Bromberg (Posen)

Da ein Teil meiner Familie, damals in Bromberg und Stettin, sehr viel Leid und Vertreibung ertragen mußte. Am Ende des Beitrags bitte mal, meine ergänzenden Textknechtschaften, zum Thema Polen, zur Kenntnis nehmen. Die Wahrheit der Täter-Oper-Umkehr ist längst offenbart. Der Massenmord und die Verstohlenheit kennen keine Grenzen.

Bromberg ist eine deutsche Stadt in Posen. Bekannt wurde die Stadt vor allem durch das Massaker von Polen an den dortigen deutschen Bewohnern, dem Bromberger Blutsonntag.

Geschichte
Die Stadt Bromberg wurde um 1327 vom Deutschen Orden begründet, war im Mittelalter durch ihren Getreidehandel sehr wichtig und ein Stapelplatz der Danziger Kaufleute. Später unter polnischer Herrschaft geriet die Stadt in Verfall und wurde auch 1701–1711 durch die Pest fast ganz entvölkert.

Am 6. November 1657 schlossen Brandenburg und Polen hier den sogenannten Vertrag von Bromberg ab, demgemäß die Souveränität Brandenburgs über Preußen von Polen anerkannt, Lauenburg samt Bütow jenem Staat zum Lehen gegeben und außerdem die Stadt Elbing und das Amt Draheim an Brandenburg verpfändet wurde.

Die erste polnische Teilung von 1772 brachte Bromberg, das damals nur noch 500 Einwohner zählte, mit dem ganzen Netzedistrikt 1772 an Preußen. Seit den Zeiten Friedrichs des Großen stieg Bromberg, namentlich infolge der Anlage des Kanals (→ Bromberger Kanal), zu einer betriebsamen Handelsstadt auf. Die Zahl der Einwohner, die im Jahre 1843 bereits wieder 8.878 betrug, verfünffachte sich etwa bis zum Ende des 19. Jahrhunderts.

Bromberg befindet sich seit 1945 unter Fremdherrschaft. Das Gebiet ist von Polen vorübergehend besetzt, die einheimische Bevölkerung wurde vertrieben oder ermordet und deren Eigentum gestohlen.

Bromberger Blutsonntag
Der „Bromberger Blutsonntag“ war ein am 3. September 1939 von Polen gegen Deutsche verübtes Pogrom. Bei diesem Massaker wurde eine große Anzahl Volksdeutscher, die aufgrund des sogenannten Versailler Vertrages unter polnische Verwaltung gestellt worden waren, in der seit 1918 im polnischen Korridor gelegenen deutschen Stadt Bromberg durch Polen ermordet.

Der Völkermord fand zwei Tage nach dem Beginn des sogenannten Polenfeldzuges der deutschen Wehrmacht als Schutzmaßnahme gegen bereits seit den 1920er Jahren verübten ständigen Übergriffen von polnischer Seite auf die deutsche Zivilbevölkerung statt. Warum fanden gerade am 3. September so viele Morde statt? Es war der Tag der englischen und französischen Kriegserklärung an das Deutsche Reich. Die Polen gerieten in einen Freudentaumel und glaubten im Ernst, daß es England um die Erhaltung des polnischen Staates ginge.[1] Das Geschehen spielte sich vor dem Hintergrund mitunter latenter, aber meist offener Spannungen zwischen der polnischen Minderheit und der starken deutschen Mehrheit in den deutschen Reichsgebieten ab.
Offizielle Ermittlungen der deutschen Behörden 1939/40

Eine durch die deutsche Wehrmacht-Untersuchungsstelle (WUst) vorgenommene Untersuchung der Ereignisse in Bromberg schloß eine Befragung gefangener polnischer Soldaten, Volksdeutscher aus Bromberg und Umgebung sowie die Befragung polnischer Zivilisten zu den Vorfällen am 3. September 1939 ein.

Die Vernehmung eines polnischen Vizefeldwebels ergab nach den deutschen Unterlagen, daß die bei Bromberg stationierten polnischen Truppenteile als Folge einer angeblich aus der Stadt zu hörenden Schießerei eine Patrouille in den Ort geschickt hätten, um die Lage zu klären. Bei einer abschließenden Besprechung teilte der Bataillonskommandeur, Major Slawinski, seinen Soldaten mit, daß keine Sabotageakte oder Angriffe durch Volksdeutsche festgestellt wurden und vielmehr zurückflutende Teile der 9. und 27. polnischen Infanterie-Division geschossen hätten.

Richterliche Befragungen von Zeugen in den Monaten nach den Vorfällen ergaben oftmals die Beteiligung polnischer Soldaten an Ermordungen. In diesen Fällen wurden die Soldaten von Zivilisten zu den Häusern von Volksdeutschen geführt, aus denen angeblich Schüsse gefallen waren. Insbesondere erwachsene, männliche Hausbewohner sollen nach diesen Aussagen von den Soldaten getötet worden sein, auch wenn keine Waffen gefunden worden seien oder sich die Beschuldigten nicht bedrohlich oder sonstwie verdächtig verhalten hatten.

Die ausbrechende Panik, die durch die ungeordnet durch den Ort ziehenden Teile polnischer Armee-Einheiten angefacht wurde, soll dann schließlich das Klima geschaffen haben, in dem die meisten Tötungen und Mißhandlungen durch polnische Zivilisten und Soldaten an Volksdeutschen stattfanden. Gerichtsmedizinische Untersuchungen der Opfer durch deutsche Stellen dokumentierten anschließend auf erschütternde Weise teils schwerste Verstümmelungen an den Leichen.
Polnische Untersuchungen

Offizielle polnische Quellen behaupteten später, es seien 238 polnische Soldaten und 223 Angehörige einer nicht weiter spezifizierten subversiven Gruppe getötet worden.

Das sogenannte polnische Institut für Nationales Gedenken (IPN) hat im Juni 2004 die Untersuchung der Vorgänge in Bromberg zwischen dem 3. und dem 5. September 1939 aufgenommen. Anhand neuer Dokumente und Archivquellen wurde behauptet, daß angeblich polnische Truppen von Abwehragenten und Angehörigen der deutschen Minderheit beschossen worden sein sollen. Dabei wurden angeblich zwischen 40 und 50 polnische Soldaten getötet. Im darauffolgenden an der deutschen Zivilbevölkerung vollzogenen Pogrom kamen nach vorgeblichen polnischen „Schätzungen“ im Bromberger Stadtgebiet zwischen 100 und 300 volksdeutsche Einwohner ums Leben.
Opferzahlen und Ursachen

Übereinstimmend wird in verschiedenen Quellen berichtet, daß in Bromberg geschossen wurde. Strittig ist aber, auf wen und ob es sich um deutsche Provokateure oder polnische Partisanen handelte. Eine nicht genau zu ermittelnde Anzahl Deutscher wurde in diesem Zusammenhang ermordet.

Christian Zentner schreibt, der polnische Militärkommandant von Bromberg habe ein Massaker an mehreren Tausend deutschen Brombergern befohlen. Hugo Rasmus – ein gebürtiger Bromberger – hat eine Liste der in der Stadt Bromberg ermordeten Deutschen erstellt. Diese Liste enthält die Namen von 358 Personen, darunter 39 Frauen und 55 ältere Menschen. Nicht berücksichtigt sind dabei die Ermordeten der umliegenden deutschen Dörfer Brombergs sowie in den anderen Landesteilen des durch Polen besetzten deutschen Reichsgebietes. Der Autor Bernhard Lindenblatts schreibt dagegen von „mehr als 1.000 Deutschen Zivilisten“, die an diesem 3. September in und um Bromberg ermordet wurden.

Insgesamt bewegen sich die Angaben über die Zahl der volksdeutschen Opfer in der Literatur meist zwischen 700 und 1.200 Menschen. Die Schwankungen ergeben sich unter anderem oft aus der Frage, ob nur die Opfer in der Stadt Bromberg selbst gezählt werden, oder ob man die Opfer in den umliegenden Gemeinden mit einbezieht.

„Allein Mitte August 1939 waren 75.535 Volksdeutsche ins Reich geflohen. Insgesamt hatten die Volksdeutschen kurz vor und nach Kriegsbeginn etwa 20.000 Tote zu beklagen, von denen 12.500 namentlich identifiziert werden konnten. So waren schon im November 1939 zwar nicht 4.850, aber 5.437 Tote vorläufig festgestellt worden. Das erste diesbezügliche vom Auswärtigen Amt veröffentlichte Dokumentenwerk ‚Die polnischen Greueltaten an den Volksdeutschen in Polen‘, Berlin 1940, nennt als vorläufige Feststellung diese 5.437 Toten, dessen zweite Auflage – Berlin 1940 – bringt als bis zum 1. Februar 1940 ermittelte Zahl 12.857 Tote, zu der 45.000 Vermißte hinzugezählt wurden. Lediglich letztere Zahl ist Propagandawerk, dagegen ist die Zahl der 12.857 Toten urkundlich einwandfrei erhärtet, diese 12.857 wurden identifiziert. Nach Feststellungen der seinerzeitigen ‚Gräberzentrale Posen‘ unter Leitung von Pastor Lic. Berger und Ing. Hans Schmidt hat sich die zuletzt genannte Zahl noch auf über 15.000 Tote erhöht. Allein während des Bromberger Blutsonntags hatten die Volksdeutschen etwa 6.000 Tote zu beklagen, von denen 5.437 namentlich identifiziert werden konnten. Den Bromberger Blutsonntag aber aus dem Gesamtkomplex des 20jährigen polnischen Terrors geschickt herauszulösen und alles andere dieser 20 Jahre sorgfältig zu verschweigen, hat mit einer objektiven Analyse nichts mehr zu tun. Denn jeder wirkliche Kenner der Verhältnisse im Versailler Polen weiß, daß – angefangen mit dem blutigen Mordterror der Korfanty-Banden in Oberschlesien – mit den Grenzschutzkämpfen in Posen und Westpreußen, mit der Errichtung des ersten polnischen Konzentrationslagers in Szczypiorno nach 1918, und den brutalen Ausweisungen von über einer Million Deutschen, Opferzahlen errechnet werden könnten, die die vermeintliche Zahl von 58.000 bei Weitem überschreiten dürften.“

Da von den Nationalsozialisten keine Auszeichnungen oder sonstige Ehrungen an Mitglieder von Militäreinheiten oder Sondereinheiten für Aktionen im fraglichen Zeitraum im Raum Bromberg vergeben wurden und sich überhaupt die Anwesenheit regulärer deutscher Truppen in diesem Gebiet am 3. September 1939 nie belegen ließ, wird eine Beteiligung von SS oder der Wehrmacht an den Ermordungen von den meisten Historikern ausgeschlossen. Jürgen Runzheimer stellt dazu fest, daß es keinerlei Anhaltspunkte dafür gebe, daß es sich dabei etwa um eine Provokation des deutschen SD gehandelt haben könnte.

Die grausamen Morde an der deutschen Zivilbevölkerung in Bromberg sind nur ein Teil der polnischen Übergriffe auf Volksdeutsche in Polen seit 1918. Seitdem inszenierten polnische Verantwortliche permanent gegen die seit Jahrhunderten ansässige deutsche Bevölkerung Prügeleien, infernalische Hetzjagden und öffentliche Mordorgien. Unzählige Deutsche fielen auf bestialische Art und Weise diesem Vorgehen zum Opfer. In einer Dokumentation des Auswärtigen Amtes vom November 1939 wurde die Gesamtzahl der während dieser Ereignisse ermordeten Angehörigen der deutschen Minderheit in Polen mit 5.437 angegeben. Mittlerweile sind weitere Historiker zu dem Ergebnis gekommen, daß insgesamt fast 4.000 Volksdeutsche ermordet wurden, davon allein in Bromberg 1.200 bis 1.500.

Erlebnisbericht
Die Zeit des Bromberger Blutsonntags
Erlebnisbericht von Else Zabel aus dem Dorf Hopfengarten, Kreis Bromberg, zitiert nach Rudolf Mühlfenzl (Hg.): Geflohen und vertrieben – Augenzeugen berichten, Königstein/Ts. 1981, S. 36 ff.

Um sieben Uhr abends bellten die Hunde. Vier Polen, drei waren bewaffnet, kamen auf unseren Hof. Sie lärmten laut und schwenkten ihre Karabiner. Als mein Mann in der Tür erschien, um sie zu fragen, was sie wollten, brüllten sie „Hitlerschwein!“. Sie schlugen ihn nieder. Dann forderten sie ihn auf, die Waffen herauszugeben. Waffen hatten wir aber nie besessen. Dann stießen sie meinen Mann zur Seite und traten in unsere Wohnung. Sie kamen in die Küche und rissen die Schubladen heraus, machten die Tür vom Küchenspind auf und durchwühlten alles. Sie warfen die Sachen auf den Fußboden. Dann rannten sie ins Wohnzimmer und in das Schlafzimmer. Auch hier rissen sie alle Schränke und Schubladen auf, brachen alles auf und warfen die Gegenstände auf den Fußboden. Die Sachen, die ihnen gefielen, steckten sie in ihre Taschen. Die Betten wurden aufgeschlitzt und aufgerissen. Dann schüttelten sie die Federn aus … Nachdem die Polen nichts Belastendes gefunden hatten, schlugen sie wieder auf meinen Mann ein und traten ihn mit Füßen und johlten laut „Hitlerschwein!“. Dann wollten sie von ihm Geld und seine Taschenuhr … Zuerst weigerte er sich, das Geld und die Uhr herauszugeben. Aber sie schlugen erneut auf ihn ein. Er blutete aus der Nase und dem Mund, hatte Platzwunden am Kopf. …

Ich sah vom Blumengarten aus die Quälerei mit an. Ich durfte mich aber nicht bemerkbar machen, da mich die Polen wahrscheinlich genauso behandelt und noch vergewaltigt hätten. Das hatten sie mehrfach mit den Töchtern unserer Nachbarn gemacht, die auch Deutsche waren. Mein Mann fiel mehrmals hin, wurde aber mit Fußtritten und Kolbenschlägen wieder hochgetrieben. Unter großem Gejohle und Beschimpfungen wie „Hitlerowiec, Schwab, deutsches Schwein“ trieben sie meinen Mann vom Grundstück … Die Polen schlugen weiter auf ihn ein, traten ihn und stachen mit den Bajonetten zu. Sie rissen ihn wieder hoch und trieben ihn vor sich her.

Ich war durch diesen Überfall und die Mißhandlungen meines Mannes so verängstigt, daß ich ohne Verpflegung und ohne Gepäck über die angrenzenden Wiesen in eine Lehmgrube floh. Dort fand ich Nachbarn. Sie berichteten auch von Mißhandlungen. Inzwischen war es dunkel geworden. Die ganze Nacht hörten wir von weitem das Lärmen der Soldaten, das Weinen der Kinder, das Jammern der Frauen und der Mädchen. Zwischendurch fielen Schüsse. An mehreren Stellen des Ortes brannten die Häuser der deutschen Bauern …

(Nach dem Einmarsch der deutschen Truppen) fand ich meinen Mann tot, erschossen, erschlagen. Ich identifizierte ihn anhand seiner Kleidung. Er war fast bis zur Unkenntlichkeit zerschlagen. Er hatte klaffende Wunden in Rücken, Brust und Bauch. Kopf und Schulter waren blutverkrustet. In meinem Schmerz und meiner Ohnmacht bin ich zusammengebrochen …

Polnische Verbrechen an Volksdeutschen zwischen 1918 und 1939

  Im Zuge der Polnischen Verbrechen an Volksdeutschen zwischen 1918 und 1939 wurden Tausende Volksdeutsche von Polen ermordet oder mußten aus ihrer angestammten Heimat fliehen. Geschichtsdarstellungen mit einem die tatsächlichen Vorgänge im Polenstaat zwischen 1918 und 1939 demaskierenden Inhalt sind in der „offiziellen“ Geschichtsschreibung kaum oder gar nicht bekannt.

Bereits im Juli 1923 heißt es in einer Note des Auswärtigen Amts an den polnischen Gesandten:

„Seit dem Zeitpunkt, in welchem einige früher preußische Provinzen an die Polnische Republik übergegangen sind, hat weit über eine halbe Million Deutscher, die zum größten Teil dort seit langem angesessen waren, dieses Gebiet verlassen. Die Umstände dieser Abwanderung, die für die Betroffenen vielfach Verarmung und Elend mit sich brachte, beweisen, daß sie in der Mehrzahl der Fälle nicht freiwillig vor sich ging. Daß diese Entdeutschung der westlichen Provinzen Polens planmäßig geschieht und ein politisches Ziel bildet, das nicht nur von nationalistischen polnischen Parteien, sondern auch von den polnischen Behörden bis zu den höchsten Spitzen hinauf angestrebt und gefördert wird, hat der frühere Ministerpräsident Polens, Sikorski, in seiner Rede im Rathaus in Posen am 10. April d. J. unzweideutig ausgesprochen. […] Am 19. Juni hat ferner der Polnische Staatspräsident Herr Wojciechowski in Kattowitz eine Rede gehalten, in der die deutsche Kultur als perfide und Deutschland als ein Staat hingestellt wird, dem Gewalt über Recht geht. Auf zahlreichen Kundgebungen hervorragender polnischer Politiker in Wort und Schrift, die sogar das Verbleiben Ostpreußens in deutschem Besitz als eine Gefahr für Polen bezeichnen, darf in diesem Zusammenhange ebenfalls kurz hingewiesen werden. In allen diesen Äußerungen kommt tatsächlich ein Geist der Aggressivität und der Feindseligkeit zum Ausdruck, der gelegentlichen deutschen Äußerungen über die Entdeutschungspolitik Polens durchaus nicht innewohnt.“[1]

In den Jahren zwischen 1919 und 1939 wurden mindestens 60.000 Deutsche Zivilisten von Polen ermordet, Millionen mußten aus ihrer Heimat fliehen. Zwischen Mai und August 1939 rollte eine schwere Terrorwelle gegen die deutsche Minderheit im polnisch besetzten deutschen Gebiet. Allein in dieser kurzen Zeit wurden über 15.000 Deutsche ermordet, die Minderheit wandte sich wiederholt sowohl an die deutschen Konsulate als auch direkt an den polnischen Staatspräsidenten und an den Völkerbund[2] – vergeblich.

