten haben die Macht!
Deutschland ist der einzige Staat, im gesamten Europarat sogar, in welchem die Richter von der Exekutive bestellt werden. Und das bedeutet natürlich notgedrungen eine Abhängigkeit, denn der Richter kann von der Exekutive, die ihn bestellt, die ihn befördert, ihn beurteilt, die ihm Vergünstigungen verschafft oder auch versagt, nicht unabhängig sein. Sie haben sich mithilfe des Fleißes der Michel einen gewaltigen und gewalttätigen, nazierten DDR 2.0 Diktatur -Apparat aufgebaut, mit dem man uns in Knie zwingen möchte. Die UNO wurde wie auch die EU geschaffen um Deutschland zu gängeln und unter Kontrolle zu halten, die Nato um Deutschland unten zu halten und in Konflickte zu manövrieren die das deutsche Volk nicht will. BVG3 Ergänzende Beiträge

Alles ist erlaubt, was nicht durch das Gesetz verboten ist. (Tout ce que la loi ne defend pas est permis.) Corruptissima re publica plurimae leges. Je verdorbener der Staat, desto mehr Gesetze hat er. Bereits der römische Historiker und Politiker Publius Cornelius Tacitus (ca. 58 n. Chr. – 120 n. Chr.) schrieb in seinem Werk „Annales“, dass ein Staat umso … Weiterlesen

Vorbereitungen auf die neuen Regelungen und Pflichten für Eigentümer und Besitzer von Immobilien in der BRD und Information zur Freistellung der neuen Regelungen und Info. zur Depersonalisierung

Die Abzocke der Ordnungsämter!! EG OWiG aufgehoben und Knöllchen haben keine Gesetzgrundlage. Die Ordnungsämter beziehen sich auf das Ordnungswidrigkeitengesetz, § 46 Abs. 1 OWiG in Verbindung mit §§ 52 ff. Strafprozessordnung (StPO)) und Zocken somit viel Bürger ab. Es werden Ortnungswidrikeiten geahndet die keine … Weiterlesen

Hat Deutschland auch ein Justiz-Problem?.Die Justiz kann nur noch als ein erbärmlicher Haufen von ehrlosen Rechtsbeugern angesehen werden – die sich hinter einem „Machtsystem“ verstecken. Die wahren Feinde sind nicht, die Menschen in und aus fernen Ländern. Unsere Feinde sind auch nicht, mehrere tausende Kilometer entfernt. Sie sind hier, bei uns! Der Feind ist im eigenen Nest und mit diebischen Händen in der Staatskasse zu finden.… Weiterlesen

Rechtsbeugung, Meineid und Hochverrat.
Rechtsbeugung, Meineid, Hochverrat. Beschämend für einen sogenannten Rechtsstaat. Die  Justiz kann nur noch als ein erbärmlicher Haufen von ehrlosen Rechtsbeugern angesehen werden – die sich hinter einem „Machtsystem“ verstecken.  Wenn sich Richter und Staatsanwälte beim Missbrauch der Amtsgewalt ( § … Weiterlesen 

Deutschland ist kein Rechtsstaat Justiz Trennung von Exekutive, Judikative und Legislative Das Grundgesetz Deutschlands schreibt die Trennung von Exekutive und Judikative vor. Ein Beschluss des EuGH bestätigt die Aussage. Wir haben keine Gewaltenteilung, so wie sie uns ständig vermittelt wird !!! Der Generalbundesanwalt und … Weiterlesen 

Der skandalöse Rechtsbankrott Justitia die korrupte weisungsgebundene Hure der Wirtschaft und Poliutik  newstopaktuell.  Immer mehr sogenannte „Gerichtsverhandlungen“ platzen. Immer mehr Menschen setzen sich gegen das Unrecht im hiesigen Land in allen Bereichen zur Wehr.  Warum? Ganz einfach! Immer mehr Menschen informieren sich nicht … Weiterlesen 

