.Vorab mal zur Info Alles ist erlaubt, was nicht durch das Gesetz verboten ist. (Tout ce que la loi ne defend pas est permis.) Wenn Du der Regierung erlaubst, das Gesetz wegen eines Notfalls zu brechen, wird es immer einen Notfall erschaffen, um das Gesetz zu brechen. Regelungen zum Staatsnotstand in Deutschland. Dieser nationale Notstand kann jede Form annehmen, für jeden Zweck manipuliert und zur Rechtfertigung jedes Endziels verwendet werde. Dabei spielt es keine Rolle, welcher Art die Krise sein könnte – Unruhen, nationale Notfälle, „unvorhergesehener wirtschaftlicher Zusammenbruch, Enteignung von Immobilien, Verlust einer funktionierenden politischen und rechtlichen Ordnung, gezielter innerstaatlicher Widerstand oder Aufstand, weit verbreitete Notfälle im Bereich der öffentlichen Gesundheit und katastrophale Natur- und Naturkatastrophen“ Klimawandel. menschliche Katastrophen“aktuelle Kriegstreiberei – solange es der Regierung erlaubt, alle Arten von Regierungstyrannei im Namen der sogenannten nationalen Sicherheit zu rechtfertigen. Machthungrig, gesetzlos und unerschütterlich im Streben nach autoritären Befugnissen gibt die Regierung diese Befugnisse nicht freiwillig auf, sobald sie sie erlangt, nutzt und unweigerlich missbraucht. weiterlesen
Es ist gar nicht so einfach „die Fackel der Wahrheit“ durch ein Gedränge von indoktrinierten Schafschafe zu tragen, ohne jemandem den Bart zu versengen.Die unaufhörlich wachsende Zahl von Bürokraten muss tagtäglich „nachweisen”, dass sie tief genug in dem Analgang der korrupten und volksfeindlichen Politik stecken und ihre Daseinsberechtigung hat. Dies führt schließlich immer zu einer Flut von schwachsinnigen Regeln und Vorschriften in einem Land, speziell Deutschland. „Der krebsartig immer weiter ausufernde Gesetzes-, Paragraphen- und Verordnungswahnsinn ist nicht das Resultat von Notwendigkeit, sondern von Beschäftigungs-Notwendigkeit politischer und bürokratischer Zwangs- und Gewaltfaschisten.” … Weiterlesen
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Sie steigt und steigt und steigt.
Die Kommunen erhöhen weiter kräftig die Grundsteuer – und Eigentümer und Mieter müssen sie bezahlen. Eine BILD-Umfrage in den Bundesländern ergibt:
Zum Teil hat jede 4. Kommune 2023 die sogenannte Grundsteuer B (für bewohnte Gebäude) angehoben.
Ab 01.01.2024 gültige Kostensteigerungen:
🔺Bürgergeld steigt um 12%
🔺Kindergeld steigt von 250 Euro auf 292 Euro.
