Vorbereitungen auf die neuen Regelungen und Pflichten für Eigentümer und Besitzer von Immobilien in der BRD und Information zur Freistellung der neuen Regelungen und Info. zur Depersonalisierung

.Vorab mal zur Info Alles ist erlaubt, was nicht durch das Gesetz verboten ist. (Tout ce que la loi ne defend pas est permis.)  Wenn Du der Regierung erlaubst, das Gesetz wegen eines Notfalls zu brechen, wird es immer einen Notfall erschaffen, um das Gesetz zu brechen. Regelungen zum Staatsnotstand in Deutschland. Dieser nationale Notstand kann jede Form annehmen, für jeden Zweck manipuliert und zur Rechtfertigung jedes Endziels verwendet werde. Dabei spielt es keine Rolle, welcher Art die Krise sein könnte – Unruhen, nationale Notfälle, „unvorhergesehener wirtschaftlicher Zusammenbruch, Enteignung von Immobilien, Verlust einer funktionierenden politischen und rechtlichen Ordnung, gezielter innerstaatlicher Widerstand oder Aufstand,  weit verbreitete Notfälle im Bereich der öffentlichen Gesundheit und katastrophale Natur- und Naturkatastrophen“ Klimawandel. menschliche Katastrophen“aktuelle Kriegstreiberei – solange es der Regierung erlaubt, alle Arten von Regierungstyrannei im Namen der sogenannten nationalen Sicherheit zu rechtfertigen. Machthungrig, gesetzlos und unerschütterlich im Streben nach autoritären Befugnissen gibt die Regierung diese Befugnisse nicht freiwillig auf, sobald sie sie erlangt, nutzt und unweigerlich missbraucht. weiterlesenEs ist gar nicht so einfach „die Fackel der Wahrheit“ durch ein Gedränge von indoktrinierten Schafschafe zu tragen, ohne jemandem den Bart zu versengen.Die unaufhörlich wachsende Zahl von Bürokraten muss tagtäglich „nachweisen”, dass sie tief genug in dem Analgang der korrupten und volksfeindlichen Politik stecken und ihre Daseinsberechtigung hat. Dies führt schließlich immer zu einer Flut von schwachsinnigen Regeln und Vorschriften in einem Land, speziell Deutschland. „Der krebsartig immer weiter ausufernde Gesetzes-, Paragraphen- und Verordnungswahnsinn ist nicht das Resultat von Notwendigkeit, sondern von Beschäftigungs-Notwendigkeit politischer und bürokratischer Zwangs- und Gewaltfaschisten.” … Weiterlesen

Sie steigt und steigt und steigt.
Die Kommunen erhöhen weiter kräftig die Grundsteuer – und Eigentümer und Mieter müssen sie bezahlen. Eine BILD-Umfrage in den Bundesländern ergibt:
Zum Teil hat jede 4. Kommune 2023 die sogenannte Grundsteuer B (für bewohnte Gebäude) angehoben.

Ab 01.01.2024 gültige Kostensteigerungen:
🔺Bürgergeld steigt um 12%
🔺Kindergeld steigt von 250 Euro auf 292 Euro.
🔺Pflegegeld bis zu 45 Euro mehr (je Nach Stufe)
🔺MwSt. für Gas von 7 auf 19%
🔺MwSt. für Fernwärme von 7 auf 19%
🔺MwSt. für Gastronomie von 7 auf 19%
🔺Plastiksteuer
🔺Krankenkassenzusatzbeitrag wird erhöht
🔺Trink- und Abwasserkosten steigen
🔺CO2 Steuer wird erhöht
🔺Strompreis steigt
🔺Netzentgelt steigt
🔺LKW Maut ist bereits gestiegen
🔺Heizungsgesetz greift (Heizungen müssen mindestens 65 Prozent aus erneuerbaren Energien erzeugen)
🔺Pfand bei Milchgetränken in Plastikpflaschen
🔺Subventionen (E Auto, Agrardiesel,..) sind entfallen
🔺Erhöhung der Grundsteuer in den meisten Kommunen
🔺Beitragserhöhung zahlreicher Versicherer (Hausrat Wohngebäude etc)
🔺Elektronischer Reisepass ersetzt Kinderreisepass
🔺Mindestlohn steigt auf 12,41 Euro
🔺Steuerfreibetrag steigt
🔺Mindesausbildungsvergütung von 649 Euro gesetzlich
🔺E-Rezept wird eingeführt und ist Pflicht

Situationsaktualisierung 28.09.2023 Der Entwurf zur Novelle des Gebäudeenergiegesetzes (GEG) ist nun von der ReGIERung beschlossen worden. Für Hausbesitzer stehen im kommenden Jahr daher zahlreiche bürokratische und vor allem finanzielle “Herausforderungen” an. Sie finden sich verteilt im 173 Seiten umfassenden GEG-Entwurfstext. Es läuft alles nach dem Jean-Claude Juncker Suffkopf-Prinzip der Anfangskraft „Wir beschließen etwas, stellen das dann in den Raum und warten einige Zeit ab, was passiert. Wenn es dann kein großes Geschrei gibt und keine Aufstände, weil die meisten gar nicht begreifen, was da beschlossen wurde, dann machen wir weiter – Schritt für Schritt, bis es kein Zurück mehr gibt.“ Was dann folgt, könnt ihr in etliche Beiträge auf meinem Blog Germanenerz lesen. Man soll mir ja nicht Nachsagen können, ich hätte Euch nicht rechtzeitig gewarnt.

Ab Januar 2024 sollen neue Regelungen gelten, die Hausbesitzer kennen sollten. Denn die Neuerungen im Gebäudeenergiegesetz betreffen nicht nur die Heizungen.

Wörtlich sprach Habeck:
„In den am schlechtesten sanierten Gebäuden wohnen eben auch die ärmsten Menschen. Wenn da nicht nur eine Wärmepumpe für 20 000 Euro installiert wird, sondern auch die komplette energetische Sanierung auf ein deutlich höheres Niveau gefordert wird, dann reden wir von 200 000 Euro.“

Der Entwurf zur Novelle des Gebäudeenergiegesetzes (GEG) ist beschlossen. Im Kern geht es bei der Novelle des Gebäudeenergiegesetzes (GEG, BT-Drucksache 20/6875, PDF) darum, dass nur noch solche Heizsysteme in Häuser neu eingebaut werden dürfen, deren Betrieb zu mindestens 65 Prozent mit erneuerbaren Energien erfolgt. Im Wesentlichen sind es Wärmepumpen, die diese Vorgabe erfüllen. Die neuen Vorschriften sollen für die meisten Gebäude allerdings später gelten als zunächst geplant. Erst ab 2045 dürfen überhaupt keine Öl- oder Gasheizungen mehr betrieben werden. Im Zuge des GEG werden von den Kosten der Zwangssanierung bis zu 3 Euro pro qm auf die Mieter umgelegt. Bei 100 qm macht das 3.600 Euro Mieterhöhung im Jahr. Der „Wohnungsmarkt fährt mit Vollgas gegen die Wand“ und die „historische Vernichtung von Kleinvermögen“ ist in vollem Gange.(Sollte mein Vermieter diese Vorgaben der reGIERenden umsetzen wollen, wäre das für mich, die Fahrkarte in die Obdachlosigkeit zu bekommen)

Es gibt jedoch noch weitere Pflichten, die die Bundesregierung den Eigentümern mit der Novelle auferlegt hat. Welche das sind, erfahren Sie in diesem Artikel.
Bußgeldvorschriften wurden verschärft

Im GEG wurden die Bußgeldvorschriften (§ 108 GEG) angepasst beziehungsweise erweitert, die bei einem Verstoß gegen das GEG gelten. So soll ab 2024 eine Geldstrafe möglich sein, wenn gegen folgende Punkte verstoßen wird:

Künftig soll eine Betriebsprüfung der Wärmepumpe verpflichtend sein. (§ 60a GEG)
Die Heizungsüberprüfung einer Heizungsanlage muss erfolgen – und das auch rechtzeitig. (§ 60b GEG)
Optimierungsmaßnahmen müssen – ebenfalls rechtzeitig – durchgeführt werden. (§ 60a GEG)
Der hydraulische Abgleich des Heizungssystems ist bei Häusern mit mehr als sechs Wohnungen verpflichtend. (§ 60c GEG)

Zuvor wurden diese Punkte nicht in der Bußgeldvorschrift explizit aufgezählt. Der Höchstbetrag bei einem Verstoß gegen die Vorschriften beträgt 5.000 Euro.
Neue Anforderungen an Rohrleitungen und Armaturen

Die Bundesregierung hat in der Novelle zum GEG weiterhin die Anforderungen an Rohrleitungen und Armaturen verschärft. Genauer: an die Wärmedämmung. Diese Änderungen gelten sowohl für Neubauten als auch für Sanierungen, also wenn Rohre und/oder Armaturen ersetzt werden müssen.