Der Spitzbuben Erlass und die Robe „Die Robe.…damit man die Spitzbuben schon von weitem erkennt.“  Während der Verhandlungen haben Richter, Staatsanwälte, Rechtsanwälte und die Protokollführer Amtstracht zu tragen. Die Ausgestaltung der Roben sind in den Ausführungsverordnungen der jeweiligen Länder geregelt. Als Beispiel sei hier Brandenburg genannt. … Weiterlesen 

Bildung krimineller Vereinigungen  von RA Lutz Schaefer  Vorab ganz herzlichen Dank für all die Informationen und eMail-Nachrichten! Es ist aber schlichtweg unmöglich, all das abzuarbeiten, zu beantworten oder darauf im Einzelnen zu reagieren! Ich kann nur „Schicht um Schicht“ abtragen, was mir … Weiterlesen 

Du bist Zeitzeuge Vor rund einem Jahr nahm die Polizei in der thüringischen Kleinstadt Rudolstadt zwei Linksextremisten fest. Bei einer Durchsuchung hatten die Sicherheitsbehörden 100 Kilogramm Chemikalien festgestellt, die zur Herstellung von Sprengstoff verwendet werden sollten. Der Hauptverdächtige Jan Rabel war Sprecher … Weiterlesen 

Meinungs und Informationsfreiheit Artikel 5 des Grundgesetzes für die Bundesrepublik Deutschland (1) Jeder hat das Recht, seine Meinung in Wort, Schrift und Bild frei zu äußern und zu verbreiten und sich aus allgemein zugänglichen Quellen ungehindert zu unterrichten. Die Pressefreiheit und die Freiheit … Weiterlesen 

Der Maulkorbparagraph 130 StGB Volksverhetzung Der Begriff Volksverhetzung bezeichnet in der Bundesrepublik Deutschland eine Straftat. Richtiger hieße es jedoch Bevölkerungs-Verhetzung, da Hetze gegen das Deutsche Volk durchaus erlaubt und sogar erwünscht ist. Das Gegenstück in der sogenannten „DDR“ hieß Staatsfeindliche Hetze. Repressive Regime benötigen derlei … Weiterlesen 

<Es sind eure Staatsknetenzecken selbst – Drehtürnazis Damals 14/18 und 33/45 und 89/90 wie heute. Von Philipp Scheidemann 1918 bis Aniela Kazmierczak Merkel 2020 basiert restlos, alles nur auf Lügen, Täuschung und Betrug. Die wahren Feinde sind NICHT, die Menschen in und aus fernen Ländern. Unsere Feinde sind auch NICHT, mehrere tausende Kilometer entfernt. Sie sind hier, bei uns! Unsere Feinde sind im eigenen Nest zu finden. Es sind eure aktiven und pensionierten Staatsknetenzecken selbst. Meine Großmutter väterlicherseits Elli Schakow nannte sie – Drehtürnazis. 1953 hat Konrad Adenauer 50.000 Nazibeamte wieder zurückgeholt! Im übrigen war auch er einer…. Da muss man nur nach Operation Paperclip suchen, wurde sogar vom C_A freigegeben. Sie waren nie weg. Beispiel die Väter von Sigmar Gabriel, Jürgen Trittin und viele andere mehr… Weiterlesen


Juristen ohne Gewissen

Weil Sie (angeblich) an das System glauben, wurden Sie nachher nicht belangt, obwohl Sie tausenden zum Tode verurteilten. Juristen hatte die freie Wahl, in Rente gehen bei vollen Bezügen – aber nur wenn Sie es wollten
Und was dabei rausgekommen ist, sehen sie hier
80 Gesetze aus dem 3.Reich werden heute noch vom BRD System angewendet und umgesetzt.