🔺Pflegegeld bis zu 45 Euro mehr (je Nach Stufe)
🔺MwSt. für Gas von 7 auf 19%
🔺MwSt. für Fernwärme von 7 auf 19%
🔺MwSt. für Gastronomie von 7 auf 19%
🔺Plastiksteuer
🔺Krankenkassenzusatzbeitrag wird erhöht
🔺Trink- und Abwasserkosten steigen
🔺CO2 Steuer wird erhöht
🔺Strompreis steigt
🔺Netzentgelt steigt
🔺LKW Maut ist bereits gestiegen
🔺Heizungsgesetz greift (Heizungen müssen mindestens 65 Prozent aus erneuerbaren Energien erzeugen)
🔺Pfand bei Milchgetränken in Plastikpflaschen
🔺Subventionen (E Auto, Agrardiesel,..) sind entfallen
🔺Erhöhung der Grundsteuer in den meisten Kommunen
🔺Beitragserhöhung zahlreicher Versicherer (Hausrat Wohngebäude etc)
🔺Elektronischer Reisepass ersetzt Kinderreisepass
🔺Mindestlohn steigt auf 12,41 Euro
🔺Steuerfreibetrag steigt
🔺Mindesausbildungsvergütung von 649 Euro gesetzlich
🔺E-Rezept wird eingeführt und ist Pflicht
Situationsaktualisierung 28.09.2023 Der Entwurf zur Novelle des Gebäudeenergiegesetzes (GEG) ist nun von der ReGIERung beschlossen worden. Für Hausbesitzer stehen im kommenden Jahr daher zahlreiche bürokratische und vor allem finanzielle “Herausforderungen” an. Sie finden sich verteilt im 173 Seiten umfassenden GEG-Entwurfstext. Es läuft alles nach dem Jean-Claude Juncker Suffkopf-Prinzip der Anfangskraft „Wir beschließen etwas, stellen das dann in den Raum und warten einige Zeit ab, was passiert. Wenn es dann kein großes Geschrei gibt und keine Aufstände, weil die meisten gar nicht begreifen, was da beschlossen wurde, dann machen wir weiter – Schritt für Schritt, bis es kein Zurück mehr gibt.“ Was dann folgt, könnt ihr in etliche Beiträge auf meinem Blog Germanenerz lesen. Man soll mir ja nicht Nachsagen können, ich hätte Euch nicht rechtzeitig gewarnt.
Ab Januar 2024 sollen neue Regelungen gelten, die Hausbesitzer kennen sollten. Denn die Neuerungen im Gebäudeenergiegesetz betreffen nicht nur die Heizungen.
![](https://germanenherz.wordpress.com/wp-content/uploads/2023/07/ca-200-000-euronen.jpg?w=185&h=300)
Wörtlich sprach Habeck:
„In den am schlechtesten sanierten Gebäuden wohnen eben auch die ärmsten Menschen. Wenn da nicht nur eine Wärmepumpe für 20 000 Euro installiert wird, sondern auch die komplette energetische Sanierung auf ein deutlich höheres Niveau gefordert wird, dann reden wir von 200 000 Euro.“
Der Entwurf zur Novelle des Gebäudeenergiegesetzes (GEG) ist beschlossen. Im Kern geht es bei der Novelle des Gebäudeenergiegesetzes (GEG, BT-Drucksache 20/6875, PDF) darum, dass nur noch solche Heizsysteme in Häuser neu eingebaut werden dürfen, deren Betrieb zu mindestens 65 Prozent mit erneuerbaren Energien erfolgt. Im Wesentlichen sind es Wärmepumpen, die diese Vorgabe erfüllen. Die neuen Vorschriften sollen für die meisten Gebäude allerdings später gelten als zunächst geplant. Erst ab 2045 dürfen überhaupt keine Öl- oder Gasheizungen mehr betrieben werden. Im Zuge des GEG werden von den Kosten der Zwangssanierung bis zu 3 Euro pro qm auf die Mieter umgelegt. Bei 100 qm macht das 3.600 Euro Mieterhöhung im Jahr. Der „Wohnungsmarkt fährt mit Vollgas gegen die Wand“ und die „historische Vernichtung von Kleinvermögen“ ist in vollem Gange.(Sollte mein Vermieter diese Vorgaben der reGIERenden umsetzen wollen, wäre das für mich, die Fahrkarte in die Obdachlosigkeit zu bekommen)
Es gibt jedoch noch weitere Pflichten, die die Bundesregierung den Eigentümern mit der Novelle auferlegt hat. Welche das sind, erfahren Sie in diesem Artikel.