Die Isolierung bei Rohren für Warmwasser oder Heizwasser sollten so gut sein, dass die Oberflächentemperatur des Rohrs oder der Leitung im Durchschnitt nur noch 40 Grad Celsius betragen darf. Freiliegende Rohre sind demnach nicht mehr gestattet. Sie müssen entweder gedämmt werden oder aus einem Material bestehen, das eine niedrige Wärmeleitfähigkeit besitzt.
Und auch die Isolierung bei Raumlufttechnik- und Klimakältesystemen – beispielsweise Lüftungsanlagen – sollte so gut sein, dass eine Oberflächentemperatur um das Rohr oder die Leitung herum von zehn Grad Celsius eingehalten wird.
Darüber hinaus haben sich die Anforderungen an die Leitungen für die Raumlufttechnik- und Klimakältesysteme geändert. Sie müssen nun ebenfalls mit einer Dämmschicht versehen werden. Wie dick diese mindestens sein muss, können Sie der Anlage 8 zu den §§ 69f GEG entnehmen.

Verbot von Öl- und Gasheizungen

Der bekannteste Beschluss der Bundesregierung ist das Verbot von Öl- und Gasheizungen ab 2024. Das bedeutet nicht, dass Besitzer diese Heizsysteme im Januar 2024 nicht mehr betreiben dürfen und bis dahin ausgetauscht haben müssen. Das Gesetz verbietet eher den Einbau neuer Öl- beziehungsweise Gas-Konstanttemperaturkessel, Kohleöfen und allgemein Heizsysteme, die mit fossilen Brennstoffen betrieben werden.

Ist in der Immobilie ein Heizsystem vorhanden, das fossile Brennstoffe nutzt, so kann es bis zum 31.12.2044 weiter genutzt werden. Selbst Reparaturen gestattet das Gesetz bis zu dem Zeitpunkt.

Wird jedoch ab Januar 2024 die Heizung ausgetauscht oder eine neue installiert, so muss sie zu mindestens 65 Prozent mit erneuerbaren Energien betrieben werden. Welche Heizungen Sie ab Januar 2024 in Ihre Immobilien installieren lassen dürfen, erfahren Sie in diesem Artikel. Dort ebenfalls aufgelistet sind die Zuschüsse, die Sie für den Heizungstausch oder die neue Heizung erhalten.

Die Regelung gilt für Neubauten, Bestandsgebäude, Wohnhäuser und Nichtwohngebäude.

Immer wieder Konflikte: Sollte ich Bettlern Geld geben?
Isolationsmaterial: Dämmstoffe im Vergleich: Welcher ist der beste?
Öl- und Gasheizung raus, Förderung rein: Klimabonus: Wofür Sie jetzt Geld bekommen

Mieterhöhung durch Wärmepumpen

Was Mieter in dem Zusammenhang noch wissen sollten: Tauscht der Vermieter die alte Heizung gegen eine Wärmepumpe aus, so ist eine Mieterhöhung gerechtfertigt (§ 71o GEG). Denn dabei handelt es sich laut Gesetz um eine Modernisierungsmaßnahme. Wichtig ist, dass die Jahresarbeitszahl der Wärmepumpe über 2,5 liegt, heißt es.

Ergänzend

Die nächste Schikane zur Enteignung der Immobilien – Die Zwangssanierung Pflicht EU Green Deal: Dekarbonisierung und Enteignung? EU-Parlament stimmt für umstrittene „Klimasanierung“ von Wohngebäude. Die EU hat offizielle Pläne im Rahmen des „GREEN DEALS“ vorgelegt, die alle 240 Millionen Häuser in der EU betreffen! in diesem Beitrag zeige ich, worauf man … Weiterlesen

Mafiastrukturen im NGO BRD System Der nächste Skandal bei Habeck bahnt sich an. Die zweigen sich die Steuergelder für ihre eigenen Firmenbeteiligungen ab. Philipp unterstützt Firmen durch stille Einlagen, Kredite und offene Beteiligungen. Um welche Firmen es sich handelt, dazu schweigt er. Der sich … Weiterlesen

Bargeldabschaffung und Immobilienraub unter dem Deckmantel des Sanktionsdurchsetzungsgesetz Bundesfinanzministerium legt neues Enteignungsgesetz vor. Das Enteignungsgesetz wird als Gesetz zur Bekämpfung der Vermögensverschleierung getarnt. Verdächtig macht sich, wer Vermögen im Wert von mehr als 100.00 Euro besitzt, also auch Immobilien, Autos, Wertdepots, Firmen, Schmuck etc. Es beinhaltet auch eine Beweislastumkehr, d.h. der Beschuldigte muss nachweisen, wie er das Vermögen erworben hat – unabhängig von einem eingeleiteten Strafverfahren!

Bestimmte Länder werden als geographische Risikogebiete definiert, um noch leichter enteignen zu können, wenn man dort Vermögenswerte hat oder von dort nach Deutschland transferiert.
Dazu gehören nicht nur Schurkenstaaten, sondern auch Länder wie die VAE, Karibische Inseln, China, Türkei, Russland, Zypern, Malta. Die Länderliste wird von der EU regelmäßig nach Belieben erweitert.

Insgesamt gibt es 30 willkürliche Kriterien im geplanten Gesetz. Wieder reicht der Verdacht des Staates. Handfeste Beweise oder Strafverfahren sind nicht mehr nötig, um Vermögen zu konfiszieren!

Wer also das kleine Einfamilienhaus von der Oma erbt, gerät schnell unter Generalverdacht und wird im schlimmsten Fall vom übergriffigen Staat ausgenommen wie die berühmte Weihnachtsgans.
Natürlich sorgt man auf diese Weise auch für unterwürfige Bürger, die mit Kritik an der Regierung eher sparsam umgehen. Das kann man mit Fug und Recht einen wirklich großen Wurf der Ampel nennen!

Ein Silberstreif am Horizont:
Selbst die Gewerkschaft der Polizei kritisiert den Entwurf als untauglich zur Bekämpfung der Finanzkriminalität.

Die Büchse der Pandora ist geöffnet!
Sie legen uns die gesetzliche Grundlage zur Enteignung und nicht zur Bekämpfung der Finanzkriminalität vor. Das sollte jedem klar sein.

Das Bundeskabinett hat den Entwurf des Zweiten Sanktionsdurchsetzungsgesetzes (SDG II) verabschiedet. Im Zuge des Kampfs gegen Geldwäsche sollen Grundbuchämter Daten von Eigentümern und Flurstücken an das Transparenzregister melden, beim Immobilienkauf ist ein Bargeldverbot geplant. Die Bundesregierung hat am 26.10.2022 den Entwurf … Weiterlesen

Nachtrag zum Thema lastenausgleichsgesetz 2024 und was nebenbei noch beschlossen wurde Moin Moin ihr lieben. Das kommende Szenario, habe ich meinem Vermieter in Bad Bramstedt schon vor 12 Jahren vorausgesagt. Es möge anschliessend keiner sagen, er hätte nichts gewusst. An alle Vermieter, Hausbesitzer, Gastwirte, Hotelbesitzer, Selbständige und Unternehmer! Mikrozensus sendet euch … Weiterlesen

Situationsaktualisierung 28.07.2023Mir ist Heute eine Information zu Ohren gekommen, die mir den Anlass gab, dass ich mir ein Schmunzeln nicht verkneifen konnte

Ihr habt kein Eigentum oder Besitz

Es war eine Bestätigung meiner rechtswissenschaftlichen Analyse bzw. Arbeit zum Thema: Eigentümer und Besitzer einer Immobilie in der BRDAnlass der Analyse/Arbeit war unteranderem, die Vorgabe der EU zur Zwangssanierungspflicht der Immobilien und das Thema Lastenausgleichgesetz ab 01/2024

Ich habe daraufhin einige Dokumente erstellt, die Immobilienbesitzer von diesen Vorgaben befreien bzw. Freistellen können.