Die Anwendung von NAZI-Gesetzen ist seit dem 20.09.1945 verboten.
Somit ist Offenkundig, dass die Anwendung nationalsozialistischer Gesetze innerhalb der Bundesrepublik Deutschland entsprechend der Befreiungsgesetze verboten ist (vgl. GG Art. 139/analog) und die Anwendung solcher NAZI-Gesetze durch BRD-Ämter /Behörden/Dienststellen/Gerichte/Verwaltungen den z. B. Straftatbestand der „Verwendung von Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen“ (vgl. §§ 86, 86a StGB/analog) erfüllt.
1933

  1. 06.04.1933 SparkGiroVerbG (Gesetz über den Deutschen Sparkassen- und Giroverband)
  2. 09.06.1933 AuslVerbindlG (Gesetz über Zahlungsverbindlichkeiten gegenüber dem Ausland)
  3. 21.06.1933 WG (Wechselgesetz)
  4. 28.06.1933 GewBezG (Gesetz über die Gewichtsbezeichnung an schweren, auf Schiffen beförderten Frachtstücken)
  5. 14.08.1933 ScheckG (Scheckgesetz)
  6. 12.09.1933 RKonkordatBek (Bekanntmachung über das Konkordat zwischen dem Deutschen Reich und dem Heiligen Stuhl)
  7. 22.12.1933 RAuslDRBest (Sonderbestimmungen für Auslandsdienstreisen der Reichsbeamten)

1934
• 05.02.1934 STAGVO1934 (Verordnung zur Deutschen Staatsangehörigkeit)
1934

  1. 27.02.1934 VwVereinfG (Gesetz zur Vereinfachung und Verbilligung der Verwaltung)
  2. 08.03.1934 LVBek 1934 (Bekanntmachung des Reichsaufsichtsamtes für Privatversicherung vom 8. März 1934 betreffend Lebensversicherung)
  3. 08.03.1934 UHVBek 1934 (Bekanntmachung des Reichsaufsichtsamtes für Privatversicherung vom 8. März 1934 betreffend Unfall- und Haftpflichtversicherung)
  4. 08.03.1934 SVBek 1934 (Bekanntmachung des Reichsaufsichtsamtes für Privatversicherung vom 8. März 1934 betreffend Sachversicherung)
  5. 09.03.1934 MietPfG (Gesetz über die Pfändung von Miet- und Pachtzinsforderungen wegen Ansprüche aus öffentlichen Grundstückslasten)
  6. 05.06.1934 KVBek 1934 (Bekanntmachung des Reichsaufsichtsamtes für Privatversicherung vom 5. Juni 1934 betreffend Krankenversicherung)
  7. 16.10.1934 EStG (Einkommensteuergesetz)
  8. 16.10.1934 BewG (Bewertungsgesetz)
  9. 04.12.1934 LagerstG (Gesetz über die Durchforschung des Reichsgebietes nach nutzbaren Lagerstätten)
  10. 13.12.1934 UrhRSchFrVerlG (Gesetz zur Verlängerung der Schutzfristen im Urheberrecht)
  11. 14.12.1934 LagerstGDV (Verordnung zur Ausführung des Gesetzes über die Durchforschung des Reichsgebietes nach nutzbaren Lagerstätten (Lagerstättengesetz))

1935

  1. 04.01.1935 RSiedlGErgG 1935 (Gesetz zur Ergänzung des Reichssiedlungsgesetzes)
  2. 08.08.1935 GBV (Verordnung zur Durchführung der Grundbuchordnung)
  3. 13.12.1935 RBerG (Rechtsberatungsgesetz – Außerkrafttreten: 1. Juli 2008)

1936

  1. 07.01.1936 RHiStVtrSWEDV (Verordnung zur Durchführung des Vertrages zwischen dem Deutschen Reich und dem Königreich Schweden über Amts- und Rechtshilfe in Steuersachen)
  2. 08.03.1936 MittelweserG (Gesetz über den Grunderwerb für die Kanalisierung der Mittelweser)
  3. 05.05.1936 GebrMG (Gebrauchsmustergesetz)
  4. 05.05.1936 PatG (Patentgesetz)
  5. 26.06.1936 SchVerschrFrdWäG (Gesetz über Fremdwährungs-Schuldverschreibungen)
  6. 15.09.1936 WZGBek 1936-09-15 (Bekanntmachung zum Warenzeichengesetz über amtliche Prüf- und Gewährzeichen)
  7. 20.10.1936 RHiStAbkFINDV (Verordnung zur Durchführung des Abkommens zwischen dem Deutschen Reich und der Republik Finnland über Rechtsschutz und Rechtshilfe in Steuersachen)
  8. 01.12.1936 GewStG (Gewerbesteuergesetz)
  9. 29.12.1936 WpSchCHEGDV (Verordnung zur Durchführung und Ergänzung des Gesetzes zum Schutze des Wappens der Schweizerischen Eidgenossenschaft)

