Ausbau des Ermächtigungsgesetzes und Infektionsschutzgesetz § 28b geändert

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Der Nürnberger Kodex wurde „geschrieben, nachdem Nazi-Ärzte wegen ihrer medizinischen Experimente an KZ-Häftlingen vor Gericht gestellt wurden. Er besagt, daß es zutiefst unethisch ist, eine Person zur Teilnahme an medizinischen Experimenten zu zwingen oder zu erzwingen“, indem sie uns im Wesentlichen, einem medizinischen Experiment unter Verwendung der umstrittenen Impfstoffe unterwirft.

Man sieht mich selten fassungslos. Aber nun ist es so weit. Der §28b schränkt Recht auf körperliche Unversehrtheit ein! Das Recht auf körperliche Unversehrtheit sowie die Unverletzlichkeit der Wohnung gehörten bisher zu den Grundrechten im Geltungsbereich des Grundgesetzes für die Bundesrepublik Deutschland. Das nun von der Bundesregierung vorgelegte „Notbremsen-Gesetz“ hebt diese Grundrechte auf. Es erkennt wohl keiner die Aktuelle Situation, in der wir uns Befinden. Ich habe schon in diversen Beiträgen, auf die Gleichungen 33 / 45 hingewiesen. Wenn Bevölkerungen „zu ihrem Schutz“ entrechtet werden, dann drängen sich schlimme Vergleiche auf. Wenn man diese Vergleiche nicht ziehen darf, dann ist die Lage womöglich noch schlimmer als anfangs gedacht. Wir sitzen in der Falle. Jetzt können “ die“ mit uns machen, was sie wollen. Wehe wehe wenn ich auf das Ende sehe. Vor 80 Jahren hat auch kaum jemand das Unheil kommen sehen. Diesmal ist es ein anderes und die Leute sehen es wieder nicht. Die wahren Feinde sind nicht, die Menschen in und aus fernen Ländern. Unsere Feinde sind auch nicht, mehrere tausende Kilometer entfernt. Sie sind hier, bei uns! Der Feind ist im eigenen Nest und mit diebischen Händen in der Staatskasse zu finden.  Warum das so ist ?- Die DDR hat die BRD dejure feindlich übernommen

Am Dienstag, 13. April 2021 hat die Bundesregierung die Landesparlamente und die Ministerpräsidenten entmachtet, den Föderalismus abgeschafft und alle Bundesbürger einer zentral gesteuerten Willkürherrschaft unterworfen. Deutschland hat aus seiner Geschichte nichts gelernt. Wieder rennen sie einer Person hinterher und glauben jeder Propaganda.

Hitlers Ermächtigungsgesetz
wurde erst ausser Kraft gesetzt, als Deutschland endgültig kaputt war.

Da ist sie, die 3. totalitäre Diktatur auf deutschem Boden. Nach der nationalsozialistischen und einer kommunistischen hat sich nun eine totalitäre Gesundheits-Diktatur etabliert. Aus der Gesinnungs-Küche sogenannter demokratischer Parteien hervorgekrochen, setzt sie die Freiheitsrechte der Menschen in einem Maße außer Kraft, wie es selbst die vorangegangenen braunen oder roten Tyranneien noch nicht erreicht hatten. Deutschland ist gleichsam in ein einziges Gefangenenlager verwandelt. Das Grundrecht auf Leben und körperliche Unversehrtheit des Menschen, das primär ein Abwehrrecht gegen eine totalitäre Diktatur ist, wird für die Errichtung einer totalitären Diktatur missbraucht. Das Ermächtigungsgesetz ist eine Kriegserklärung an das eigene Volk!

Theodor W. Adorno sagte mal: „(Ich) fürchte nicht die Rückkehr der Faschisten in der Maske der Faschisten, sondern die Rückkehr der Faschisten in der Maske der Demokraten.

Nur in einer zutiefst kranken Gesellschaft, mußen Gesunde beweisen, daß sie gesund sind.

Das die Ermächtigung sachfremd gewollt ist sagt indirekt auch Richter Gnisa: „Dieses Gesetz führt aber zu einem kaum noch steuerbaren Dauerzustand. Unsere Gesellschaft wird gewissermaßen auf Autopilot gestellt. Kein Bürgermeister, kein Landrat, kein Ministerpräsident, kein Landtag, nicht einmal ein Verwaltungsgericht kann mehr korrigierend eingreifen. Wenn das nicht gewollt ist könnte man dieses Gesetz zumindest auf 2, 3 Monate befristen.“. Es ist keine Befristung erfolgt, also ist von Vorsatz auszugehen, zumal die beschlossene Testpflicht zeigt, das die Inzidenz automatisch nach oben, über die willkürlichen 100 getreiben werden soll. Ein bayerischer Mathematik-Student hat hat vor wenigen Wochen, mathematisch unangreifbar, den Zusammenhang zwischen Inzidenz und Testhäufigkeit öffentlich dargelegt, natürlich von unseren us-geheimdienstlich gleichgeschalteten Operation-Mockingbird-Medien (wie auch die Mahnung Richter Gnisa’s) totgeschwiegen. Adorno hatte Recht: Maskierter Faschismus!