Ein Bekannter von mir H.v.S., hat ein Haus Baujahr 1904 mit Braunkohle Ofen zum Heizen (Ein typischer Kandidat für die EU Vorgabe zur Zwangssanierungspflicht) und das Haus steht auf einem ca. 1700qm Grundstück was er ab Heute, Dank der erstellten Dokumente, seinen Besitz und Eigentum nennen darf. Er Ist nun in Besitz einer  Beglaubigung durch eine internationale Postille „Flurstück Eigentumsnachweis gesiegeltes Dokument mit nasser Unterschrift“ von Ministerium für Inneres, Kommunales, Wohnen der Besitzer und Eigentümer seines Grund und Boden bzw. Anwesens

Die gesamte Prozedur des kompetenten Schriftwechsels mit den Behörden, hat nur vier Wochen gedauert.

Ergänzend sei noch erwähnt: Ihr zahlt Grundsteuer weil es nicht euer Eigentum ist.

Der Besitz und Eigentumsnachweis einer Immobilie, besteht immer aus zwei miteinander Gesiegelten Dokumenten. Seite 1) Den Flurstück Eigentumsnachweis und Seite 2) Die Apostille

Hat jeder ein eigenes Stückchen Land ohne Großkonzerne im Rücken wird sich vieles verändern. Dazu aber musst du dir klar werden das du kein PERSONAL einer Besatzung mehr sein willst.

Abschließend noch entpersonalisieren und die Vertragsbedingungen und Wirtschaftsvorgaben mit den Verwaltungsbehörden Kündigen und frei ist der Mensch

Ergänzend: Warum die Depersonalisierung so wichtig ist
Der Mensch hat Rechte, die Person ist rechtlos!

Vielen Menschen (richtig, wir sind Mensch und keine Person) ist der Unterschied nicht bewußt, aber es ist elementar wichtig! Menschen sind geistig- beseelte Wesen und Personen sind eine Maske (lat. Persona) die juristisch in öffentlich rechtliche, natürliche und juristische Personen unterschieden werden aber im Grunde alle nur Personen sind.

Als PERSONAL folgt man einer Sekte die dich mit Illusion von Freiheit Rechtsstaatlichkeit etc gefangen halten will wobei als PERSONAL niemand Menschenrechte Eigentumsrechte und Unabhängigkeit hat

Es geht nur um den Mut sich von PERSONAL sein zu lösen, das ist alles was jeder tun muss um Frei zu sein.

Und das mit dem PERSONAL ist das was die ganze Welt nicht versteht das sie alle durch PERSONAL sein entrechtet wurden und des Landes beraubt wurden.

Das Land wurde Eigentum einer FIrma und die Menschen ebenfalls.

Gem. § 1 BGB (Bürgerliches Gesetzbuch) erfolgt die Rechtfähigkeit des Menschen mit der Geburt. Wir werden somit mit allen Menschenrechten geboren, aber mit der Anmeldung des Kindes und der Ausstellung der Geburtsurkunde haben Vater und Mutter das Kind zur Person und damit rechtlos gemacht . Das wissen Vater und Mutter selbstverständlich nicht, denn das sagt man ihnen nicht.

Sobald die die Geburtsurkunde vorliegt wird nicht mehr vom Menschen gesprochen, wie in § 1 BGB , sondern von der Person des Kindes, siehe § 11 BGB. Mensch = alle Menschenrechte. Person = rechtlos.

Gem. Art. 10 EGBGB hat der Staat (kann nur das Deutsche Reich 1871-1918 sein, da die BRD 1949 von den Besatzungsmächten gegründet wurde und die können keinen Staat auf besetztem Gebiet gründen – siehe auch Art. 133 GG) nun das Recht an dem Namen des Kindes, daher steht später (ab 16 Jahre) im Personalausweis und im Reisepass auch NAME statt Familienname, obwohl § 5 Personalausweisgesetz den Familiennamen vorschreibt. Ein Schelm, der Böeses dabei denkt, aber genauso ist es. Als Person, richtig juristische Person, werden wir zur Sache und rechtlos gemacht (siehe hierzu § 28 Personalausweisverordnung). Mit der Beantragung des Personalausweises, den man angeblich beantragen muss (stimmt nicht, man muss gem. der Anweisung der alliierten Besatzungsmächten nur einen Ausweis haben, somit reicht ein Reisepass, der übrigens auch wieder im März 2017 geändert wurde). In § 17 HGB erfährt man, dass das Unternehmen des Kaufmanns der NAME ist, also die juristische Person.

Mit der Beantragung des Personalausweises stimmt man seiner Rechtlosigkeit weiter zu, indem man sich der freiwilligen Gerichtsbarkeit unterwirft, d.h. der Richter/die Richterin kann im Grunde das Gesetz so auslegen, dass es für eine Verurteilung paßt, auch wenn man Beweisanträge vorlegen kann, dass die Unschuld oder die Schuld des Beklagten beweist. Auf Grund dessen, dass Sie der freiwilligen Gerichtbarkeit (Gesetz über die Angelegenheiten der freiwilligen Gerichtsbarkeit – FGG) mit Ihrer Unterschrift am Display (unterschreiben Sie niemals am Display) zugestimmt haben, können die Richter/innen mit Ihnen machen, was Sie wollen. Daher erkennen Sie niemals die Person (Vorname, Name) an, sondern sagen sie immer, dass Sie der Mensch „Ihr Vorname aus der Familie Ihr Nachname“ sind. Lassen Sie sich auch niemals auf den Sachverhalt ein und diskutieren Sie niemals mit dem Richter/der Richterin, da die Richter/innen dies sofort als Verhandlung werten. Wiederholen Sie nur, dass Sie der Mensch (siehe oben) sind und nicht die Treuhänderschaft oder die Haftung für die Person übernehmen, da gem. Art. 10 EGBGB der Staat das Recht an dem Namen hat, Sie aber nur der Begünstigte sind, z.B. an dem Auto der Person, denn Sie haben es ja schließlich bezahlt.

Die juristische Person per Antrag:
Mit der Vollendung des 16. Lebensjahres „muss“ man einen Ausweis (Personalausweis) beantragen (Ausweispflicht), sagt Ihnen (fast) jeder Mitarbeiter des Einwohnermeldeamtes. Das stimmt nicht, wie oben bereits erwähnt. Früher, also vor der Nazi-Diktatur beantragte man übrigens einen Personenausweis, denn er sollte ja die Person ausweisen und nicht das Personal. Die Änderung von Personenausweis in Personalausweis wurde in der Nazi-Diktatur Adolf Hitler mit der Änderung des §1 RuStAG zum 05. Feb. 1934 vollzogen. Gleichzeitig wurde die Bundesstaaten-Staatsangehörigkeit, z.B. Königreich Sachsen, Königreich Bayern, Königreich Preußen, etc. in Staatsangehörigkeit „deutsch“ umgewandelt. Die Anwendung von nationalsozialistischem Recht wurde zwar durch das Militärregierungsgesetz für Deutschland, auch SHAEF-Gesetz genannt, unter Strafe verboten, aber es wird immer noch angewandt. So wie viele andere Gesetze der Nazi-Diktatur.

Als juristische Person ohne Eigentumsrechte?
Welche Eigentumsrechte hat man? Ist mein Kfz mein Eigentum oder mein Besitz. Bin ich Immobilieneigentümer oder nur Immobilienbesitzer? Beim Kfz ist es eindeutig, denn dort steht auf der 1. Seite des Fahrzeugscheins (Zulassungsbescheinigung Teil 1) ganz unten sehr klein geschrieben unter dem Punkt C.4c: „Der Inhaber der Zulassungsbescheinigung wird nicht als Eigentümer des Fahrzeugs ausgewiesen“. Diese europäische Richtlinie 2003/127/EG der Kommission vom 23. Dez. 2003 heißt jedoch ganz anders, nämlich: „Der Inhaber der Zulassungsbescheinigung wird nicht als Halter des Fahrzeugs ausgewiesen“. Warum ist das bei uns in Deutschland anders? Ganz einfach, da wir als juristische Personen Sachen sind, können wir keine Eigentumsrechte haben, sondern nur Besitzrechte, da wir die Verfügungsgewalt haben. Kann eine Person somit Eigentumsrechte an einer Immobilie haben? Wie sollte das möglich sein? Wir werden vom „Behörden-Personal“ getäuscht, aber oftmals haben die selber keine Ahnung.

Wohnrecht (Nießbrauch) ist bei Zwangsversteigerung weg:
Ein Paradebeispiel für die Rechtlosigkeit der Person = juristischen Person ist das Nießbrauchrecht. Haben die Eltern die Immobilie den Kinder oder Dritten übertragen und sich ein lebenslanges Wohnrecht oder den Nießbrauch in Form der Mieteinnahmen bis zum Lebensende zu sichern, so ist dieses Nießbrauchrecht gem. § 1059 BGB nicht übertragbar. Es kann aber freiwillig vom Nießbrauchinhaber übertragen werden, jedoch nicht per Zwang.