„Allein Mitte August 1939 waren 75.535 Volksdeutsche ins Reich geflohen. Insgesamt hatten die Volksdeutschen kurz vor und nach Kriegsbeginn etwa 20.000 Tote zu beklagen, von denen 12.500 namentlich identifiziert werden konnten. So waren schon im November 1939 zwar nicht 4.850, aber 5.437 Tote vorläufig festgestellt worden. Das erste diesbezügliche vom Auswärtigen Amt veröffentlichte Dokumentenwerk ‚Die polnischen Greueltaten an den Volksdeutschen in Polen‘, Berlin 1940, nennt als vorläufige Feststellung diese 5.437 Toten, dessen zweite Auflage – Berlin 1940 – bringt als bis zum 1. Februar 1940 ermittelte Zahl 12.857 Tote, zu der 45.000 Vermißte hinzugezählt wurden. Lediglich letztere Zahl ist Propagandawerk, dagegen ist die Zahl der 12.857 Toten urkundlich einwandfrei erhärtet, diese 12.857 wurden identifiziert. Nach Feststellungen der seinerzeitigen ‚Gräberzentrale Posen‘ unter Leitung von Pastor Lic. Berger und Ing. Hans Schmidt hat sich die zuletzt genannte Zahl noch auf über 15.000 Tote erhöht. Allein während des Bromberger Blutsonntags hatten die Volksdeutschen etwa 6.000 Tote zu beklagen, von denen 5.437 namentlich identifiziert werden konnten. Den Bromberger Blutsonntag aber aus dem Gesamtkomplex des 20jährigen polnischen Terrors geschickt herauszulösen und alles andere dieser 20 Jahre sorgfältig zu verschweigen, hat mit einer objektiven Analyse nichts mehr zu tun. Denn jeder wirkliche Kenner der Verhältnisse im Versailler Polen weiß, daß – angefangen mit dem blutigen Mordterror der Korfanty-Banden in Oberschlesien – mit den Grenzschutzkämpfen in Posen und Westpreußen, mit der Errichtung des ersten polnischen Konzentrationslagers in Szczypiorno nach 1918, und den brutalen Ausweisungen von über einer Million Deutschen, Opferzahlen errechnet werden könnten, die die vermeintliche Zahl von 58.000 bei Weitem überschreiten dürften.“[3]

Phase I: „Der Versuch der Entdeutschung“ 1918 bis 1926

Schon im Winter 1918/19 schaffte das neu gegründete Polen Fakten, indem es vor allem in Oberschlesien deutsche Gebiete besetzte. Der Versailler Vertrag erkannte diese geschaffenen Realitäten unter der Bedingung eines umfassenden Minderheitenschutzes an. Im August 1919 drangen polnische Verbände weiter auf deutsches Gebiet vor, auch im August 1920 und im Mai 1921 überfielen polnische Einheiten Dörfer im Reichsgebiet und brannten sie nieder. In den Jahren 1918/19 gründete Polen auch seine ersten „Konzentrationslager“ zur Internierung deutscher Vertriebener in Stralkowo und Szczypiorno, wo ca. 16.000 Deutsche als „Staatsfeinde“ hinter Stacheldraht gesetzt wurden. Später kamen noch zwei weitere derartige Lager hinzu.

Der Großteil der deutschen Schulen wurde geschlossen, deutscher Grundbesitz beliebig und willkürlich enteignet, das Deutschtum sollte ausgemerzt werden. Das in Versailles mitunterzeichnete Minderheiten-Schutzabkommen war in der Praxis nur ein Fetzen Papier. So blieb es in Polen bis zu seinem Untergang im September 1939. Besonders unverständlich war dieses Verhalten auch für damalige Beobachter, weil der polnische Staat seine Unabhängigkeit von Rußland dem Deutschen Reich zu verdanken hatte. Zwischen 1919 und 1923 wurden vom Völkerbund 75 Beschwerden der deutschen Minderheit in Polen anerkannt, am 10. September 1923 stellte der Internationale Gerichtshof fest, daß Polen das Minderheitenrecht verletzt und den Minderheitenschutzvertrag gebrochen hatte. Selbst französische Intellektuelle und Politiker protestierten 1924 offen gegen den „polnischen Terror“.

Am 10. April 1923 proklamierte Polens Ministerpräsident Wladyslaw Sikorski in Posen eine Verdrängungs- und Enteignungspolitik gegen die etwa 1.200.000 Deutschen, die in den seit 1919 zu Polen gehörenden preußischen Provinzen Westpreußen und Posen lebten. 1926 wurden weitere Lager eingerichtet, nicht nur für Deutsche, sondern auch für Ukrainer und andere Minderheiten in Polen sowie für polnische Oppositionelle: die Lager Bereza-Kartuska und Brest-Litowsk. Offenherzig schrieb am 13. Juni 1926 die „Gazeta Gdanska“ zum Thema der Entdeutschung:

„Der sicherste Panzer Pommerellens sind die Millionen polnischer Ansiedler. Alles Land, das noch im Besitz der Deutschen ist, muß den deutschen Händen entrissen werden.“

Phase II: „Kriegsplanungen“ 1930 bis 1936

1930/31 gab der polnische Staatspräsident Planungen für einen Marsch auf Berlin in Auftrag, die Presse sprach von „Notwendigkeit“ und „Unvermeidbarkeit“ eines zukünftigen Krieges gegen Deutschland. Rechtfertigung der Bestrebungen war die angebliche historische „slawische“ Besiedelung der Gebiete zwischen Elbe und Oder vor der Besiedlung der Deutschen im frühen Mittelalter.

England und Frankreich versagten zu diesem Zeitpunkt jedoch jegliche Unterstützung für eine Aggression gegen Deutschland.

Im Dezember 1931 begannen sogenannte „Freiwilligenverbände“ mit der gewaltsamen Vertreibung der deutschen Minderheit im grenznahen Gebiet auf polnischer Seite (siehe Manchester Guardian vom 12. Dezember 1931). In den Jahren 1933 und 1936 kam es immer wieder zu Übergriffen polnischer Verbände auf das Reichsgebiet.
Phase III: „Eskalation“ 1938/39

Die deutschen Zeitungen in Polen durften über die volle Wahrheit über die Unterdrückung und Entrechtung der Volksdeutschen nicht berichten. Am Beispiel der Bromberger „Deutschen Rundschau“ sei dies verdeutlicht: Von 1920 bis 1939 hatte diese Zeitung 872 Strafverfahren. Die Schriftleiter wurden zu insgesamt 5 Jahren, 11 Monaten und 20 Tagen Gefängnis verurteilt. 546mal unterlag diese deutsche Zeitung der Beschlagnahme. Gesamtverluste: ungefähr 700.000 Zloty. Aber auch den anderen volksdeutschen Zeitungen in Polen blieb ein derartiges Schicksal nicht erspart.

In polnischen Zeitungen wurden die Forderungen Deutschlands nach einer Bereinigung der „Korridor-Frage“ mit offener Hetze und Aufrufen zur Annexion Danzigs beantwortet. Bis Anfang 1939 registrierten die Auffanglager des Roten Kreuzes im Reich etwa 12.000 Flüchtlinge aus Polen.

Im März 1939 rief die polnische Regierung erstmals zur Teilmobilmachung der Streitkräfte. Zwischen Mai und August 1939 rollte eine schwere Terrorwelle gegen die deutsche Minderheit. Über 15.000 Deutsche wurden ermordet, die Minderheit wandte sich sowohl an die deutschen Konsulate als auch direkt an den polnischen Staatspräsidenten und an den Völkerbund. Die polnischen KZs Berezakartuska und Brest Litowsk waren mit mehreren tausend Gefangenen überfüllt, Seuchen brachen aus.

ergänzend

Polen und die Fälschungen seiner Geschichte in polen geht er nicht Warum werden in Deutschland die Verbrechen an den Deutschen und deutschen Juden verschwiegen? Die ersten Konzentrationslagern wurden nach der Gründung (1919) des polnischen Staates im ehemaligen deutschen Posener Gebiet von Polen für Deutsche gebaut. Diese Tatsache wird gerne verschwiegen. Es … Weiterlesen 

Polens Antisemitischer „Karfreitagsbrauch“ sorgt für Aufsehen Was sich am Karfreitag in der polnischen Stadt Pruchnik abspielte, klingt wie eine Szene aus längst vergangenen Zeiten: Eine „Judas“-Puppe wird durch die Straßen gezerrt, von Erwachsenen und Kindern geschlagen.
Strohpuppe nach vorgegebenem Zeremoniell geschmäht und angezündet.
Ein in der südostpolnischen Kleinstadt Pruchnik begangener, antisemitischer „Karfreitagsbrauch“ hat in polnischen und israelischen Medien für Aufsehen gesorgt. Am Sonntag über Internetportale verbreitete Aufnahmen zeigen, wie eine mit den Worten „Judas 2019“ und „Verräter“ beschriftete Strohpuppe in einem rituellen „Judasgericht“ zunächst auf einem Beleuchtungsmasten aufgehängt wird.

Anschließend wird sie nach einem vorgegebenen Zeremoniell weiter geschmäht. Das Aussehen der Figur entspricht mit krummer Nase, orthodoxer Kopfbedeckung und Haartracht der klischeehaften Judendarstellung, die auch in nationalsozialistischer Zeit von Antisemiten verwendet wurde. Unter dem anfeuernden Johlen zahlreicher Schaulustiger wird diese auf dem Boden liegende „Judas“-Puppe durch Straßen gezerrt, von Erwachsenen und Kindern mit eigens vorbereiteten langen Stöcken geschlagen und schließlich geköpft, angezündet und brennend in einen Bach geworfen. Übung fürs Pogrom. Osterbrauch des „Gerichts über den Verräter Judas“/“Das Hängen von Judas“. Dieses Jahr wurde wieder im ostpolnischen Pruchnik eine Judas-Puppe mit stereotypem Antlitz durch den Ort gezerrt, mit Stöcken verprügelt, aufgeknüpft und angezündet #Antisemitismus

Nach Informationen der „Gazeta Wyborcza“ und der Regionalzeitung „Ekspres Jaroslawski“, die die Veranstaltung filmte, soll es sich bei dem „Judasgericht“ um einen schon im 18. Jahrhundert verbreiteten Brauch handeln. Dabei werde Judas für seinen in der Bibel beschriebenen Verrat an Jesus „bestraft“. Wegen seiner aggressiv antisemitischen Ausrichtung habe die katholische Kirche den Brauch inzwischen untersagt, berichtete die Regionalzeitung. Ihr Reporter habe nicht herausfinden können, von wem die Initiative stammte, die Veranstaltung zehn Jahre nach der letzten Durchführung 2009 nun wieder aufleben zu lassen.

ergänzend

Wußten Sie, …

· daß am 05. November 1916 Deutschland Geburtshilfe leistete bei der Gründung eines selbständigen Polen (nach 120 Jahren)? Aus „Dankbarkeit“ besetzte Polen schon ab November 1918 die deutsche Provinz Posen und Westpreußen bis hoch zur Ostseehalbinsel Hela. Es entstand der sog. „Polnische Korridor“.
· daß Polen 1918 die ersten europäischen KZs gründete (Bereza Kartuska bei Brest, sowie Kalisz-Szczypiorno) und daß es ab 1944 für Deutsche im altpolnischen und im Oder-Neiße-Gebiet 1.256 (sic!) polnische Konzentrationslager gab?
· daß Polen seit 1918 alle Hebel ansetzte, die zu 97 Prozent von Deutschen bewohnte Stadt Danzig zu annektieren? Und im Sommer 1939 in Danzig zunehmend provozierte, die Wirtschaft strangulierte und die Deutschen terrorisierte?
· daß Polen mit keinem seiner Nachbarn in Frieden lebte?
· daß die Hansestadt Danzig am 15. November 1920 nach dem Beschluß der Siegermächte ohne Volksabstimmung vom Deutschen Reich getrennt worden ist und daß die Bürger Danzigs die deutsche Staatsbürgerschaft verloren haben.
· daß Polen ab 1920 schwere Menschenrechtsverletzungen an den 11 Millionen Menschen der nichtpolnischen Minderheiten (Deutsche, Juden, Ukrainer, Weißrussen) im Vielvölkerstaat begangen hat?
· daß man in Posen 1921 auf Plakaten und Flugblättern lesen konnte: Jetzt kommt ihr alle dran… alle Ärzte, Pastoren, Rechtsanwälte, Domänenpächter, Ansiedler, Besitzer aller Art, wer „Wer noch im Juli 1921 da ist von dem deutschen Gesindel, wird ohne Ausnahme niedergemacht.Deutscher oder Jude ist.“
· daß am 10. April 1923 der polnische Ministerpräsident Sikorski feststellte, daß „die deutsche Gefahr“ nicht eher beseitigt sei, als bis alles deutsche Land in polnische Hände übergegangen sei?
· daß am 09. Oktober 1925 in der GAZETA GDANSKA zu lesen war: „Polen muß darauf bestehen, daß es ohne Königsberg, ohne ganz Ostpreußen nicht existieren kann. Wir müssen jetzt in Locarno fordern, daß ganz Ostpreußen liquidiert wird
· daß 1930 die Pilsudski-nahe Zeitschrift MOCARSTWOWIEC schrieb: „Wir sind uns bewußt, daß Krieg zwischen Polen und Deutschland nicht vermieden werden kann. Wir müssen uns systematisch und energisch für diesen Krieg vorbereiten. In diesem Krieg werden keine Gefangenen genommen. Es wird kein Platz für humanitäre Gefühle sein. Wir werden die ganze Welt mit unserem Krieg gegen Deutschland überraschen.“
· daß am 14. Dezember 1931 der englische MANCHESTER GUARDIAN die polnische Nationalitätenpolitik als eine „Hölle“ beschreibt?
· daß in „Nation“, einer der bedeutendsten Zeitschriften der USA, am 02. April 1938 William Zuckermann (selbst Jude) schrieb: „In den letzten Jahren haben die Juden in Polen beinahe ständige körperliche Angriffe und Pogrome erdulden müssen…Dieser Ausbruch antisemitischer Bestialität findet nicht seinesgleichen in Europa, nicht einmal im Nazideutschland…“
· daß am 15. Juni 1932 Lord Noel-Buxton berichtet hat? …„.Aus dem Korridor und aus Posen sind bereits nicht weniger als 1 Million Deutsche seit der Annexion abgewandert, weil sie die Bedingungen dort unerträglich finden.“
· daß Polen unter Pilsudski ab Februar 1933(!) drei Versuche unternahm, Frankreich zu einem gemeinsam Angriffskrieg gegen Deutschland zu bewegen.
· daß Polen Ausschreitungen gegen Deutsche ab Mai 1939 erneut forcierte? Auf dem Lande wurden deutsche Höfe in großer Zahl von Polen angezündet, die Bauern weggetrieben, Menschen in den Städten verprügelt, in Einzelfällen totgeschlagen.
· daß am 13./14. Mai 1939 in Tomaschow (42.000 EW) die Polen alle 3.000 Volksdeutschen aus den Fabriken, deutschen Geschäften und Handelsbetrieben jagten und ihre Wohnungen demolierten.
· daß die polnische Wochenzeitschrift NAROD W WALCE (Volk im Krieg) am 20. Juli 1939 forderte: „Danzig muß polnisch bleiben und Deutschland muß gezwungen werden, den ostpreußischen Raum ohne Bevölkerung an Polen abzutreten.“
· daß die Deutsche Reichsregierung im Sommer 1939 Auffanglager einrichten muß, um des Stromes deutscher Flüchtlinge aus Polen Herr zu werden?
· daß auf die Teilmobilmachung am 30.08.1939 die Generalmobilmachung folgte, was damals einer Kriegserklärung gleichkam (Polen hatte 270.000 Mann unter Waffen, Deutschland 100.000 !!!).
· daß in der heutigen Zeit die Polen bei der Aufrechnung ihrer Opferzahlen die von ihnen um Haus, Hof und Leben gebrachten vertriebenen Ostdeutschen hinzuzählen?

Eine juristische und moralische Aufarbeitung dieser Jahre vor dem zweiten Weltkrieg hat es bis heute nicht gegeben. Es darf nicht verschwiegen werden, was von 1918 bis 1939 in und durch Polen geschehen ist. Der Wille zur Vertreibung hat in Polen lange vor Hitler begonnen. Nach dem Völkerrecht ist Vertreibung verboten. Dieses Verbrechen wurde von den Polen begangen. Sie waren die Täter, da führt kein Weg vorbei.

Im April 1950 stellte Senator William Langer vor dem US-Senat fest: ”Die Massenvertreibung ist eines der größten Verbrechen, an welchem wir direkt Anteil haben… In der gesamten Geschichte findet sich nirgends ein so scheußliches Verbrechen aufgezeichnet wie in den Berichten über die Begebenheiten in Ost- und Mitteleuropa.

Schon 15 bis 20 Millionen wurden von den Stätten ihrer Vorfahren entwurzelt, in die Qual einer lebendigen Hölle geworfen oder wie Vieh über die Verwüstungen Osteuropas getrieben. Frauen und Kinder, Alte und Hilflose, Unschuldige und Schuldige wurden Greueltaten ausgesetzt, die noch von niemandem übertroffen wurden.”… Weiterlesen

Polens verschwiegene Lager Europas erste KZs Erfährt man heutzutage etwas über Lager, in denen eine Vielzahl von Menschen interniert war, handelt es sich primär um die von den Nationalsozialisten betriebenen Konzentrationslager zwischen 1933 und 1945. Damit setzt sich in der öffentlichen Wahrnehmung das … Weiterlesen

Wieso darf die ohne juristische Folgen solche Wahrheiten aussprechen

Polen: Angst vor der Wahrheit Der Vertreibungsholocaust am deutschen Volk – ein Jahrtausendverbrechen! Zur beabsichtigen Endlösung der deutschen Frage in Ost-, Südost- und Mittelosteuropa Das 20. Jahrhundert war ein Jahrhundert des Totalitarismus, der totalitären politischen Systeme des Völkermordes und des Völkermordes durch Massenaustreibungen. Das angebrochene … Weiterlesen 

Polen: Die deutsche Minderheit hat zu viele Rechte Veröffentlicht am von totoweise Polens Oppositionsführer Jaroslaw Kaczynski droht im Falle eines Wahlsieges seiner Partei mit neuen Regeln für die Deutschen im Land. Die Betroffenen, die Regierung und andere Parteien sind entsetzt. Es hagelt schlechte Nachrichten aus Oberschlesien. Erst verkündet … Weiterlesen 

Polnische Konzentrationslager

Bildquelle: Metapedia

Polnische Konzentrationslager sind Konzentrationslager, die vom polnischen Staat errichtet wurden, meist in den von Polen eroberten oder besetzten Gebieten. Dazu gehören auch die nach 1945 auf deutschem Reichsgebiet östlich von Oder und Neiße durch Polen errichteten Lager. Laut dem Deutschen Bundesarchiv sollen insgesamt 1.255 polnische Konzentrationslager existiert haben. Die ersten Konzentrationslager in Europa wurden nach Gründung des polnischen Staates im ehemaligen deutschen Posener Gebiet von Polen für Deutsche errichtet. Diese Tatsache wird heute gerne verschwiegen.