1937

  1. 30.01.1937 AktG (Aktiengesetz)
  2. 04.02.1937 DepotG (Gesetz über die Verwahrung und Anschaffung von Wertpapieren)
  3. 06.03.1937 WZG§35GBRBek (Bekanntmachung zu § 35 des Warenzeichengesetzes)
  4. 11.03.1937 JBeitrO (Justizbeitreibungsordnung)
  5. 18.05.1937 VollstrAbkITAAV (Verordnung zur Ausführung des deutsch-italienischen Abkommens über die Anerkennung und Vollstreckung gerichtlicher Entscheidungen in Zivil- und Handelssachen)
  6. 03.06.1937 WZGBek 1937-06-03 (Bekanntmachung zum Warenzeichengesetz über ein amtliches Prüfzeichen)
  7. 30.06.1937 ElbVwGrHmbV (Verordnung über die Verwaltung der Elbe im Gebiet Groß-Hamburg)
  8. 13.07.1937 VersStDV 1960 (Versicherungsteuer-Durchführungsverordnung)
  9. 12.08.1937 HRV (Verordnung über die Einrichtung und Führung des Handelsregisters)
  10. 03.11.1937 VermhDAusbV (Verordnung über die Ausbildung und Prüfung für den höheren vermessungstechnischen Verwaltungsdienst

1938

  1. 04.01.1938 WZG§35IRLBek (Bekanntmachung zu § 35 des Warenzeichengesetzes)
  2. 05.01.
    1938 NamÄndG (Gesetz über die Änderung von Familiennamen und Vornamen)
  3. 07.01.1938 FamNamÄndGDV 1 (Erste Verordnung zur Durchführung des Gesetzes über die Änderung von Familiennamen und Vornamen)
  4. 03.02.1938 WZG§35NLDBek (Bekanntmachung zu § 35 des Warenzeichengesetzes)
  5. 11.02.1938 WZG§35CANBek (Bekanntmachung zu § 35 des Warenzeichengesetzes)
  6. 27.07.1938 SpielbkV (Verordnung über öffentliche Spielbanken)
  7. 31.07.1938 TestG (Gesetz über die Errichtung von Testamenten und Erbverträgen)
  8. 08.09.1938 EVO (Eisenbahn-Verkehrsordnung)
  9. 23.11.1938 RRHErl (Erlaß über die Ernennung der Beamten und die Beendigung des Beamtenverhältnisses im Geschäftsbereich des Rechnungshofs des Deutschen Reichs)
  10. 22.12.1938 HypFällV (Verordnung zur Regelung der Fälligkeit alter Hypotheken)
  11. 31.12.1938 ElbVwHHmbV (Verordnung über die Verwaltung der Elbe und anderer Reichswasserstraßen durch die Hansestadt Hamburg)

1939

  1. 17.02.1939 HeilprG (Gesetz über die berufsmäßige Ausübung der Heilkunde ohne Bestallung)
  2. 18.02.1939 HeilprGDV 1 (Erste Durchführungsverordnung zum Gesetz über die berufsmäßige Ausübung der Heilkunde ohne Bestallung)
  3. 20.02.1939 RHiStAbkITADV (Verordnung zur Durchführung des Abkommens zwischen dem Deutschen Reich und dem Königreich Italien über Amts- und Rechtshilfe in Steuersachen)
  4. 31.05.1939 RHiGRCAbkAV (Verordnung zur Ausführung des deutsch-griechischen Abkommens über die gegenseitige Rechtshilfe in Angelegenheiten des bürgerlichen und Handels-Rechts)
  5. 15.06.1939 RBkG (Gesetz über die Deutsche Reichsbank)
  6. 28.06.1939 RHiGRCAbkBek (Bekanntmachung über das deutsch-griechische Abkommen über die gegenseitige Rechtshilfe in Angelegenheiten des bürgerlichen und Handels-Rechts)
  7. 30.06.1939 SchVermssgIntVs (Internationale Vorschriften für die Schiffsvermessung (Anlage zu dem Übereinkommen über ein einheitliches System der Schiffsvermessung))
  8. 04.07.1939 VerschG (Verschollenheitsgesetz)
  9. 28.07.1939 WZGBek (Bekanntmachung zum Warenzeichengesetz über ein amtliches Prüfzeichen)
  10. 28.08.1939 PrisenO (Prisenordnung)
  11. 28.08.1939 PrisenGO (Prisengerichtsordnung)