Jetzt kommt der Hammer: Bei juristischen Personen (jede Person mit Personalausweis) kann gem. § 1059a BGB dieses Nießbrauchrecht bei einer Zwangsversteigerung an den neue Besitzer übertragen werden. Sicher ist nur der Mensch vor solchen Machenschaften, also sollte man schleunigst seinen Personalausweis abgeben (der macht jeden rechtlos) und sich per Willenserklärung als Mensch, Mann oder Weib, lebend aus Fleisch und Blut, erklären. Die Lebenderklärung geht aus dem römischen Recht (von dem man 7 Jahre nichts hörte, galt als tot und verlor sein Eigentum) hervor, das hier auch einmal galt und anscheinend noch gilt, denn es wird von den Herrschern oder Besatzern vermutlich auf uns angewandt wird.

Nehmen Sie sich ein bißchen Zeit und prüfen Sie die genannten Paragrafen. Für Immobilienbesitzer empfiehlt sich das obigeThema „Bodenrechte“ zu schauen.

Sollte jemand meiner Leserschaft den Drang verspüren, auch den Besitz und Eigentumsnachweis für seine Immobilie haben zu wollen und Hilfe bei der Depersonalisierung benötigen. Gegen eine Aufwandsentschädigung, würde ich den Schriftwechsel mit den Behörden für euch übernehmen.

Die nächste Schikane zur Enteignung der Immobilien – Die Zwangssanierung Pflicht

Situationsaktualisierung von 22. Feb. 2023
EU Green Deal: Dekarbonisierung und Enteignung?
EU-Parlament stimmt für umstrittene „Klimasanierung“ von Wohngebäude. 343 Abgeordnete stimmten dafür, 216 dagegen. Damit kommen nach Schätzungen der Förderbank KfW 254 Milliarden Euro Kosten auf sechs Millionen deutsche Hausbesitzer zu.

Kein Mensch kann behaupten, er hätte nicht gewusst, sie haben es doch gesagt – Denn heute gehört uns Deutschland und morgen die ganze Welt – Mit neuem Gruß Slawa Ukrajini

EU plant die entschädigungslose Enteignung aller Hausbesitzer bis 2035, wenn sie die Zwangssanierung nicht bezahlen können. Damit setzt die EU einen Wunsch des WEF, unter seinem Führer Klaus Schwab, um. Herzlich Willkommen im europäischen Reich.

Die EU hat offizielle Pläne im Rahmen des „GREEN DEALS“ vorgelegt, die alle 240 Millionen Häuser in der EU betreffen!
in diesem Beitrag zeige ich, worauf man als Immobilien-Eigentümer achten sollte.

Gebäude mit einer schlechten Effizienzklasse sollen laut einer Entscheidung des EU-Parlaments bis 2033 schrittweise saniert werden. Allein für Gebäude in Deutschland werden Kosten in Höhe von 254 Milliarden Euro erwartet.

Das EU-Parlament hat einer umstrittenen Überarbeitung des Klimapakets zugestimmt. Um den Energieverbrauch zu senken, soll die Energieeffizienz aller Wohngebäude in der EU künftig auf einer Skala von “A” bis “G” erfasst werden. Besitzer von Gebäuden mit schlechter Energieeffizienz sollen zur Sanierung verpflichtet werden. Bevor die Entscheidung des EU-Parlaments umgesetzt werden kann, müssen zunächst noch die EU-Mitgliedstaaten zustimmen.

35 Millionen Immobilien sollen laut einem Bericht des Spiegel schätzungsweise betroffen sein. Entsprechende Wohngebäude sollen bis 2030 die Effizienzklasse “E” erreichen und bis 2033 Effizienzklasse “D”. Zudem sollen alle Neubauten ab 2030 emissionsfrei sein. Insgesamt will die EU die CO₂-Emissionen bis 2030 um 55 Prozent senken. Wohngebäude sollen laut EU-Kommission für 36 Prozent der Treibhausgas-Emissionen verantwortlich sein. Der Energieverbrauch soll im selben Zeitraum um 40 Prozent sinken.

Nicht zuletzt aufgrund der hohen Kosten für Hausbesitzer ist das Vorhaben umstritten. Laut der Förderbank KfW könnte die Umsetzung bis zu 254 Milliarden Euro kosten. Befürworter argumentieren, dass das investierte Geld durch den sinkenden Energieverbrauch bei den Heizkosten ausgeglichen werde. Zudem hatte die EU-Kommission Ende 2021 Fördermittel in Höhe von 150 Milliarden Euro versprochen.

Politikwissenschaftler Jürgen W. Falter von der Universität Mainz sagte der Bild-Zeitung: „Wenn man nur ans Klima denkt und nicht an die Menschen, dann fällt einem so etwas ein. Das bedeutet für viele eine Enteignung, die sich das nicht mehr leisten können.“

Ergänzend den: Factsheet der EU https://ec.europa.eu/commission/presscorner/detail/de/ip_21_6683?fbclid=IwAR0bS_uowkc1tOfZuClh0ikjtg8bsktMUsnO35TQYrL-HO32mhJjMM5lqjM anschauenDie Kommission hat heute vorgeschlagen, die Vorschriften zur Gesamtenergieeffizienz von Gebäuden mit dem europäischen Grünen Deal in Einklang zu bringen und den Gebäudebestand in der EU bis 2050 zu dekarbonisieren. Dieser Vorschlag wird die Renovierung von Wohnungen, Schulen, Krankenhäusern, Büros und anderen Gebäuden in ganz Europa erleichtern, um die Treibhausgasemissionen und die Energiekosten zu senken und die Lebensqualität für Millionen von Menschen in Europa zu verbessern. Mit der heutigen Überarbeitung der Richtlinie über die Gesamtenergieeffizienz von Gebäuden wird die Strategie für eine Renovierungswelle der Kommission in konkrete legislative Maßnahmen umgesetzt.

Der für den europäischen Grünen Deal zuständige Exekutiv-Vizepräsident Frans Timmermans erklärte: „Die Förderung der Renovierung von Wohnungen und anderen Gebäuden unterstützt die wirtschaftliche Erholung und schafft neue Beschäftigungsmöglichkeiten. Darüber hinaus führen energetische Renovierungen zu niedrigeren Energierechnungen und die Investitionen zahlen sich letztendlich aus. Der heutige Vorschlag zur Gesamtenergieeffizienz von Gebäuden zielt darauf ab, die Quote der energetischen Renovierungen in der gesamten EU zu steigern, indem gezielt die Hindernisse für Renovierungen beseitigt und die erforderlichen Vorabinvestitionen finanziell unterstützt werden. Der Schwerpunkt auf den Gebäuden mit der schlechtesten Gesamtenergieeffizienz priorisiert die kosteneffizientesten Renovierungen und trägt zur Bekämpfung der Energiearmut bei.“ 

Die für Energie zuständige Kommissarin Kadri Simson sagte: „Gebäude sind der größte Energieverbraucher in Europa – sie verbrauchen 40 % unserer Energie und verursachen 36 % unserer Treibhausgasemissionen. Das liegt daran, dass die meisten Gebäude in der EU nicht energieeffizient sind und nach wie vor überwiegend mit fossilen Brennstoffen betrieben werden. Wir müssen hier dringend etwas tun, da mehr als 85 % der heutigen Gebäude im Jahr 2050 noch stehen werden, wenn Europa klimaneutral sein muss. Die Verbesserung unserer Wohnungen ist auch eine wirksame Reaktion auf die hohen Energiepreise – die Gebäude mit der schlechtesten Gesamtenergieeffizienz in der EU verbrauchen ein Vielfaches mehr an Energie als neue oder fachgerecht renovierte Gebäude. Und es sind häufig die schutzbedürftigsten Menschen, die in den Häusern mit der geringsten Energieeffizienz leben und daher Schwierigkeiten haben, die Rechnungen zu bezahlen. Renovierungen verkleinern den Energiefußabdruck von Gebäuden, senken die Energiekosten für Haushalte und fördern gleichzeitig die Wirtschaftstätigkeit und die Schaffung von Arbeitsplätzen.“

Die Kommission schlägt vor, dass ab 2030 alle neuen Gebäude emissionsfreie Gebäude sein müssen. Um das Potenzial durch schnelleres Handeln im öffentlichen Sektor auszuschöpfen, müssen alle neuen öffentlichen Gebäude bereits ab 2027 emissionsfrei sein. Dies bedeutet, dass Gebäude nur wenig Energie verbrauchen dürfen, vollständig mit erneuerbaren Energien betrieben werden müssen, vor Ort keine CO2-Emissionen aus fossilen Brennstoffen emittieren dürfen und ihr Treibhauspotenzial auf der Grundlage ihrer Lebenszyklusemissionen in ihrem Ausweis über die Gesamtenergieeffizienz angegeben werden muss.