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Geschichte

Nach dem Ersten Weltkrieg wurde in Polen in den vorher – bis 1918 – zum Deutschen Reich gehörenden Gebieten das ehemalige deutsche Kriegsgefangenenlager Szczypiorno vom polnischen Staat als Internierungslager für die in ihrer Heimat verbliebene deutsche Zivilbevölkerung weitergenutzt, ebenso das Lager im Kernwerk Posen. Es kam dort zu schwersten Menschenrechtsverletzungen, Morden und unmenschlichen Quälereien (Folter), wie sie für Konzentrationslager kennzeichnend sind. Allein in Szczypiorno waren etwa 1500 Zivilisten im Alter von 13 bis 70 Jahren inhaftiert. Nach 1926 wurden weitere Lager eingerichtet, nicht nur für Deutsche, sondern auch für Ukrainer und andere Minderheiten in Polen sowie für polnische Oppositionelle, die Lager Bereza-Kartuska und Brest-Litowsk. Über die Zahl der dort Inhaftierten und Ermordeten wurden offizielle Zahlen nicht bekanntgegeben. Von Anfang bis September des Jahres 1939 kamen weitere Lager für Deutsche hinzu, u.a. in Chodzen. Es kam in diesem Zeitraum zu einer gesteigerten Anzahl von Massenverhaftungen und Pogromen an der deutschen Bevölkerung, die zur Flucht von Zehntausenden führte. Aus 1131 Ortschaften in Posen und Pommerellen kam es zu Verschleppungsmärschen in Lager. Nach dem Zweiten Weltkrieg kam es im Zuge der Vertreibung der deutschen Zivilbevölkerung aus den Gebieten des Deutschen Reiches, die damals unter polnische Verwaltung gestellt wurden und seitdem zu Polen gehören, zur Errichtung von 1255 Konzentrationslagern mit einer Sterblichkeitsrate von 20 bis 50 %, z.B. in Tost (Toszek), Lamsdorf , Potulice, Schwientochlowitz . Tost stand allerdings nicht unter polnischem Oberkommando, sondern war ein Lager des sowjetischen NKWD . In den Lagern wurden Misshandlungen, exzessive Grausamkeiten und planmäßige Morde verübt. Besonders bekannt wurden die Fälle der Lagerkommandanten Lola Potok, Czesław Gęborski und Salomon Morel ( KZ Zgoda ). Der in jüngster Zeit ergangene Auslieferungsantrag des polnischen Staates bezüglich Morels an Israel als dessen jetzigem Aufenthaltsort wurde abschlägig beschieden, da Israel auch Staatsbürger, die der Verbrechen gegen die Menschlichkeit beschuldigt werden, nicht an andere Staaten ausliefert.

Opfer

Zu nennen ist hier auch das Lager für Ukrainer, Polen und Deutsche in Jaworzno. Tausende Insassen mussten in schlesischen Gruben arbeiten, wo viele starben. Bei den Inhaftierten handelte es sich nicht um NS-Täter, sondern um deutsche Wohnbevölkerung, die 1945 nicht schnell genug hatte fliehen können. Inhaftierungsgrund war nicht irgendeine persönliche Täterschaft, sondern die deutsche Nationalität oder Sprache. Die Bevölkerung ganzer Dörfer – vom Säugling bis zum Greis – wurde in Lager verschleppt, dort ermordet oder vorsätzlich dem Hungertod ausgesetzt. Dabei spielte auch die etwaige polnische Staatsangehörigkeit, die manche hatten, keine Rolle. Belegt ist die Zahl von mindestens 60.000-80.000 Menschen, die in diesen Lagern der Nachkriegszeit ums Leben kamen.

Orte des Grauens

Lager bestanden beispielsweise in Gronowo, Grottkau, Güstrow, Hohensalza, Jaworzno, Kaltwasser, Kruschwitz, Kulm, Lamsdorf, Lands-berg/Warthe, Langenau, Leobschütz, Lissa, Petrikau, Potulice, Schwetz und Zgoda, viele davon mit gefürchteten Nebenlagern. Dazu kommen die anderen Einrichtungen, die keinem anderen Zweck dienten, als die Deutschen zu konzentrieren und nach Möglichkeit zu dezimieren, also auch die mit Deutschen überfüllten Zuchthäuser und Gefängnisse. Außerdem zählen dazu die anderen als Marterstätten zweckentfremdeten Gebäude, darunter sogar Gotteshäuser. [1] Augenzeugenbericht

Aus einer Schilderung der Frau R. S. aus Bromberg vom 31. März 1948 über das polnische KL Langenau: „Am 26. April 1945 übernahm Langenau das Lager Kaltwasser, gelegen bei Bromberg (…) und am 1. Juni 1945 das Lager Hohensalza, mit letzterem auch den Platzkommandanten Wladyslaw Dopierala, genannt der Schrecken des Lagers. Ganz besondere Erziehungsmaßnahmen brachte er mit sich. Nur zu häufig erzählte er uns persönlich, wie viele Deutsche er umgelegt hätte. Dann waren im Lager Hohensalza provisorisch angefertigte Särge in zwei Reihen aufgestellt worden, hier hinein mußten sich die Menschen legen, er ging die Reihen durch und gab ihnen den Genickschuß. Das war das Ende vieler.

Liste von polnischen Konzentrationslagern (Auswahl)

Nach 1918

weitere Lager, die nach dem polnischen Angriffskrieg auf die Sowjetunion ab 1920 errichtet wurden:

  • Bereza Kartuska (Galizien), errichtet 1926
  • Brest Litowsk, errichtet ebenfalls 1926.

Nach 1939

Nach 1945

  • Potulice bei Bromberg in Westpreußen (wurde erst 1949/50 aufgelöst)
  • KZ Lamsdorf in Lamsdorf bei Falkenbergin (Oberschlesien) / (In diesem KZ wurden allein 6.048 Volksdeutsche in den Jahren 1945/46 von den Polen ermordet)
  • Tost bei Gleiwitz in Oberschlesien
  • Myslowitz in Oberschlesien
  • Granowo bei Lissa
  • Sikawa bei Lodz
  • Jaworzno bei Tschenstochau
  • Quellengrund(Oberschlesien)
  • Kreuzburg (Oberschlesien)
  • KZ Zgoda, deutscher Name Eintrachthütte bei Schwientochlowitz

Denkmal für deutsche Opfer

Gegen dieses Denkmal gab es viel Widerstand. In der westpolnischen Stadt Aleksandrow Kujawski erinnert ein fünf Meter hohes Metallkreuz an die deutschen Opfer polnischer Unterdrückung nach dem Einmarsch der Roten Armee 1945. Er habe das Mahnmal gegen alle Bedenken von polnischen Politikern durchgesetzt, sagte Bürgermeister Andrzej Ciesla. – In der Stadt waren im Januar 1945 rund 1000 Deutsche inhaftiert worden. Nach Angaben von Ciesla wurden rund 70 von ihnen ermordet.[2]

Wikipedia

In der deutschsprachigen Wikipedia wird wie folgt informiert: Es finden sich keine Artikel zu Szcypiorno oder anderen berüchtigten Lagern der Polen. Tippt man dort den Begriff „Konzentrationslager“ ein, so erfährt man in diesem Artikel lediglich alle Details über die Konzentrationslager während der NS-Zeit. In einem anderen Artikel, der sich allgemein mit Konzentrationslager beschäftigt, werden zwar alle möglichen Lager in Nord- und Südamerika, Asien oder Jugoslawien genannt, von polnischen KZs ist jedoch auch hier nicht die Rede. Der belegte Eintrag wurde einfach gelöscht. Zitate

  • „Die Tschechen haben tausendmal weniger und die Polen hundertmal weniger erlitten im Vergleich zu dem, was sie in den letzten beiden Generationen den Deutschen zugefügt haben.“ Prof. David L. Hoggan, US-amerikanischer Geschichtswissenschaftler

Siehe auch

Literatur

  • Heinz Esser: Die Hölle von Lamsdorf, Dokumentation über ein polnisches Vernichtungslager, Verlag: Laumann Druck GmbH + Co., ISBN-13: 978-3899600001
  • Sepp Jendryschik – Zgoda. Eine Station auf dem schlesischen Leidensweg, Verlag für ganzheitliche Forschung, ISBN 3-927933-67-8
  • Witold Stankowski: Lager für Deutsche in Polen, am Beispiel Pommerellen/ Westpreußen (1945 – 1950)
  • Zivilverschollenenliste des Suchdienstes des Deutschen Roten Kreuzes, Band III, 1962/1963 Deutsches Bundesarchiv, Koblenz: Dokumentation der Vertreibungsverbrechen;
  • Bundesministerium für Vertriebene: Dokumentation der Vertreibung der Deutschen aus Ost-Mitteleuropa, Bonn 1953-1962; Zentralstelle des Kirchlichen Suchdienstes: Gesamterhebung zur Klärung des Schicksals der deutschen Bevölkerung in den Vertreibungsgebieten, München 1965
  • Eugen Georg Schwarz Vertreibungsverbrechen in: Franz W. Seidler/ Alfred M. de Zayas (Hrsg.), Kriegsverbrechen in Europa und im Nahen Osten im 20. Jahrhundert, Mittler Verlag, Hamburg Berlin Bonn, 2002, ISBN 3813207021
  • Helga Hirsch Die Rache der “Opfer”. Deutsche in polnischen Lagern 1944 – 1950, Rowohlt rororo, 1998
  • Wolfgang Benz / Barbara Distel (Hrsg.): Der Ort des Terrors. München 2007, ISBN 3-406-52965-8, S. 215
  • Thomas Urban Der Verlust. Die Vertreibung der Deutschen und Polen im 20. Jahrhundert, Verlag C. H. Beck, München 2004, ISBN 3406541569

Verweise

Einzelnachweise

  1. ^ Verbrecher-Album der Sieger, S.53
  2. ^ Deutschlandradio Kultur – Denkmal für deutsche Opfer enthüllt 25.8.2008

Von „http://de.metapedia.org/wiki/Polnisc…ntrationslager“ = Original…. gefunden bei: http://sommers-sonntag.de/?p=6570

Polen und die Fälschungen seiner Geschichte 

Warum werden in Deutschland die Verbrechen an den Deutschen und deutschen Juden verschwiegen? Die ersten Konzentrationslagern wurden nach der Gründung (1919) des polnischen Staates im ehemaligen deutschen Posener Gebiet von Polen für Deutsche gebaut. Diese Tatsache wird gerne verschwiegen. Es … Weiterlesen 

Wieso darf die ohne juristische Folgen solche Wahrheiten aussprechen
Wisst ihr, wie Juden & Jüdinnen ab 1938 ihren Schlächtern entkommen konnten: mit GEFÄLSCHTEN Papieren, mit FALSCHEN IDENTITÄTEN und mit (bezahlter oder unbezahlter) FLUCHTHILFE.Die heutige Regierung würde sagen: illegal. & sie würde ihre Asylanträge ablehnen. DAS ist schwarzblau Doch Korun … Weiterlesen 

Polens verschwiegene Lager

 Europas erste KZs

Erfährt man heutzutage etwas über Lager, in denen eine Vielzahl von Menschen interniert war, handelt es sich primär um die von den Nationalsozialisten betriebenen Konzentrationslager zwischen 1933 und 1945. Damit setzt sich in der öffentlichen Wahrnehmung das Bild durch, als seien Konzentrationslager allein ein deutsches Phänomen. Von den ersten englischen Konzentrationslagern im Burenkrieg oder den Konzentrationslagern, in denen die US-Amerikaner in der Zeit des Zweiten Weltkrieges Japaner internierten, erfährt der Geschichtsinteressierte nur beiläufig. Wenn von polnischen Konzentrationslagern die Rede ist, treten zumeist nur die Lager des Jahres 1945 in den Vordergrund. Diesbezüglich wird dann immer wieder die Behauptung aufgestellt, daß es sich dabei um die Folge der NS-Verbrechen handelte. Daß Polen jedoch schon in der Zwischenkriegszeit über Konzentrationslager verfügte, wird von der etablierten Geschichtswissenschaft gern unter den Tisch gekehrt.

Von Rolf Gradman

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Die ersten polnischen Konzentrationslager wurden ab 1918 errichtet, anfangs um deutschen Widerstand gegen die polnischen Gebietsansprüche zu unterbinden, später vor allem um die Abwanderung der Volksdeutschen zu forcieren. – Nur durch den Einsatz von Freikorps konnte der Verlust größere Gebiete an Polen verhindert und Volksabstimmungen durchgesetzt werden. Im Freikorps Oberland (Bild) kämpften zwei spätere Minister der Regierung Dollfuß in Oberschlesien.

Von diesen Lagern wurden etliche nur wenige Jahre nach Polens Wiederherstellung als Königreich im Jahre 1916 durch die Proklamation Deutschlands und Österreich-Ungarns errichtet, in denen vorwiegend Vertreter der deutschen Minderheit für mehrere Monate interniert wurden.1 Das waren bis dahin die ersten Konzentrationslager auf europäischem Boden.2 Bereits in der polnischen Historiographie der Zwischenkriegszeit versuchte man diese Ereignisse lieber zu verschweigen, wie der polnische Historiker Jerzy Kochanowski in seinem Werk „In polnischer Gefangenschaft“ zugibt.3 Ein Polen, das lange vor dem Nationalsozialismus Konzentrationslager betrieb, ist aus der Perspektive der Zeitgeisthistoriographie volkspädagogisch unerwünscht. Denn mit der Offenlegung dieser Ereignisse wird das verbreitete Bild vom friedfertigen Polen erschüttert. Dennoch gibt es einen reichhaltigen Fundus an Quellen für die nachfolgende Darstellung dieser Lager. So stützen sich die Schilderungen auf zeitgenössische und neuere bis aktuelle Werke, wie beispielsweise Joseph Lamlas „Der Aufstand in Posen“ von 1919, Hermann Rauschnings „Die Entdeutschung Posens und Westpreußens“ von 1930, Hugo Rasmus’ „Schattenjahre von Potulitz 1945. Schicksal in polnischen Internierungslagern“ von 1998 oder Ingo Esers Werk „Volk, Staat, Gott. Die deutsche Minderheit in Polen und ihr Schulwesen 1918–1939“ aus dem Jahre 2010. Neben der Literatur wurden seitens der Verfasser auch zahlreiche Archivalien und Akten gesichtet.


Als Marschall Joseph Pilsudski an die Macht gekommen war, entstanden in Polen erneut Konzentrationslager, zuerst um politische Gegner und Ukrainer zu internieren, später auch Volksdeutsche.Politische Lage nach dem Ersten Weltkrieg in den preußischen Ostprovinzen

Diese Internierungen fanden im Zusammenhang mit den polnischen Gebietsansprüchen bzw. Grenzkämpfen nach dem Ersten Weltkrieg statt.

Im Oktober 1918 erhoben polnische Vertreter wie Roman Dmowski mittels einer Denkschrift beim amerikanischem Präsidenten Wilson Gebietsansprüche auf deutsche Provinzen wie Posen, Westpreußen, Danzig, Ostpreußen, Teile Niederschlesiens und ganz Oberschlesien, da es sich bei diesen angeblich um urpolnisches Land handeln würde.4 Allerdings wollten einige nicht bis zur Entscheidung der Versailler Verhandlungen warten; polnische Aufrührer lösten mit der Ankunft des polnischen Pianisten und Politikers Ignacy Jan Paderewski in Posen bereits am 27. Dezember 1918 einen Aufstand aus.5 Zwar konnte die Einnahme der gesamten Provinz durch die Bildung deutscher Grenzschutzeinheiten vereitelt werden, dennoch gelang es den Polen, den größten Teils der Provinz zu okkupieren, was dann später im „Versailler Vertrag“ formell bestätigt wurde.6 Weiter fielen mit Inkrafttreten des „Friedensvertrages von Versailles“ im Januar 1920, ganz ohne Aufstand, Westpreußen und das ostpreußische Soldau an Polen. Ostpreußen konnte durch das Ergebnis einer Volksabstimmung beim Deutschen Reich verbleiben. Oberschlesien wurde, ähnlich wie Posen, in den Jahren 1919, 1920 und 1921 von Aufständen heimgesucht, da die deutsche Bevölkerung auch dort eine Volksabstimmung durchsetzen konnte. Im März 1921 stimmten knapp 60 Prozent für einen Verbleib Oberschlesiens beim Deutschen Reich. Auf Beschluß des Völkerbundes vom 10. Oktober 1921 fielen dann aber kleinere, dichter besiedelte Teile Oberschlesiens (Ostoberschlesien) und mit ihnen der Großteil des oberschlesischen Industriegebiets und der wirtschaftlich wichtigen Bergbauregionen an Polen. In diesen Teilen bestand insgesamt eine 60-%-Mehrheit für Polen.

Nach der Abtretung der Provinzen Posen und Westpreußen setzten wenig später die Masseninternierungen von Volksdeutschen in polnische Lager ein. Ob Volksdeutsche auch aus Ostoberschlesien in Internierungslager verbracht worden sind, geben die gesichteten Akten und Werke nicht preis. In Posen jedenfalls begannen die Internierungen unmittelbar nach Beginn des Aufstandes.