Die Bundesregierung hat eine entsprechende Änderung des Infektionsschutzgesetzes beschlossen, das die sogenannte automatische Bundes-Notbremse vorsieht. Bevor der Bundesrat dieser zustimmt, muss Bundestag eine Zweidrittelmehrheit bringen. Doch gerade hier sträubt sich die Opposition. Der Diskurs um die Überarbeitung des Infektionsschutzgesetzes ist in vollem Gange. Rechtsexperten streiten um die Verhältnismäßigkeit und Verträglichkeit mit dem Grundgesetz. Der CDU-Politiker Max Otte warnt: „Wenn das durchgeht, ist die Diktatur vollendet und die klassischen Bürgerrechte sind weg.“ Wir sind an einem Punkt angelangt, wo es keiner Demos sondern einer Revolution bedarf

Nach aktuellem Plan sieht die Bundes-Notbremse automatische härtere Beschränkungen des öffentlichen Lebens vor, sollte die Sieben-Tage-Inzidenz in einem Landkreis oder einer kreisfreien Stadt an drei aufeinanderfolgenden Tagen über 100 liegen. Die Menschen müssten sich dann auf Ausgangssperren von 21.00 bis 5.00 Uhr und geschlossene Läden einstellen. Die Form eines Bundesgesetzes macht die Maßnahmen übrigens auch für die Kläger schwer umkippbar, da sie nun gesetzlich verfügt werden und nicht per Länderverordnungen.

„Es ist seit Monaten unübersehbar: Dieser Bundesregierung ist das Parlament lästig geworden und das ganze Verfahren, das mit Hilfe der Fraktionen von Union und SPD durchgedrückt werden soll, ist eine Zumutung. Bis heute Morgen lag nicht einmal ein finaler Entwurf auf dem Tisch und trotzdem soll der Bundestag noch in dieser Woche beraten. Dabei gibt es keine besondere Eilbedürftigkeit.“ Dafür hätten die Länder schon alle Instrumente in der Hand, angemessen auf das Pandemiegeschehen zu reagieren. Das hätten es manche besser und manche schlechter gemacht.

Kritische Richter und Anwälte lehnen „Durchregieren bis ins Wohnzimmer“ ab

In den Tagen bis zum Beschluss des Bundeskabinetts äußerten sich einzelne Juristen ebenfalls ablehnend. Der Richter und Ex-Vorsitzender des Deutschen Richterbundes Jens Gnisazeigte sich auf Facebook fassungslos über die Pläne des Bundes. „Der Bund schießt deutlich über alle Verhältnismäßigkeits-Grenzen hinaus.“ Es dürfte sich wohl um das am tiefsten in die Grundrechte einschneidende Bundesgesetz der letzten Jahrzehnte handeln. Dabei sei er nicht generell gegen einen Lockdown als solches, merkte er an. Das Verhältnismäßigkeitsprinzip mache es erforderlich, Maßnahmen auf ihre Eignung hin zu überprüfen.

In der Stellungnahme des „Netzwerks Kritische Richter und Staatsanwälte“ hieß es weiter, in einer Art manipulierbarem Automatismus würde der Exekutive auf Bundesebene eine praktisch nur durch das Bundesverfassungsgericht überprüfbare Macht zur Einschränkung elementarer Grundrechte eingeräumt werden. Das Netzwerk forderte die Bundestagsabgeordneten nachdrücklich auf, dieser offensichtlichen Entrechtung der Länderparlamente, weiter Teile der Judikative und vor allem der Menschen in diesem Land entgegenzutreten.

Als Dank und Abschiedsgeschenk, an die vielen, treuen Wähler, die ihr 16 Jahre Amtszeit ermöglicht haben, hinterlässt sie einen totalitären Staat ! Sie tritt unsere Werte und unser demokratisches Selbstverständnis mit Füßen ! Sie fördert den totalen Überwachungs- und Polizeistaat . Sie will allein herrschen und duldet nicht mal den Widerspruch ihrer Politikerkollegen, im Parlament – die „neue“ Autokratin und erste Diktatorin, weltweit ! Wäre sie Vorsitzende eines Unternehmens, hätte man vermutlich schon längst ihren Geisteszustand in Frage gestellt, bevor sie ein ganzes Unternehmen gegen die Wand fährt ! Unter dem Deckmantel des Infektionsschutzgesetzes baut sie alle, lange erkämpften Grundrechte ab und nimmt den Bürgern ihre Freiheit !

Hätten eure Bürgermeister nicht ihre Befugnisse an die LandesreGIERung abgetreten, hätte sie keine Chance. Eure Bürgermeister haben Euch an die LandesreGIERung verschachert. Eine Steilvorlage zu bieten um das Subsidiaritätsprinzip für alle Zeiten auszuhebeln?
Zeitgleich arbeiten die UN an einem Global Health Care Compact: https://unglobalcompact.org/…/uniting-to-build-a-health…
Ob Massenmigration, Klimawandel oder Corona: IMMER wurden diese „Krisen“ genutzt, um mehr globalistische Zentralisierung einzufordern.
Global Compact for Migration, Schuldenunion, Machtkonzentration in Brüssel, Auflösung föderaler Entscheidungsstrukturen; sie alle weisen in dieselbe Richtung einer globalistischen Agenda – an dessen Ende ein (bereits heute mehr oder weniger privatisiertes) EU-, später dann UN-Konstrukt Wir sitzen jetzt in der Falle. Jetzt können “ die“ mit uns machen, was sie wollen Vor 80 Jahren hat auch kaum jemand das Unheil kommen sehen. Diesmal ist es ein anderes und die Leute sehen es wieder nicht

Ich sehe es genauso – Alter Wein in neuen Schläuchen. Nur die Farben haben sie geändert

