Inobhutnahme: Häufig unter hanebüchene Anschuldigungen Schon seit Jahren explodieren regelrecht die Fälle, wo Behörden die Kinder ihren Eltern wegnehmen. Die vorgebrachten behördlichen Argumente hierfür, sind zum Teil hanebüchene Anschuldigungen. Was danach mit den so „versorgten“ Kindern passiert, spielt offenkundig in den Amtsstuben keine allzu große Rolle mehr.
Jetzt wollen sie den Diebstahl offiziell machen
Hier mal die Bestätigung
Sie nennen es: Wirtschaftliche und rechtliche Jugendhilfe.
Dieses Beispiel zeigt: Die Inobhutnahme von Kindern hat schon längst ein Eigenleben entwickelt: Ärzte, Lehrer, Sozialämter und sonstige Behörden können mit diesen Mittel die Eltern zu allen möglichen nötigen. Das Unternehmen – eines unter vielen – FLEX GmbH wirbt ganz offen auf seiner Webseite: Das zu seinen „Freunde und Partner„ eine Rechtsanwaltskanzlei gehört. Natürlich benötigen Firmen einen Rechtsbeistand, aber nur sehr wenigsten stellen jenen, auf diese Art und Weise exponiert öffentlich zur Schau. In den ganzen Zusammenhang bekommt dieses Verhalten eine ganz besondere Note: Die meisten Familien dürften auf diese Weise eingeschüchtert werden und das offenkundig – wie das oben erwähnte Beispiel zeigt – mit Erfolg.
Es ist nur noch Wirtschaftsmasse für die Menschenhändler
„Art. 6 Abs. 1 GG verpflichtet den Staat, unsere Kinder und Familien zu schützen. Das Grundrecht enthält zunächst ein klassisches Abwehrrecht, das staatliche Eingriffe verbietet.“ In der heutigen Zeit, sind diese umschriebenen Grundrechte in der alltäglichen Praxis bei den Behörden und Gerichten, allerdings zu reinen Lippenbekenntnissen degradiert worden. Ein allseits beliebtes Mittel stellt die sogenannte Inobhutnahme von Kindern da. Um das zu bewerkstelligen, besitzen die Ämter eine Fülle an Möglichkeiten.
168,5 Millionen Euro spendeten die Deutschen im vergangenen Jahr an SOS-Kinderdorf.
Nun wird die renommierte Organisation kurz nach ihrem 70-jährigen Bestehen in ihren Grundfesten erschüttert. In 20 Ländern in Afrika und Asien sollen in Einrichtungen von SOS-Kinderdorf Kinder und Jugendliche in den vergangenen 30 Jahren Gewalt und sexuellen Missbrauch erlebt haben. Außerdem wird zusätzlich wegen Vorteilsnahme gegen Mitarbeiter der Hilfsorganisation ermittelt, in einigen Ländern sollen Bauvorhaben an Verwandte vermittelt worden sein.
SOS-Kinderdorf machte Kinderschutzverletzungen und Korruption am Donnerstag selbst öffentlich und gab erste Details aus einer unabhängigen Untersuchung bekannt, deren vollständiger Bericht im Juni erwartet wird. Betroffen sind demnach 50 von insgesamt 3000 Einrichtungen der nationalen SOS-Kinderdorf -Vereine. In Deutschland sind im August 2020 Missbrauchsvorwürfe gegen ehemalige Mitarbeiter einer Einrichtung in Bayern eingegangen.
Seit Januar 2017 in den Fängen der Menschenhändler. Und auch seit Januar 2017 versucht eine diebische Nazizecke von der Bundespolizei Kiel und die Saatsanwaltschaft Kuhlbrodt Neumünster, mich wegen meiner Webseiten zu kriminalisieren.So sind mir bis Heute, die Hände gebunden.
Nun, nach über 2 Jahren der Familienentwöhnung und hin und her schieben, was sind das jetzt für Kinder? Die kleine Melina war gerade mal 4 Monate Jung, am Tage des Diebstahl. Wirtschaftsmasse für die Menschenhändler
Den Schaden an meiner Tochter und ihren Kindern, kann keiner wieder gut machen.
Wir bekommen ja Bilder
ergänzend: Kinderklau durch Inobhutnahme
Wißt ihr eigentlich, was abgeht hier im Land?