Gründe für die Internierungen

Zu Beginn dieser Maßnahmen ist man zunächst davon ausgegangen, daß die Internierungen der Gebietssicherung dienen sollten. Da aber in etlichen Quellen erkennbar ist, daß die Internierungen noch bis mindestens Ende 1920 anhielten, zu einem Zeitpunkt also, als der Versailler Vertrag längst ratifiziert worden war, neigt man dazu, jenen Stimmen recht zu geben, die behaupten, daß diese Maßnahmen in Wirklichkeit die Abwanderung der Deutschen forcieren sollten. Zwar wurden die Internierten in dieser Zeit oftmals der Insurgententätigkeit bezichtigt, diese Anschuldigungen erwiesen sich jedoch als haltlos.7 Ein Beispiel für diese Deutung der Ereignisse sind die Vorgänge in Koschmin, wo Deutschen 1921 von polnischen Demonstranten nahegelegt wurde, daß sie besser in kürzester Zeit auswandern sollten, wenn sie nicht interniert werden wollten. Zuvor hatten die Demonstranten deutsche Besitzer unter den Augen der polnischen Polizei nachts aus den Häusern geholt und entweder in einem Gasthof oder einer Kirche versammelt.8 Andere wurde bis zu ihrer Entlassung noch nicht einmal ein Grund für ihre Internierung genannt.9 Aussagen zufolge wurde Hab und Gut der Internierten während ihrer Internierung enteignet und an Polen veräußert.10

Aufgrund dieser Repressalien setzte nach den ersten Masseninternierungen eine beachtliche Abwanderung aus Posen ein.11 Gleiche Maßnahmen wurden nach der Abtretung Westpreußens und des ostpreußischen Soldau auch in den dortigen Gebieten durchgeführt.12 Verstärkte Internierungen fanden auch nach der polnischen Rückeroberung Soldaus während des Sowjetisch-Polnischen Krieges (1919–1921) statt. Als Gründe wurden angegeben, daß sich die Deutschen mit den Russen eingelassen hätten und deshalb des Verrats verdächtig waren. Tatsächlich hatten Volksdeutsche an ihren Häusern schwarz-weiß-rote Fahnen aufgehängt, um den Sowjets zu signalisieren, daß sich dort keine Polen befinden. Dies hatte auch den Zweck, von Plünderungen durch die Sowjets verschont zu bleiben.13

Diese Lager befanden sich in Szczypiorno, Stralkow (Stralkowo), Gnesen, Schrimm, Bialystok, Dombie (Dabie), Kowel, Nowo Georgiewsk und Jablonowo Desweiteren gab es Internierungen in den Festungen Posen und Warschau.14 Im Zusammenhang mit den polnischen Internierungen, die kurz nach dem Ersten Weltkrieg stattfanden, wurde auch bereits der Begriff „Konzentrationslager“ in einer vom Reichsminister Erzberger beauftragten Protestnote, die an Frankreich adressiert war, gebraucht. Dort heißt es: „Die Internierung der Deutschen in Polen soll sich nicht nur auf Männer, sondern sogar auf Frauen erstrecken. […] In Brest-Litowsk, Kowel, Nowo Georgiewsk sind Konzentrationslager hierfür vorbereitet worden.“15

Erneute Internierungen in Konzentrationslagern setzten dann erst wieder vermehrt mit den innenpolitischen Auseinandersetzungen zwischen dem polnischen Ministerpräsident Józef Piłsudski und seinen politischen Widersachern, Anfang der dreißiger Jahre, in Polen ein. Dazu wurden teilweise sogar neue Lager errichtet. Vorerst galten diese Internierungen politisch mißliebigen Personen und Ukrainern. Als sich die deutsch-polnische Krise im Jahre 1939 zuspitzte, traten auch Deutsche wieder in den Fokus der Internierungen.16

Besonders hart traf es die deutsche Bevölkerung wenige Tage nach Ausbruch des deutsch-polnischen Konfliktes. Danach wuchs der Haß auf Deutsche nahezu ins Unendliche, wie unter anderem das Massaker in Bromberg zeigt. Bei diesem Ereignis, das als „Bromberger Blutsonntag“ in die Geschichte einging, verloren mindestens 1.000 Deutsche ihr Leben. In polnische Lager wurden nun Massen von verhafteten Volksdeutschen in Gewaltmärschen überführt. Diese Internierungslager befanden sich etwa in Bereza-Kartuska und Brest-Litowsk. Ein weiteres entstand neben kleineren Lagern 1939 in Chodzen.17

Als „Bromberger Blutsonntag“ ist das Antideutsche Pogrom von … in die Geschichte eingegangen, von der mehr als 1.000 Deutsche durch Mißhandlungen ihr Leben verloren.

 Lager der ersten Jahre polnischer Herrschaft

Da detailreiche Überlieferungen nicht zu allen hier aufgelisteten Lagern recherchiert werden konnten, kann nur zu bestimmten Lagern eine ausführlichere Beschreibung erfolgen.

Die Internierungslager Szczypiorno und Stralkow wurden unmittelbar nach dem Posener Aufstand, Anfang 1919, errichtet. Andere Quellen belegen sogar den Dezember 1918 für den Beginn der Internierungen. Pro Lager waren bis zu 8.000 Deutsche interniert.18 In anderen Überlieferungen werden sogar 9.000 Internierte pro Lager angegeben.19 Unter ihnen befanden sich 13-, 14- und 15jährige Jungen, 60- bis 70jährige Männer sowie mehrere Frauen. Neben den deutschen Zivilisten befanden sich in beiden Lagern auch noch einige Soldaten des deutschen Grenzschutzes, und im Lager Stralkow waren außerdem noch etliche Ukrainer interniert.20 Die Haftbedingungen waren in beiden Lagern menschenunwürdig. Bereits bei der Verlegung in beide Lager waren die Insassen oft Mißhandlungen und Schikanen ausgesetzt. Die Verfrachtung nach Szczypiorno fand beispielsweise mittels Viehwagen statt, und oft wurden die Festgesetzten zu Fuß, ohne Rücksicht auf Alter und Befinden, vom Bahnhof Skalmierschütz nach Szczypiorno überführt.

Viel schlimmer soll sich die Verlegung nach Stralkow zugetragen haben. So mußten hier gleich bei der Ankunft 240 gefangene Ukrainer ins Spital überführt werden, und 62 Mann hatten dieses Lager wegen Entkräftung und Mißhandlungen lebend erst gar nicht erreicht.22 Bei Ankunft in Szczypiorno wurde den Insassen ihr Eigentum entwendet. Dazu gehörte auch die Kleidung, die gegen wesentlich schlechtere eingetauscht wurde.23 Außerdem wurden die Insassen geohrfeigt oder gar mit dem Gewehrkolben geschlagen. In zwei Fällen soll es, ohne Vorwarnung, zu Erschießungen von Häftlingen gekommen sein, weil sie sich dem Zwischenzaun näherten, der zwei Barackenblöcke voneinander trennte.24 In Stralkow bekamen die Insassen neben Ohrfeigen Hiebe mit aus Telefondraht geflochtenen Peitschen, und in der Nacht wurden die Baracken vom polnischen Wachpersonal mit Gewehrsalven beschossen, wobei pro Nacht durchschnittlich 5–6 Personen verwundet wurden.25 Auch die Unterkünfte beider Lager ließen den Zeugenaussagen zufolge zu wünschen übrig. Die Unterbringung in Szczypiorno soll in primitiven Erdbaracken erfolgt sein. Dabei haben sich 58 Soldaten und Zivilinternierte einen Raum von 12 m Länge und 6 m Breite teilen müssen. In den Wintermonaten herrschte überdies große Kälte, da kein Heizmaterial vorhanden war. Nicht einmal Decken oder Stroh soll den Häftlingen zur Verfügung gestanden haben. Durch diese Zustände starben etliche Häftlinge an Grippe und Lungenentzündung.26 Ebenso fehlten Entlausungseinrichtungen, Küchen und Gebrauchsgegenstände wie Eßgeschirr und Waschschüsseln.

Ähnlich soll es mit der Unterbringung in Stralkow ausgesehen haben. So wird berichtet, daß die Baracken ebenfalls sehr abgenutzt waren. Durch die insgesamt desolaten Zustände traten auch hier die gleichen Krankheiten auf wie in Szczypiorno. Wegen der unzureichenden Hygiene kam es in beiden Lagern zu Erkrankungen an Fleck- und Unterleibstyphus oder Diphtherie. Auch die Verpflegung wird in beiden Lagern als äußerst ungenügend beschrieben. Demzufolge herrschte in Szczypiorno ein Mangel an Wasser, und über das Essen wird ausgesagt, daß es aus Kohlsuppe mit stinkendem Pferdefleisch bestand. Manchmal bekamen die Häftlinge dort auch verschimmeltes Brot.27 In Stralkow erhielten die Insassen nur einmal täglich einen Gerstenbrei mit Fleischstückchen.28

Um diesen unerträglichen Verhältnissen abzuhelfen – was zumindest die Berichte aus Szczypiorno zeigen – spendeten deutsche Gutsbesitzer Stroh, und deutsche nichtinternierte Pastoren sammelten in ihren Gemeinden Lebensmittel, die in Wäschekörben zum Lager gebracht wurden. Allen voran war es dem Pastor Richard Kammel zu verdanken, daß die Internierten mit dem Nötigsten versorgt werden konnten. So ließ er mithilfe des Roten Kreuzes in Eisenbahnwagen Stroh, Decken, und Medikamente in das Lager schaffen und daneben sogar Bücher und Zeitungen. Desweiteren hielt er Gottesdienste ab und konnte durchsetzen, daß auch die internierten Pastoren Gottesdienste feiern durften. Bezüglich der Zustellung von Liebesgaben traten allerdings Schwierigkeiten auf. So wird von Internierten entweder ausgesagt, daß die polnischen Wachmannschaften die Zustellung wochenlang zurückhielten oder die Gaben gänzlich für sich selbst einbehielten.29 Unwürdige Arbeiten gehörten ebenfalls zum Lageralltag. So mußten die Häftlinge Kohlen mit den Händen schaufeln, da nicht einmal Schaufeln vorhanden waren.

Eine weitere Stätte für Internierungen war die Festung Posen, die auch als „Feste Grolmann“ oder als „Kernwerk“ in die Geschichte einging.31 Auch hier wurden Deutsche bereits mit Beginn des Posener Aufstandes interniert. Vereinzelt wurden diese noch bis mindestens Ende 1920 festgehalten. Wie viele Deutsche insgesamt auf der Festung interniert waren, ließ sich allerdings aus der aktuellen Quellenlage nicht entnehmen. Für manche Festgesetzten diente die Festung mitunter als Übergangslager, bevor sie beispielsweise nach Szczypiorno, Stralkow oder in andere Lager gebracht wurden.32 Die schikanöse Behandlung der Häftlinge setzte auch hier bereits mit der Ankunft an. So wurden sie bis aufs Hemd entkleidet. Für ihre gute Kleidung erhielten sie dann im Tausch alte Lumpen. Auch wurden ihnen Geld und andere Wertgegenstände geraubt.33 Die Unterbringung der Gefangenen erfolgte in einer dunklen, naßkalten Zelle des Forts. Berichten zufolge war auch hier die Verpflegung äußerst ungenügend, denn für sechs Personen gab es täglich nur ein Brot, und nur mittags gab es klares Wasser. Auch die körperliche Behandlung erwies sich als brutal. So kam es zum Beispiel zu üblen Mißhandlungen gegenüber dem Gutsbesitzer Haza-Radlitz und sechs auf seinem Grundstück notgelandeten Fliegeroffizieren, was diese allesamt nicht überlebten. Die Wachleute gingen dabei so brutal vor, daß man dem Gutsbesitzer den Mund bis zu den Ohren aufriß und den Schädel zertrümmerte. Dieser Fall wurde zwar vor Gericht gebracht, allerdings wurden die Wachleute freigesprochen, weil sie angeblich von den Gefangenen angegriffen worden waren.

Eine weitere Überlieferung schildert, daß ein Soldat auf der Festung bereits wegen abfälliger Äußerungen erschossen worden war, und ein anderer Internierter, der nur geäußert habe, daß der Ort Bentschen wieder in deutscher Hand sei, mußte zur Strafe zwei Stunden in Eis und Schnee stehen.35 Weiteren Schilderungen zufolge mußten etliche Insassen auch in Drillichkleidern bei strengem Frost auf einem Garnisonsfriedhof arbeiten. Ebenso hat es, wie im vorangegangenen Lager, Probleme mit der Zustellung von Liebesgaben gegeben, deren Zustellung lange Zeit zurückgehalten wurde.

Die ehemalige deutsche Infanteriekaserne in Gnesen diente ab 1919 als Internierungsstätte. Auch sie hatte mitunter die Funktion eines Durchgangslagers. Etwa 700 Internierte und Kriegsgefangene waren dort untergebracht.37 Hier erfolgte die Unterbringung in einer Krankenbaracke, in der sich bis zu 84 Menschen einen Raum teilen mußten. Stroh stand ihnen zwar zur Verfügung, allerdings handelte es sich dabei noch um alte Restbestände aus deutscher Zeit.38 Auch Heizmaterial war Mangelware; manchmal erhielten die Insassen tagelang überhaupt keines.39 Mißhandlungen und Schikanen gegenüber den Gefangenen blieben auch hier nicht aus. So belustigten sich die Wachmannschaften daran, daß sie die Insassen sich im kalten Schnee wälzen ließen oder sie dazu nötigten, wie Frösche um die Baracke zu springen. Als weitere Demütigung jagte man sie mit „Sprung auf, Marsch, Marsch!“-Zurufen über den Kasernenhof. Das Treiben auf einer Reitbahn gehörte ebenso dazu. Dabei wurden Häftlinge durch Kolbenstöße dazu gezwungen, über die Bande zu springen.

Ein weiteres Internierungslager befand sich in Dombie in der Nähe von Krakau. Nach dem Zurückdrängen der russischen Armee aus Soldau während des Polnisch-Sowjetischen Krieges 1920/21 wurden viele Deutsche dort interniert, weil sie des Verrats bezichtigt wurden.41 Aus den Berichten eines internierten deutschen Polizisten und des aus Westpreußen stammenden deutschen Generalkonsuls a. D. Arthur Busse geht hervor, daß auch in diesem Lager Unterbringung und Versorgung untragbar gewesen sind. So wird ausgesagt, daß die Unterbringung in einem Pferdestall ohne Fenster und ohne Heizung stattgefunden hat. Ebenso wird das Essen als völlig unzureichend beschrieben.42 Aus diesen Gründen mußten auch Bedarfsgüter, wie Nahrungsmittel, Decken und Kleidung, auf eigene Kosten ins Lager geschafft werden. Allerdings gab es, im Gegensatz zu den anderen hier beschriebenen Lagern, keine Schwierigkeiten bei der Zustellung der Liebesgaben. Im Gegenteil, die Wachmannschaften zeigten sich hilfsbereit und schleppten die Strohballen selbst ins Lager.43 Wie viele Personen im Lager Dombie insgesamt untergebracht waren, konnte aus der vorhandenen Quellenlage nicht ermittelt werden.

Polnische Lager der dreißiger Jahre

Nachdem die bereits erwähnte faschistische Sanacja-Bewegung – so die Eigenbezeichnung des Regimes in der Zweiten Polnischen Republik unter Józef Piłsudski zwischen 1926 und 1939 – durch den Putsch Piłsudskis wieder an die Spitze Polens gelangt war, entstanden, wie bereits dargelegt, ab 1930 erneut Konzentrationslager. Eines davon befand sich in Brest-Litowsk.44 Im Zusammenhang mit Internierungen taucht dieser Ort in den deutschen Quellen jedoch schon ab 1919 auf.45 Allerdings konnten dazu keine weiterführenden Informationen recherchiert werden, so daß wir uns nur auf die Zeit ab 1930 beschränken können.

Zu Beginn diente dieses Lager der Internierung von politischen Gegnern. Dies änderte sich jedoch mit der Zuspitzung des deutsch-polnischen Konflikts im Jahre 1939. So wurde kurz vor und mit Ausbruch des Krieges eine Vielzahl Deutscher unter anderem in Gewaltmärschen in dieses Lager verschleppt.46 Wie bei den vorangegangenen Lagern spiegeln die Zeitzeugenberichte auch hier eine unmenschliche Behandlung wider. Schilderungen zufolge wurden Insassen in jeder Weise schikaniert und geprügelt. Zum Spaß habe man sie sogar mit Scheinhinrichtungen terrorisiert.47 Je zehn Mann mußten sich eine Zweimannzelle teilen. Auf zwei übereinanderstehenden Pritschen zwängten sich dann je zwei Mann, die restlichen sechs mußten mit dem Fußboden Vorlieb nehmen. Auch Essensration sowie Wasser waren äußerst knapp bemessen.

Ein weiteres Konzentrationslager der 1930er Jahre war das berüchtigte Lager Bereza-Kartuska. Das 100 Kilometer von Brest-Litowsk gelegene Lager wurde zwar bereits 1926 als Straf- und Erziehungsanstalt in Betrieb genommen. Als Konzentrationslager für politisch Mißliebige und Minderheiten diente es jedoch erst im Jahre 1934.49 Unter den Internierten befanden sich sogar Persönlichkeiten wie der polnische Held Wojciech Korfanty oder der Autor und Journalist Stanislaw Mackiewicz.50 Zur Person Korfanty sei noch kurz erwähnt, daß er führend an den Aufständen in Posen und Schlesien mitgewirkt hat. Ebenso saßen dort etliche Weißrussen, Ukrainer und Juden ein. Mit Beginn des Krieges wurden dann im Zuge von Verschleppungsmärschen auch in diesem Lager massenhaft Deutsche interniert.51 Laut Berichten lag die Behandlung besonders in diesem Lager außerhalb der menschlichen Würde. Der genannte Mackiewicz beschreibt den Lagerkommandanten beispielsweise als krankhaften Sadisten.