Zusammenfassend würde Ich mal sagen: Für ein Virus, das bislang nicht mehr Menschen in Deutschland „dahingerafft“ hat als der Grippewinter 2017/18, sind die Ministerpräsidenten nun bereit die föderale Struktur der Bundesrepublik Deutschland aufzugeben – und Merkel, wohlgemerkt nicht durch temporäre Billigung, sondern per Dekret (Ermächtigungsgesetz, Pandemiegesetz, Infektionsschutzgesetz usw.)„ durchregieren“ zu lassen; ein seit 1945 noch nie dagewesener Vorgang. Kein Bürgermeister, keine Landesregierung, kein Verwaltungsgericht kann eingreifen. Es wird „ein automatisch greifendes System installiert. Niemand kann da mehr vor Ort im Einzelfall korrigierend eingreifen, kein Bürgermeister, kein Landrat, keine Landesregierung, nicht mal die Verwaltungsgerichte.“ Einzig das Bundesverfassungsgericht könnte Entscheidungen „kassieren“. Es entscheiden nur noch Bundesregierung und Bundesrat. Also nur noch die Exekutive“. Das hat „mit meinem hanseatischen Demokratieverständnis nichts mehr zu tun.
Der Mainstream? Berichtet derweil über den bedauerlichen Tod eines 99-jährigen Prinzen. Und der Bürger so? Mäh. Der Bürger wird für alles bürgen..
So sehr es schmerzt: vielleicht hat dieses Land, haben seine Bürger nichts anderes verdient; letztlich sind sie, trotz aller Mahnung und Aufklärung, in der Masse auf dem gleichen intellektuellen Niveau wie vor achtzig Jahren. Die Inhalte haben sich geändert; der Mangel an Selbst-Bewusstheit, an Mut und innerer Freiheit, die ängstlich-devote Struktur im Kopf, sie blieb erhalten.
Abhängige. Befehlsempfänger.Gute Soldaten. Jetzt eben in globalistisch-„grün“. Es ist nicht nur (Aniela Kazmierczak) Merkel / Kasner IM-Erika. Es sind alle kommunistischen Schmarotzer Ossis und deren Sympathisanten, die wie ein Geschwür im demokratischen Westen sind. Was der Erste und Zweite Weltkrieg nicht schaffte, haben die Ossis vollendet. Ihr habt mittlerweile, die gesamte, freie westliche Welt zerstört. Alle enteignen und abschieben bis hinter dem Ural. Und für die Kritiker meiner Zeilen. Ich bin nur ein hellwacher Wessi, der keine 30 Jahre Mauerfall feiert, was nichts anderes ist, wie ein Ossiraubzug gegen uns Wessis. Es sind auch eure Ossis, die hier im Westen an allen führenden Hebel sitzen. Ich bin mal gespannt was anschließen die sagen, die mich und meine Familie zerstört haben,.So, Ich habe fertig! Mein Adrenalinspiegel braucht jetzt Pflege

ergänzend: als kleine Gedächnisstütze Die BRD Staatsknetenzecken leiden genauso notorisch an Vergeßlichkeit wie Politiker am zwanghaften Lügen. Durch die Abschaffung des Rechtes auf körperliche Unversehrtheit ist nun eine Zwangsimpfung möglich!

nur mal als gedankenstuetze

Seit Beginn der Massenimpfungen mit den mRNA Impfstoffen von BioNTech/Pfizer sowie Moderna und dem Vektorimpfstoff von AstraZeneca häufen sich die Meldungen über Todesfälle und teils gravierende Nebenwirkungen, wie das noch nie bei einem anderem Impfstoff der Fall war.

AstraZeneca ist ein Ableger der IG Farben Teil I lesen. Und Pfizer wollte Astrazeneca übernehmen… Alles ein Clan. Moderna wird auch mit IG Farben Teil II lesen in Verbindung gebracht… Früher oder später wird alles mit allem in Vebindung gebracht. Und verkannt, wofür Zyklon B eigentlich verwendet wurde. Eine ver-rückte Geschichte stößt die Tür auf für die Akzeptanz von immer mehr davon. Meine Meinung zu Corona: Wir haben überhaupt keine Pandemie – wir haben eine Testseuche. Eine Pandemie findet ausschließlich in einer erfundenen Parallelwelt von Politik und Medien statt. Ähnlich wie in „Des Kaisers neue Kleider“ wird etwas nicht existentes genial vermarktet. Das wichtigste in der jetzigen Situation ist meiner Meinung, daß man als aufgeklärter Mensch stark bleibt. Daß man „Nein!“ sagt zu dem, was man nicht möchte. Dazu gehört aktuell insbesondere das Testen und das Impfen. Und ich sage ganz klar „Nein!“ Ich lasse mich weder testen noch impfen! Moderna gibt es offiziell zu: Es handelt sich um ein Betriebssystem! Menschliche DNA wird manipuliert bzw. gehackt mit dem Betriebssystem, dann sind es keine Menschen mehr, sondern GMO! “Unser Betriebssystem Wir erkannten das breite Potenzial der mRNA-Wissenschaft und machten uns daran, eine mRNA-Technologieplattform zu schaffen, die einem Betriebssystem auf einem Computer sehr ähnlich ist. Es ist so konzipiert, daß es austauschbar mit verschiedenen Programmen verbunden werden kann. In unserem Fall ist das „Programm“ oder die „App“ unser mRNA-Medikament – die einzigartige mRNA-Sequenz, die für ein Protein kodiert. Wir haben ein engagiertes Team von mehreren hundert Wissenschaftlern und Ingenieuren, die sich ausschließlich auf die Weiterentwicklung der Moderna-Plattformtechnologie konzentrieren. (Recherchieren: Crisp/Cas9, die sogenannte Gen-schere) hier mal lesen

Britische Presse übt schwere Kritik an Merkels Griff nach alleiniger Macht und erinnert an 1948

Die britische Zeitung Express hat zu der heutigen historischen Notstandsgesetz-Entscheidung in Berlin in einem Interview mit Ex-BDI-Präsident Hans Olaf Henkel auf das deutsche Grundgesetz hingewiesen, welches den Bundesländern in Deutschland weitreichende Befugnisse einräumt zur Kontrolle der politischer Entscheidungen in Deutschland.

Dieses sei auf Drängen der Alliierten 1948 zustande gekommen, um die Entwicklung des Grundgesetzes zu beaufsichtigen.