1940

  1. 07.05.1940 MündelPfandBrV (Verordnung über die Mündelsicherheit der Pfandbriefe und verwandten Schuldverschreibungen)
  2. 12.05.1940 LiBiUrhFrVerlG (Gesetz zur Verlängerung der Schutzfristen für das Urheberrecht an Lichtbildern)
  3. 20.06.1940 WZG§35CHEBek (Bekanntmachung zu § 35 des Warenzeichengesetzes)
  4. 26.07.1940 GBWiederhV (Verordnung über die Wiederherstellung zerstörter oder abhanden gekommener Grundbücher und Urkunden)
  5. 02.08.1940 RBkPräsErl (Erlaß über die Ermächtigung des Präsidenten der Deutschen Reichsbank zur Bestellung von ständigen Vertretern)
  6. 12.10.1940 WZG§35NFKBek (Bekanntmachung zu § 35 des Warenzeichengesetzes)
  7. 15.11.1940 SchRG (Gesetz über Rechte an eingetragenen Schiffen und Schiffsbauwerken)
  8. 19.12.1940 SchRegO (Schiffsregisterordnung)

1941

  1. 04.03.1941 KAEAnO (Anordnung über die Zulässigkeit von Konzessionsabgaben der Unternehmen und Betriebe zur Versorgung mit Elektrizität, Gas und Wasser an Gemeinden und Gemeindeverbände)
  2. 19.05.1941 KnVAusbauV (Verordnung über den weiteren Ausbau der knappschaftlichen Versicherung)

1942

  1. 18.06.1942 UrkErsV (Verordnung über die Ersetzung zerstörter oder abhanden gekommener gerichtlicher oder notarischer Urkunden)

1943

  1. 27.02.1943 A/KAE (Ausführungsanordnung zur Konzessionsabgabenanordnung)
  2. 07.12.1943 ErwZulG (Gesetz über die erweiterte Zulassung von Schadenersatzansprüchen bei Dienst- und Arbeitsunfällen)

1944

  1. 22.07.1944 IMFAbk (Abkommen über den internationalen Währungsfonds)
  2. 22.07.1944 IBRDAbk (Abkommen über die Internationale Bank für Wiederaufbau und Entwicklung)
  3. 26.10.1944 WasKwV (Verordnung über die steuerliche Begünstigung von Wasserkraftwerken)

Rechtskunde Fazit: Die strafrechtliche Aufarbeitung war ein Fehlschlag, gemessen am Maßstab einer zügigen, strikt rechtsstaatlichen, politisch unbeeinflussten Bewältigung der Unrechtsvergangenheit durch eine auf Selbstreinigung bedachte Justiz… Weiterlesen