Sobald neue Personen im Lager eintrafen, mußten sie sich, ohne Rücksicht auf Alter und Gebrechen, einem Spießrutenlauf unterziehen. Weiteren Schilderungen zufolge waren Schläge an der Tagesordnung, die von verurteilten Schwerverbrechern ausgeteilt wurden. Darunter haben sich wahre Spezialisten für gezielte Kopf- und Nierenschläge befunden. Außerdem wird berichtet, daß sich der Lagerkommandant mit Vorliebe noch weitere Torturen für die Internierten einfallen ließ. So hätten sie stundenlang ohne Unterbrechung mit erhobenen Händen in der Tiefhocke bleiben und in dieser Position gehen, laufen und Treppen hinauf- und herabsteigen müssen. Dabei sind sie immer wieder geprügelt worden. Desweiteren wurde den Insassen das Sprechen gänzlich verboten.

Die Unterbringung wird von einstigen Insassen als menschenunwürdig beschrieben. Die Zahl der zur Verfügung stehenden Pritschen entsprach in keiner Weise der Zahl der Zelleninsassen. Auch wird angegeben, daß andere Zellen wiederum völlig leer waren und die Insassen gezwungen waren, ohne Decken auf dem kalten Betonboden zu schlafen.54 Die Verpflegung wird ähnlich desaströs beschrieben. Neben der Verabreichung einer dünnen Wassersuppe mit Graupen gab es manchmal ungenießbares Brot, und ab den frühen Septembertagen gab es nur mehr einige Löffel klares Wasser am Tag. Von den Insassen, die in Strafzellen einquartiert wurden, haben etliche nicht überlebt. Das gleiche traf auch bei der Einlieferung in das Spital zu. Sogar Ärzte hätten vor einer Verbringung dorthin gewarnt.55 Als mit Kriegsbeginn sämtliche Volksdeutsche über Verschleppungsmärsche nach Bereza-Kartuska gebracht wurden, war das Lager mit ca. 8.000 Insassen überbelegt.

Das Lager Chodzen wurde 1939 ausschließlich zur Internierung von Deutschen errichtet. Spätestens ab März 1939 erfolgten laufend Verhaftungen von Deutschen, die mitunter in dieses Lager gebracht worden sind. Nach Ausbruch des Krieges setzte auch in diesem Lager eine massenhafte Internierung von Deutschen ein, die, wie im Fall Brest-Litowsk, in Gewaltmärschen dort hingelangten.57 Wie berichtet wird, wurden die bereits seelisch und körperlich strapazierten sowie mißhandelten Personen bei der Ankunft abermals geschlagen. Auch in der übrigen Zeit habe es wiederholt Malträtierungen verschiedenster Art gegeben, wozu auch Mißhandlungen und Ausplünderungen gehörten.58 Bis zum 6. September 1939 waren im Lager Chodzen etwa 4.000 Deutsche interniert.

Anmerkungen

1 Vgl. A. S. Kotowski, Polens Politik gegenüber seiner deutschen Minderheit 1919–1939, Wiesbaden 1998, S. 44; J. Rogall, Die Deutschen im Posener Land und in Mittelpolen, München 1993, S. 124.
2 H. Rasmus, Schattenjahre von Potulitz 1945. Schicksal in polnischen Internierungslagern. Eine Dokumentation, Münster 1995, S. 23.
3 Vgl. J. Kochanowski, In polnischer Gefangenschaft. Deutsche Kriegsgefangene in Polen 1945–1950, übers. von Jan Obermeier, Osnabrück 2004, S. 10 f.

4 Vgl. M. Niendorf, Minderheiten an der Grenze. Deutsche und Polen in den Kreisen Flatow (Zloto) und Zempelburg (Sepolno Krajenskie) 1900–1939, Wiesbaden 1997, S. 164; Th. Urban, Der Verlust. Die Vertreibung der Deutschen und Polen im 20. Jahrhundert, München 2004, S. 27; H. Schulze, Der Oststaatplan 1919, in: VfZ 18, 1970, Heft 2, S. 123–163, 124.; G. Rhode, Das Deutschtum in Posen und Pommerellen in der Zeit der Weimarer Republik, in: Die deutschen Ostgebiete zur Zeit der Weimarer Republik. Studien zum Deutschtum im Osten, Bd. 3, hrsg. von der Staatskommission für das Studium des Deutschtums im Osten, Köln/Graz 1966, S. 88–132, 92.

5 Vgl. Rogall, S. 124; A. Rhode, Die Evangelische Kirche in Posen und Pommerellen. Erfahrungen und Erlebnisse in drei Jahrzehnten 1914–1945, Lüneburg 1984, S. 50; G. Rhode, Deutschtum in Posen, S. 93; F. Vosberg, Der polnische Aufstand in seiner Entstehung, Berlin 1919, S. 15 f.; J. Lamla, Der Aufstand in Posen, Berlin 1919, S. 23.

6 Vgl. A. Rhode, evangelische Kirche, S. 51; Ders., Geschichte der evangelischen Kirche im Posener Lande, Würzburg 1956, S. 199; G. Rhode, Deutschtum in Posen, S. 93 f.; P. Hauser, Die deutsche Minderheit in den Wojewodschaften Posen und Pommerellen 1919–1939, in: Deutsche und Polen zwischen den Kriegen. Minderheitenstatus und „Volkstumskampf“ im Grenzgebiet (1920–1939), S. 273–282, 274; Lamla, S. 42.

7 Vgl. A. Rhode, Geschichte, S. 200.

8 Vgl. Rauschning, Die Entdeutschung Posens und Westpreußens. Zehn Jahre polnischer Politik, Berlin 1930, S. 287 f.

9 Vgl. Unbekannt, Nun liegen wir alle auf gleichem Stroh, in: Szczypiorno. Ein Kapitel polnischer Schmach und Kulturschande. Wie es über zehntausend deutschen Ostmärkernin in einem polnischen Internierungslager erging, hrsg. vom Deutschen Ostbund, Berlin 1929, S. 57–58, 57; Rauschning, S. 299 f.; K. C. v. Loesch, Die Verlustliste des Deutschtums in Polen, Berlin 1940, S. 25.

10 Vgl. H. Severin, Aus den Tagen treuer Kameradschaft, in: Szczypiorno. Ein Kapitel polnischer Schmach und Kulturschande. Wie es über zehntausend deutschen Ostmärkern in einem polnischen Internierungslager erging, hrsg. vom Deutschen Ostbund, Berlin 1929, S. 51–53.

11 Vgl. Rauschning, S. 283.

12 Vgl. BA-NL (Bundesarchiv-Nachlaß) 1127, Bl. 30 u. 48; Kessler, Swart, 70; Balling, S. 224; H. Swart, S. 339;Vogt, Swart, S. 137; G. Rhode, Swart, S. 42.

13 Vgl. GStA PK, I. HA, Rep. 77, Tit. 856, Nr. 80, Bl. 392-394; GStA PK, XIV. HA, Rep. 420, Nr. 30, Schreiben aus Krakau-Dombie; F. Gause, Geschichte des Amtes und der Stadt Soldau, 2. Aufl., Bremerhaven 1994, S. 352–354; Rasmus, S. 28 f.

14 Vgl. GStA PK (Geheimes Staatsarchiv, Preußischer Kulturbesitz), I. HA, Rep. 77, Tit. 856, Nr. 78, Bl. 85; Akten zur Deutschen Auswärtigen Politik 1918–1945, Serie A, Bd. 4, hrsg. von Walter Bußmann u. a., Göttingen 1986, S. 199; J. Lamla, Der Aufstand in Posen, Berlin 1919, S. 46; Rauschning, S. 37; Rasmus, S. 23, 27 f. 199.

15 GStA PK, I. HA, Rep. 77, Tit. 856, Nr. 78, Bl. 85.

16 Vgl. Rasmus, S. 30.

17 Vgl. B. Lindenblatt / O. Bäcker, Bromberger Blutsonntag. Todesmärsche, Tage des Hasses, Polnische Greueltaten, Kiel 2001, S. 72, 119 u. 249; Rasmus, S. 30–33.

18 Vgl. E. Ginschel in: Szczypiorno. Ein Kapitel polnischer Schmach und Kulturschande. Wie es über zehntausend deutschen Ostmärkern in einem polnischen Internierungslager erging, hrsg. vom Deutschen Ostbund, Berlin 1929,S. 10; Severin, S. 52; E. Koerth, Szczypiorno, in: Heimatkalender Kreis Flatow, 14, 1930, S. 20-22, 21; Rauschning, S. 36; Loesch, S. 24; C. Epstein, Modern Nazi. Arthur Greiser and the Occupation of Western Poland, New York 2010, S. 37; I. Eser, Volk, Staat, Gott. Die deutsche Minderheit in Polen und ihr Schulwesen 1918–1939, Wiesbaden 2010, S.70; R. Blanke, Orphans of Versailles. The Germans in Western Poland 19181939, Lexington 1993, S. 17; Rasmus, S. 24; Rogall, S. 125; G. Rhode, Deutschtum in Posen, S. 94; A. Rhode, Erinnerungen an die Kriegszeit in der Provinz Posen 1914–1920, hrsg. von der Kommission für die Geschichte der Deutschen in Polen, Herne 2003, S. 212; Ders., Geschichte, S. 199; Ders., Evangelische Kirche, S. 53 f.; Heike, Die Deutsche Minderheit in Polen bis 1939. Ihr Leben und Wirken. Kulturell, gesellschaftlich, politisch, Leverkusen 1985, S. 169; Ders., Das Deutschtum in Polen 1918–1939, Bonn 1955, S. 16.

19 Vgl. A. Rhode, Erinnerungen, S. 224; Ders., Geschichte, S. 199; Ders., Evangelische Kirche, S. 53; I. Rhode, Richard Kammel. Ein Leben für Kirche und Volk, in: Von unserer Art. Vom Leben und Wirken deutscher Menschen im Raume von Weichsel und Warthe, hrsg. von F. Weigelt, Wuppertal 1963, 54–59, S. 54; J. Gumpert, Polen – Deutschland. Bestandsaufnahme einer tausendjährigen Nachbarschaft, München 1966, S. 147.

20 Vgl. GStA PK, I. HA, Rep. 77, Tit. 856, Nr. 79, Bl. 26–28; Lamla, S. 48; Ginschel, S. 13 u. 23 f.; Th. Hentschel, Vater und Sohn interniert, in: Szczypiorno. Ein Kapitel polnischer Schmach und Kulturschande. Wie es über zehntausend deutschen Ostmärkern in einem polnischen Internierungslager erging, hrsg. vom Deutschen Ostbund, Berlin 1929, S. 30–38, 36; H. Hasenfelder, Die unfreiwillige Sommerfrische eines Achtundsechzigjährigen, in: Ders., S. 38–44, 41; Loesch, S. 24; A. Rhode, Geschichte, S. 199; Ders., Evangelische Kirche, S. 53; Heike, Deutschtum, S. 16; Rasmus, S. 25 f.; Rogall, S. 125; Gumpert, S. 147.

21 Vgl. K. Beutel, Kulturdokumente aus dem neuen Polen, in: Szczypiorno. Ein Kapitel polnischer Schmach und Kulturschande. Wie es über zehntausend deutschen Ostmärkern in einem polnischen Internierungslager erging, hrsg. vom Deutschen Ostbund, Berlin 1929, S. 26–29, 27; R. Meyer, Wie die Kartenlegerin recht behielt, in: Ders., S. 46–49, 47; A. Krause, Durch Szczypiorno ruiniert, in: Ders., S. 49–51, 49; Ginschel, S. 11.

22 Vgl. GStA PK, I. HA, Rep. 77, Tit. 856, Nr. 78, Bl. 362.

23 Vgl. GStA PK, I. HA, Rep. 77, Tit. 856, Nr. 79, Bl. 26 u. 28; GStA PK, I. HA, Rep. 77, Tit. 856, Nr. 80, Bl. 27.

24 Vgl. GStA PK, I. HA, Rep. 77, Tit. 856, Nr. 79, Bl. 26 u. 29; GStA PK, I. HA, Rep. 77, Tit. 856, Nr. 80, Bl. 27; Lamla, S. 47f.; Hasenfelder, S. 42 f.; Koerth, S. 22; A. Rhode, Evangelische Kirche, S. 56.

25 Vgl. GStA PK, I. HA, Rep. 77, Tit. 856, Nr. 78, Bl. 362.

26 Vgl. GStA PK, I. HA, Rep. 77, Tit. 856, Nr. 79, Bl. 26 u. 28 f.; GStA PK, I. HA, Rep. 77, Tit. 856, Nr. 80, Bl. 26; Lamla, S. 47; Einschel, S. 11; Unbekannt, Szczypiorno, S. 17; Koerth, Szczypiorno, S. 21; A. Rhode, Evangelische Kirche, S. 53; Rasmus, S. 24 f.

27 Vgl. GStA PK, I. HA, Rep. 77, Tit. 856, Nr. 79, Bl. 26 u. 29f.; GStA PK, I. HA, Rep. 77, Tit. 856, Nr. 80, Bl. 26; Lamla, S. 48; Unbekannt, Sczcypiorno, S. 18; Beutel, S. 28; Hentschel, S. 34f.; Hasenfelder, S. 41; Meyer, S. 48; Severin, S. 52; A. Rhode, Evangelische Kirche, S. 53; Ders., Geschichte, S. 199; Ders., Erinnerungen, S. 224; Rasmus, S. 25.

28 Vgl. GStA PK, I. HA, Rep. 77, Tit. 856, Nr. 78, Bl. 362.

29 Vgl. GStA PK, I. HA, Rep. 77, Tit. 856, Nr. 79, Bl. 26 u. 28; Meyer, S. 48; Ginschel, S. 12; Unbekannt, Die Liebesgaben-Schwierigkeiten, in: Szczypiorno. Ein Kapitel polnischer Schmach und Kulturschande. Wie es über zehntausend deutschen Ostmärkern in einem polnischen Internierungslager erging, hrsg. vom Deutschen Ostbund, Berlin 1929, S. 53–54, 53; A. Rhode, Geschichte, S. 199 f.; Ders., evangelische Kirche, S. 53 f.; Ders., Erinnerungen, S. 213 f.; I. Rhode, S. 54 f.; Rasmus, S. 25.

30 Vgl. GStA PK, I. HA, Rep. 77, Tit. 856, Nr. 79, Bl. 26 u. 29; Unbekannt, Liebesgaben-Schwierigkeiten, S. 53; P. Tegger, In der „Villa Kuhstall“, in: Szczypiorno. Ein Kapitel polnischer Schmach und Kulturschande. Wie es über zehntausend deutschen Ostmärkern in einem polnischen Internierungslager erging, hrsg. vom Deutschen Ostbund, Berlin 1929, S. 54–57, 56.

31 Vgl. Rasmus, S. 27.

32 Vgl. BA-NL 1127, Bl. 49; Vogt, Swart, S. 137; Rasmus, S. 27.

33 Vgl. Lamla, S. 46 f.; Rasmus, S. 27.

34 Vgl. GStA PK, I. HA, Rep. 77, Tit. 856, Nr. 79, Bl. 87; GStA PK, XVI. HA, Rep. 30, Nr. 753, Bd. 2, Bl. 36; Lamla, S. 46 f.; Unbekannt, Szczypiorno, S. 19; Hasenfelder, S. 38; Rauschning, S. 37; D. Vogt, Der Großpolnische Aufstand 1918/19, Marburg 1980, S. 80; Rasmus, S. 27.

35 Vgl. GStA PK, I. HA, Rep. 77, Tit. 856, Nr. 79, Bl. 30; GStA PK, I. HA, Rep. 77, Tit. 856, Nr. 80, Bl. 28.

36 Vgl. Lamla, S. 46 f.; Rasmus, S. 28.

37 Vgl. E. Koerth, Selbsterlebtes aus dem polnischen Umsturz 1918/19, in: Heimatkalender Kreis Flatow, 13, 1929, 22–29, S. 28 f.

38 Vgl. a. a. O, S. 26 f.

39 Vgl. GStA PK, I. HA, Rep. 77, Tit. 856, Nr. 79, Bl. 74.

40 Vgl. ebd; Koerth, S. 28.

41 Vgl. GStA PK, I. HA, Rep. 77, Tit. 856, Nr. 80, Bl. 392–394; GStA PK, XIV. HA, Rep. 420, Nr. 30, Schreiben aus Krakau-Dombie; F. Gause, Geschichte des Amtes und der Stadt Soldau, 2. Aufl., Bremerhaven 1994, S. 352–354; Rasmus, S. 28 f.

42 Vgl. GStA PK, XIV. HA Rep. 420, Nr. 30, Schreiben aus Krakau-Dombie; Rasmus, S. 29.

43 Vgl. Rasmus, S. 29.

44 Vgl. a. a. O., S. 30.

45 Vgl. GStA PK, I. HA, Rep. 77, Tit. 856, Nr. 78, Bl. 85.

46 Vgl. Rasmus, S. 30; Lindenblatt / Bäcker, S. 251.

47 Vgl. Rasmus, S. 30; Lindenblatt / Bäcker, S. 252.

48 Vgl. Lindenblatt / Bäcker, S. 252.

49 Vgl. a. a. O., S. 249; Rasmus, S. 31.

50 Vgl. ebd.

51 Vgl. ebd.

52 Vgl. ebd.

53 Vgl. ebd.

54 Vgl. Lindenblatt / Bäcker, S. 250 f.

55 Vgl. a. a. O., S. 250 f.; Rasmus, S. 31.

56 Vgl. Rasmus, S. 31.

57 Vgl. a. a. O., S. 32.

58 Vgl. ebd.

59 Vgl. ebd.

Ergänzend

Der Vertrag von Versailles Das zähe Ringen das bis 1918 andauerte und nur unter dem Einsatz der Vereinigten Staaten knapp gewonnen werden konnte, brachte einen Vertrag hervor, der sich zwar offiziell Friedensvertrag nannte, jedoch nichts anderes als eine (weitgehend) unmilitärische Fortsetzung des Krieges gegen … Weiterlesen

Unternehmen Patentenraub und die systematische Plünderung Deutschlands seit 1945 Von „Befreiung“ ist die Rede, von „Frieden“ und „Recht“. Doch hatten die Besatzungstruppen im Frühjahr 1945 tatsächlich Demokratie, Humanität und Friedfertigkeit im Marschgepäck? 70 Jahre nach Kriegsende wird es Zeit, nach verdrängten historischen Fakten zu fragen. Denn Wahrheit ist immer das Ganze, sie ist nicht teilbar und die Voraussetzung für Gerechtigkeit. Und Erinnern darf nie einseitig und unvollständig sein! Die „bedingungslose Kapitulation“ bedeutete nicht das Ende der Feindseligkeiten. Nur die deutsche Seite legte die Waffen nieder. Die andere setzte Zerstörung, Mord, Plünderung und Eroberung unbarmherzig und ungehindert fort, bis zum heutigen Tage.Unternehmen Patentenraub 1945: Die Geschichte des größten Technologiediebstahls aller Zeiten Der militärische Sieg der Alliierten über Deutschland 1945 und die Besetzung des Reichsgebietes hatten auch die Folge, daß vor allem die USA anschließend Hunderttausende deutscher Patente, Erfindungen und Gebrauchsmuster beschlagnahmten … Weiterlesen

Die Wahrheit kommt ans Licht Die Lüge weiß, dass ich sie enttarnt habe, denn ich sehe alles und höre ALLES. Wer kann vorm Vater bestehen? Seht der Wahrheit ins Gesicht Erst wer es durchschaut hat., hat richtig das Spiel des Guten und des Bösen durchgeschaut und kann … Weiterlesen

Heute, seit 102 Jahren (10.01.1920), sind die Deutschen Knechte fremder Mächte! Da begann der Genozid an den Deutschen, durch die Ratifizierung des Versailler Diktates. WAS SOLLTEN WIR HEUTE ÜBER DIE HINTERGRÜNDE WISSEN? 1. Dieser 1. Weltkrieg wurde von Frankreich und England systematisch vorbereitet. 2. Deutschland eine Alleinschuld zu geben ist bösartig und inzwischen eindeutig widerlegt. 3. Es ist eine Schande, welche „Reparaturkosten“ den Deutschen … Weiterlesen

Deutschland ist eine USrael-Kolonie – die Deutschen werden von einer Fremdherrschaft regiert

Was verschweigt uns die Bundesregierung ?
Was verheimlicht uns der Bundestag ?
Erzählen die “Medien” uns die ganze Wahrheit ?
Warum behaupten immer mehr Menschen das die Bundesrepublik unter Besatzung steht ? Was läuft hier wirklich ?