“Die Alliierten wollten damit sicherstellen, dass sich die Zentralisierung, die zum Aufstieg der Nazis führte, nicht wiederholen kann, und dass es stattdessen immer ein System der Kontrolle und des Gleichgewichts im deutschen politischen System geben würde.“

Hans-Olaf Henkel, der 2019 aus dem Europäischen Parlament ausschied, hatte sich heute zur Erweiterung des Notstandsgesetzes geäußert, welches es Frau Merkel ermöglicht, über die Köpfe der regionalen Regierungschefs hinweg zu entscheiden, indem sie Bundesländer mit einer Infektionsrate von mehr als 100 Fällen pro 100.000 Menschen verpflichtende Abriegelungen auferlegt.

Henkel sagte, der Versuch Merkels, den Bundesländern ihren Willen aufzuzwingen, sei umstritten. Denn das Grundgesetz solle ja gerade eine zu starke Zentralisierung der Macht verhindern.

Henkel sagte zu Express.co.uk: „Über die Jahrzehnte wurde dieses Prinzip zunehmend angegriffen. „Vor allem Kanzlerin Merkel, aber nicht nur sie, hatte immer mehr nationale Verantwortung von Berlin nach Brüssel abgegeben.“

Die D-Mark sei gegen einen „Einheits-Euro“ eingetauscht worden, der niemandem gepasst habe, Frau Merkel habe zugestimmt, dass die EU im Rahmen ihres 677 Milliarden Pfund (750 Milliarden Euro) schweren Sanierungsplans für die 19 Länder der Euro-Zone Kredite aufnehme, und zuletzt habe sie auch den Kauf von Impfstoffen in ausreichender Menge an Brüssel „abgetreten“, so Henkel.

Er fügte hinzu: „Jedes Mal hat sich gezeigt, dass die gefundene Lösung umso unzureichender war, je weiter die Entscheidungsträger von den Problemen entfernt waren.”

„Das heißt nicht, dass die deutsche Politik nun die Lehren daraus ziehen und auf eine Zentralisierung der Entscheidungsfindung verzichten würde.”

ANGELA Merkel sei wild entschlossen, Deutschland zu „europäisieren“, ohne Rücksicht auf die materiellen Kosten für ihr eigenes Land, sagte der ehemalige Europaabgeordnete. Quelle: What have you done, Angela? Rival turns on Merkel over mission to ‚Europeanise‘ Germany

Hier noch soeine Schweinerei: Diesmal bauchen sie keine Kammern, die Piksen die Leute jetzt Zuhause weg. Und ein Großteil der Bürger, läuft freudestrahlend in die laufende Kreissäge. Wie glücklich die meisten jetzt sind und wie erregt daß sie jetzt auch bald dürfen. Wie ein kleiner Piks doch diese Welt zu einem glücklichen Ort verändern kann. Wenn das die selbsternannten Eliten doch nur früher gewusst hätten. Solange impfen bis alle zufrieden sind. Und schon rücken alle anderen Probleme, Krankheiten , Klimawandel, Vergiftung des Trinkwassers , Armut, dreckige Meere , Artensterben in weite Ferne. Wunderbare Erfolgsgeschichte. Wie Glückshormone , ausgelöst durch einen Piks , doch die Menschen verändern können.

Europäischer Gerichtshof für Menschenrechte gibt grünes Licht für Zwangsimpfungen
Es ist das erste Mal, daß sich der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte mit der Frage von Zwangsimpfungen befasst hat. Laut dem EGMR seien die verordneten Pflichtimpfungen im „besten Interesse“ der Gesellschaft. Das Urteil könnte laut Experteneinschätzung bei der Durchsetzung von COVID-Impfungen eine Rolle spielen.

Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR) hat am Donnerstag entschieden, daß Pflichtimpfungen legal sind und in demokratischen Gesellschaften notwendig sein können. Das Urteil kam nach Abschluss einer Beschwerde, die tschechische Familien wegen der Pflichtimpfungen für Kinder vor das Gericht gebracht hatten. In dem Gerichtsurteil heißt es: „Die Maßnahmen können als ’notwendig in einer demokratischen Gesellschaft‘ angesehen werden.“

Hier haben wir einen der Strippenzieher, der kommenden Impfaktionen. Klaus Schwab erklärt ungeimpfte Menschen zur Bedrohung der Menschheit. Wie konnte das Passieren, das hatten wir doch schon mal

klaus Schwab Gründer und Vorstandsvorsitzender des Weltwirtschaftsforums. Diese Frechheit muß man sich mal vorstellen. Der Deep State fährt mit voller Geschwindigkeit die Weltwirtschaft an die Wand und fordert dann „Umverteilung“, weil sonst soziale Unruhen ausbrechen würden. Nein, diese werden schon vorher ausbrechen, weil die Leute ihre Jobs und Existenzen verloren haben!

Mehrere Dutzend Leiter der Weltgesundheitsorganisation (WHO), des Weltwirtschaftsforums (WEF) und verschiedener anderer globalistischer Gremien haben erklärt, daß der „Great Reset“ die Einrichtung eines globalen „Pandemie“ -Vertrags beinhalten muss, um sicherzustellen, daß alle Menschen gemäß Regierungsverordnungen „geimpft“ sind.

WEF-Chef Klaus Schwab , der einem alten Heinrich Himmler von der NS-SS sehr ähnlich sieht, sagt, daß Menschen, die sich weigern, dem Plan zu folgen, eine Bedrohung für alle anderen darstellen. Er, der britische Premierminister Boris Johnson, der französische Präsident Emmanuel Macron, die deutsche Bundeskanzlerin Angela Merkel und viele der anderen üblichen Verdächtigen sind sich einig.