Für Renovierungen werden neue Mindestnormen für die Gesamtenergieeffizienz auf EU-Ebene vorgeschlagen, wonach die am schlechtesten abschneidenden 15 % des Gebäudebestands der einzelnen Mitgliedstaaten so modernisiert werden müssen, dass Nichtwohngebäude bis 2027 und Wohngebäude bis 2030 statt der Einstufung G mindestens das Niveau F gemäß dem Ausweis über die Gesamtenergieeffizienz erreichen. Mit dieser anfänglichen Fokussierung auf die Gebäude mit der schlechtesten Gesamtenergieeffizienz wird das doppelte Ziel erfüllt, das Potenzial für die Dekarbonisierung und für die Verringerung der Energiearmut zu maximieren.

Ausweise über die Gesamtenergieeffizienz bieten öffentlich zugängliche Informationen über den Energieverbrauch und sind wichtige Orientierungshilfen bei Investitions-, Kauf- und Mietentscheidungen. Mit den heutigen Vorschlägen werden die Ausweise über die Gesamtenergieeffizienz klarer und aussagekräftiger. Die Verpflichtung, dass ein Ausweis über die Gesamtenergieeffizienz vorliegen muss, wird auf Gebäude, die einer größeren Renovierung unterzogen werden, auf Gebäude, für die ein Mietvertrag verlängert wird, und auf alle öffentlichen Gebäude ausgeweitet. Gebäude oder Gebäudeteile, die zum Verkauf oder zur Vermietung angeboten werden, müssen über einen Ausweis über die Gesamtenergieeffizienz verfügen, und die Energieeffizienzklasse wird in allen Werbeanzeigen angegeben werden müssen. Bis 2025 müssen alle Ausweise auf einer harmonisierten Skala von A bis G beruhen.

Die nationalen Gebäuderenovierungspläne werden vollständig in die nationalen Energie- und Klimapläne integriert. Dies wird die Vergleichbarkeit und die Nachverfolgung der Fortschritte gewährleisten und eine direkte Verbindung zur Mobilisierung von Finanzmitteln und zum Anstoßen der erforderlichen Reformen und Investitionen herstellen. Diese Pläne müssen Fahrpläne für den schrittweisen Ausstieg aus fossilen Brennstoffen in der Wärme- und Kälteversorgung bis spätestens 2040 sowie einen Pfad zur Umwandlung des nationalen Gebäudebestands in emissionsfreie Gebäude bis 2050 enthalten.

Ein leichterer Zugang zu Informationen und niedrigere Kosten für die Verbraucher tragen zur Förderung von Renovierungen bei. Mit dem heutigen Vorschlag wird ein „Renovierungspass“ eingeführt, der Eigentümern ein Instrument zur Erleichterung ihrer Planungen und einer schrittweisen Renovierung hin zu einem emissionsfreien Niveau an die Hand gibt. In dem Vorschlag werden „Hypothekenportfoliostandards“ als ein Mechanismus definiert, der Kreditgebern Anreize bietet, die Gesamtenergieeffizienz ihres Gebäudeportfolios zu verbessern, und potenzielle Kunden dazu anhält, ihre Immobilien energieeffizienter zu gestalten. Die Kommission fordert die Mitgliedstaaten auch auf, Renovierungsaspekte in die Vorschriften für öffentliche und private Finanzierungen aufzunehmen und geeignete Instrumente, insbesondere für einkommensschwache Haushalte, einzurichten. Für die Installation von Heizkesseln, die mit fossilen Brennstoffen betrieben werden, sollte es ab 2027 keine finanziellen Anreize geben, und die Mitgliedstaaten bekommen die Möglichkeit, die Nutzung fossiler Brennstoffe in Gebäuden rechtlich zu untersagen.

Die neuen Vorschriften fördern den Einsatz von Informations- und Kommunikationstechnologien (IKT) und intelligenten Technologien, um für einen effizienten Gebäudebetrieb zu sorgen, und fordern die Einrichtung digitaler Gebäudedatenbanken. Was den Bereich Mobilität betrifft, so wird mit dem Vorschlag der Aufbau einer Ladeinfrastruktur für Elektrofahrzeuge in Wohn- und Geschäftsgebäuden unterstützt, und es werden mehr spezielle Parkplätze für Fahrräder geschaffen.

Hintergrund

Die Überarbeitung der Richtlinie über die Gesamtenergieeffizienz von Gebäuden ist Teil der „Fit für 55“-Vorschläge der Kommission zur Umsetzung des europäischen Grünen Deals und des Europäischen Klimagesetzes. Sie ergänzt die anderen Bestandteile des im Juli 2021 angenommenen Pakets und legt die Vision für die Erreichung eines emissionsfreien Gebäudebestands bis 2050 dar. Sie ist ein wichtiges Rechtsinstrument zur Verwirklichung der Dekarbonisierungsziele für 2030 und 2050: auf Gebäude entfallen 40 % des Energieverbrauchs in der EU und 36 % der energiebezogenen Treibhausgasemissionen; auf Heizung, Kühlung und Warmwasser entfallen 80 % des Energieverbrauchs der Haushalte.

Die Kommission ist entschlossen, Energiearmut zu verringern. In der EU verbrauchen mehr als 30 Millionen Gebäudeeinheiten übermäßig viel Energie (mindestens zweieinhalbmal mehr als durchschnittliche Gebäude), wodurch die Energierechnungen der Haushalte steigen. Die Vorteile niedrigerer Energierechnungen sind vor dem Hintergrund der hohen Energiepreise noch wichtiger. Menschen, die in Gebäuden mit der schlechtesten Gesamtenergieeffizienz leben, und Menschen, die von Energiearmut betroffen sind, würden von renovierten und besseren Gebäuden sowie von geringeren Energiekosten profitieren und vor weiteren Marktpreiserhöhungen und -schwankungen besser geschützt sein.

Indem durch die in der überarbeiteten Richtlinie vorgesehenen Maßnahmen die Renovierungsquote gesteigert wird, werden vor Ort Arbeitsplätze geschaffen und so die Verbreitung von Innovationen und KMU gefördert. Die höhere Renovierungsintensität muss durch angemessene Kapazitäten und qualifizierte Arbeitskräfte unterstützt werden.

Zusammen mit dem heutigen Paket hat die Kommission eine Arbeitsunterlage der Kommissionsdienststellen veröffentlicht, in der mögliche Szenarien für einen Übergang zu einem resilienteren, umweltfreundlicheren und digitaleren Baugewerbe dargelegt werden. Mit diesem Dokument fordert die Kommission die Mitgliedstaaten, die Interessenträger aus der Industrie und alle anderen relevanten Akteure auf, sich aktiv an der Entwicklung einer Vision für die Zukunft des Baugewerbes zu beteiligen. Zusätzliche Informationen, Sichtweisen und Ideen für konkrete Maßnahmen, Verpflichtungen und Investitionen können im Rahmen einer EU-Umfrage übermittelt werden, die bis zum 28. Februar 2022 läuft.

Weitere Informationen
Fragen und Antworten zur Gesamtenergieeffizienz von Gebäuden
Factsheet zur Gesamtenergieeffizienz von Gebäuden
Vorschlag für eine Richtlinie über die Gesamtenergieeffizienz von Gebäuden
Anhänge des Vorschlags für eine Richtlinie über die Gesamtenergieeffizienz von Gebäuden
Webseite zum Thema Gesamtenergieeffizienz von Gebäuden
Mitteilung zur Renovierungswelle
Webseite zum Thema Renovierungswelle
Arbeitsunterlage der Kommissionsdienststellen mit der Analyse der langfristigen nationalen Renovierungsstrategien
Website zu den langfristigen Renovierungsstrategien
Der europäische Grüne Deal
Arbeitsunterlage der Kommissionsdienststellen über nachhaltiges Bauen

Ergänzend: Viele wollen diese Bösartigkeiten im eigenen Land immer noch nicht wahrhaben. Wie lange lassen wir uns das noch gefallen???
Die Neue EU-Parlamentsentscheidung sorgt für die Abschaffung von persönlichem Hauseigentum

Das EU-Parlament beschließt ein Gesetz zur verpflichtenden Gebäudesanierung bis 2030. Demnach müssen alte Gebäude mit neuen Heizungen und Dämmmaßnahmen für die “Klimaneutralität” ausgestattet werden. Wohnungen, die diesen Standards nicht entsprechen, dürfen zukünftig weder bewohnt noch vermietet noch verkauft werden.