Mehrere deutsche Politiker, Journalisten, Denker und selbst das deutsche Fernsehen sehen Deutschland seit 1945 bis heute (2014) als ein durch die USA besetztes Gebiet, die deutsche Regierung ist nur eine Marionettenregierung der USA und das deutsche Volk hat weder eine innen- noch außenpolitische Souveränität.

Das folgende Schriftstück ist der Deutschen Regierung bekannt und kann nicht widerlegt werden. Es ist kein illegales oder rechtsradikales Schriftstück.

Deutschland ist seit dem Ende des zweiten Weltkrieges kein souveräner Staat, sondern militärisch besetztes Gebiet der alliierten Streitkräfte.Es wurde mit Wirkung zum 12.09. 1944 durch die Hauptsiegermacht, die Vereinigten Staaten von Amerika beschlagnahmt (vgl. SHAEF-Gesetz Nr.52, Art.1 Supreme Headquarters Allied Expeditionary Forces).

Alle Vorbehaltsrechte der Alliierten haben bis zum heutigen Tage uneingeschränkte Gültigkeit. Die Alliierten haben dies im „Übereinkommen zur Regelung bestimmter Fragen in Bezug auf Berlin“ vom 25.09.1990 (BGBl. 1990, Teil I, Seite 1274) nochmals bekräftigt, also nach dem sog. „Einigungsvertrag“ vom 31.08.1990. Dies hat auch unmittelbar Gültigkeit für das ganze Land, da der völkerrechtliche Grundsatz Anwendung fin­det: „Was in der eroberten Reichshauptstadt gilt, gilt auch im eroberten Reich!“
Folgende Stellen aus dem „Übereinkommen zur Regelung bestimmter Fragen in Bezug auf Berlin“ belegen das fortgelten-de Besatzungsrecht der Alliierten: „In der Erwägung, dass es notwendig ist, hierfür in bestimmten Bereichen einschlägige Regelungen zu vereinbaren, welche die deutsche Souveränität in Bezug auf Berlin nicht berühren…“ (Präambel, Abschnitt 6) „Alle Rechte und Verpflichtungen, die durch gesetzgeberische, gerichtliche oder Verwaltungsmaßnahmen der alliierten Behörden in oder in Bezug auf Berlin oder aufgrund solcher Maßnahmen begründet oder festgestellt worden sind, sind und bleiben in jeder Hinsicht nach deutschem Recht in Kraft, ohne Rücksicht darauf, ob sie in Übereinstimmung mit anderen Rechtsvorschriften begründet oder festgestellt worden sind.

Diese Rechte und Verpflichtungen unterliegen ohne Diskriminierung denselben künftigen gesetzgeberischen, gerichtlichen und Verwaltungsmaßnahmen wie gleichartige nach deutschem Recht begründete oder festgestellte Rechte und Verpflichtungen.“ (Artikel 2) „Alle Urteile und Entscheidungen, die von einem durch die alliierten Behörden oder durch eines derselben eingesetzten Gericht oder gericht­lichen Gremium vor Unwirksamwerden der Rechte und Ver­antwortlichkeiten der Vier Mächte in oder in Bezug auf Berlin erlassen worden sind, bleiben in jeder Hinsicht nach deut­schem Recht rechtskräftig und rechtswirksam und werden von den deutschen Gerichten und Behörden wie Urteile und Ent­scheidungen deutscher Gerichte und Behördenbehandelt. (Artikel 4)

Deutschland hat bis heute keinen rechtsgültigen Friedensvertrag mit den Gegnern des 2.Weltkrieges geschlossen – weder mit den vier alliierten Besatzungsmächten, noch mit irgendeinem anderen Staat. Aufgrund der „Feindstaaten-klausel“ der Vereinten Nationen (Artikel 53 und 107 der UN-Charta) befindet sich Deutschland mit insgesamt 47 Staaten völkerrechtlich noch immer im Kriegszustand. Dieser Zustand kann nur durch einen Friedensvertrag aufgehoben werden. Im SHAEF- Gesetz- Nr. 3 (veröffentlicht von der Militärregierung für Deutschland – Kontrollgebiet des obersten Befehlshabers, bestätigt und ausgegeben am 15.11.1944), erkennen folgende Staaten die U.S.A. als Oberbefehlshaber und Haupt­siegermacht des 2. Weltkrieges und somit den fortwährenden Kriegszustand an (Deutschland hat bis zum heutigen Tage nur einen Waffenstillstand):
Die „Bundesrepublik Deutschland“ (BRD) war zu keinem Zeitpunkt Rechtsnachfolger des „Deutschen Reiches“, sondern nur ein „Besatzungsrechtliches Mittel“ zur Selbstverwaltung eines Teiles von Deutschland für eine bestimmte Zeit.

Die „Bundesrepublik Deutschland“ (BRD) war nie ein souveräner Staat, sondern stellte genau wie die „Deut­sche Demokratische Republik“ (DDR) eine vorübergehende Verwaltungseinheit im besetzten Deutschland dar. Das besat­zungsrechtliche Mittel „Bundesrepublik Deutschland“ existierte auf der Grundlage des es konstituierenden „Grundgesetzes“ vom 23.05.1949 bis 17.07.1990.

Berlin hat seit Ende des Krieges einen besatzungs- und verfassungsrechtlich „besonderen Status“ und war nie ein Teil der BRD. Berlin war niemals und ist bis heute kein Land der „Bundesrepublik Deutschland“. Dies haben die Alliierten im Genehmigungsschreiben der Militärgouverneure zum Grund­gesetz vom 12.05.19945 (Abs.4) festgeschrieben. Dieser Tatsache trägt auch das Bestätigungsschreiben der Alliierten Kommandantura zur Verfassung von Berlin (BKO (50) 75 vom 29.08.1950 (VOBl. I S.440) in Verbindung mit BKO (51) 56, Abs.2 vom 08.10.1951) Rechnung, in dem die Alliierten zwei Absätze der Verfassung von Berlin außer Kraft setzen: – Absatz 2, in dem festgestellt wird, dass Berlin ein Land der Bun­desrepublik Deutschland sei und – Absatz 3, in dem erklärt wird, dass Grundgesetz und Gesetze der „Bundesrepublik Deutschland“ für Berlin bindend seien.

Im „Übereinkommen zur Regelung bestimmter Fragen in Bezug auf Berlin“ vom 25.09.1990 (BGBl. 1990, Teil II, S. 1274) wurden diese Tatsachen nochmals bestätigt. Damit waren und sind Bürger von Berlin (in Ost und West) keine Bürger der „Bundesrepublik Deutschland“. Sichtbare Zeichen der Exterritorialität von Berlin gegenüber der BRD ist beiderseitige Nichtzuständigkeit Berliner und bundesdeutscher Behörden, die Neutralität der Abgeordneten im Bundestag und die Freiheit der Berliner Bürger vom Wehr- bzw. Ersatzdienst.

Das besatzungsrechtliche Provisorium BRD erhielt keine vom Volk in freier Selbstbestimmung gewählte Verfassung, sondern lediglich ein „Grundgesetz“. Nach gelten­dem Völkerrecht („Haager Landkriegsordnung“ von 1907, Art. 43, [RGBl.1910]) ist ein „Grundgesetz“ ein „Provisorium zur Aufrechterhaltung von Ruhe und Ordnung in einem militärisch besetzten Gebiet für eine bestimmte Zeit“. Die provisorische Natur des „Grundgesetzes für die BRD“ kommt im Artikel 146 zum Ausdruck, der auch im sog. „Einigungsvertrag“ erhalten blieb: „Dieses Grundgesetz verliert seine Gültigkeit an dem Tage, an dem eine Verfassung in Kraft tritt, die vom Deutschen Volke in freier Entscheidung beschlossen worden ist.“ Im Ar­tikel 25 des Grundgesetzes verpflichtet sich die Bundes­republik Deutschland, die allgemeinen Regeln des Völker­rechts anzuerkennen. Sie sind damit Bestandteil des Bundes­rechts, gehen anderen Gesetzen vor und erzeugen Rechte und Pflichten unmittelbar für die Bewohner des Bundesgebietes.

Als völkerrechtlicher Vertrag ist somit auch die „Haager Landkriegsordnung“ dem „Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland“ übergeordnet. Solange die Bundesrepublik Deutschland (BRD) mit Ihrer Politik die Übergabe der Regierungsverantwortung an den Reichskanzler des Staates „Deutsches Reich“ verhindert, so leistet die BRD einem Krieg gegen

Deutschland Vorschub, denn gemäß „Haager Landkriegs-ordnung“ darf ein Land 60 Jahre besetzt werden. Aus diesem Grunde sind selbst in den U.S.A. bei Immobilienverkäufen die Eigentumsverhältnisse auf 60 Jahre rückwirkend zu überprü­fen. Nun gibt es für die U.S.A. zwei Möglichkeiten: 1.) Es kommt zu einem friedlichen Wechsel der Regierungs­verantwortung in Deutschland und die U.S.A. wird somit in die Lage versetzt, mit dem ehemaligen Kriegsgegner, nämlich dem „Deutschen Reich“, einen Friedensvertrag zu schließen, oder 2.) Der U.S.A. bleibt zur Sicherung Ihrer Ansprüche leider nichts weiter übrig als in einem neuen Krieg gegen Deutschland dieses erneut besetzen zu müssen, mit aller Not, Elend, Leid, Hunger usw.; dann würden die oben genannten 60 Jahre erneut von vorne beginnen.

Mit der Streichung des Artikels 23 ist am 17.07.1990 nicht nur das Grundgesetz, sondern die „Bundesrepublik Deutschland“ selbst als provisorisches Staatsgebilde erloschen. Am 17.07.1990 verfügten die Alliierten während der Pariser Konferenz neben der Aufhebung der „Verfassung der DDR“ die Streichung der Präambel und des Artikels 23 des „Grundgesetzes für die Bundesrepublik Deutschland“. Mit dem territorialen Geltungsbereich verlor das „Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland“ als Ganzes mit Wirkung zum (BGBl. 1990, Teil II, Seite 885,890 vom 23.09.1990 ).

Da die BRD verfassungsrechtlich (festgestellt mit Urteil des Bundesverfassungsgerichtes) ihre Hoheit ausdrücklich „auf den Geltungsbereich des Grundgesetzes“ bezog, war mit dem Grundgesetz auch das besatzungsrechtliche Mittel „BRD“ auf­gelöst. Seit diesem Zeitpunkt – 18.07.1990 – existiert das besatzungsrechtliche Provisorium namens „Bundesrepublik Deutschland“, das 41 Jahre lang die Belange für einen Teil des Deutschen Volkes treuhändisch für die Westalliierten zu ver­walten hatte, nicht mehr. Alle von der Regierung und den Behörden der untergegangenen „Bundesrepublik Deutschland“ seit ihrem Erlöschen getätigten Rechtsgeschäfte und Verwal­tungsakte sind danach rechtswidrig und ungültig.

Alle seitdem ausgestellten Pässe, Personalausweise, Führerscheine, Kfz –Zulassungen und Kfz-Schilder, sowie alle seitdem erlassenen Gesetze, Verordnungen, Verwaltungsvor­schriften und alle seitdem auf der Grundlage des nicht mehr rechtswirksamen Grundgesetzes durchgeführten Wahlen der „Bundesrepublik Deutschland“ sind nichtig. Da die „Bundes­regierung“ nicht auf der Basis einer vom Volk in freier Wahl an­genommenen Verfassung regiert, begründet sie nach Völker­recht die Staatsform einer Diktatur.

Mit dem Erlöschen des Grundgesetzes ist die „Weimarer Verfassung“ von 1919 wieder in Kraft. Die Verfassung des Staates „Deutsches Reich“ ist seit dem 18.07.1990 die einzige Rechtsgrundlage des Deutschen Volkes. Die „Weimarer Verfassung“ vom 11.08.1919 ist nie völkerrechtlich wirksam aufgehoben oder ersetzt worden. Deshalb ist sie nach der Auflösung des Grundgesetzes die einzig gültige verfassungs­mäßige Rechtsgrundlage in Deutschland. Sie ist die einzige Verfassung, die vom Deutschen Volk in freien Wahlen ange­nommen wurde. (Sie gilt in der Fassung vom 30.01.1933 mit den durch die alliierte Gesetzgebung bis zum 22.05.1949 vor­genommenen Veränderungen) Zwar wurde die Weimarer Ver­fassung durch die Nationalsozialisten 1935 mit dem „Gesetz zur Gleichschaltung der Länder mit dem Reich“ und der Schaffung des Landes „Sachsen- Anhalt“ völkerrechtswidrig außer Kraft gesetzt, doch sind diese völkerrechtswidrigen Gesetze der Nationalsozialisten durch das SHAEF-Gesetz Nr.1 der Alliierten wieder aufgehoben worden. Damit ist der Verfassungszustand vom 30.01.1933.

Der Staat „Deutsches Reich“ als Institution des Völker­rechts ist 1945 bei der Kapitulation nicht untergegangen. Am 08.05.1945 hat nicht der Staat „Deutsches Reich“, sondern die deutsche Wehrmacht von Groß-Berlin die „Bedingungslose Kapitulation“ in Berlin-Karlshorst unterschrieben. Das Deutsche Reich wurde lediglich beschlagnahmt und verlor danach durch die Festnahme der Regierung Dönitz seine Handlungsfähigkeit. Nach den Plänen der Alliierten sollte es dem deutschen Volk nach Abschluss eines Friedensvertrages zurückgegeben werden. Die von Alliierten definierte Territorialität Deutschlands waren und sind die Reichsgrenzen vom 31.12.1937.

Das Bundesverfassungsgericht hat dies mit Urteil vom 31.07.1973 bestätigt: „Es wird daran festgehalten, dass das Deutsche Reich den Zusammenbruch 1945 überdauert hat und weder mit der Kapitulation noch durch die Ausübung fremder Staatsgewalt in Deutschland durch die Alliierten noch später untergegangen ist; es besitzt nach wie vor Rechtsfähigkeit, ist allerdings als Gesamtstaat mangels Organisation nicht hand­lungsfähig. Die BRD ist nicht „Rechtsnachfolger“ des Deut­schen Reiches.“ (Urteile 2 Bvl.6/56, 2 BvF 1/73, 2 BvR 373/83; BVGE 2,266 (277); 3, 288 (319ff; 5.85 (126); 6, 309, 336 und 363)

Gemeint ist das 2.Deutsche Reich (Die „Weimarer Republik“), da das „3.Reich“ 1945 durch die Alliierten mit Aufhebung der verfassungswidrigen Gesetze der Nationalsozialisten aufgelöst worden war. Diese Urteile sind zwischenzeitlich zu keinem Zeitpunkt revidiert worden und auch nicht durch die geänderten politischen Verhältnisse in Europa hinfällig geworden. Das besatzungsrechtliche Provisorium „Bundesrepublik Deut­schland“ war und ist zu keinem Zeitpunkt identisch mit dem Staat Deutsches Reich. Es konnte auch, da nicht souverän, zu keinem Zeitpunkt die Rechtsnachfolge des Deutschen Reiches antreten.
Die Alliierten haben 1985 die Handlungsfähigkeit des Deutschen Reiches wieder hergestellt. (Dies ist unter ande­rem im Urteil des Landgerichts Berlin unter Aktenzeichen 13.0.35/93 festgestellt worden.) Die Regierungsvertreter und alle anderen Beamten des Staates „Deutsches Reich“ sind mit Eid dienstverpflichtet und unterstehen der Genehmigung, Anweisung, Kontrolle und Gerichtsbarkeit der amerikanischen Streitkräfte, im Endeffekt deren Oberbefehlshaber, dem Präsidenten der U.S.A. Die U.S.A. haben als Haupt­siegermacht des 2. Weltkrieges unter anderem die Reichsbahn als Sondervermögen des Deutschen Reichs beschlagnahmt.