theodor-korner

RECHTSKUNDE  pdf Dateien

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1-Bundesbereinigungsgesetz-2006-04-24
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BESATZUNGSRECHT – AUSZUG aus der Beilage zum Bundesanzeiger Nr. 187 vom 28. September 1961
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BESATZUNGSRECHT – Bekanntmachung der Vereinbarungen vom 25. September 1990
BESATZUNGSRECHT – Bekanntmachung_d_Vereinb[1]._v._25.09.90_Ausl._Streitkraefte
BESATZUNGSRECHT – KURZFASSUNG
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BvGericht-und-Deutsches-Reich
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Carlo Schmid – Was heisst eigentlich Grundgesetz – Rede im Parlamentarischen Rat (1948, 30 S., Text)
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Dein-Verhalten-Vor-Polizei-Und-Justiz
Der Teso-Beschluß des Bundesverfassungsgerichts BVerfGE 77,137ff vom 21. Oktober 1987
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Die Berliner Verfassung
Die Rolle der Vereinten Nationen im Voelkerrecht _2008
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Dirk Moses – Besatzung, Kolonialherrschaft und Widerstand. Das Völkerrecht und die Legitimierung von Terror
Dr. Haug – Die juristische Situation der BRD nach dem 2.Weltkrieg
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Erstes Gesetz über die Bereinigung von Bundesrecht im Zuständigkeitsbereich des Bundesministeriums der Justiz – Vom 19. April 2006
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Gesetzestexte – Produkthaftungsgesetz (ProdHaftG)
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Gesetzestexte – Zivildienstgesetz (ZDG)
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Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland vom 23. Mai 1949 bis 19. Dezember 2000
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Lehrheft Nr. 090701 – Der Geltungsbereich eines Gesetzes
Lehrheft Nr. 090801 – Die deutsche Staatsangehörigkeit
Lehrheft Nr. 090901 – Das juristische Standesrecht
Lehrheft Nr. 091001 – BRDvD – Geissel der Beleidigungsstrafverfahren
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SHAEF-Gesetze
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SHAEF-Gesetz-Nr-76
SHAEF-Zeitung – Nummer 03 (1945-04-12, 1 S., Scan)
SHAEF-Zeitung – Nummer 21 (1945-05-02, 1 Doppels., Scan)
SHAEF-Zeitung – Nummer 25 (1945-05-08, 1 S., Scan)
SHAEF-Zeitung – Nummer 27 (1945-05-11, 1 S., Scan)
SHAEF-Zeitung – Nummer 31 (1945-05-15, 1 S., Scan)
SHAEF-Zeitung – Nummer 32 (1945-05-17, 1 S., Scan)
SHAEF-Zeitung – Nummer 33 (1945-05-19, 1 S., Scan)
Siegfried Suckut – MfS-Handbuch – Anatomie der Staatssicherheit – Bd1
Siegfried Suckut – MfS-Handbuch – Anatomie der Staatssicherheit – Bd2
Siegfried Suckut – MfS-Handbuch – Anatomie der Staatssicherheit – Bd3
SMAD-Befehle-Auszug
Sozialgericht-Meiningen-Mabel-25.10.2015
Staatensukzession-Und-Menschenrechte-Wilfried-Fiedler
STAATSBUERGER-TASCHENBUCH-1992
StA-Berlin-0111
sta-bielefeld-dr_kennzeichen
StAG_-_Staatsangehörigkeitsgesetz-BMJ-gesamt
STB-Samjeske-zu-ungueltiger-Steuergesetzgebung
Steuerrecht_BRD
StGB – Deutsches Reich – 1871 – Historisch synoptische Edition
STGB-11-344-345-358
Strafanzeige gegen WHO Handlanger
Strafgesetzbuch fuer das Deutsche Reich vom 15. Mai 1871. Historisch-synoptische Edition. 1871-2009
Sylvia-Stolz_Kein-Rundfunkbeitrag-von-Reichsangehoerigen
Synopse-GVO-Stand-Juli-2012
Thietz_Hans_Peter_Rechtslage_BRD
unrechts-verfahren-brd-gmbh
UN-Resolution_2178
UN-Resolution_2199
Unterschriften-BVerWG
UPIK-Antrag-DUNS
urteil-des-bundesverfassungsgericht-vom-31-07-1973
vereinheitlichungsgesetz_gvg-15
Verfassung der Freien Stadt Danzig (1922)
Verfassung-des-Freistaats-Preußen-1920
Verfassungsdurchbrechung-Band-5
Vertrag zur Regelung aus Krieg und Besatzung entstandener Fragen – Ueberleitungsvertrag (1954, 46 S., Text)
Voelkerrecht-Personalhoheit-und-Staatsangehoerigkeit
Voelkerstrafgesetzbuch
Völkerrechtiches_Gutachten_15.10.06
wd-2-006-16-pdf-data
Weimarer Verfassung – Die Verfassung des Deutschen Reiches vom 11. August 1919
widerstandsrecht-waldstein1
wie-man-behoerdenschreiben-beantwortet
ZDS-Flyer_Infoblatt
Zum Stand der Deutschen, ihrem Reich, ihrem Eigentum und ihrem Recht im Jahre 2005
Zusammenfassung-BRD-Kein-Staat-Nur-Quadro-Zone
Zusammenstellung-Person-versus-Personal-BRD-NGO