Da werden Kinder geklaut, verkauft und verschleppt,
ihre Eltern von Amt und Gerichten geneppt.
Fort sind die Kinder, in irgendeinem Heim,
da hilft kein Jammern, kein Klagen, kein Schrein.
Das geht mich nichts an, gibt wohl Grund dazu,
denkt ihr beruhigt, begebt euch zur Ruh.
Ihr irrt, allesamt, und hört jetzt gut zu:
Die Rechnung fürs Heim bezahlst du, du und du!
Fünf- bis Zehntausend Euro im Monat pro Kind,
die Regierung locker aus ihrem Staatssäckel nimmt.
Die Rechnung dafür wird von Steuern bezahlt,
euren Steuern, für die ihr euch plagt.
Jedes Jahr über neun Milliarden, werden vom Staat in die Heime getragen,
finanzieren dort großen Kummer und Leid, und nicht ein Kind bleibt davor gefeit.
Denn die Zahlen der Opfer steigen jährlich, da ist die Regierung mal ausnahmsweise ehrlich:
Fast zweihundert Kinder in Deutschland sind es pro Tag, die geholt werden für einen fetten Ertrag, von Trägern, Betreibern, von Seelenschindern, die profitieren von immer mehr unschuld’gen Kindern. Diakonie, AWO, ASB, Caritas, haben am Kinderhandel ganz viel Spass, denn sie verdienen Milliarden Euronen, daran, dass Kinder bei ihnen wohnen, und sitzen auch selbst in den Gremien, die ihnen bewilligen die fetten Prämien. Die Rechnung dafür – und die ist teuer, bezahlst du, du und du von deiner Steuer.
Rekordwert Jugendämter nehmen mehr als 84.000 Kinder in Obhut
Rund 84.200 Kinder und Jugendliche sind 2016 in Deutschland in Obhut und gestohlen genommen worden – so viele wie noch nie.
Ein paar Informationen über die Allmacht der Jugendämter:
1.) Sie dürfen: eigenmächtig, nach eigenem Gutdünken Kinder von ihren Eltern, oder auch anderen Personen jederzeit ohne Prüfung durch ein Gericht wegnehmen und verschleppen.
2.) Das Gericht hat dem Jugendamt keine Vorschriften zu machen, es kann schalten und walten wie es möchte.
3.) Gegen falsche Behauptungen des Jugendamtes können sich Eltern nicht gerichtlich zur Wehr setzen.
4.) Im Gegensatz zu den Eltern brauchen Jugendämter nicht für die Gerichtskosten aufkommen.
5.) Jugendämter unterliegen keiner unparteiischen Kontrolle.
„§ 42
Inobhutnahme von Kindern und Jugendlichen
(1) 1Das Jugendamt ist berechtigt und verpflichtet, ein Kind oder einen Jugendlichen in seine Obhut zu nehmen, wenn
1. das Kind oder der Jugendliche um Obhut bittet oder
2. eine dringende Gefahr für das Wohl des Kindes oder des Jugendlichen die Inobhutnahme erfordert und
a) die Personensorgeberechtigten nicht widersprechen oder
b) eine familiengerichtliche Entscheidung nicht rechtzeitig eingeholt werden kann oder
3. ein ausländisches Kind oder ein ausländischer Jugendlicher unbegleitet nach Deutschland kommt und sich weder Personensorge- noch Erziehungsberechtigte im Inland aufhalten.