Bußgeldvorschriften wurden verschärft
Im GEG wurden die Bußgeldvorschriften (§ 108 GEG) angepasst beziehungsweise erweitert, die bei einem Verstoß gegen das GEG gelten. So soll ab 2024 eine Geldstrafe möglich sein, wenn gegen folgende Punkte verstoßen wird:
Künftig soll eine Betriebsprüfung der Wärmepumpe verpflichtend sein. (§ 60a GEG)
Die Heizungsüberprüfung einer Heizungsanlage muss erfolgen – und das auch rechtzeitig. (§ 60b GEG)
Optimierungsmaßnahmen müssen – ebenfalls rechtzeitig – durchgeführt werden. (§ 60a GEG)
Der hydraulische Abgleich des Heizungssystems ist bei Häusern mit mehr als sechs Wohnungen verpflichtend. (§ 60c GEG)
Zuvor wurden diese Punkte nicht in der Bußgeldvorschrift explizit aufgezählt. Der Höchstbetrag bei einem Verstoß gegen die Vorschriften beträgt 5.000 Euro.
Neue Anforderungen an Rohrleitungen und Armaturen
Die Bundesregierung hat in der Novelle zum GEG weiterhin die Anforderungen an Rohrleitungen und Armaturen verschärft. Genauer: an die Wärmedämmung. Diese Änderungen gelten sowohl für Neubauten als auch für Sanierungen, also wenn Rohre und/oder Armaturen ersetzt werden müssen.
Die Isolierung bei Rohren für Warmwasser oder Heizwasser sollten so gut sein, dass die Oberflächentemperatur des Rohrs oder der Leitung im Durchschnitt nur noch 40 Grad Celsius betragen darf. Freiliegende Rohre sind demnach nicht mehr gestattet. Sie müssen entweder gedämmt werden oder aus einem Material bestehen, das eine niedrige Wärmeleitfähigkeit besitzt.
Und auch die Isolierung bei Raumlufttechnik- und Klimakältesystemen – beispielsweise Lüftungsanlagen – sollte so gut sein, dass eine Oberflächentemperatur um das Rohr oder die Leitung herum von zehn Grad Celsius eingehalten wird.
Darüber hinaus haben sich die Anforderungen an die Leitungen für die Raumlufttechnik- und Klimakältesysteme geändert. Sie müssen nun ebenfalls mit einer Dämmschicht versehen werden. Wie dick diese mindestens sein muss, können Sie der Anlage 8 zu den §§ 69f GEG entnehmen.
Verbot von Öl- und Gasheizungen
Der bekannteste Beschluss der Bundesregierung ist das Verbot von Öl- und Gasheizungen ab 2024. Das bedeutet nicht, dass Besitzer diese Heizsysteme im Januar 2024 nicht mehr betreiben dürfen und bis dahin ausgetauscht haben müssen. Das Gesetz verbietet eher den Einbau neuer Öl- beziehungsweise Gas-Konstanttemperaturkessel, Kohleöfen und allgemein Heizsysteme, die mit fossilen Brennstoffen betrieben werden.
Ist in der Immobilie ein Heizsystem vorhanden, das fossile Brennstoffe nutzt, so kann es bis zum 31.12.2044 weiter genutzt werden. Selbst Reparaturen gestattet das Gesetz bis zu dem Zeitpunkt.
Wird jedoch ab Januar 2024 die Heizung ausgetauscht oder eine neue installiert, so muss sie zu mindestens 65 Prozent mit erneuerbaren Energien betrieben werden. Welche Heizungen Sie ab Januar 2024 in Ihre Immobilien installieren lassen dürfen, erfahren Sie in diesem Artikel. Dort ebenfalls aufgelistet sind die Zuschüsse, die Sie für den Heizungstausch oder die neue Heizung erhalten.
Die Regelung gilt für Neubauten, Bestandsgebäude, Wohnhäuser und Nichtwohngebäude.
Immer wieder Konflikte: Sollte ich Bettlern Geld geben?
Isolationsmaterial: Dämmstoffe im Vergleich: Welcher ist der beste?