Am Dienstag nahm das EU-Parlament den Gesetzesentwurf von Maßnahmen zur Steigerung der Renovierungsquote und zur Reduzierung des Energieverbrauchs und der Treibhausgasemissionen von Gebäuden an. In der Presseerklärung “Parlament für klimaneutrale Gebäude bis 2050” ließ die EU am Dienstag mitteilen, dass dieses Vorhaben dem Wohlbefinden von Millionen Menschen in Europa dienen würde:

“Wir wollen, dass die Richtlinie die Energiearmut verringert, die Emissionen senkt und ein besseres Innenraumklima für die Gesundheit der Menschen schafft. Dies ist eine Wachstumsstrategie für Europa, die Hunderttausende von hochwertigen, lokalen Arbeitsplätzen im Baugewerbe, in der Renovierungsbranche und im Bereich der erneuerbaren Energien schaffen und gleichzeitig das Wohlbefinden von Millionen von Menschen in Europa verbessern wird.”

Damit habe die faktische Abschaffung des Privateigentums an Wohnungen begonnen, erklärte das Nachrichtenportal tkp aus Österreich. Zwecks Klimarettung würde man Hausbesitzer enteignen, hieß es in dem Beitrag. Von der verpflichtenden energetischen Sanierung von “Altbauten” wären in Europa ungefähr 35 Millionen Immobilien betroffen. Der Vorschlag beträfe die Maßnahmen des Programms “Fit für 55”, über die tkp bereits berichtete.

Nach der praktischen Abschaffung des privaten Autoverkehrs und der Zerschlagung der europäischen Autoindustrie durch das Verbot von Verbrennermotoren würde man mit dem neuen EU-Beschluss viele Hauseigentümer zum Verkauf zwingen, bewertete das Nachrichtenportal die Gesetzesfolgen. Die Hauseigentümer seien nicht in der Lage, die vorgeschriebenen Umbauten zur “Klimaneutralität” zu finanzieren.

Mit der neuen EU-Richtlinie wolle man die Gesamtenergieeffizienz von Gebäuden bis 2030 optimieren, die Treibhausgasemissionen sowie den Energieverbrauch verringern und bis 2050 klimaneutral werden, so die Begründung. Demnach sollten zunächst alle Neubauten ab 2028 emissionsfrei sein und bis 2028 mit Solaranlagen ausgestattet werden. Für von Behörden genutzte Neubauten würden die Vorgaben der Emissionsfreiheit bereits ab 2026 gelten. Ausnahmeregelungen bis zum Jahr 2032 gebe es für Gebäude, bei denen die Maßnahmen mit größeren Renovierungen verbunden seien.

Für die konkrete Umsetzung und Bewertung der Gebäude wurde das Instrumentarium von Energieeffizienzklassen angeführt. Dies ermögliche eine Einordnung der Gebäudeenergieeffizienz in die Klassen A bis G. Die Energieeffizienzklasse G entspreche dabei den 15 Prozent der Gebäude mit den schlechtesten Werten im Gebäudebestand. Solche Gebäude müssten dem Gesetzesentwurf zufolge bis 2030 mindestens Klasse E und bis 2033 Klasse D erreichen.

Eine Verbesserung der Energieeffizienz müsse jeweils entweder bei einem Verkauf des Gebäudes, einer Neuvermietung oder einer Renovierung stattfinden. Dann müssten Dämmmaßnahmen umgesetzt oder bessere Heizungsanlagen eingebaut werden.

Diese “klimaneutrale Umrüstung” von Gebäuden könnte allein in Deutschland 254 Milliarden Euro kosten, wofür in erster Linie Mieter und Eigentümer aufkommen müssten, stellte der Spiegel hierzu fest. Wie das Magazin weiter berichtete, würde das Vorhaben aufgrund der zu erwartenden hohen Kosten für Hausbesitzer kontrovers diskutiert. So habe Markus Pieper von der CDU erklärt: “Das wird Hauseigentümer überfordern.”

„3,3 Milliarden Euro Steuergeld durch Preis-Bremsen
Strom und Gas sind billig wie zuletzt vor anderthalb Jahren – aber Millionen Haushalte spüren nichts davon!“

Die deutsche EU-Abgeordnete Jutta Paulus von den Grünen meinte hingegen, die Maßnahme würde den Geldbeutel von Verbrauchern schonen: “Ziel für die anstehenden Verhandlungen ist es, den Energieverbrauch von Gebäuden massiv zu senken und den Geldbeutel der Verbraucherinnen und Verbraucher zu schonen.”

Der “Clou” bestünde darin, so der tkp-Artikel,

“dass eine Wohnung, die nicht den neuen Standards entspricht, ‘eingefroren’ wird, d.h. der Eigentümer kann sie weder bewohnen noch vermieten oder verkaufen.”

Fazit: Erst werden die Hausbesitzer gezwungen die neuen Vorgaben und Sanierungen umzusetzen… dafür werden sicher teure Kredite aufgenommen, die teilweise gerade so bezahlt werden können… dann wird der Lastenausgleich umgesetzt, so dass sich viele die Belastungen nicht mehr leisten können. Fazit: wer auch immer der neue Besitzer sein wird (vlt der Staat direkt) bekommt eine sanierte Immobilie zum Schnäppchenpreis bzw. für Lau

Der Raubzug der Neid, Missgunst und Raffgier zerfressenen Weißen Rasse läuft weltweit. Ergänzend: CEO von JPMorgan sagt, Regierung muss Privateigentum gewaltsam beschlagnahmen, um „den Klimawandel zu bekämpfen“
Jamie Dixon, CEO von JPMorgan, hat die Regierungen der Welt aufgefordert, sich auf „herausragende Domäne“ zu berufen und damit zu beginnen, Privateigentum von Bürgern zu beschlagnahmen, um Wind- und Solarparks zu bauen, um „den Klimawandel zu bekämpfen“.
Dimon sagte, es sei an der Zeit, in Solarprojekte und andere grüne Initiativen zu investieren, und schlug vor, dass die Regierung bedeutende Gebiete nutzen sollte, um Eigentum für diese Projekte zu beschlagnahmen.
„Gleichzeitig sind Genehmigungsreformen dringend erforderlich, damit Investitionen rechtzeitig getätigt werden können. Möglicherweise müssen wir sogar einen bedeutenden Bereich hervorrufen – wir erhalten einfach nicht schnell genug die angemessenen Investitionen für Netz-, Solar-, Wind- und Pipeline-Initiativen“, schrieb Dimon.

Eminent Domain erlaubt es der Regierung, Privateigentum gewaltsam zu beschlagnahmen, solange der Eigentümer entschädigt wird.
„Es müssen weltweit massive Investitionen in saubere Energietechnologien getätigt werden und Jahr für Jahr weiter wachsen“, fuhr Dimon fort. „Um den Fortschritt zu beschleunigen, müssen sich Regierungen, Unternehmen und Nichtregierungsorganisationen an einer Reihe praktischer politischer Änderungen ausrichten, die grundlegende Probleme, die uns zurückhalten, umfassend angehen.“

DailyCaller-Bericht: Dimons Vorschlag kommt nur wenige Wochen, nachdem das Iowa State House ein Gesetz verabschiedet hat, das die Fähigkeit von Kohlenstoff-Pipeline-Unternehmen einschränken würde, wichtige Bereiche auszuüben. Gemäß dem Gesetzentwurf müssten die Unternehmen freiwillige Vereinbarungen treffen, um 90 % des benötigten Landes zu kaufen, bevor sie bedeutende Domains nutzen könnten, so das Des Moines Register.

Der Demokratische Staatsabgeordnete Steven Holt sagte, die Gesetzgebung betreffe den Schutz privater Eigentumsrechte, so das Des Moines Register.