2Die Inobhutnahme umfasst die Befugnis, ein Kind oder einen Jugendlichen bei einer geeigneten Person, in einer geeigneten Einrichtung oder in einer sonstigen Wohnform vorläufig unterzubringen; im Fall von Satz 1 Nr. 2 auch ein Kind oder einen Jugendlichen von einer anderen Person wegzunehmen.“
aus: https://dejure.org/gesetze/SGB_VIII/42.html
„…Das Jugendamt ist zu hören; dies begründet keine Weisungsbefugnis des Gerichts. Das Gericht ist nicht befugt, dem Jugendamt bestimmte Ermittlungen oder bestimmte Mitwirkungshandlungen aufzugeben. Das Jugendamt hat vielmehr seinen eigenen pädagogischen Sachverstand entsprechend seinen definierten fachlichen Standards einzubringen…“
aus: https://www.haufe.de/…/jung-sgbviii-50-mitwirkung-in-verfah…
„…Wegen des Charakters der Mitteilung des Jugendamtes als unselbständiger Teil des familiengerichtlichen Erkenntnisprozesses kann das Jugendamt jedoch nicht verpflichtet werden, Berichte, (gutachterliche) Stellungnahmen oder sonstige (mündliche) Äußerungen, die es dem Familiengericht hat zukommen lassen, zu widerrufen, zurückzuziehen oder sonst für unbrauchbar erklären zu lassen (vgl. VG München, Beschluss v. 21.6.2012, M 18 E 12.2701, JAmt 2012 S. 485). Gibt das Jugendamt nach § 50 eine Stellungnahme gegenüber dem Familiengericht ab, ist Adressat dieser Stellungnahme das Gericht und nicht das Kind oder die Eltern, so dass sich diese gegen die Stellungnahme des Jugendamtes nicht gesondert auf dem Verwaltungsrechtswege wehren können… “ aus: https://www.haufe.de/…/jung-sgbviii-50-mitwirkung-in-verfah…
„… Das Jugendamt ist nach § 162 Abs. 2 FamFG auf seinen Antrag hin am Verfahren zu beteiligen (OLG Sachsen-Anhalt, Beschluss v. 5.9.2001 zu §§ 49, 49a FGG, 8 WF 177/01, FamRZ 2003 S. 468). Ist es Verfahrensbeteiligter, entspricht es nicht der Billigkeit i. S. d. § 81 Abs. 1 FamFG, diesem dann ggf. die Kosten des Verfahrens ganz oder auch nur teilweise aufzuerlegen….“
aus: https://www.haufe.de/…/jung-sgbviii-50-mitwirkung-in-verfah…
„…Die Dienst- und Fachaufsicht über die Jugendämter liegt, …, beim Chef bzw. bei der Chefin der Verwaltung.
aus: https://de.m.wikipedia.org/wiki/Jugendamt
§ 42 SGB VIII Inobhutnahme von Kindern und Jugendlichen – dejure.org
(1) 1 Das Jugendamt ist berechtigt und verpflichtet, ein Kind oder einen Jugendlichen in seine Obhut zu nehmen, wenn 1. das Kind oder der Jugendliche… https://dejure.org/gesetze/SGB_VIII/42.html
Gibt es einen Zusammenhang zwischen Kinderschutz – Familienhilfe – Kindesentnahme – Kindesentzug – Kinderraub – Fremdunterbringung – Kindesmissbrauch ?
Jährlich finden mindestens 80.000 Inobhutnahmen statt – durchaus auch mit fadenscheinigen Begründungen, so Christidis.
Was wird mit diesen Kindern gemacht ?
Sexueller Missbrauch wurde an einigen Heimkindern vorgenommen. Sie wurden nicht nur aus ihren Familien, sondern auch aus ihren Schulen herausgerissen. Sie sind oft so gestört, weil sich gerade in diesen Bereichen (Kinderschutz, Kinderheimen) vermehrt Päderasten¹ befinden. Menschen, die Kinder vergewaltigen und missbrauchen, das sind Sadisten. Völlige Überforderung finden wir auch bei Alleinerziehenden, in Armut lebenden Elternteilen. Das ist politisch gewollt. Das System lässt die Kinder ohne Schutz z.B. des Vaters oder der Mutter aufwachsen. Kindern fehlen wichtige Verhaltensweisen, z.B. das Sich-Wehren etc. Diese Kinder werden auch in Schulen oder Freizeiten sexuell genötigt, weil sie niemanden haben, der für sie einsteht.
Entelternung oder Teilentelternung ist ein staatliches Ziel ?
Es wird zumindest gefördert und willkürlich entschieden, welche Institution die Kinder bekommen oder wer der angeblich bessere Elternteil sei. Eltern und Elternteile, die sich nicht wehren können, sind Opfer, auch Eltern, deren Kinder – oft pubertäre Kinder – die sogenannten „Schutz“maßnahmen vom Staat aufsuchen, sind leichte Beute für das System.