Öl- und Gasheizung raus, Förderung rein: Klimabonus: Wofür Sie jetzt Geld bekommen
Mieterhöhung durch Wärmepumpen
Was Mieter in dem Zusammenhang noch wissen sollten: Tauscht der Vermieter die alte Heizung gegen eine Wärmepumpe aus, so ist eine Mieterhöhung gerechtfertigt (§ 71o GEG). Denn dabei handelt es sich laut Gesetz um eine Modernisierungsmaßnahme. Wichtig ist, dass die Jahresarbeitszahl der Wärmepumpe über 2,5 liegt, heißt es.
Ergänzend
Die nächste Schikane zur Enteignung der Immobilien – Die Zwangssanierung Pflicht EU Green Deal: Dekarbonisierung und Enteignung? EU-Parlament stimmt für umstrittene „Klimasanierung“ von Wohngebäude. Die EU hat offizielle Pläne im Rahmen des „GREEN DEALS“ vorgelegt, die alle 240 Millionen Häuser in der EU betreffen! in diesem Beitrag zeige ich, worauf man … Weiterlesen
Mafiastrukturen im NGO BRD System Der nächste Skandal bei Habeck bahnt sich an. Die zweigen sich die Steuergelder für ihre eigenen Firmenbeteiligungen ab. Philipp unterstützt Firmen durch stille Einlagen, Kredite und offene Beteiligungen. Um welche Firmen es sich handelt, dazu schweigt er. Der sich … Weiterlesen
Bargeldabschaffung und Immobilienraub unter dem Deckmantel des Sanktionsdurchsetzungsgesetz Bundesfinanzministerium legt neues Enteignungsgesetz vor. Das Enteignungsgesetz wird als Gesetz zur Bekämpfung der Vermögensverschleierung getarnt. Verdächtig macht sich, wer Vermögen im Wert von mehr als 100.00 Euro besitzt, also auch Immobilien, Autos, Wertdepots, Firmen, Schmuck etc. Es beinhaltet auch eine Beweislastumkehr, d.h. der Beschuldigte muss nachweisen, wie er das Vermögen erworben hat – unabhängig von einem eingeleiteten Strafverfahren!
Bestimmte Länder werden als geographische Risikogebiete definiert, um noch leichter enteignen zu können, wenn man dort Vermögenswerte hat oder von dort nach Deutschland transferiert.
Dazu gehören nicht nur Schurkenstaaten, sondern auch Länder wie die VAE, Karibische Inseln, China, Türkei, Russland, Zypern, Malta. Die Länderliste wird von der EU regelmäßig nach Belieben erweitert.
Insgesamt gibt es 30 willkürliche Kriterien im geplanten Gesetz. Wieder reicht der Verdacht des Staates. Handfeste Beweise oder Strafverfahren sind nicht mehr nötig, um Vermögen zu konfiszieren!
Wer also das kleine Einfamilienhaus von der Oma erbt, gerät schnell unter Generalverdacht und wird im schlimmsten Fall vom übergriffigen Staat ausgenommen wie die berühmte Weihnachtsgans.
Natürlich sorgt man auf diese Weise auch für unterwürfige Bürger, die mit Kritik an der Regierung eher sparsam umgehen. Das kann man mit Fug und Recht einen wirklich großen Wurf der Ampel nennen!
Ein Silberstreif am Horizont:
Selbst die Gewerkschaft der Polizei kritisiert den Entwurf als untauglich zur Bekämpfung der Finanzkriminalität.
Die Büchse der Pandora ist geöffnet!
Sie legen uns die gesetzliche Grundlage zur Enteignung und nicht zur Bekämpfung der Finanzkriminalität vor. Das sollte jedem klar sein.