Diese internationalen „Führer“ haben einen Brief unterschrieben, der besagt, daß die nächste Phase des plandemischen Übergangs eine neue Weltordnung erfordert, dass die Sozialingenieure und Gesellschaftsarchitekten der Welt „eine robustere internationale Gesundheitsarchitektur aufbauen, die zukünftige Generationen schützt“.

In dem Brief wird das Wuhan-Coronavirus (Covid-19 ) als „größte Herausforderung für die Weltgemeinschaft seit den 1940er Jahren“ deklariert. In den kommenden Jahren werde es definitiv „andere Pandemien und andere große gesundheitliche Notfälle“ geben.

„Keine einzelne Regierung oder multilaterale Behörde kann diese Bedrohung allein angehen“, fügt der Brief hinzu.

„Die Frage ist nicht ob, sondern wann. Gemeinsam müssen wir besser darauf vorbereitet sein, Pandemien auf hoch koordinierte Weise vorherzusagen, zu verhindern, zu erkennen, zu bewerten und effektiv darauf zu reagieren. Die Covid-19-Pandemie war eine starke und schmerzhafte Erinnerung daran, daß niemand in Sicherheit ist, bis alle in Sicherheit sind. “

Wuhan-Virus-Impfstoffe Sind Das Erste Stück Des Malzeichens Des Tieres

Schwab erklärte erst vor wenigen Wochen, daß er glaubt, daß „niemand in Sicherheit sein wird“, wenn nicht „jeder geimpft ist“.

Es spielt keine Rolle, ob ein „Impfstoff“ experimentell ist und sich noch in klinischen Studien befindet, was bei allen derzeit vertriebenen Wuhan-Virus-Impfstoffen der Fall ist. Wenn die Regierung sagt, Sie sollten es bekommen, dann müssen Sie es bekommen, behauptet Schwab.

Die anderen Unterzeichner haben im Wesentlichen erklärt, daß sie dasselbe glauben. Alle Injektionen, unabhängig von ihrem Zweck oder den damit verbundenen Risiken, müssen von der gesamten Menschheit durchgeführt werden, damit sich jeder vor gruseligen Keimen aus China oder anderen Ländern „sicher“ fühlt.

Dies wird ein „öffentliches Gut“ hervorbringen , das die Grundsätze der Neuen Weltordnung erfüllt, wie sie von den Geheimgesellschaften lange geplant und auf den Georgia Guidestones , in den Noahide-Gesetzen und in anderen wichtigen tiefen Staatstexten, die als solche fungieren, beschrieben werden sind Blaupausen für eine zukünftige totalitäre Welt.

Die Plandemie des Wuhan-Coronavirus (Covid-19) ist nur ein Teil dieser viel größeren Agenda, bei der der gesamten Menschheit das erste Stück des Malzeichens des Tieres injiziert wird .

Sobald die Impfstoffsoftware installiert ist, werden später weitere Komponenten hinzugefügt, um eine vollständige und absolute Verehrung des Tieres zu erreichen.

Niemand wird in der Lage sein, etwas zu kaufen oder zu verkaufen, ohne vorher „geimpft“ zu werden. Indem die Menschen sich bereit erklären, sich impfen zu lassen, verehren sie das Bestiensystem der Neuen Weltordnung , das als westliche „Medizin“ bekannt ist und sie für immer durch Lügen und Täuschung versklavt.

„Das Hauptziel dieses Vertrags wäre die Förderung eines gesamtstaatlichen und gesamtgesellschaftlichen Ansatzes, die Stärkung der nationalen, regionalen und globalen Kapazitäten und die Widerstandsfähigkeit gegenüber künftigen Pandemien“, heißt es in dem Brief weiter.

„Dazu gehört eine erhebliche Verbesserung der internationalen Zusammenarbeit, um beispielsweise Warnsysteme, Datenaustausch, Forschung sowie die lokale, regionale und globale Produktion und Verteilung von Gegenmaßnahmen für die medizinische und öffentliche Gesundheit wie Impfstoffe, Medikamente, Diagnostika und Personenschutz zu verbessern.“

ergänzend:Sie sagen uns: Um Rechte zu fordern, muß man Pflichten erfüllen. Ich sage Mal: Wer seine Rechte von einer Verwaltung verwalten läßt, lebt im Verwaltungsrecht

Ich bin unter anderem auch, in der Jurisprudenz beschult worden und ich mache mir ernste Sorgen um unseren nicht mehr vorhandenen Rechtsstaat! Das Regime Firmenkonstrukt: Publik of Germany, verleumdet alle Deutschen, die im Recht sind/Recht haben als ‚räächts‘ Da nun auch einge Gegenstimmen von der Verwaltung des Bundes, vom (Grundgesetz schützen) schwadronierten, werde ich hier mal, ein paar Zeilen aus dem Grundgesetz nach meiner Rechtskundigkeit anfügen

Viele Menschen merken noch gar nicht, wie ihnen Stück für Stück, die demokratieschen Rechte entzogen werden. Wir werden eingesperrt von 22-5 Uhr, weil 0,035 % erkrankt sind. Und nun, fragt sich das halbe Michelland. Was soll einer alleine dagegen ausrichten. Schauen wir mal auf die Rechtslage: Lex eorum est – „Das Recht ist unser“

https://germanenherz.wordpress.com/2020/05/24/rechtskunde/

Das Grundgesetz ist für den „Alltag“ gemacht. Seine Artikel – und die Gesetze, die auf ihnen fußen, finden jeden Tag Anwendung. Anders ist es jedoch mit Artikel 20 Absatz 4, dem Widerstandsrecht. Es ist für den Ausnahme- und Notfall gemacht und wird auch nur dann wirksam. Doch was heißt Notfall? Worum geht es eigentlich genau bei diesem Widerstandsrecht im Grundgesetz? Wer hat das Recht zum Widerstand? Und: Wann ist dieser legitim, wann nicht?