Das Hoheits- und Vertretungsrecht über Deutschland kann völkerrechtlich nur von einer Regierung des „Deutschen Reiches“ ausgeübt werden. Die Regierung des „Deutschen Reiches“ ist die einzige Instanz, die aber territo­riale und hoheitsrechtliche Belange des deutschen Volkes ent­scheiden kann. Es war niemals irgendeinem Vertreter oder einer Institution der besatzungsrechtlichen Provisorien „Bun­desrepublik Deutschland“ und „Deutsche Demokratische Republik“ möglich gewesen, über Deutschland als Ganzes zu entscheiden. Das bedeutet, dass eine Abtrennung oder Abtretung von Teilen des Deutschen Reichsgebietes z.B. an Frankreich, Polen und Russland durch Vertreter der Institution „Bundesrepublik Deutschland“ unmöglich, da rechtswidrig und somit von Anfang an ungültig war. Die entsprechenden Gebiete gehören weiterhin zum Staat „Deutsches Reich“ und werden bei Erlangung der vollen Souveränität diesem nach internatio­nalem Völkerrecht wieder zurückgegeben werden.

Der „Einigungsvertrag“ zwischen zwei Teilen von Deutschland ist sowohl völkerrechtlich als auch staats-und verfassungsrechtlich ungültig.

Das Sozialgericht Berlin hat im Urteil einer Negationsklage vom 19.05.1992 (Aktenzeichen S 56 Ar 239/92) festgestellt, dass der so genannte „Einigungsvertrag“ vom 31.08.1990 (BGBl.1990, Teil II, Seite 890) ungültig ist, da man nicht zu etwas beitreten kann, was bereits am 17.07.1990 aufgelöst worden ist. Artikel 1 des sog. „Einigungsvertrages“ besagt, dass die Länder Brandenburg, Mecklenburg- Vorpommern, Sachsen, Sachsen-Anhalt und Thüringen gemäß Artikel 23 des „Grundgesetzes“ am 03.10.1990 Länder der „Bundesrepublik Deutschland“ werden. Da dieser Artikel jedoch bereits am 17.07.1990 durch die Alliierten aufgehoben war, konnte ein rechtswirksamer Beitritt der ehemaligen DDR zu diesem Zeitpunkt nicht mehr erfolgen. Somit konnte auch kein Bürger der ehemaligen DDR dem territorialen Geltungsbereich des Grundgesetzes beitreten.

Die Protokollerklärung zum „Einigungsvertrag“, die in den veröffentlichten Ausgaben meist fehlt, macht deutlich, dass sich die Vertragspartner sowohl der Fortgeltung alliierten Rechtes als auch der weiterhin ausste­henden Einheit von Deutschland als Ganzem bewusst waren: “ Beide Seiten sind sich einig, dass die Festlegung des Ver­trags unbeschadet der zum Zeitpunkt der Unterzeichnung noch bestehenden Rechte und Verantwortlichkeiten der „Vier Mäch­te“ in Bezug auf Berlin und Deutschland als Ganzes sowie der noch ausstehenden Ergebnisse der Gespräche über die äuße­ren Aspekte der Herstellung der Deutschen Einheit getroffen werden.“ Alle seit dem 18.07.1990 von der erloschenen „Bundesrepublik Deutschland“ und deren Vertretern geschlos­senen Verträge mit anderen Ländern und internationalen Organisationen sind rechtsungültig. Sie sind daher weder für Bürger der nicht mehr existenten „Bundesrepublik Deutschland“, noch für Bürger des Staates „Deutsches Reich“, noch für die jeweiligen Vertragspartner bindend. Dies begrün­det auch in der EU die derzeitige Situation für die Vertragspartner Deutschlands.

Grundstückverkäufe im Gebiet von Gesamt­deutschland nach dem 18.07.1990 sind ungültig.

Gemäß der Alliierten Kommandantura Berlin [BK/O (47) 50] vom 21.02.1947 sind Grundbuchänderungen nur mit Zustimmung der alliierten Behörden möglich. Damit sind schon aus diesem Grunde alle Grundstücksverkäufe in Gesamt­deutschland nach diesem Datum nichtig. Dies gilt umso mehr nach der Auflösung des besatzungsrechtlichen Mittels „Bundesrepublik Deutschland“ (ab dem 18.07.1990).

Mit dem Erlöschen des territorialen Geltungsbereichs der „Bundesrepublik Deutschland“ ist auch die Institution „Deutsche Bundesbank“ und die Finanzhoheit der Bundesrepublik Deutschland erloschen. Daher muss jede Gruppe natürlicher oder juristischer Personen in Deutschland für ihre Geschäfte die von den Alliierten nach dem Krieg einge­setzte Währung „Deutsche Mark“ (DM) oder US $ im Wechselkurs 2:1 verwenden (vgl. der Militärregierung Deutschland Gesetz Nr.61: „Erstes Gesetz zur Neuordnung des Geldwesens“ in Verbindung mit dem Gesetz Nr. 67: „Ausstattung der Gebietskörperschaft Groß-Berlin mit Geld“). Darüber hinaus hat kein Deutscher mehr die Verpflichtung, vermeintliche Schulden oder die dafür erhobenen Zinsen zurückzubezahlen, welche die nicht mehr existierende „Bun­desrepublik Deutschland “ bei welcher Bank auch immer auf­genommen hat.

Der Staatsbesitz des „Deutschen Reiches“ ist nach wie vor Eigentum des „Deutschen Reiches“ und muss nach einem Friedensvertrag zurückgegeben werden. Der Staatsbesitz des Deutschen Reiches wurde bei Kriegsende

von den Siegermächten als „Sondervermögen Deutsches Reich“ beschlagnahmt. Treuhändischer Besitzer ist bis zum Abschluss des Friedensvertrages mit dem „Deutschen Reich“ die U.S.A.. Erst nach Abschluss eines Friedensvertrages wer­den die beschlagnahmten Güter dem Staat „Deutsches Reich“ wieder gehören. Die von der nicht mehr existierenden Re­gierung der „Bundesrepublik Deutschland“ seit ihrem Untergang am 18.07.1990 durchgeführte Veräußerung von Teilen dieses Staatsbesitzes des Staates „Deutsches Reich“ (Dazu gehören z.B. die Deutsche Post, Telekom und deren Grundstücke, die Deutsche Reichsbahn und deren Grund­stücke) war damit rechtswidrig und von Anfang an ungültig. Daher müssen diese Geschäfte rückgängig gemacht werden.
Die Behörden der untergegangenen „Bundesrepublik Deutschland“ besitzen keine Hoheitsrechte mehr; ihre Akte sind nicht rechtswirksam.

Es ist den Behörden der untergegangenen „Bundesrepublik Deutschland'“ seit dem 18.07.1990 nicht mehr möglich, rechts­wirksam Schreiben mit hoheitlichem Inhalt (Bescheide u. ä.) zuzustellen. Es bedarf einer Amtsperson, um Briefe mit hoheit­lichem Charakter zuzustellen. Derzeitig haben die Behörden, Gerichte usw. der „Bundesrepublik Deutschland“ nur die Mög­lichkeit, sich der privatisierten Deutschen Post AG bzw. ande­rer privater Zustelldienste zu bedienen. Da auch Richter und Gerichtsvollzieher gar keine Amtspersonen sind, ist es den sog. Behörden der „Bundesrepublik Deutschland“ auch unmöglich, über diesen Weg rechtswirksam Briefe zuzustellen. Zudem haben Behörden der „Bundesrepublik Deutschland“ grundsätzlich keine Befugnis, Bürgern des Staates „Deutsches Reich“ Briefe zuzustellen, da diese Bürger diesen Behörden exterritorial (sozusagen als Bürger eines anderen Staates) gegenüberstehen. (gemäß § 20 GVG, § 3 Freiwilligen-Gerichtsbarkeits-Gesetz, Artikel 50 EBGB, § 11 StPO und § 15 ZPO).

Ebenso wenig wie die „Bundesrepublik Deutschland“ der Botschaft eines anderen Landes aufgrund deren Exterritorialität hoheitliche Briefe rechtswirksam zustellen kann, kann sie dies für Bürger des Staates „Deutsches Reich“. Bürger des Staates Deutsches Reich stehen der „Bundesrepublik Deutschland“ exterritorial gegenüber. Das heißt, sie unterstehen:
– bürgerrechtlich (gemäß Artikel 50, Satz 1 EGBGB vom 29.11.1952 [BGBl. I S.780, ber. S. 843]) – allgemein- und verwaltungsrechtlich (gemäß § 3, Abs. 1 FGG vom 12.09.1950 [BGBl. S.455]) – strafprozessrechtlich (gemäß § 11, Abs.1, Satz 1, StPO vom 07.04.1987 [BGBl. I, S. 1074, ber. S 1319]) – zivilprozessrechtlich (gemäß § 15, Abs. 1, Satz 1, ZPO vom 12.091950 [BGBl. I, S. 533]) – gerichtsverfassungsrechtlich (gemäß § 71, Abs. 2, Satz 1 und gemäß § 20, Abs. 1, GVG vom 09.05.1975 [BGBl. I, S. 1077]) nicht den Behörden und der Gerichtsbarkeit der de jure erlo­schenen und nicht mehr existenten „Bundesrepublik Deutschland“.

Alle sogenannte “Beamte” und Vertreter der „Bundesrepublik Deutschland“ begehen Landesverrat bzw. Hochverrat gegenüber dem deutschen Volk. Die Regierungsvertreter der „Bundesrepublik Deutschland“ wurden hierüber im Jahre 1990 von den Siegermächten in Kenntnis gesetzt und angewiesen, alle untergeordneten Behörden eben­falls zu informieren. Zusätzlich wurden auch alle Verwaltungs­behörden von Städten und Gemeinden der „Bundesrepublik Deutschland“ mit mehr als 40.000 Einwohnern direkt über die­sen Sachverhalt aufgeklärt und darauf hingewiesen, dass das Leugnen dieser Tatsachen und das weitere Festhalten an dem „Alleinvertretungsanspruch“ der „Bundesrepublik Deutschland“ als vermeintliche Rechtsnachfolgerin des Staates „Deutsches Reich“ den Tatbestand des Landes- bzw. Hochverrats erfüllt.

Jeder Verwaltungsakt, der von den Behörden der seit dem 18.07.1990 erloschenen „Bundesrepublik Deu­tschland“ an den Bürgern des Staates „Deutsches Reich“ und deren Eigentum durchgeführt worden ist, ist ein rechtswidriger Übergriff bzw. eine Souveränitätsverlet­zung und daher schadenseratzpflichtig. Dieser Scha­denersatz ist von den Personen zu leisten, die die Anordnung für einen Bescheid o. ä. unterschrieben haben, denn die sog. Amtspersonen der „Bundesrepublik Deutschland“ sind seit dem 17.07.1990 keine Amtspersonen mehr. Sie sind lediglich als Privatpersonen zu betrachten. welche sich anmaßen, ohne von der rechtmäßigen Regierung des Staates legitimiert wor­den zu sein, Bescheide und ähnliche Maßnahmen gegen Bürger des Staates „Deutsches Reich“ durchzusetzen. Diese Privatpersonen, die sich als Amtspersonen ausgeben. ohne definitiv solche zu sein, können beim Department of Justice in den U.S.A. wegen terroristischer Handlungen gegen die Interessen der USA angezeigt werden.

Alle seit dem 18.07.1990 von den Behörden der „Bundes­republik Deutschland“ eingeforderten Geldleistungen, Sachwerte oder Dienstleistungen sind rechtswidrig erhoben worden und stellen eine ungerechtfertigte Bereicherung der Personen dar, welche diese Leistungen verlangt haben. Jeder Deutsche hat das Recht und die Pflicht, diese erbrachten Lei­stungen zurückzufordern.

Als Vertreter für die Rechtsordnung des „Deutschen Reiches“ setzt die Kommissarische Reichsregierung „reichsrechtliche Rechtssachverständige“ ein. Da es zur­zeit keine zugelassenen Rechtsanwälte und Notare für die Rechtsordnung des „Deutschen Reiches“ gibt, werden „reichs­rechtliche Rechtssachverständige“ und für das Gebiet des Reichslandes Preußen auch „reichsrechtliche Rechtskon­sulenten“‘ ausgebildet. Diese ausgesuchten Personen sind die zur Zeit einzigen zur Rechtsordnung des Staates „Deutsches Reich“ von den USA und der Kommissarischen Regierung des Staates „Deutsches Reich“ genehmigten und zugelassenen rechtskundigen Personen.
Alle Personen, die im 1944 beschlagnahmten Gebiet von Deutschland geboren sind, sind Deutsche. Deutschland umfasst nach Völkerrecht nach wie vor das gesamte Gebiet des „Deutschen Reichs“ in den Reichsgrenzen vom 31.12.1937, wie sie im SHAEF-Gesetz Nr. 52 (Artikel VII Nr. 9, Abschnitt c in Verbindung mit dem 1. Londoner Protokoll vom 12.9.1944) festgelegt wurden. Alle innerhalb dieser Grenzen geborenen Personen sind gemäß des Reichs- und Staatsangehörigkeitsgesetzes vom 22.07.1913 – und sogar nach Artikel 116 des „Grundgesetztes für die Bundesrepublik Deutschland“ – Deutsche und somit Bürger des Staates „Deutsches Reich“. Die Berliner in Ost und West sind und waren durchgehend seit dem 11.08.1919 immer Bürger des Staates „Deutsches Reich“, auch aufgrund des Vier-Mächte-Sonderstatus der Reichs- Hauptstadt Berlin.

Jeder Deutsche hat das Recht, Personalpapiere des „Deutschen Reiches“ zu besitzen.
Da alle in den Grenzen des Staates „Deutsches Reich“ im Gebietsstand vom 31.12.1937 geborenen Personen Staatsbürger des Staates „Deutsches Reich“ sind, sind sie somit auch berechtigt, Personalpapiere des Staates „Deutsches Reich“ ohne irgendwelche Schwierigkeiten, rechtli­che Konsequenzen oder Repressalien von Seiten der Behörden und Institutionen der erloschenen „Bundesrepublik Deutschland“ befürchten zu müssen, zu besitzen. Das wurde von der Staatsanwaltschaft, Polizei und Gerichten bestätigt.

Nach wie vor planen die Alliierten, den Staat „Deutsches Reich“ zu einem von ihnen zu bestimmenden Datum zurückzugeben. Auf der „Drei-Mächte-Konferenz zu Berlin“ (fälschlich „Potsdamer Abkommen“ genannt) am 02.08.1945 fassten die Alliierten den Entschluss, den Staat „Deutsches Reich“ nach einer Besatzungszeit und nach der Schließung eines Friedensvertrages zu einem von den Alliierten zu bestimmenden Datum als souveränen Staat in den Grenzen vom 31.12.1937 wiederherzustellen (s. SHAEF-Gesetz Nr. 52, Artikel VII Nr.9, Abschnitt c.). Daran hat sich bis heute nichts geändert.

Nach geltendem Völkerrecht müssen die Alliierten Deutschland nach spätestens 60 Jahren zurückgeben. In der „Haager Landkriegsordnung“ ist festgelegt, dass die Besetzung eines Landes maximal 60 Jahre dauern darf. Innerhalb dieser Zeit ist die Siegermacht verpflichtet, einen Friedensvertrag abzuschließen oder den Kriegszustand wie­derherzustellen. Andernfalls macht sie sich völkerrechtlich schuldig. Je nachdem, ob man die Alliierte Gesetzgebung, die bereits 1944 erlassen wurde, oder die Kapitulation der deut­schen Wehrmacht zugrunde legt, wären mögliche Termine für die Rückgabe zwischen Februar 2004 und Mai 2005 gelegen, und sind somit zur Realisierung längst überfällig!
Diese Aufklärungsschrift soll mit dazu beitragen, dass eine friedliche Vereinigung und Übergabe Deutschlands und ein Friedensvertrag zustande kommt –

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Deutschland soll vernichtet werden: Die BRD Lüge – Revolution Deutsches Reich

Analyse zu Thema BRD

Die BRD ist ein antideutsches Gesamtverbrechen

Die BRD als antideutsches Gesamtverbrechen – Im Beispiel der aufrechterhaltenen Feindstaatenklauseln

Bis 1990 gab es die zumindest in Teilen durchaus um Demokratie und Rechtsstaatlichkeit und um die Einhaltung des Grundgesetzes bemühte Bundesrepublik Deutschland; ab 1990 hat sich dieser mit stetig steigender Intensität ein zum totalitären Moloch, zum Zwangs-, Verbots-, Zensur- und Überwachungsstaat mutiertes BRD-Regime bemächtigt, welches das Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland gerade in seinen grundsätzlichsten Anliegen und Vorgaben immer brutaler und immer offensichtlicher mit Füßen tritt.

Das heutige BRD-Regime ist eine zur Vernichtung Deutschlands und zur multikulturellen Ausrottung des Deutschen Volkes instrumentalisierte Fremdherrschaft hochgradkrimineller Politiker, Juristen und meinungsmanipulierender Schweinejournalisten in Diensten unserer Feinde. Mit dem Deutschen Volk und seinen Lebens- und unterdessen blanken Überlebensinteressen haben diese skrupellosen Volksverräter innerlich nichts mehr gemeinsam. Ihr Gott ist der Zentralrat der Juden und ihre Religion ist die Holocaustreligion, um die sich 24 Stunden am Tag alles dreht und der das Deutsche Volk im Holocaust der Massenüberfremdung als Sühneopfer dargebracht werden soll. Ihre paranoiden antideutschen Haßaktionen sind der einzige rote Faden ihrer chaotischen Politik. Insbesondere deutlich werden diese an der sowohl gegen das Deutsche Volk und gegen die nationalstaatliche Souveränität Deutschlands, als auch an der zynisch gegen das Grundgesetz gerichteten Irrsinnspolitik hinsichtlich des gesamteuropäischen Verbrechens an den Völkern – der EU. Es handelt sich dabei um eine EUdSSR als Untergliederung der globalen totalitären Weltherrschaft USraels – der „Neuen Weltordnung“. Doch hier will ich ein weiteres in seiner Ungeheuerlichkeit wahrlich unfaßbares BRD-Verbrechen darstellen: Die Kriegsbeteiligung und überhaupt das Militärbündnis der Bundesrepublik und der Bundeswehr an der Seite derjenigen, welche gegen Deutschland und das Deutsche Volk gleichzeitig immer noch die Feindstaatenklauseln aufrechterhalten:

Die in antideutschen Diensten stehenden “deutschen Soldaten” des Söldnerheeres Bundeswehr führen durch die Tatsache der gegen Deutschland und damit gegen das Deutsche Volk aufrechterhaltenen Feindstaatenklauseln Art. 53 und 107 also ganz eindeutig Kriege als Verbündete derjenigen, mit denen Deutschland nicht nur nach wie vor keinen Friedensvertrag besitzt, sondern die gegen Deutschland ganz explizit die Feindstaatenklauseln aufrechterhalten!