Das Bundeskabinett hat den Entwurf des Zweiten Sanktionsdurchsetzungsgesetzes (SDG II) verabschiedet. Im Zuge des Kampfs gegen Geldwäsche sollen Grundbuchämter Daten von Eigentümern und Flurstücken an das Transparenzregister melden, beim Immobilienkauf ist ein Bargeldverbot geplant. Die Bundesregierung hat am 26.10.2022 den Entwurf … Weiterlesen
Nachtrag zum Thema lastenausgleichsgesetz 2024 und was nebenbei noch beschlossen wurde Moin Moin ihr lieben. Das kommende Szenario, habe ich meinem Vermieter in Bad Bramstedt schon vor 12 Jahren vorausgesagt. Es möge anschliessend keiner sagen, er hätte nichts gewusst. An alle Vermieter, Hausbesitzer, Gastwirte, Hotelbesitzer, Selbständige und Unternehmer! Mikrozensus sendet euch … Weiterlesen
Situationsaktualisierung 28.07.2023Mir ist Heute eine Information zu Ohren gekommen, die mir den Anlass gab, dass ich mir ein Schmunzeln nicht verkneifen konnte
Es war eine Bestätigung meiner rechtswissenschaftlichen Analyse bzw. Arbeit zum Thema: Eigentümer und Besitzer einer Immobilie in der BRDAnlass der Analyse/Arbeit war unteranderem, die Vorgabe der EU zur Zwangssanierungspflicht der Immobilien und das Thema Lastenausgleichgesetz ab 01/2024
Ich habe daraufhin einige Dokumente erstellt, die Immobilienbesitzer von diesen Vorgaben befreien bzw. Freistellen können.
Ein Bekannter von mir H.v.S., hat ein Haus Baujahr 1904 mit Braunkohle Ofen zum Heizen (Ein typischer Kandidat für die EU Vorgabe zur Zwangssanierungspflicht) und das Haus steht auf einem ca. 1700qm Grundstück was er ab Heute, Dank der erstellten Dokumente, seinen Besitz und Eigentum nennen darf. Er Ist nun in Besitz einer Beglaubigung durch eine internationale Postille „Flurstück Eigentumsnachweis gesiegeltes Dokument mit nasser Unterschrift“ von Ministerium für Inneres, Kommunales, Wohnen der Besitzer und Eigentümer seines Grund und Boden bzw. Anwesens
Die gesamte Prozedur des kompetenten Schriftwechsels mit den Behörden, hat nur vier Wochen gedauert.
Ergänzend sei noch erwähnt: Ihr zahlt Grundsteuer weil es nicht euer Eigentum ist.
Der Besitz und Eigentumsnachweis einer Immobilie, besteht immer aus zwei miteinander Gesiegelten Dokumenten. Seite 1) Den Flurstück Eigentumsnachweis und Seite 2) Die Apostille
Hat jeder ein eigenes Stückchen Land ohne Großkonzerne im Rücken wird sich vieles verändern. Dazu aber musst du dir klar werden das du kein PERSONAL einer Besatzung mehr sein willst.
Abschließend noch entpersonalisieren und die Vertragsbedingungen und Wirtschaftsvorgaben mit den Verwaltungsbehörden Kündigen und frei ist der Mensch
Ergänzend: Warum die Depersonalisierung so wichtig ist
Der Mensch hat Rechte, die Person ist rechtlos!
Vielen Menschen (richtig, wir sind Mensch und keine Person) ist der Unterschied nicht bewußt, aber es ist elementar wichtig! Menschen sind geistig- beseelte Wesen und Personen sind eine Maske (lat. Persona) die juristisch in öffentlich rechtliche, natürliche und juristische Personen unterschieden werden aber im Grunde alle nur Personen sind.
Als PERSONAL folgt man einer Sekte die dich mit Illusion von Freiheit Rechtsstaatlichkeit etc gefangen halten will wobei als PERSONAL niemand Menschenrechte Eigentumsrechte und Unabhängigkeit hat
Es geht nur um den Mut sich von PERSONAL sein zu lösen, das ist alles was jeder tun muss um Frei zu sein.
Und das mit dem PERSONAL ist das was die ganze Welt nicht versteht das sie alle durch PERSONAL sein entrechtet wurden und des Landes beraubt wurden.