In Artikel 20 Absatz 4 der Verfassung heißt es: „Gegen jeden, der es unternimmt, diese Ordnung zu beseitigen, haben alle Deutschen das Recht zum Widerstand, wenn andere Abhilfe nicht möglich ist.“ Gemeint ist die Ordnung der parlamentarischen Demokratie, des sozialen und föderalen Rechtsstaates, die in Artikel 20 Absatz 1 bis 3 genannt werden.

Der Widerstandsartikel richtet sich an die Bürger – ganz anders als die Regelungen, die gleichzeitig als Notstandsverfassung ins Grundgesetz eingefügt wurden. Während diese die Handlungsfähigkeit des Staates in Krisensituationen stärken sollen, ermächtigt Artikel 20 Absatz 4 ausdrücklich die Bürger. „Sie sind das letzte Aufgebot zum Schutz der Verfassung. Wenn nichts anderes mehr hilft, drückt diese ihnen die Waffe des Widerstandsrechts in die Hand, um ihr eigenes Überleben zu sichern“

So setze das Widerstandrecht private Gewalt frei und durchbreche die Bürgerpflicht zum Rechtsgehorsam. Das Ziel: Es geht in Artikel 20 Absatz 4 um eine Nothilfe der Bürger zu dem Zweck, Angriffe auf die Verfassung und die grundgesetzliche Ordnung abzuwehren. Das Schutzgut ist damit eng umrissen: der Verfassungsstaat. Aus Furcht vor Missbrauch dieser Notstandsbefugnisse durch die Staatsgewalt war schließlich 1968 auch das Widerstandsrecht eingefügt worden.

Eine Impfpflicht bedarf jedoch der grundrechtlichen Abwägung im Rahmen des Art. 2 Abs. 2 GG. Art. 2 Abs. 2 S. 1 GG schützt vor staatlichen Eingriffen in das Leben oder den Körper des Grundrechtsträgers und umfasst sowohl die körperliche Unversehrtheit als auch die Integrität und die physische Gesundheit eines jeden einzelnen Menschen. Daraus folgt, daß medizinische Behandlungen grundsätzlich einer Einwilligung des Grundrechtsträgers bedürfen. Demgegenüber hat der Staat aus Art. 2 Abs. 2 GG grundsätzlich die Pflicht, das verfassungsrechtlich garantierte Grundrecht auf Leben und körperliche Unversehrtheit zu wahren und zu schützen. Diese Schutzpflicht steht jedem Einzelnen im Geltungsbereich des GG zu. So haben besonders anfällige Menschen und Personen mit Vorerkrankungen den Anspruch, vor besonders schwerwiegenden Erkrankungen geschützt zu werden. Gefährdet sind neben alten Menschen besonders chronisch kranke und immunsupprimierte Patienten. Dies gilt auch hinsichtlich des SARS-CoV-2-Virus.

Ob das Grundrecht aus Art. 2 Abs. 2 GG verletzt ist, richtet sich danach, ob in den grundrechtlichen Schutzbereich durch eine Impfverpflichtung eingegriffen wird und dieser Eingriff verfassungsrechtlich ungerechtfertigt ist. Ein Grundrechtseingriff liegt vor, wenn eine finale, unmittelbare und gezielte Beeinträchtigung eines Grundrechts bei einem bestimmten Grundrechtsträger erfolgt. Eine vorbeugende Schutzimpfung ist die Injektion eines Impfstoffes, um eine körperliche Abwehr und damit eine Immunisierung herbeizuführen und greift damit in Art. 2 Abs. 2 GG ein. Der Schutzbereich dieses Grundrechts ist nicht erst betroffen, wenn die Impfung im Einzelfall die Gesundheit gefährdende Reaktionen, z. B. in Form von Nebenwirkungen, Kontraindikationen oder Allergien, hervorruft, sondern bereits durch die Injektion eines Impfstoffes selbst.

Der Spitzbuben Erlass und die Robe | Germanenherz
Mal unabhängig woher überhaupt das BVG kommt (siehe dazu Art.146 GG)
hat es in einem Urteil vom 25 Juli 2012 – 2 BvE 9/11 festgestellt, das allein das Bundeswahlgesetzt mit dem Grundsatz der Allgemeinheit der Wahl aus Art. 38 Abs.1 S.1 GG unvereinbar und nichtig ist.
a. Verletzt eine „gesetzliche“ Regelung das Grundgesetz, so hat das grundsätzlich zur Folge, das sie für nichtig zu erklären ist … BVerfGE 55, 100
b. Stellt das BVG fest, das ein nach dem Inkrafttreten des Grundgesetzes erlassenes Gesetz wegen Widerspruchs mit dem Grundgesetz nichtig ist, so ist dieses Gesetz von Anfang an rechtsunwirksam – BVerfG – 2 BvG 1/51 vom 23 Oktober 1951.
Weiteres erfahrt ihr unter Ersten Senat vom 8. Oktober 1980– 1 BvL 122/78, 61/79 und 21/77

Ein Grundrechtseingriff ist jedoch verfassungsrechtlich möglich, wenn eine Rechtfertigung besteht und das Grundrecht auf körperliche Unversehrtheit überhaupt einschränkbar ist. Nach Art. 2 Abs. 2 S. 3 GG besteht ein Gesetzesvorbehalt. Dies bedeutet, daß das Grundrecht aus Art. 2 Abs. 2 S. 1 GG aufgrund eines Gesetzes beschränkt werden kann. Das IfSG ist ein solches Gesetz, welches es nach § 20 Abs. 6 IfSG erlaubt, eine Schutzimpfung für bedrohte Teile der Bevölkerung durch Rechtsverordnung anzuordnen, wenn eine übertragbare Krankheit mit klinisch schweren Verlaufsformen auftritt und mit ihrer epidemischen Verbreitung zu rechnen ist.