„Ungeachtet des wirtschaftlichen Gewinns oder des Nutzens für bestimmte Branchen oder Personengruppen darf diese grundlegende Freiheit nicht käuflich sein“, sagte Holt laut Verkaufsstelle. „Wenn diese Pipeline-Projekte für Ethanol und die Landwirtschaft von wesentlicher Bedeutung sind, lassen Sie sie durch freiwillige Dienstbarkeiten bauen und nicht, indem Sie zulassen, dass die stumpfe Gewalt der Regierung eingesetzt wird, um dieses grundlegende Geburtsrecht zu zerstören, das wir alle als Amerikaner teilen.“

Ergänzend

Nachtrag zum Thema lastenausgleichsgesetz 2024 und was nebenbei noch beschlossen wurde Moin Moin ihr lieben. Das kommende Szenario, habe ich meinem Vermieter in Bad Bramstedt schon vor 12 Jahren vorausgesagt. Es möge anschliessend keiner sagen, er hätte nichts gewusst. An alle Vermieter, Hausbesitzer, Gastwirte, Hotelbesitzer, Selbständige und Unternehmer! Mikrozensus sendet euch … Weiterlesen Bargeldabschaffung und Immobilienraub unter dem Deckmantel des Sanktionsdurchsetzungsgesetz Das Bundeskabinett hat den Entwurf des Zweiten Sanktionsdurchsetzungsgesetzes (SDG II) verabschiedet. Im Zuge des Kampfs gegen Geldwäsche sollen Grundbuchämter Daten von Eigentümern und Flurstücken an das Transparenzregister melden, beim Immobilienkauf ist ein Bargeldverbot geplant. Die Bundesregierung hat am 26.10.2022 den Entwurf … Weiterlesen

Mafiastrukturen im NGO BRD System Der nächste Skandal bei Habeck bahnt sich an. Die zweigen sich die Steuergelder für ihre eigenen Firmenbeteiligungen ab. Philipp unterstützt Firmen durch stille Einlagen, Kredite und offene Beteiligungen. Um welche Firmen es sich handelt, dazu schweigt er. https://www.msn.com/de-de/finanzen/top-stories/half-firmen-als-business-angel-zweiter-staatssekret%C3%A4r-bringt-habeck-in-erkl%C3%A4rungsnot/ar-AA1b8FrH?ocid=msedgntp&cvid=af1a6a418b844f1f9a899af13e324967&ei=11 Der sich … Weiterlesen

Thema Faschismus https://germanenherz.wordpress.com/wp-content/uploads/2019/01/faschos.jpg

Putin hat Recht mit seiner Aussage, Der gesamte Westen muss Entnazifiziert werden

Die Sicht der Welt auf die Ereignisse, die mit den Voraussetzungen für den Ausbruch des Zweiten Weltkriegs, seinem Verlauf und seinen Ergebnissen zusammenhängen, gibt in vielerlei Hinsicht Aufschluss über die heutigen Prozesse. Dabei offenbaren die neuen Konzepte und Herausforderungen der Zeit, dass der Nazismus 1945 zwar besiegt, aber leider nicht ausgerottet wurde. Er manifestiert sich erneut in der Russophobie oder dem Antisemitismus sowie in der Verherrlichung der Nazi-Verbrecher – eine unverhohlene Nazi-Propaganda ist in den Baltischen Länder und in der Ukraine zur Normalität geworden. Es ist so, als hätte es Nürnberg nie gegeben. weiterlesen hier http://en.kremlin.ru/events/president/news/72197

Welt stimmt in der UNO für Ächtung des Nazismus – Deutschland und Europa votieren dagegen Alle Jahre wieder: Russland schlägt in der UNO-Vollversammlung eine Antinazismus-Resolution vor, die Welt stimmt dafür, Deutschland, Europa, USA und die Ukraine dagegen. In diesem Jahr gibt es ein Detail, das die Gegenstimme noch unverständlicher macht als bisher.

Die UN-Generalversammlung hat am Dienstagnachmittag (Ortszeit in New York) für die von Russland eingebrachte Resolution gestimmt, die den Titel trug: “Resolution zur Bekämpfung der Verherrlichung des Nazismus, des Neonazismus und anderer Praktiken, die zur Eskalation zeitgenössischer Formen von Rassismus, Rassendiskriminierung, Fremdenfeindlichkeit und damit zusammenhängender Intoleranz beitragen”.

Die Resolution wurde von 118 Ländern unterstützt, 49 stimmten dagegen und 14 enthielten sich. Gegen die Resolution stimmten unter anderem Deutschland, Österreich, alle anderen EU-Mitgliedsstaaten, die Vereinigten Staaten und die Ukraine. Die Schweiz hat sich enthalten. Aus dem sogenannten “kollektiven Westen” votierte nur Israel für die Antinazismus-Resolution. Dafür waren neben Russland unter anderem Algerien, Bolivien, Brasilien, China, Indien, Kuba sowie eine große Mehrheit der nicht westlichen Länder.

Das Dokument wurde von Russland in Zusammenarbeit mit einigen Ländern, darunter Weißrussland und Syrien, ausgearbeitet. Es enthält unter anderem Bestimmungen, die die Verherrlichung und Propagierung des Nationalsozialismus scharf verurteilen, die Bemühungen um die Wahrung der historischen Wahrheit begrüßen und Maßnahmen empfehlen, um die Leugnung von Verbrechen gegen die Menschlichkeit und die Revision der Geschichte und des Ausgangs des Zweiten Weltkriegs zu verhindern.

Darüber hinaus verurteilt die Resolution “unmissverständlich” jede Leugnung oder versuchte Leugnung des Holocausts sowie alle Manifestationen religiöser Intoleranz, Aufwiegelung, Verfolgung oder Gewalt gegen Einzelpersonen oder Gemeinschaften auf der Grundlage ethnischer Zugehörigkeit oder religiösen Glaubens.

Russland bringt in der UN-Generalversammlung jährlich Resolutionen gegen die Glorifizierung und Weißwaschung des Nazismus ein, dabei stimmen die Ukraine und die USA stets dagegen, während europäische Staaten zwischen Enthaltung und Gegenstimme schwanken. In diesem Jahr besteht die Besonderheit darin, dass die Resolutionsgegner bei der Abstimmung über den Resolutionsentwurf im Dritten Ausschuss der Vollversammlung am 3. November 2023 Änderungen im russischen Resolutionsentwurf durchgesetzt hatten, die das russische Vorgehen in der Ukraine kritisieren.

Dennoch stimmten die westlichen Länder, die sich im Ausschuss mit ihren Änderungsanträgen durchgesetzt hatten, bei der endgültigen Abstimmung gegen die Resolution, während Russland trotz seiner Niederlage im Ausschuss bei der Unterstützung der Resolution blieb, auch wenn es wie andere Delegationen seinen Protest gegen die Ergänzung zu Protokoll gab. … Weiterlesen

Hinsichtlich justiziabler Ereignisse muss ich davon ausgehen, dass die überwiegende Mehrheit der Juristen ihren Verstand verloren bzw. verkauft haben Ergänzend: Was hat Euch politisch Abhängigen und geistig Prostituierten des Rechtssystems so verblendet, um die Gefahr einer Wiederholung der Nazimachenschaften nicht wahrnehmen zu können, und uns Judenstämmigen Menschen die auf den Mißstand und die Gefahr einer Wiederholung hinweisen, als Verschwörungstheoretiker zuWeiterlesen

Make America Great Again For Dummies Das Stockholm-Syndrom Vorab ein Videobeitrag von 06.05.2020 bei Springer-Wendehälse der Bild – Wir leiden alle am Stockholm-Syndrom Wir freuen uns über die kleinsten Freiheiten! Und ja – Ich habe auch so sparsam aus der Wäsche geschaut. Sowas, in der Bild. … Weiterlesen

New World Order/Neue Weltordnung New World Order/Neue Weltordnung – Rabbi Amnon Yitzchak liest UN Dokument. Rabbi Amnon Yitzhak offenbart das Ziel der NWO (Rothschild & Rockefeller): JA, das sollte JEDER hören. Sich dessen bewusst sein, was für uns vorgesehen ist Die Neue Weltordnung Agenda … Weiterlesen

Die Strippenzieher hinter der NWO Die kommende Weltwirtschaftskrise ist EINZIGARTIG sie basiert komplett auf einer LÜGE und wurde mutwillig herbeigeführt! Die schlimmste Diktatur ist die, die man den Menschen noch als Demokratie verkauft.„Wir haben die vollständigste Liste der WEF-Absolventen zusammengestellt, die es gibt – mit … Weiterlesen

Ergänzend

Der Klimawandel ist ein riesen großer Betrug um Mensch, Natur und Tierwelt zu schädigen und sich an der Not und Elend die Taschen füllen König Charles III. verspricht, nach dem Tod von Königin Elizabeth einen „großen Neustart“ einzuleiten Die Königin wurde von der Weltbühne genommen und jeder, der sich gut mit der Neuen Weltordnung auskennt, weiß, dass dies das Ende einer Ära und der Beginn … Weiterlesen