Das Land wurde Eigentum einer FIrma und die Menschen ebenfalls.
Gem. § 1 BGB (Bürgerliches Gesetzbuch) erfolgt die Rechtfähigkeit des Menschen mit der Geburt. Wir werden somit mit allen Menschenrechten geboren, aber mit der Anmeldung des Kindes und der Ausstellung der Geburtsurkunde haben Vater und Mutter das Kind zur Person und damit rechtlos gemacht . Das wissen Vater und Mutter selbstverständlich nicht, denn das sagt man ihnen nicht.
Sobald die die Geburtsurkunde vorliegt wird nicht mehr vom Menschen gesprochen, wie in § 1 BGB , sondern von der Person des Kindes, siehe § 11 BGB. Mensch = alle Menschenrechte. Person = rechtlos.
Gem. Art. 10 EGBGB hat der Staat (kann nur das Deutsche Reich 1871-1918 sein, da die BRD 1949 von den Besatzungsmächten gegründet wurde und die können keinen Staat auf besetztem Gebiet gründen – siehe auch Art. 133 GG) nun das Recht an dem Namen des Kindes, daher steht später (ab 16 Jahre) im Personalausweis und im Reisepass auch NAME statt Familienname, obwohl § 5 Personalausweisgesetz den Familiennamen vorschreibt. Ein Schelm, der Böeses dabei denkt, aber genauso ist es. Als Person, richtig juristische Person, werden wir zur Sache und rechtlos gemacht (siehe hierzu § 28 Personalausweisverordnung). Mit der Beantragung des Personalausweises, den man angeblich beantragen muss (stimmt nicht, man muss gem. der Anweisung der alliierten Besatzungsmächten nur einen Ausweis haben, somit reicht ein Reisepass, der übrigens auch wieder im März 2017 geändert wurde). In § 17 HGB erfährt man, dass das Unternehmen des Kaufmanns der NAME ist, also die juristische Person.
Mit der Beantragung des Personalausweises stimmt man seiner Rechtlosigkeit weiter zu, indem man sich der freiwilligen Gerichtsbarkeit unterwirft, d.h. der Richter/die Richterin kann im Grunde das Gesetz so auslegen, dass es für eine Verurteilung paßt, auch wenn man Beweisanträge vorlegen kann, dass die Unschuld oder die Schuld des Beklagten beweist. Auf Grund dessen, dass Sie der freiwilligen Gerichtbarkeit (Gesetz über die Angelegenheiten der freiwilligen Gerichtsbarkeit – FGG) mit Ihrer Unterschrift am Display (unterschreiben Sie niemals am Display) zugestimmt haben, können die Richter/innen mit Ihnen machen, was Sie wollen. Daher erkennen Sie niemals die Person (Vorname, Name) an, sondern sagen sie immer, dass Sie der Mensch „Ihr Vorname aus der Familie Ihr Nachname“ sind. Lassen Sie sich auch niemals auf den Sachverhalt ein und diskutieren Sie niemals mit dem Richter/der Richterin, da die Richter/innen dies sofort als Verhandlung werten. Wiederholen Sie nur, dass Sie der Mensch (siehe oben) sind und nicht die Treuhänderschaft oder die Haftung für die Person übernehmen, da gem. Art. 10 EGBGB der Staat das Recht an dem Namen hat, Sie aber nur der Begünstigte sind, z.B. an dem Auto der Person, denn Sie haben es ja schließlich bezahlt.