Formulare
Formblatt 1
Formblatt 2
Formblatt 3 Affidavit
Formblatt 4 Versäumnisurteil

Privatverträge mit der Person und AGB
1. PRIVATVEREINBARUNG-private agreement
2. VEREINBARUNG ZUR SCHADLOSHALTUNG
3. SICHERUNGSABKOMMEN security agreement

Schriftsätze als Anwort auf Behördenschreiben
1. GEZ Schriftsatz 1
2. GEZ Schriftsatz 2
3. GEZ Auftragsbestätigung
4. GEZ Rechnung
5. GEZ Mahnung
6. GEZ Affidavit
7. GEZ Versäumnisurteil
8. GEZ Alternativer Schriftsatz
9. Erster und letzter Schriftsatz Gerichtsvollzieher
10. Amtsgericht Schriftsatz 1
11. Amtsgericht Ungültigerklärung
12. Rechtsanwalt Ungültigerklärung
13. Familiengericht Inbesitznahme GU
14. Amtsgericht Vorladung
15. Gemeinde Inbesitznahme Haus
16. Bankdarlehen Schriftsatz 1
17. Bank Affidavit Schriftsatz 2
18. Bank Versäumnisurteil Schriftsatz 3
19. Schriftsatz allgemein
20. UCC1-Filing-Muster
21. UCC-1 Financing Statement Privatverträge
22. UCC-1 Wortlaut engl
23. LETZTE UCC3 Michaela 9.12.14
24. UCC 3-501 DEMAND_bank unfreeze
25. Kommentar zu den Schriftsätzen

Urkunden für eigene Juristikation
1. Urkunde WILLE und WORT
2. Urkunde HINTERLEGUNGSSTELLE
3. Urkunde ZURÜCKWEISUNG
4. Urkunde EMPFANGSBESCHEINIGUNG
5. Urkunde TITEL, ANSPRÜCHE, RECHT
6. Urkunde COPYRIGHT des Namens
7. Urkunde SOUVERÄNITÄT
8. Urkunde POLITISCHER STATUS
9. Urkunde LEBENDGEBURT
10. Urkunde BEGLAUBIGUNG von URKUNDEN
11. Urkunde FRIEDE – VERFASSUNG -DEFINITION
12. Zeugentestat des Menschen
13. Kommentar zu den Urkunden

Die 3 Märchenbücher
Die 10 Gebote – Das Rechtssystem und ich
Hintergrundwissen – Rechtssystem
Wie man Behördenschreiben beantwortet

Sonstiges
Canones
Die zwölf Vermutungen
Estate Claim Letter an Papst Franziskus

Auf Germanenherz geschütztes Werk gemäß § 60a und § 60b UrhG, weil für schulische Unterrichtszwecke geeignet und bestimmt.

Ergänzend

Wenn Du der Regierung erlaubst, das Gesetz wegen eines Notfalls zu brechen, wird es immer einen Notfall erschaffen, um das Gesetz zu brechen. Alles ist erlaubt, was nicht durch das Gesetz verboten ist. (Tout ce que la loi ne defend pas est permis.)  Es ist gar nicht so einfach „die Fackel der Wahrheit“ durch ein Gedränge von indoktrinierten Schafschafe zu tragen, ohne jemandem den Bart zu versengen.Die unaufhörlich wachsende Zahl von Bürokraten muss tagtäglich „nachweisen”, dass sie tief genug in dem Analgang der korrupten und volksfeindlichen Politik stecken und ihre Daseinsberechtigung hat. Dies führt schließlich immer zu einer Flut von schwachsinnigen Regeln und Vorschriften in einem Land, speziell Deutschland. „Der krebsartig immer weiter ausufernde Gesetzes-, Paragraphen- und Verordnungswahnsinn ist nicht das Resultat von Notwendigkeit, sondern von Beschäftigungs-Notwendigkeit politischer und bürokratischer Zwangs- und Gewaltfaschisten.” … Weiterlesen