Gleichwohl hat das Bundesverwaltungsgericht bereits am 14.07.1959 entschieden [BVerwG Urt. v. 14.07.1959 – I C 170.56.], daß eine Impfpflicht dann mit dem Grundgesetz vereinbar ist, wenn es sich um besonders ansteckende Krankheiten handelt, die Leben und Gesundheit anderer Menschen schwerwiegend gefährden. In einem solchen Fall ist der Schutz der Gesundheit anderer Personen und der Allgemeinheit zur Abwehr einer potenziellen Seuchengefahr ein verfassungsrechtlicher Rechtfertigungsgrund für den Eingriff in das Grundrecht auf körperliche Unversehrtheit. Demgegenüber sind nach dem BVerfG amtsärztliche Zwangsuntersuchungen hinsichtlich der körperlichen Unversehrtheit dann unzulässig, wenn bei relativ unwichtigen staatlichen Anliegen schwerwiegende Untersuchungsrisiken in Kauf genommen werden müssten [BVerfGE 16, 194 – Liquorentnahme]. Um somit eine Prognose über die Verfassungskonformität einer potenziellen Impfplicht abgeben zu können, bleiben nach Zulassung der ersten Impfstoffe gegen das SARS-CoV-2-Virus die daraus resultierenden gesetzlichen Regelungen abzuwarten.

https://germanenherz.wordpress.com/2020/05/24/rechtskunde/
Ewigkeitsklausel, Art. 79, Abs. 3 GG

Die ganze Impfnummer, erfüllt folgenden Straftatbestand, Bruchs des Nürnberger Kodex = Verbrechen gegen die Menschlichkeit, Hochverrat gegen Volk und Land. StGB (§§ 81 bis 83) Falsche uneidliche Aussagen, Meineid StGB ( § § 153—163). des heimtückischen und vorsätzlichen Massenmordes StGB (22, 23, 52, 211, 212, 223, 224, 240, 241) usw. usw. usw. Und alle (ohne Ausnahmen) aktive und Pensionierte Staatsknetenzecken. Der aufgepumpte Wasserkopf Firmenkonstrukt: Publik of Germany, sind daran beteiligt. Sie werden sich zeitnah vorm Militärgericht verantworten müßen, Wir sehen uns, vor dem Tribunal wieder

Und ja, mein Adrenalinspiegel befindet sich wieder im Normalbereich 🙂

Nachtrag 16 April 2021

Nachtrag 22.04.2021: Sobald das Gesetz heut verabschiedet ist, hat S.H.A.E.F. (Militär) Zugriffsrecht ( Nürnberger Kodex ) = Verbrechen gegen die Menschlichkeit

Neues Infektionsschutzgesetz tritt schon morgen in KraftDas geänderte Infektionsschutzgesetz mit der Bundes-Notbremse tritt an diesem Freitag in Kraft. Nachdem es am Donnerstag den Bundesrat passiert hat und von Bundespräsident Frank-Walter Steinmeier unterzeichnet worden ist, wurde es auch im Bundesgesetzblatt veröffentlicht. Nach Angaben des Sprechers des Bundesinnenministeriums, Steve Alter, zieht die Notbremse ab Samstag dann überall dort automatisch, wo am Dienstag, Mittwoch und Donnerstag die Sieben-Tage-Inzidenz über 100 lag.

Es ist vollbracht und nun können die konsequenzen des Bruchs des Nürnberger Kodex = Verbrechen gegen die Menschlichkeit eingeleitet werden..

ergänzend zum Nürnberger Kodex ) = Verbrechen gegen die Menschlichkeit! Mit dem Nürnberger Ärzteprozess betraten die Richter juristisches Neuland, denn die Verbrechen gegen die Menschlichkeit, die man den angeklagten Ärzten vorwarf, waren unter dem Deckmantel von medizinischen Experimenten erfolgt.

Am 19. August 1947 endete im Justizpalast der Stadt, in der Hitler seine pompösen Reichsparteitage abgehalten hatte, vor einem aus drei amerikanischen Richtern bestehenden Militärgericht der erste der sogenannten Nachfolgeprozesse des Nürnberger Kriegsverbrechertribunals. Sieben der 23 angeklagten Ärzte und Gesundheitsbeamten wurden zum Tode verurteilt und hingerichtet, darunter Prof. Dr. med. Karl Brandt. Bei sieben weiteren lautete das Urteil „lebenslang“, zwei erhielten zeitlich begrenzte Haftstrafen, sieben Angeklagte wurden freigesprochen. Ihnen allen wurden Kriegsverbrechen, Verbrechen gegen die Menschlichkeit sowie Mitgliedschaft in verbrecherischen Organisationen zur Last gelegt. Doch juristisch mussten die Richter damals Neuland betreten, denn die Verbrechen gegen die Menschlichkeit, die man den angeklagten Ärzten vorwarf, waren unter dem Deckmantel von medizinischen Experimenten erfolgt, zumeist mit tödlichem Ausgang oder bleibenden schweren gesundheitlichen Schäden für die Probanden, die man aus Häftlingen in Konzentrationslagern willkürlich ausgewählt und unter Zwang rekrutiert hatte.