Man muß sich diese absolute Ungeheuerlichkeit, dieses in der Weltgeschichte einmalige Megaverbrechen im allgemeinen und Ultrakriegsverbrechen im besonderen wirklich einmal in seiner ganzen Tragweite deutlich machen: Die BRD ist militärischer Verbündeter im Kriegseinsatz an der Seite derjenigen, die gleichzeitig gegen Deutschland die Feindstaatenklauseln aufrechterhalten!

SO ETWAS IST IN JEDER RECHTLICHEN HINSICHT ABSOLUT UNMÖGLICH!

Hier geht es um Krieg, um ungezählte Tote und um unermeßliches Leid, das auch von der Bundeswehr in Länder getragen wird, die Deutschland nie etwas getan haben – da kann man doch bei dieser Rechtslage der aufrechterhaltenen Feindstaatenklauseln nicht herumwursteln wie in einer Bananenrepublik und sich über absolute rechtliche Grundbedingungen mit allerunglaublichsten Rechtsbrüchen und skrupellosester Rechtsignorierung hinwegsetzen, als wäre das alles gar nichts; als ginge es nicht um Krieg, um die Charta der Vereinten Nationen und um das Grundgesetz, sondern um die Statuten eines Kaninchenzüchtervereins und um eine turnusmäßige Monatsversammlung desselben!

Das wird für die dafür Verantwortlichen im kommenden “Nürnberg” samt und sonders dreimal für den Galgen reichen.

Wobei es überhaupt nicht darauf ankommt, wenn die Feindstaatenklauseln als “obsolet” abgetan werden sollen, sondern einzig und allein auf die Tatsache, ob diese denn nun rechtswirksam gestrichen sind oder nicht – und das sind sie eben nicht! Also werden sie weiter aufrechterhalten.

Wenn “Verfassungsrichter” unter diesen Bedingungen der aufrechterhaltenen Feindstaatenklauseln, und noch dazu hinsichtlich der vom Grundgesetz als reine Verteidigungsarmee festgelegten Bundeswehr, einem kriegsverbrecherischen Auslandseinsatz an der Seite und für die Interessen der erklärten Feindstaaten Deutschlands und des Deutschen Volkes zustimmen – dann sind diese “Verfassungsrichter” eben ganz klar ganz skrupellose Justizverbrecher und Handlanger in willfährigen Diensten einer nicht minder verbrecherischen Politik!

DENN DIE AUFRECHTERHALTENEN FEINDSTAATENKLAUSELN SIND NUN MAL EINE NICHT WEGZUDISKUTIERENDE TATSACHE!

Nochmals betone ich diese absolut unvorstellbare Ungeheuerlichkeit mit mahnender Eindringlichkeit: Man muß sich das vorstellen: Die rotberobten abscheulichen Justizhalunken in Karlsruhe, diese Gangster in Diensten der Politik!, sie finden nichts dabei, deutsche Soldaten einer reinen Verteidigungsarmee an der Seite derjenigen in sowieso verbrecherische Angriffskriege in aller Welt zu schicken, welche gegen Deutschland und damit gegen diese deutschen Soldaten aber doch gleichzeitig immer noch die nicht gestrichenen Feindstaatenklauseln aufrechterhalten und mit denen Deutschland immer noch keinen Friedensvertrag hat, was bei gleichzeitig aufrechterhaltenen Feindstaatenklauseln ja sowieso völlig unmöglich ist!

Das geht einfach so durch, aber Deutsche mit mißliebliebigen Ansichten zur Siegerversion der Geschichte werden gnadenlos ins Gefängnis geworfen. Mit zwölfeinhalb Jahren Haft für Horst Mahler wegen dessen mißliebiger Meinungsäußerungen hält die BRD den WELTREKORD unter allen einschlägigen Verbrecherregimen! Und auch das finden die gleichen “Verfassungsrichter” als völlig vereinbar mit einer freiheitlichen Demokratie, mit dem Artikel 5 des Grundgesetzes und dem Artikel 19 der Menschenrechtserklärung. Über so ein verkommenes Lumpenregime mit einer auf allen Ebenen derart kriminell den politischen Wünschen und damit dem antideutschen Zeitgeist ergebenen Gangsterjustiz kann doch ein jeder Mensch mit nur einem Funken Gerechtigkeitsempfinden nur Abscheu, Ekel und Haß empfinden und inbrünstig hoffen, daß es so schnell wie möglich zusammenbricht, damit endlich wieder ein anderes, ein freies und souveränes Deutschland der Deutschen entstehen kann.

Der deutschen Wehrmacht wird heute, nach fast einem Dreivierteljahrhundert, immer noch und bei jeder Gelegenheit ein Vorwurf daraus gemacht, daß sie 1939 in Polen einmarschiert ist. Doch tat sie das, um ein auch vom neutralen Ausland vielfach bestätigtes andauerndes Morden und Schänden durch Polen an Volksdeutschen endlich zu beenden – während die undeutschen Hampelmannsoldaten der Bundeswehr als Hiwis internationaler Kriegsverbrecher heute ungeniert Länder in aller Welt überfallen, aus dem allerdings zu diesem Zwecke nur vorgeschobenen “Grund”, dort humanitäre Katastrophen verhindern zu wollen.

“Humanitäre Katastrophen verhindern” also… Und was war das dann damals mit der auch von neutralen Quellen x-fach bezeugten und eindringlich beklagten tatsächlichen und absolut bis ins Kleinste belegten humanitären Katastrophe in Polen! Und da ging es um Deutsche, die reihenweise abgeschlachtet wurden! Und die humanitäre Katastrophe fand direkt vor der Haustür statt, nicht auf dem Balkan, nicht am Hindukusch, teilweise sogar mit polnischen Übergriffen auf Reichsgebiet!

Die wahren Absichten und Hintergründe der internationalen Kriegstreiber gegen das wirtschaftlich und politisch mächtig erstarkende Deutschland deutlich offenlegend, wurde dieser angesichts der fortgesetzten polnischen Verbrechen gegen Volksdeutsche und andere Minderheiten absolut unausweichlich gewordene humanitäre Nothilfeinsatz der deutschen Wehrmacht als vorgeschobener Grund herangezogen, um dem Deutschen Reich den längst aus ganz anderen, wirtschaftlichen Gründen, gegen dieses geplanten Vernichtungskrieg endlich erklären und aufzwingen zu können. – Doch als kurz darauf die Rote Armee in Polen einfiel, blieben die Kriegserklärungen Englands und Frankreichs gegen die Sowjetunion aus, die aber auch da hätten erfolgen müssen, wenn der Einmarsch der Wehrmacht in Polen wirklich der Grund für die Kriegserklärungen an das Deutsche Reich gewesen sein soll.

Die Kriegserklärungen ans Stalinregime blieben ebenso aus, als dieses Finnland und die wehrlosen baltischen Länder mit blutigster Brutalität überfallen hatte, im Fall der baltischen Länder mit anschließenden Massenhinrichtungen und -deportationen politischer Gegner. Diese tatsächlichen reinen Überfälle der Sowjetunion geschahen aber nicht, um wie die Wehrmacht in Polen gegen eine aufgrund der abscheulichen polnischen Verbrechen unerträglich gewordene humanitäre Katastrophe einzuschreiten, sondern sie geschahen absolut und ausschließlich aus militärischen Gründen, mit dem politischen Fernziel der bolschewistischen Weltrevolution – deren nächstes Nahziel die Invasion des Deutschen Reiches gewesen war!

Die humanitäre Nothilfeaktion des Einmarsches der Wehrmacht in Polen erweist sich im Kontext der jederzeit nachprüfbaren wahren, und dem Deutschen Volke heute mehr denn je verschwiegenen geschichtlichen Tatsachen, also als vorgeschobener Scheingrund, um das Deutsche Reich unter Instrumentalisierung dieser grandiosen Kriegsschuldlüge endlich wie gewünscht mit dem lange bereits geplanten und vorbereiteten Vernichtungskrieg überziehen zu können. Der ja bereits mit der haßtriefenden jüdischen Kriegserklärung an Deutschland vom 24. März 1933 entsprechend auf die Hintermänner der Kriegshetze hinweisend eingeleitet worden war. Wobei es wiederum von der diesen Herrschaften eigenen typischen Lügenrabulistik zeugt, wenn sie heute behaupten, das international höchst einflußreich organisierte und involvierte Judentum wäre überhaupt nicht in der Lage zu einer solchen Kriegserklärung gewesen. Dabei verschweigen sie aber, daß das gleiche Weltjudentum 1919 beim Versailler Diktat den Anspruch geltend gemacht hatte, eine eigene verhandlungsführende Partei bei den Haßverdikten gegen das von den Verhandlungen de facto ausgeschlossene Deutsche Reich zu sein. Wer aber 1919 in Versailles höchst einflußreich beim Diktat gegen das Deutsche Reich mitwirken konnte, der konnte diesem Deutschen Reich 1933 auch mindestens ebenso einflußreich den Krieg erklären!

1939 war das wirtschaftlich und politisch überaus erfolgreiche Deutsche Reich mit einem in höchstem Maße glücklichen Deutschen Volk zum Opfer der aus eben diesen Gründen entstandenen Kriegstreiberei seiner dazu Polen aufstachelnden Neider und Feinde geworden; keinesfalls war das Deutsche Reich mit seiner gerade hinsichtlich der heutigen Kriegsbegründungen längst überfälligen Nothilfeaktion anbetrachts der humanitären Katastrophe in Polen der Anlaß oder gar der Schuldige des Zweiten Weltkrieges. Entgegen der offenliegenden Tatsachen das Gegenteil zu behaupten, das sind die Lügen der Siegergeschichtsschreibung, mit denen diese schändlichen “Sieger” bis auf den heutigen Tag von ihrer eigenen Schuld und ihren eigenen Verbrechen ablenken wollen.

Insbesondere nachdem man seitens des Regimes der Bundesrepublik mit den Überfällen auf Serbien/Kosovo und auf Afghanistan seine Unschuld verloren hat, zieht die Masche mit dem “Überfall” auf Polen genausowenig wie die längst widerlegte Propagandathese vom “Überfall” auf die “friedliebende” Sowjetunion. Wenn man heute die Freiheit Deutschlands gegen Höhlenbewohner ohne Stromanschluß am Hindukusch verteidigen will, dann hatte die damalige Reichsregierung jedes Recht der Welt – und die heilige Pflicht dem Deutschen Volke gegenüber! – das gleiche hinsichtlich einer unüberschaubaren Anzahl bis an die Zähne bewaffneter Sowjetheere zu tun, die in Angriffsformation nicht am Hindukusch, sondern sozusagen in Sichtweite der Ostgrenze des Deutschen Reiches aufmarschiert waren! Dann ersetze man noch den Begriff “Partisanen” mit dem unterdessen dafür gebräuchlichen Begriff “Terroristen” und schaue sich an, was der “Kampf gegen den Terror” heute alles an Zulässigem hergibt – und schon ist die Wehrmacht von allen Vorwürfen hinsichtlich ihrer Partisanenbekämpfung mehr als reingewaschen. Und wessen Verbündete heute Guantanamo und Abu Ghraib betreiben, die brauchen nicht herumzugreinen wegen dem, was sie uns über Buchenwald und Dachau in der ersten Hälfte des letzten Jahrhunderts weismachen wollen.

Wer derart seine Unschuld verloren hat wie die BRD, der kann sich seinen moralischen Zeigefinger sonstwohin stecken!

Alle die haarsträubenden Lügen, die man uns ständig erzählt hat und immer noch weiter erzählt, sie bröckeln dahin. Da hilft es auch nichts, wenn man diese mit immer noch mehr verschärften Strafgesetzen der freien Meinungsäußerung zu entziehen versucht. Das ist völlig daneben; diese ganz typische Methode zusammenbrechender Diktaturen macht alles erst recht noch viel verdächtiger und unglaubwürdiger – und beschleunigt den Untergang des sich solcher Methoden bedienenden Regimes, statt ihn aufzuhalten.

Sollte es eine Lehre aus der Geschichte geben, dann ist es diese!

Und abschließend möchte ich meinen Lesern aus Gründen der brisanten Aktualität noch etwas zu bedenken geben, das aber erschöpfender Stoff für einen eigenen Artikel wäre: Aufgrund der auch von den Ländern der EU gegen Deutschland aufrechterhaltenen Feindstaatenklauseln kann die BRD selbstverständlich und aus absolut allen rechtlichen und moralischen Gründen niemals zahlendes Mitglied dieser Europäischen Union sein. Es ist völlig ausgeschlossen, daß das maximalkriminelle Verbrecherregime der BRD das Recht besitzt, nicht nur das Geld, sondern auch die nationalen Souveränitäts- und Selbstbestimmungsrechte des Deutschen Volkes an ein Staatenbündnis auszuliefern, dessen Mitglieder gegen Deutschland und damit gegen das Deutsche Volk noch immer die Feindstaatenklauseln aufrechterhalten!

Diese alles entscheidende Tatsache muß von den EU-Gegnern nunmehr endlich aufgegriffen und in die Diskussion eingebracht werden.

Hier mal schauen / Totoweise  und die Verlinkungen im Ordner Moin Moin nutzen.

Mit reichstreuen Heilsgrüßen! Toto / Germanenherz / Totoweise

Weckruf der uralten Linde aus dem Westfalenland

Deutsch und frei, so woll´n wir leben

flaggge_deutsches reich Deutsch und frei, so woll´n wir leben, woll´n aus der Knechtschaft uns befrei´n, woll´n trotzig , mutig uns erheben und wieder Herr, statt Sklave sein!

Woll´n frei sein vom Besatzerjoch und von den Ketten der EU, wollen unter uns sein, in dem Land, das uns gehört und bleiben soll, für alle Zeiten Gott zum Dank, der einst auch uns als Volk erschuf!

Wir woll´n uns nicht diktieren lassen, wie wir hier leben und gestalten, den Alltag hier in uns´rem Lande doch restaurirern und erhalten, die deutsche Nationalkultur, die Ausdruck uns´res Volkes ist und in der Welt einst war berühmt, für das, was heute nicht mehr ist:

Für Dichtung, Denker und die Werte, die uns Besatzer einst gestohlen, für Wehrkraft, Stärke die zerronnen, die wir uns müssen wiederholen, um frei und aufrecht dann zu schreiten, den Gang der Deutschen, ungebrochen trotz Fremdherrschaft und Multikulti, an der wir alle fast zerbrochen.

Woll´n frei sein und in uns´rem Lande, einst wieder nurmehr unter uns nicht mit Millionen and´rer Völker, die völlig fremd war´n und noch sind und die hier nichts verloren haben, weil dies das Land der Deutschen ist !

Wir wollen freie Deutsche sein, ganz ohne Genderwahn und Gift, das man uns tut nicht nur ins Essen, nein auch die Luft ist schon verpestet, durch Chemtrails und den ganzen Mist, den Zion hat, gemäß des Planes, heut´ umgesetzt zum Teile schon, mit dem er alle will verskalven und der, der Feind von allen ist !

Ein freies, deutsches Vaterland, ein Reich das ohne Fremdherrschaft, erstehet neu in frischer Blüte, das ist´s was unser Herz uns sagt, was unser Geist uns stets gebietet, wonach wir streben, Tag und Nacht !

Die Väter aus den Gräbern sprechen, für Deutschland sich stets einzusetzen, im Glauben, kämpfen, beten, sprechen, auf das wir endlich werden frei, nach all den Jahr´n der Tyrannei, durch die Besatzer aus den Staaten, die uns die faulen Früchte brachten, von Anglizismen angefangen, den kranken Filmen, den mißrat´nen, voll Krankheit und vom Geist besessen, der selbst die Seelen hat zerfressen, uns hinweggeführt hat von den Wurzeln, die uns als Deutsche definieren und uns´re Herzen ganz vergiftet, von Rassenchaos, Mordgelüsten, der Geldgier und dem Negerkult, dem Ghettoslang und dem Geschmiere, das man als „Kunst“ uns hier verkauft, hin bis zum Schuldkult und den Lügen, mit denen man den Stolz uns raubt, uns quetschtet bis zum letzten Tropfen, an Geld aus und an Arbeitskraft, von diesem Terror uns befreien, das unbedingt alsbald zu schaffen, damit wir eine Zukunft haben, ist wichtig, wie der Sonne Macht!

Deutsches Volk, Kultur und Stärke, Vaterland und frei von Schuld, Herr im Haus und frei Von Zion, sei der neue, deutsche Kult, der auf den Fahnen sei geschrieben, mit denen wir zu Felde ziehen, nicht nur im Geiste und in Ehre, doch auch mit Zucht und Disziplin, so woll´n wir uns zum Sturm erheben, um wieder uns zurückzuholen, das eigne, große Vaterland, uns frei zu machen von den Ketten, neu zu errichten unser Reich, mit dem Vertrag, der sei zum Frieden, beenden dann die Nachkriegszeit, die wie ein Alptraum, ohne Ende, uns quälte, Tag für Tag bis dann, die Stunde kommt dann zu vergelten, was man uns jahr´lang angetan!

Hinfort dann mit der “BRD”, mit “Österreich”, dem ganzen Mist, das was wir einzig, künftig brauchen, ist Deutschland, das EIN REICHe ist !

So stehet auf ihr Brüder nun, und kämpfet tapfer Hand in Hand, es sei gespannt ein einig Band um alles große, deutsche Land!

Es soll das Reich nun fähig werden, als einz´ger Staat, hier amtszuhandeln, was zwischen uns und „Leben“ steht, soll bald in Asche, sich verwandeln!

Ein freies deutsches Vaterland mit einem einz´gen ,deutschen Volk, das sich vergrößert und vermehret, das ist es,was hier werden soll !

Ganz frei und ohne Fremdherrschaft, Gott gebe, daß es bald geschafft !

So spricht zu euch, die deutsche Linde, die wurzelt im Westfalenland und die euch flüstert, wie die Winde Glück auf, ihr Brüder, frisch zu Hand !