Die juristische Person per Antrag:
Mit der Vollendung des 16. Lebensjahres „muss“ man einen Ausweis (Personalausweis) beantragen (Ausweispflicht), sagt Ihnen (fast) jeder Mitarbeiter des Einwohnermeldeamtes. Das stimmt nicht, wie oben bereits erwähnt. Früher, also vor der Nazi-Diktatur beantragte man übrigens einen Personenausweis, denn er sollte ja die Person ausweisen und nicht das Personal. Die Änderung von Personenausweis in Personalausweis wurde in der Nazi-Diktatur Adolf Hitler mit der Änderung des §1 RuStAG zum 05. Feb. 1934 vollzogen. Gleichzeitig wurde die Bundesstaaten-Staatsangehörigkeit, z.B. Königreich Sachsen, Königreich Bayern, Königreich Preußen, etc. in Staatsangehörigkeit „deutsch“ umgewandelt. Die Anwendung von nationalsozialistischem Recht wurde zwar durch das Militärregierungsgesetz für Deutschland, auch SHAEF-Gesetz genannt, unter Strafe verboten, aber es wird immer noch angewandt. So wie viele andere Gesetze der Nazi-Diktatur.
Als juristische Person ohne Eigentumsrechte?
Welche Eigentumsrechte hat man? Ist mein Kfz mein Eigentum oder mein Besitz. Bin ich Immobilieneigentümer oder nur Immobilienbesitzer? Beim Kfz ist es eindeutig, denn dort steht auf der 1. Seite des Fahrzeugscheins (Zulassungsbescheinigung Teil 1) ganz unten sehr klein geschrieben unter dem Punkt C.4c: „Der Inhaber der Zulassungsbescheinigung wird nicht als Eigentümer des Fahrzeugs ausgewiesen“. Diese europäische Richtlinie 2003/127/EG der Kommission vom 23. Dez. 2003 heißt jedoch ganz anders, nämlich: „Der Inhaber der Zulassungsbescheinigung wird nicht als Halter des Fahrzeugs ausgewiesen“. Warum ist das bei uns in Deutschland anders? Ganz einfach, da wir als juristische Personen Sachen sind, können wir keine Eigentumsrechte haben, sondern nur Besitzrechte, da wir die Verfügungsgewalt haben. Kann eine Person somit Eigentumsrechte an einer Immobilie haben? Wie sollte das möglich sein? Wir werden vom „Behörden-Personal“ getäuscht, aber oftmals haben die selber keine Ahnung.
Wohnrecht (Nießbrauch) ist bei Zwangsversteigerung weg:
Ein Paradebeispiel für die Rechtlosigkeit der Person = juristischen Person ist das Nießbrauchrecht. Haben die Eltern die Immobilie den Kinder oder Dritten übertragen und sich ein lebenslanges Wohnrecht oder den Nießbrauch in Form der Mieteinnahmen bis zum Lebensende zu sichern, so ist dieses Nießbrauchrecht gem. § 1059 BGB nicht übertragbar. Es kann aber freiwillig vom Nießbrauchinhaber übertragen werden, jedoch nicht per Zwang.
Jetzt kommt der Hammer: Bei juristischen Personen (jede Person mit Personalausweis) kann gem. § 1059a BGB dieses Nießbrauchrecht bei einer Zwangsversteigerung an den neue Besitzer übertragen werden. Sicher ist nur der Mensch vor solchen Machenschaften, also sollte man schleunigst seinen Personalausweis abgeben (der macht jeden rechtlos) und sich per Willenserklärung als Mensch, Mann oder Weib, lebend aus Fleisch und Blut, erklären. Die Lebenderklärung geht aus dem römischen Recht (von dem man 7 Jahre nichts hörte, galt als tot und verlor sein Eigentum) hervor, das hier auch einmal galt und anscheinend noch gilt, denn es wird von den Herrschern oder Besatzern vermutlich auf uns angewandt wird.
Nehmen Sie sich ein bißchen Zeit und prüfen Sie die genannten Paragrafen. Für Immobilienbesitzer empfiehlt sich das obigeThema „Bodenrechte“ zu schauen.
Sollte jemand meiner Leserschaft den Drang verspüren, auch den Besitz und Eigentumsnachweis für seine Immobilie haben zu wollen und Hilfe bei der Depersonalisierung benötigen. Gegen eine Aufwandsentschädigung, würde ich den Schriftwechsel mit den Behörden für euch übernehmen.