In höchstem Maße unethisch
Hätte es für die Anklage nicht ausgereicht, sich auf gravierende Verstöße gegen den vielbeschworenen Hippokratischen Eid (unter anderem das Gebot, dem Kranken nicht zu schaden) zu berufen? In der Tat hatte der Chefankläger den beschuldigten NS-Ärzten zunächst recht pauschal vorgeworfen, den mit dem Namen des griechischen Arztes Hippokrates verbundenen, wenngleich nicht von ihm selbst stammenden Eid in eklatantester Weise missachtet zu haben. Auch einige Sachverständige bezeichneten im Verlaufe des Prozesses die brutalen Menschenversuche, die man den Angeklagten vorwarf, mit Verweis auf den Eid des Hippokrates als medizinisch im höchsten Maße unethisch. Doch erwies sich der Hippokratische Eid, wie damals bereits der Prozessbeobachter und neben Fred Mielke (1922–1959) Mitverfasser einer häufig zitierten, aber nicht unbedingt viel gelesenen Dokumentation über den Nürnberger Ärzteprozess, Alexander Mitscherlich (1908–1982), feststellte, als wenig geeignet, verbindliche ethische Maßstäbe für die moderne, experimentelle Medizin zu setzen. Hinzu kam, dass sich der Hauptangeklagte Karl Brandt, der auch für die Ermordung von über hunderttausend psychisch Kranken im Rahmen der sogenannten „T-4-Aktion“ verantwortlich gemacht wurde, damit verteidigte, er habe sehr wohl den Hippokratischen Eid beachtet, ihn lediglich zeitgemäß auszulegen versucht. Die Richter gingen auf diese Streitfrage dann aus guten Gründen nicht weiter ein.

Es mussten klare rechtliche Kriterien geschaffen werden, die für den Bereich der medizinischen Menschenversuche festlegten, inwieweit es sich um „normale“ Experimente oder Verbrechen gegen die Menschlichkeit handelte. Als Rechtsgrundlage hätten sich durchaus die „Richtlinien für die neuartige Heilbehandlung und für die Vornahme wissenschaftlicher Versuche an Menschen“ des Reichsministeriums des Innern aus dem Jahr 1931 geeignet. Diese lagen dem Militärgericht auch vor, aber man maß ihnen offenbar seitens der Anklage nicht den bindenden Charakter zu, der für eine Verurteilung der Angeklagten ausgereicht hätte. Dem Urteil wurden daher vielmehr (angeblich international gültige) Prinzipien, gegen die die betreffenden NS-Ärzte verstoßen haben, zugrunde gelegt.

Klar festgelegte Grenzen
Über den allgemeinen Charakter dieser im Laufe des Prozesses auf die Zahl zehn angewachsenen ethischen Grundlagen ärztlichen Handelns im Falle von medizinischen Versuchen an Menschen heißt es in der Urteilsbegründung: „Die Überzahl des vorliegenden Beweismaterials belegt, dass gewisse medizinische Experimente an Menschen, wenn sie innerhalb ziemlich klar festgelegter Grenzen bleiben, der ärztlichen Ethik entsprechen. Die Befürworter der Menschenversuche begründen ihre Ansicht damit, dass solche Versuche für das Wohl der Menschheit Ergebnisse erzielen, welche durch andere Methoden oder Studien nicht zu erlangen sind. Sie stimmen alle jedoch darin überein, dass gewisse Grundprinzipien befolgt werden müssen, um mit moralischen, ethischen und juristischen Grundregeln im Einklang zu stehen.“ Es folgt dann die Benennung der zehn Prinzipien.

Das Gericht betonte, dass diese Grundprinzipien nicht nur ethischer, sondern auch rechtlicher Natur seien, sodass sie zur „Festsetzung der strafrechtlichen Schuld“ der Angeklagten herangezogen werden könnten. Es wird dabei ausdrücklich auf den menschenverachtenden Charakter dieser Versuche an KZ-Häftlingen verwiesen. Zusammenfassend erklärten die Richter: „Es ist ganz offensichtlich, dass alle diese Versuche mit ihren Grausamkeiten und Qualen, verstümmelnden Verletzungen und Todesfällen in völliger Missachtung internationaler Abmachungen, der Gesetze und Gebräuche des Krieges, der sich aus den Strafgesetzen aller Kulturstaaten ableitenden allgemeinen Grundsätze des Strafrechtes und des Kontrollratsgesetzes Nr. 10 [vom 20. Dezember 1945, das Rechtsgrundlage für Prozesse gegen Personen, die wegen Kriegsverbrechen, Verbrechen gegen den Frieden oder Verbrechen gegen die Menschlichkeit angeklagt wurden, bildete, RJ] durchgeführt wurden.“


Wie es zu den zehn Prinzipien ärztlichen Handelns im Falle von Menschenversuchen im sogenannten Nürnberger Kodex, der die Grundlage jedes einzelnen Urteils im ersten Ärzteprozess bildet, kam, ist in der Forschung nicht unumstritten. Inzwischen darf als gesichert gelten, dass es vor allem ein medizinischer Sachverständiger, der Psychiater Dr. Leo Alexander (1905–1985), war, der sich bereits in einem Memorandum vom April 1947 ausführlich mit der Ethik des medizinischen Experiments befasst hatte. Diese Vorlage bestand nach seiner Aussage ursprünglich aus sechs Kernpunkten, die dann vom Gericht auf zehn erweitert worden seien.

Nach dem Ende des Ärzteprozesses kam dem Nürnberger Kodex, wie er alsbald benannt wurde, nicht die moralisch-ethische Bedeutung zu, wie es sich die Richter vielleicht erhofft hatten, wenngleich ihre Rechtsschöpfung Teil des Völkerrechts wurde. Bis 1975 wurde der Nürnberger Kodex von den nationalen und internationalen medizinischen Organisationen, einschließlich des Weltärztebundes, kaum beachtet. Stattdessen rückten – allerdings erst recht spät – die einschlägigen Bestimmungen der Deklaration von Helsinki zu Humanexperimenten (vor allem seit der zweiten Fassung im Jahr 1975) in den Fokus.
Anschrift für die Verfasser
Prof. Dr. phil. Robert Jütte
Institut für Geschichte der Medizin
der Robert Bosch Stiftung
Straußweg 17, 70184 Stuttgart
Literatur im Internet:
http://www.aerzteblatt.de/lit3317

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