Aktuelles von der politisch Abhängigen und geistigen Prostitution des Rechtssystems Wer inzwischen weiss, dass wir keine Verfassung haben, keinen hoheitlich legitimierten Staat von uns Menschen ( nicht Bürge- Bürger- bürgen) , dem muss glasklar sein, dass Gesetze, Regeln und Massnahmen von Kliminellen gemacht werden. Die deutsche Justiz ist weisungsgebunden und … Weiterlesen

sie kommendran Situationsaktualisierung zum Thema: Die Welt wird von Pädophilen regiert Das ist absolut real und es passiert weltweit und Politiker, Richter, Staatsanwälte, die Polizei, Jugendämter, hohe industrielle, Promis, die sogenannten Eliten und die in Hollywood begehen jeden Tag unzählige Missbräuche oder fördern sie!
Es ist einfach unerträglich, was den Kindern angetan wird und wir müssen sie schützen und helfen alles aufzuklären und das zu beenden! Die Polizei, die Justiz, Richter, Staatsanwälte, Politiker und die Medien verhindern die Aufklärung und vertuschen alles, weil sie selbst mit involviert sind! Nur wir können etwas verändern und erreichen, sonst niemand! Sie stecken aller unter einer Decke. weiterlesen

Entweder sind sie strunzdumm und noch völlig grün hinter den Ohren und wollen es nicht. Oder sie wissen es.
Für alle die hier sich am Kinderklau, am Kinderhandel und an Pädophilie beteiligen.
Alle wissen es.
Anwälte
Richter
Die ältere Generation bei der Polizei und ordnungsbehörde
Versicherungen
Banken
Das sollte man sich immer und immer wieder anhören und selbst nachlesen.
Und wer da immer noch mitmachen will, der ist nicht mehr ganz dicht im Kopf.
Aber es ist jeden seine eigene Entscheidung ob er ein Krimineller sein will oder nicht.
Die Entscheidung liegt bei jedem selbst.
Doch diejenigen die davon Kenntnis haben, sollten gefälligst 8n Ruhe gelassen werden.
Wenn den Menschen erst einmal bewusst wird, was hier tatsächlich gespielt wird, so seid gewarnt,
Ihr kommt aus der scheiße nicht mehr raus, ihr steck da alle ganz tief drin, ihr werdet vor wütenden Menschen nicht mehr weglaufen können. Sie werden euch einkesseln und dann gnadet euch Gott, daß sie euch nicht steinigen. https://t.me/TotoGermanenherz/4779
Um das zu verstehen, muss man sich das schon komplett anschauen bzw. anhören und den Inhalt verinnerlichen. Es mag sehr lang sein, aber es lohnt sich aufjedenfall um das Unterbewusstsein zum Nachdenken zu bringen.

Ihr verlogenen Ratten, habt meine Familie und mich zerstört und meine Kinder unter die Erde gebracht. Ich werde meine demaskierende Aufklärungsarbeit solange fotsetzen, bis ihr alle, auf Augenhöhe mit meinen Kindern liegt

Nicht der Mensch muss sich dem Gesetz beugen, sondern das Gesetz dem Menschen. Es werden alle „ohne Ausnahmen“ zur Rechenschaft gezogen werden  In ihrer maßlosen Dummheit glauben sie wirklich, sie könnten ihrem Schicksal entkommen. Sie kommen alle vor ein Militärgericht und werden für ihre Verbrechen verurteilt.
Rechtskunde Justitia ist nur noch, die korrupte und weisungsgebundene Hure, der Wirtschaft und Poliutik. Da ich allen Juristen die „Vorsätzliche Rechtsbeugung“ nachweisen kann, gibt es nur diesen einen Weg der Rechtsprechung. Es müssen alle, Aktiven wie auch Pensionierten Juristen „ … Weiterlesen

54 Gedanken zu „Rechtskunde

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