Weltweite Mainstream-Medien-Klimauntergangsagenda Wir entlarven die weltweite Mainstream-Medien-Klimauntergangsagenda. Die Medien sind „gottlos“. Die Mainstream-Medien wurden von Dämonen heimgesucht, die im Auftrag der globalistischen Elite operieren. Und ihre Agenda ist satanisch.Der Klimawandel-Alarmismus ist wieder auf der Tagesordnung und die Mainstream-Medien auf der ganzen Welt … Weiterlesen

Wenn Mutter Erde, die Natur, und die Schwarzen, Roten und Gelben Menschen überleben wollen, müssen sie, die Neid, Missgunst und Raffgier zerfressene Weiße Rasse von ihrer Erde fegen. Alles andere ist Bla Bla

Was ist im kommenden Jahr von der ReGIERung zu erwarten?  Egal welche politische „Vision“ oder Planung man mittlerweile hört, das Endresultat ist immer das gleiche: Es wird alles maximal verkompliziert und unterm Strich bekommt der Staat mehr Kohle. Und das bei, nennen wir es mal „subjektiv“, immer schlechterer Lebensqualität, das kanns doch nicht sein.„Es gibt keine größere Tyrannei als die, die unter dem Schild des Gesetzes und im Namen der Gerechtigkeit begangen wird.“ – Montesquieu, Philosoph der Aufklärung Alles ist erlaubt, was nicht durch das Gesetz verboten ist. (Tout ce que la loi … Weiterlesen

Ergänzend:  Bis vor ein paar Jahre hätte ich mir nicht vorstellen können, was damals 33/45 passierte. Aber langsam begreife ich es. Bis vor ein paar Jahre hätte ich mir nicht vorstellen können, was damals 33/45 passierte. Aber langsam begreife ich es. Wirf ab und zu einen Blick in die Vergangenheit, um schwere Fehler nicht zu wiederholen. Wer hier die Zeichen nicht erkennt, hat aus der Geschichte nichts, aber auch wirklich, rein gar nichts gelernt.Weiterlesen

Es sind eure Staatsknetenzecken selbst – Drehtürnazis  Meine Großmutter väterlicherseits nannte sie – Drehtürnazis. Als sie aus der Deportation zurück nach Hamburg kam, hat sie die selben Nazis von Eimsbüttel in Rothenburgsort wiedererkannt und umgekehrt und in den anderen Stadtteilen, ist es nicht anders gehandhabt worden. Der gesamte Staatsapperrat wurde nur ein wenig durchmischt, dass nannten sie dann Entnazifizierung

Die für die NATO verantwortlichen NS-Offiziere, keine Verschwörungstheorie!
Adolf Heusinger, Hitlers Stabschef, wurde von 1961 bis 1964 Vorsitzender des NATO-Militärausschusses.
Hans Speidel, NATO-Befehlshaber von Mitteleuropa (CCE) 1957-1963
Johann Steinhof, Vorsitzender des NATO-Militärausschusses, 1971-1974
Johann von Kleimansegg – NATO CCE, 1967-1968
Ernst Ferber – NATO CCE, 1973-1975
Carl Schnel – NATO CCE, 1975-1977.
Franz Josef Schulze – NATO CCE, 1977-1979.
Ferdinand von Senger und Etterlin – NATO CCE, 1979-1983. weiterlesen hier

Auf dem Bild links ist der Gründer des Weltwirtschaftsforums, Klaus Schwab, zu sehen. Rechts steht sein Vater Eugen Schwab. , Hitlers enger Vertrauter, der Industrielle und Faschist Sein Vater war damals Leiter von Escher-Wyss, einem strategischen Unternehmen des nationalsozialistischen Deutschlands, und verfügte über ein eigenes Lager, in dem Häftlinge kostenlos arbeiten mussten.https://germanenherz.wordpress.com/2022/05/25/ueber-die-familien-geschichte-und-den-werdegang-des-klaus-schwab/

Damals 14/18 und 33/45 und 89/90 wie heute. Von Philipp Scheidemann 1918 bis Aniela Kazmierczak Merkel 2020 basiert restlos, alles nur auf Lügen, Täuschung und Betrug. Die wahren Feinde sind NICHT, die Menschen in und aus fernen Ländern. Unsere Feinde … Weiterlesen

Hinsichtlich justiziabler Ereignisse muß ich davon ausgehen, daß die überwiegende Mehrheit der Juristen ihren Verstand verloren bzw. verkauft haben So etwas darf nie wieder passieren sagte der Deutsche und schaut zu, wie es wieder passiert.

Das ist fakt – Das Dritte Reich ist heute, der gesamte kollektive Westen „getarnt im Gewande der EU und der NATO“. Als ein Antlitz und ein Wesen.demaskierbar. wahrzunehmen

Kein Mensch kann behauptener hätte nicht gewusst, sie haben es doch gesagt –  Denn heute gehört uns Deutschland und morgen die ganze Welt –  Nicht einmal ihre alten Nazisymbole haben sie geändert.  Nur mit neuem Gruß Slawa Ukrajini und „ZSU“. Zbroini syly Ukrainy = Armed Forces of Ukraine. Deutschland ist von der EU gesteuert, zum ukrainischen Nazi-Staat degeneriert worden. Was hat Euch politisch Abhängigen und geistig Prostituierten des Rechtssystems so verblendet, um die Gefahr einer Wiederholung der Nazimachenschaften nicht wahrnehmen zu können, und uns Judenstämmigen Menschen die auf den Mißstand und die Gefahr einer Wiederholung hinweisen, als Verschwörungstheoretiker zuWeiterlesen

Lieber Gott, lass diesen Film zu Ende gehen, es wird langsam immer absurder! Globale Eliten erproben Insektendiäten an hungergeplagten AfrikanernHungergeplagte Afrikaner werden von den globalen Eliten aufgefordert, das Essen von Fleisch zu vergessen und sich an den Verzehr von Käfern, Kakerlaken und Insekten zu gewöhnen. Das Weltwirtschaftsforum hat die Idee einer auf Insekten … Weiterlesen

Alles ist erlaubt, was nicht durch das Gesetz verboten ist. (Tout ce que la loi ne defend pas est permis.)  Wenn Du der Regierung erlaubst, das Gesetz wegen eines Notfalls zu brechen, wird es immer einen Notfall erschaffen, um das Gesetz zu brechen. Regelungen zum Staatsnotstand in Deutschland. Dieser nationale Notstand kann jede Form annehmen, für jeden Zweck manipuliert und zur Rechtfertigung jedes Endziels verwendet werde. Dabei spielt es keine Rolle, welcher Art die Krise sein könnte – Unruhen, nationale Notfälle, „unvorhergesehener wirtschaftlicher Zusammenbruch, Enteignung von Immobilien, Verlust einer funktionierenden politischen und rechtlichen Ordnung, gezielter innerstaatlicher Widerstand oder Aufstand,  weit verbreitete Notfälle im Bereich der öffentlichen Gesundheit und katastrophale Natur- und Naturkatastrophen“ Klimawandel. menschliche Katastrophen“aktuelle Kriegstreiberei – solange es der Regierung erlaubt, alle Arten von Regierungstyrannei im Namen der sogenannten nationalen Sicherheit zu rechtfertigen. Machthungrig, gesetzlos und unerschütterlich im Streben nach autoritären Befugnissen gibt die Regierung diese Befugnisse nicht freiwillig auf, sobald sie sie erlangt, nutzt und unweigerlich missbraucht. weiterlesen Es ist gar nicht so einfach „die Fackel der Wahrheit“ durch ein Gedränge von indoktrinierten Schafschafe zu tragen, ohne jemandem den Bart zu versengen.Die unaufhörlich wachsende Zahl von Bürokraten muss tagtäglich „nachweisen”, dass sie tief genug in dem Analgang der korrupten und volksfeindlichen Politik stecken und ihre Daseinsberechtigung hat. Dies führt schließlich immer zu einer Flut von schwachsinnigen Regeln und Vorschriften in einem Land, speziell Deutschland. „Der krebsartig immer weiter ausufernde Gesetzes-, Paragraphen- und Verordnungswahnsinn ist nicht das Resultat von Notwendigkeit, sondern von Beschäftigungs-Notwendigkeit politischer und bürokratischer Zwangs- und Gewaltfaschisten.” … Weiterlesen