Offizielle Forschungsprojekte als getarnte Zuhälter für Kinder
Kinder werden abgegriffen. Sie entwickeln psychische Störungen und werden einer ganz bestimmten Klientel zugeführt. Es gibt auch „offizielle Forschungsprojekte“, die die Kinder nach der Aufnahme missbrauchen. Die Kinder kommen von selbst oftmals aus diesem Sumpf nicht heraus. Nur das fortschreitende Alter kann sie schützen. Wenn die Jugendlichen nämlich aus der begehrten Altersstruktur herausgewachsen sind, dann sind sie für die Vergewaltiger nicht mehr interessant.
Wirtschaftliche Ausnutzung von Kindern
Jugendliche werden nicht nur seelisch und körperlich missbraucht, sie werden auch wirtschaftlich ausgebeutet. Manche werden sogar aus Deutschland rausgebracht, um als Arbeitskräfte in fremden Ländern eingesetzt zu werden. Diese Form von Ausbeutung wird als „Erlebnispädagogik“ tituliert.
Die Eltern wissen davon in den seltensten Fällen. Die Jugendlichen werden von ihren Missbrauchern angehalten, nichts zu erzählen. Die Rollen werden vertauscht: Den Jugendlichen wird erzählt, „Deinen Eltern geht es nicht gut.“ Kinder sollen also ihre Eltern schützen. In Wahrheit können aber die Eltern nicht mehr ihre Kinder schützen.
Frage an Mitarbeiter vom Jugendamt: „Hast du nicht noch ein paar ‚böse‘ Jungs für mich ?
Wissen denn die Mitarbeiter von Jugendämtern und Justiz, was hier geschieht oder geschehen kann ? Es gibt JA-Mitarbeiter, die Kinder professionell in solche Einrichtungen bringen und dafür ordentlich entlohnt werden. Jugendliche haben Frau Christidis selbst berichtet, dass sie gesehen haben, wie „Briefchen“ (Couverts) zugeschoben wurden usw. oder, dass „ein Heimleiter am Telefon einem Jugendamtsmitarbeiter gesagt hat: ‚Ich brauch‘ mal wieder Nachschub, wir hätten da wieder ein Projekt, hast du nicht noch ein paar böse Jungs für mich ?‘ … ja und dann werden die Jungs eben geliefert.“
Humankapital Kinder
Auch Wirtschaftsverbände haben in der Zwischenzeit Expertisen herausgegeben und dargelegt, was für ein monströses Wirtschaftssystem sich gerade in dem Kinder- und Jugendhilfebereich herausgebildet hat. Es hat sich verselbständigt. Viele Kommunalpolitiker sitzen im Vorstand oder im Aufsichtsrat solcher Kindereinrichtungen und machen damit Werbung beim Wähler.
ergänzend
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Mir würde auch 2 Enkelkinder geraubt…..
Einer sagte “ die Zeit hielt alle Wunden.und ich sage Scheiss dreck, man gewöhnt sich nur an der Schmerz !!!!!!
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80 000 Mal werden Kinder in D pro Jahr gestohlen…
Und die Op Fer müssen dafür noch zahlen.
Es ist Völkermord an den Deutschen ( und anderen Europäern wo ähnliches passiert), Nachfahren der Arier, zwamngsvermischt seit der Hunneninvasion 1206.
Sie gingen nie mehr und geben sich als „Deutsch, Französisch…“ aus.
Schaut sie genau an. Ihr werdet sie erkennen am Aussehen und an ihren Taten.
Möge die Wahrheit über mehr als 800 Jahre „unsichtbare“ Besatzung (Adel und Clae Rus) ans Licht kommen und unsere alten Götter in uns wieder lebendig werden.
Alle „Türken“ Und Turkvölker sind Nachfahren der Hunnen und arbeiten verdeckt zusammen.
satanisch:
Sat= Verkaufe hunnen(„türk“)isch
an= den Augenblick
isch= Arbeit
evangelisch
ev= Haus
an=Augenblick
gel=komm
isch=Arbeit Ar Be(i)T „der Arier betet“ =wir lassen ihn für uns arbeiten
Vatican
Vatan= Landsmann
„Türk“ isch ist eine der vielen erfundenen Identitäten der Hunnen. Sie gaben sich ständig neue Namen um ihre wahre Herkunft zu verschleiern.
IS RA EL
IS RE AL
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